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Bei Kauf keine Papiere bekommen. Verkäufer hat auch ohne gekauft

Habe mir eine Yamaha dt 125 besorgt. Habe einen guten Preis von einem Freund bekommen, und möchte diese jetzt auf der Straße fahren. Hat leider keine Papiere. Habe mich schon bisschen umgeschaut wie das funktioniert und einigermaßen verstanden wäre aber gut falls das jemand jetzt für keinen Fall erklären kann.(Hab sonst immer nur Fälle von Anhänger gefunden) Mein Freund von dem ich gekauft habe hatte keine Papiere da er die selber damals von einem älteren Herren ohne Papiere gekauft hat. Der Mann solle etwas älter gewesen sein und hat die dt auf Land gefahren(sie wurde auch umgebaut auf Gelände). Ich weiß das Papiere beantragen etwas kostet und auch Zeit benötigt, aber mein größtes Problem ist halt diese Unbedenklichkeitserklärung. Ich weiß nicht wie ich die bekomme und von wo, ich habe gehört Polizei. Aber ich weiß nicht ob meine Aussagen reichen und der Kaufvertrag den ich mit meinem Freund gemacht habe. Weil ich denke mir jetzt so das die Polizisten schauen können ob die gestellnummer vermisst wird oder nicht und wenn nicht könnte ich ja die Bescheinigung bekommen. Ich habe auch irgendwas gelesen das wenn es länger als 7 Jahre nicht angemeldet war die Maschine als scheunenfund zählt und dann leichter ist diese Erklärung abzuholen. Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet mit eurem wissen.

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27 Antworten

Also sagt ihr das ich ohne Probleme bei der Zulassungsstelle bzw Polizei die unbedenklichkeitsbescheinigumg holen kann?

Ja, wenn Du einen schriftlichen Kaufvertrag vorlegen kannst auf dem die Rahmen Nummer und Marke, Typ des Fahrzeugs draufstehen.

(Zumindest wäre das unbedingt ratsam, denn theoretisch könnte man auch mündlich per Handschlag was kaufen…hat aber in meinem Fall vor 2 Jahren, all die Dame bei der Zul.stelle nicht beeindruckt.)

Und dann natürlich hoffen dass nichts vorliegt… geklaut z.B. oder BE wegen technischer Mängel eingezogen worden.

Edit: und dann musst schauen wie es weitergeht, entweder dann zum TÜV zur Vollabnahme Paragraf 21, oder man kriegt beim Yamaha Händler eine Zweitschrift der ABE.

Viel hab ich und andere nun hier geschrieben, Antworten auf aufgekommene Fragen kamen allerdings leider keine bisher.

Nochmals:

Welches Baujahr ist die Kiste? Typenschild dran?

Wer hat die Papiere damals verbummelt?

Gibt es alte Dokumente, HU Berichte…

Hat der Kumpel einen KV mit dem Vorbes. gemacht?

War die Karre überhaupt jemals in Verkehr gebracht worden…usw.

Wennst magst schreibst noch was dazu, wenn nicht dann nicht. Mehr kann ich nicht sagen. Viel Glück.

Baujahr 1999, typschild vorne vorhanden, Der Verkäufer der an mein Freund verkauft hat meinte er hätte verloren, Keine Dokumente vorhanden, Kaufvertrag hat mein Freund nicht, im Verkehr wenn dann schon länger her, Verkäufer meinte aber er sei nur Feld gafehren (war auch Elektrik alles abgebaut)

Klingt wirklich als das es ein Stoppelhopser für´s Privatvergnügen auf privatem Grund war ...

Was hat dein Kumpel damit gemacht, scheinbar war es beim ihm auch nie auf der öffentlichen Straße unterwegs?

Ist das Mopped überhaupt technisch fit / HU fähig für die straße?

Jetzt ist die frage, ob man sich nicht lieber gleich eine 125er holt, wo alle Papiere dabei sind... evtl dein Mopped als Ersatzteilträger nutzen?

OK. Dann dürfte die von Beginn an ein zul.freies LKR gewesen sein,

Dann solltest Du mit der UB von Zul.stelle oder Polizei (kommt auf Deinen Wohnort an wie die das händeln) zum Yamaha Händler gehen, der sollte dann bei Yamaha Deutschland eine Ersatz ABE beschaffen können. Wie gesagt: Kosten insgesamt bei mir um die 55 €.

Aber Du musst natürlich die Kiste auch erstmal wieder HU tauglich und Verkehrssicher machen, bevor die Du endgültig zulassen und in Verkehr bringen kannst.

PS: Wenn irgendwer einen Kaufvertrag sehen will, dann mach einfach einen mit Deinem Kumpel.

Das ist das einfachste.

