Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken
Hallo zusammen!
Ich hoffe mal das passt in diesen Themenbereich.
Bei uns in der Schule gibt es immer weniger Parkplätze, deswegen weichen wir Schüler auf eine Seitenstraße aus.
Die Polizei sollte angeblich bei der Schule gemeldet haben, dass man dort nicht mehr parken darf und nun jeder der zuwiderhandelt eine Strafe von 40 Euro und einem Punkt bekommt.
In der Straße ist kein Halteverbot, es werden auch keine Einfahrten zugeparkt.
Und jetzt meine Frage:
40 Euro und 1 Punkt bekommt man wenn man Rettungsfahrzeuge durch Parken behindert wie breit muss nun die Straße sein bzw. wie groß muss der Abstand zw. dem parkenden Auto und der gegenüberliegenden Seite sein damit man nicht bestraft wird, oder liegt dass ganz im subjektiven Ermessen der Polizei??
Wäre euch sehr dankbar um Antworten!
MfG Stefan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Das ist nirgendwo festgeschrieben, da es unterschiedlich breite Fahrzeuge gibt.
Falsch, das ist ganz klar geregelt:
Zitat:
Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.
19 Antworten
Überall dort wo kein Schüler parkt, ist Platz für einen Lehrer 😉
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Grüße
Oder die Baufirna wollte sich die Kosten für die Beschilderung und Absperrung incl. Verwaltungsgebühren sparen...🙄
Oder die Nachbarn haben keine Lust auf nervtötende R&B-Mukke aus irgendwelchen verbastelten 3er-BMW-Golf-Peugeot206-Privatschulbussen.
Wobei die immer noch besser sind als die fahrenden 2-Takt Nähmaschinen.
Ich wuerds drauf ankommen lassen und weiterhin dort parken. Nur nicht einschuechtern lassen.
Lehrer haben/hatten mir in meinem Privatleben nichts vorzuschreiben.
Ähnliche Themen
Nein ich fahre keinen verbastelten E36...^^ Ich fahr nen Beetle xD
Ich werd auch weiter da parken und es drauf ankommen lassen, weil wir heute bei der Feuerwehr (ja ich bin da auch dabei) beim Kindergarten eine Sicherheitsolympiade hatten und die Polizei auch zahlreich vertreten war und ich hab die Herren in Grün gefragt und die waren sich alle einig, dass 3 Meter ausreichen, zudem sagten sie auch dass sie kkeine Briefe einwerfen würden, und da da kein Parkverbot und die Mindestbreite gegeben ist hat sich das Problem für mich hiermit erledigt.
Vielen Dank für eure Beiträge!
MfG Stefan