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An Autos vorbeifahren, die Rettungsfahrzeugen Platz machen?

Hallo zusammen,

gestern hatte ich ein Erlebnis, nach dem sich mir eine rechtliche Frage stellte.

Ich fuhr mit gleicher Geschwindigkeit hinter einem Rettungswagen mit Sondersignal her, das ganze passierte auf einer zweispurigen Bundesstraße.

Der Rettungswagen und auch ich wollten an einem Kreuz über eine einspurige Abfahrt auf eine andere 2-spurige Bundesstraße wechseln. Im Regelfall fahre ich diese Abfahrt mit 80-90 km/h - mit dem Rettungswagen geht das natürlich nicht er fuhr ca. 60 km/h. Wäre ich vor dem RTW gewesen hätte ich auf die Tube gedrückt, damit ich weg komme um ihn nicht zu behindern.

Nun machte auf dieser Abfahrt ein Autofahrer Platz für den Rettungswagen und fuhr rechts ran. Da hinter mir keiner kam bremste ich sehr stark ab, um den Ausweicher wieder reinzulassen.

Was wäre gewesen, wenn ich ebenfalls vorbeigefahren wäre und es zu einem Unfall gekommen wäre. Was wäre gewesen, wenn mir einer hinten drauf gefahren wäre, ich aber problemlos an dem stehenden Fahrzeug vorbei fahren hätte können?

Grüße Philipp.

Beste Antwort im Thema
am 31. März 2011 um 5:36

Ich denke mal, dass hier im Wesentlichen der § 1 der StVo greift hinsichtlich gegenseitige Rücksichtnahme. Dennoch sehe ich, wenn im Grundsatz die von Dir u. dem Einsatzfahrzeug gefahrene Geschwindigkeit problemlos machbar und erlaubt war, Du den Vorrang vor dem Fahrzeug hast, das rechts rangefahren ist und bereits stand. Das andere Fahrzeug muss sich mit der gebotenen Vorsicht wieder in den fließenden Verkehr einordnen und muss dann auch bei Bedarf Vorrang gewähren, wenn die Lücke zwischen dem Einsatzfahrzeug und Dir für ein gefahrloses Wiedereinfädeln nicht groß genug ist. Aber mal schauen, was die anderen sagen.

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pauschal gibts hier keine "lösung", das wird einzelfallabhängig ausklabustert da hier zu viele faktoren (wer stand? wer fuhr wie schnell? übersichtlichkeit der strecke usw...) eine rolle spielen, die wir hier nicht kennen...

wenn der andere pkw, der den rtw vorbeigelassen hat, allerdings stand und du ne vollbremsung hingelegt hast um ihn reinzulassen - woraufhin dir einer reinknallt, kannst du davon ausgehen, das du mindestens eine teilschuld erhälst...unabhängig davon oder derjenige der dir ins heck fährt zu schnell war oder zu wenig abstand hatte!

am 31. März 2011 um 5:36

Ich denke mal, dass hier im Wesentlichen der § 1 der StVo greift hinsichtlich gegenseitige Rücksichtnahme. Dennoch sehe ich, wenn im Grundsatz die von Dir u. dem Einsatzfahrzeug gefahrene Geschwindigkeit problemlos machbar und erlaubt war, Du den Vorrang vor dem Fahrzeug hast, das rechts rangefahren ist und bereits stand. Das andere Fahrzeug muss sich mit der gebotenen Vorsicht wieder in den fließenden Verkehr einordnen und muss dann auch bei Bedarf Vorrang gewähren, wenn die Lücke zwischen dem Einsatzfahrzeug und Dir für ein gefahrloses Wiedereinfädeln nicht groß genug ist. Aber mal schauen, was die anderen sagen.

Im ungüstigsten Falle eine Mitschuld im versicherungstechnischen Sinne. Um jemanden wieder hereinzulassen darf der rückwärtige Verkehr nicht gefährdet werden.

am 31. März 2011 um 10:23

Also rechtlich weis ich es auch nicht genau aber in solchen Situationen ist es wohl am besten dem RTW hinterher zufahren um die weiterfahrt für andere VT wieder zu ermöglichen auch wenn dann der Rechtsrangefharene warten muss.

Eine Mitschuld würde ich schon deshalb sehen, weil man ausdrücklich damit rechnen muß, daß andere wegen des Einsatzfahrzeugs anhalten. Die Pflicht, in der absehbaren Verkehrssituation diese anderen dann nicht (vermeidbar) zu behindern oder zu gefährden, ergibt sich aus § 1 StVO.

