Bei Autoprobefahrt geblitzt - aber nicht selbst gefahren
Guten Abend liebes Forum!
Kurze Erklärung zu meinem Problem:
Letzten Samstag gab es bei uns in einer kleinen Stadt in Österreich eine lokale Autoschau. Natürlich durte man einige Modelle auch probefahren, was ich und ein Kollege auch reichlich ausgenutzt haben. 😉
Bevor man ein Auto profahren darf, muss man natürlich seine kompletten Daten (Alter, Wohnort, Telefonnummer, Führerscheinnummer etc.) angeben. Rein theoretisch dürfte dann auch nur ich dieses Wagen fahren. Nur haben wir immer abwechselnd die Papiere unterschrieben und sind natürlich auch immer beide kurz gefahren, weil wir nicht 2x für ein Auto warten wollten bzw. dieses damit zu lang in Anspruch nehmen wollten.
Mit dem Auto dass ich unterschrieben habe (Info sehr wichtig!) ist mein Kollege dann sehr wahrscheinlich geblitzt worden, er ist bei einer Polizeikontrolle (haben geblitzt) vorbeigefahren mit ca. 70km/h statt 50 km/h.
Und nun zu meiner Frage, wenn er wirklich geblitzt wurde, wird der Bußgeldbescheid erstmals ja zu der Autofirma kommen und diese werden dann meine Führerscheindaten angeben, da ich ja angemeldet war diesen Wagen zu fahren. Das heißt es wird sehr wahrscheinlich gar keine Lenkerauskunft zu mir kommen, oder?
Und wenn ich dann Post bekommen sollte, kann ich trotzdem der Behörde irgendwie mitteilen, dass mein Kollege und nicht ich gefahren bin? Ich werde ja schließlich nicht für das büßen, was er falsch gemacht hat.
Ich hoffe mir kann jemand bei meiner Frage helfen, die macht mich schon ganz unrund. 😕
Beste Antwort im Thema
Mindestens könnte Dein Kumpel selbst es so aussagen. In D bliebe das auch noch im Verwarngeldbereich, da wäre es egal, wer das Bußgeld letztlich bezahlt, da es sonst keine Folgen für den Fahrer hat.
25 Antworten
Mindestens könnte Dein Kumpel selbst es so aussagen. In D bliebe das auch noch im Verwarngeldbereich, da wäre es egal, wer das Bußgeld letztlich bezahlt, da es sonst keine Folgen für den Fahrer hat.
Das Problem an der Sache ist, dass ich noch den Probeführerschein besitze und bei 20km/h innerorts zu schnell gibt es eine Verlängerung um ein Jahr und eine Nachschulung. Und wenn da wirklich was kommen sollte, werde ich ja nicht zur Nachschulung und so weiter gehen und das eine Jahr Probe dazubekommen, wenn ich nicht einmal gefahren bin?
Müsste ich dann zur Behörde gehen und denen erklären, dass nicht ich gefahren bin, wenn ich Post bekommen würde?
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Dein Kollege ist nicht nur zu schnell gefahren. Er hat auch ein Fahrzeug entwendet. Du hast dazu Beihilfe geleistet.
Mein Händler würde in einem solchen Fall ohne zu zögern bei der Polizei Anzeige erstatten, wenn er davon Kenntnis erhalten würde. Dies vor allem, weil die Fahrzeugversicherung in einem solchen Fall für keinen Unfall aufkommen würde (bzw. Regress nehmen würde, wobei der Händler auch haftet).
Sei also froh, dass ihr keinen Fussgänger umgenietet habt.
Zitat:
@urspeter schrieb am 19. März 2018 um 22:14:57 Uhr:
Dein Kollege ist nicht nur zu schnell gefahren. Er hat auch ein Fahrzeug entwendet. Du hast dazu Beihilfe geleistet.Mein Händler würde in einem solchen Fall ohne zu zögern bei der Polizei Anzeige erstatten, wenn er davon Kenntnis erhalten würde. Dies vor allem, weil die Fahrzeugversicherung in einem solchen Fall für keinen Unfall aufkommen würde (bzw. Regress nehmen würde, wobei der Händler auch haftet).
Sei also froh, dass ihr keinen Fussgänger umgenietet habt.
Ich mag diese Untertreibungen nicht.
Nur, weil die Todesstrafe abgeschafft wurde, kommt der TE mit lebenslänglich davon. EDIT: Natürlich ebenso Blödsinn wie das Zitierte.
@TE: Die Antwort zuvor bezog sich nicht auf dich (nehme ich jedenfalls an).
Danke für die Antworten. Falls den überhaupt etwas kommen sollte (es erfolgte nämlich keine Anhaltung oder der Gleichen), werde ich mit meinem Kollegen zur Behörde gehen und ihnen die Situation schildern, dass eben nicht ich gefahren bin.
Zitat:
@urspeter schrieb am 19. März 2018 um 22:14:57 Uhr:
Dein Kollege ist nicht nur zu schnell gefahren. Er hat auch ein Fahrzeug entwendet. Du hast dazu Beihilfe geleistet.Mein Händler würde in einem solchen Fall ohne zu zögern bei der Polizei Anzeige erstatten, wenn er davon Kenntnis erhalten würde. Dies vor allem, weil die Fahrzeugversicherung in einem solchen Fall für keinen Unfall aufkommen würde (bzw. Regress nehmen würde, wobei der Händler auch haftet).
Sei also froh, dass ihr keinen Fussgänger umgenietet habt.
Lass Dich nicht verrückt machen. Niemals würde ein Händler deshalb rumtheatern. Gott was für eine Panikmache. Entwendet ist das Fahrzeug auch juristisch nicht!! Es ist noch nichteinmal unterschlagen.
@TE, "Vergessen niemals du darfst, Realität deine bestimmt von wird Wahrnehmung deine, in ständiger Bewegung die Zukunft wird sein, mit dir die Macht ist!"
Zitat:
@Nuckelpinn schrieb am 19. März 2018 um 22:30:03 Uhr:
Oh Herr, lass Hirn regnen... oder Steine. Hauptsache, du triffst.
😁😁😁
Ich nehme an, dass Du deinen Vorposter meinst