Wenn Du dann irgendwann die Zweitschrift/Ersatz ABE von Yamaha hast, gehst Du zur Zul.stelle, verlangst ein vorläufig zugeteiltes Kennzeichen mit vorläufigen Fahrzeugschein, der gilt 30 Tage oder so, (vorher EVB Nr.von der Versicherung holen!) und mit dieser vorläufigen Zulassung geht es dann zum TÜV zur HU.

Da würde dann eine normale HU ausreichen, da Du ja dann Papier hättest. Nämlich die Ersatz ABE.

Nur wenn keine Papiere vorhanden wären, braucht es die 21er Vollabnahme.

Nach bestandener HU Prüfung wieder zur Zul.stelle, endgültige ZB 1 und gesiegelte Kennzeichen in Empfang nehmen und fertig! Geschafft.

Viel Erfolg

Letzter Beitrag von mir:

Einziges Problem dass noch Auftreten kann:

Der Verkäufer der an Deinen Freund verkauft hat , wäre ein Ganove oder Hehler… sprich: die Kiste geklaut, womöglich auch in der Fahndung noch drin… dein Kumpel hat keinen Kaufvertrag, weiß vielleicht nichtmal wer der andere wirklich ist und wo der wohnt.

Das wäre Sch…e, dann ist er wegen Hehlerei erstmal in Verdacht, Anzeige, die Karre wird beschlagnahmt etc.

Aber das ist nur eine Horrorvision wenn es maximal Schlecht läuft.

Normalerweise unwahrscheinlich…

Zitat:

@Pauliese schrieb am 10. November 2023 um 18:49:16 Uhr:

 

Normalerweise unwahrscheinlich…

Woher diese Zuversicht?

Ohne schriftlichen KV würde ich in keinem Fall zur Zulassungsstelle oder Polizei gehen.

Wenn da was aufplobt, hat man ziemlich schnell einen blauen Schatten neben sich, und das Moped ist vorerst weg.

Die Zuversicht? Nur rein gefühlsmäßig…kenne keinen Fall wo das passiert ist, das was nicht sauber war.

Zudem ist das jetzt kein tolles oder extrem begehrtes Objekt dass sich wirklich zu klauen lohnt. (Ohne dem TE und seiner Yamaha zu nahe treten zu wollen.)

Und selbst wenn sie geklaut wäre, aber ich denke er hat zumindest den oder die Schlüssel dazu bekommen) dann ist gar nicht mal gesagt dass der Eigentümer den Verlust überhaupt angezeigt haben muss.

Sollte das Ding nur Platz weggenommen haben und gar keine Verwendung mehr gefunden haben, wären die vielleicht noch froh dass das Entsorgungsproblem gelöst wurde. :)

Aber mit dem KV hast Du schon recht. Wie gesagt: Soll halt der Kumpel den Verkauf an den TE schriftlich bestätigen mittels ordentlichem ADAC oder Mobile.de Vertragsvordruck.

Ich frage mich schon die ganze Zeit, warum der Freund ein Fahrzeug ohne Papiere verkauft und warum der TE ein Fahrzeug ohne Papiere kauft :confused:

Da ist doch Stress vorprogrammiert, wenn er das Teil nicht ins Wohnzimmer stellen will.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 10. November 2023 um 14:08:34 Uhr:

Ja. Finde das auch etwas irreführend. Ist aber so.

Anhänger müssen ja auch meist ein Amtliches Kennzeichnen führen und alle 2 Jahre zur HU.

Sind dennoch „Zulassungsfrei“ Steuerfrei, haben keine ZB 2 , oder KFZ Brief, nur eine Betriebserlaubnis.

Ebenso diese Traktoren, Mähmaschinen, Hausmeister Dienste Arbeitsmaschinen u.v.a. mehr.

Da mußt du aber stark eingrenzen welche Anhänger es betrifft, denn die ganzen Pkw Anhänger nicht.

Es sind dies nur land- oder forstwirtschaftliche Anhänger bis max. 25km/H und grünem Kennzeichen.

Alle anderen haben eine ZUB 2 bzw. Kfz Brief, auch haben sie ein amtliches Kennzeichen und werden nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert.

Nicht nur landwirtschaftliche Anhänger

Auch

folgende Arten von Anhängern:

Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde mitgeführt werden,

fahrbare Baubuden und Toilettenwagen, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde mitgeführt werden,

Arbeitsmaschinen,

Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, von Tieren für Sportzwecke oder von Rettungsbooten der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Zivil- und Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,

Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Zivil- und Katastrophenschutzes,

land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,

hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.

Sind zulassungsfrei.

Ja, und manche von denen brauchen ein eigens Kennzeichen (das fühlt sich dann an wie "anmelden"), andere ein Wiederholungskennzeichen und wieder andere überhaupt nichts. Die meisten brauchen auch eine BE, wenige dagegen nicht. Und das noch ganz ohne Berücksichtigung von Übergangsvorschriften.

Gibt eine schöne Matrix zum Auswendiglernen für angehende Prüfingenieure ;)

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