Also so wie ich vermutet hatte ;)

Wenn was passiert ist man der Doofe - wie immer ;)

Nein, dann ist man nicht der Doofe, sondern (mit) schuld. Und zwar aus den erläuterten Gründen.

Das ein Rettungswagen schonmal langsamer fährt, hängt damit zusammen das darin gelegentlich Menschen wärend der Fahrt damit beschäftigt sind, zu arbeiten...

Also,

ich habe keine Paragrafen parat, kann aber folgendes aus meinen Sani-Schulungen berichten:

- und wurde mitgeteilt, dass ein hinter dem RTW herfahren verboten ist! Grund: Gefährdung!

Der RTW kann abruppt abbremsen (schon mal dessen Bremsleistung live erlebt) und der andere sitzt hinten drin. Ebenso kann dadurch der restliche Verkehr behindert/gefährdet werden.

Wie schon gesagt, rechtliche Grundlage unbekannt, aber glaubt mir, wenn man hinte an der Bare ist, und ein Auto mit Minimalabstand lange hinter einem fährt, dann ist das ein komisches GEfühl!

Meine Bitte: RTW immer Platz machen und nicht verfolgen! Ihr könntet auch drin liegen!

Gruß

am 2. April 2011 um 12:34

Von Minimalabstand redet ja keiner. Abgesehen von den womöglich wieder anfahrenden anderen VT gibt's doch keinen Grund, dem Rettungswagen nicht genau so zu folgen wie jedem anderen Fahrzeug auch.

am 2. April 2011 um 12:36

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

 

Die Rede ist hier nicht von Rettungswagen, die in der Gasse unterwegs sind, sondern von welchem, die unter Benutzung der normalen Spuren am Verkehr teilnehmen (wenn auch mit "blau und laut"). Was soll ich denn da sonst machen bis auf "hinterherfahren"? 462GU wählen und eine Meldung anfordern, wann der Wagen zurück am Stützpunkt ist? Und erst weiterfahren, wenn diese Meldung kommt?

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Wie schon gesagt, rechtliche Grundlage unbekannt,

du wirst auch nichts dazu finden, weil es kein solches gesetz gibt!

es ist völlig legal, wenn man mit dem vorgeschriebenen sicherheitsabstand hinter einem rtw (oder was auch immer) herfährt - und sein auto jederzeit unter kontrolle hat, sodass man hinter dem rtw zu stehen kommt...

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Also,

ich habe keine Paragrafen parat, kann aber folgendes aus meinen Sani-Schulungen berichten:

- und wurde mitgeteilt, dass ein hinter dem RTW herfahren verboten ist! Grund: Gefährdung!

Der RTW kann abruppt abbremsen (schon mal dessen Bremsleistung live erlebt) und der andere sitzt hinten drin. Ebenso kann dadurch der restliche Verkehr behindert/gefährdet werden.

Wie schon gesagt, rechtliche Grundlage unbekannt, aber glaubt mir, wenn man hinte an der Bare ist, und ein Auto mit Minimalabstand lange hinter einem fährt, dann ist das ein komisches GEfühl!

Meine Bitte: RTW immer Platz machen und nicht verfolgen! Ihr könntet auch drin liegen!

Gruß

Sorry, da ich selbst beim DRK Mitglied bin und auch schon RTWs selbst gefahren bin halte ich das mit der Bremsleistung für nicht nachvollziehbar.

Wenn der RTW so verzögern könnte wie mein Fahrzeug dass das kann - was ich bezweifle, dann haben die drin arbeitenden Leute ein Problem wenn er es tut.

Zeig mir einen RTW, der schneller beschleunigen kann als ein gut motorisierter PKW. Mich hat es immer genervt, wenn die Leute statt kurz auf's Gas und weg in die Eisen Steigen und im Weg stehen bleiben.

Deshalb wäre ich in der Situation des vorausfahrenden PKWs mit Flucht nach vorne aus dem Weg verschwunden. Schneller als die erlaubten 120 km/h fährt kein (vernüftiger) RTW-Fahrer mit einem 4,5-Tonner unterm Hintern.

Entschieden anders würde ich beim NEF handeln - das wird bei uns von Porsche gesponsored...

In der Rettungsgasse hinterherfahren ist logischerweise verboten - das war vermutlich das was sie Euch in der Fortbildung beibringen wollten ;)

Funkkanal wäre übrigens 505GO gewesen ;)

Zitat:

Original geschrieben von ph1

Funkkanal wäre übrigens 505GO gewesen ;)

das mag bei dir zutreffen, bei anderen wiederrum nicht - da funkkanäle je nach land unterschiedlich vergeben werden können!

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