Behindertenrabatt
Hallo,
ein MA der NL Aachen meinte zu den 10% SchwBeh-Rabatt eigentlich kein Problem, ABER:
Möchte einen E200K mit Schaltgetriebe und das soll das Problem sein. Habe 60% und G seit Geburt (Halbseitige Lähmung). Dies müsste doch eigentlich -wie bei anderen Autoherstellern auch- als alleinige Voraussetzung reichen.
Bräuchte entweder Automatik oder so einen Knauf am Lenkrad,um den Rabatt zu erhalten.
Will und brauche aber beides nicht. Ich bin ja gehbehindert und nicht fahrbehindert
Kann mir einer was sagen?
34 Antworten
so einen Schwachfug hab´ ich (auch Schwerbehindert) noch nicht gehört....
Schreibe direkt ans Werk. Die werden Dir die Konditionen schon mitteilen...
Meine Email an DC:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erwäge noch dieses Jahr einen E200K mit Schaltgetriebe zu bestellen. Ferner ist mir bekannt, dass Mercedes, wie auch die meisten anderen Automobilhersteller, Schwerbehinderten unter besonderen Voraussetzungen, die ich mit 60% und dem Merkzeichen G erfülle, einen Preisnachlass gewährt. Nach meinem Wissen beträgt der Rabatt bei Mercedes 10% vom Bruttolistenpreis. Muss ich den Wagen mit eiinem Automatikgetriebe oder anderen Umbauten, z.B. Lenkknauf, versehen, um den Rabatt gewährt zu bekommen oder reichen die o.g. Voraussetzungen 60% mit Merkzeichen G. Zur Information: Ich habe seit Geburt eine halbseitige Lähmung u.a. mit einer Gehbehinderung. Jedoch bin ich in der Lage jedes Auto ohne Umbauten und Automatik zu fahren. Vielen Dank im voraus.
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr Linz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Hause.
Gerne haben wir Ihre Anfrage aufgegriffen und informieren Sie wie folgt:
Als behindertenspezifisch notwendige Umbauten gelten Hilfsmittel im Sinne der Sozialgesetzgebung, die der Kunde im Fahrzeug benötigt, um seine Fahrfähigkeit zu gewährleisten. Dies sind Hilfsmittel, die durch spezialisierte Aufbauhersteller angeboten werden, bspw. Lenkraddrehknauf, Pedalveränderungen, Blinkerverlegungen, Handgasgeräte, Verladehilfen etc..
Im Fall der Geh- bzw. außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkkennzeichen G und aG) ist das Automatikgetriebe als behindertenspezifische Sonderausstattung ab Werk anerkannt, wenn der Kunde zum momentanen Zeitpunkt seiner Erkrankung keine weiteren Umbauten im Fahrzeug benötigt.
Sehr geehrter Herr Linz, wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Für weitere Fragen stehen wir, und unsere Außenorganisation, Ihnen gerne wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Was soll ich davon halten... Da wird man ja als Behinderter genötigt Sachen zu bestellen, die man gar nicht benötigt
@gibschub
Eventuell kann dir jemand, der sich mit den Feinheiten der Sozialgesetze auskennt, besser helfen als der Fahrzeughersteller selbst.
Hat ja nichts mit dem Sozialgesetzbuch zu tun, welchen Rabatt die Hersteller den Behinderten als Nachteilsausgleich gewähren. Sie sind ja nicht gezwungen, solche Rabatte zu gewähren, wohingegen Dinge aus dem SGB, z.B. 5 Tage zusätzl. Urlaub, gewährt werden MÜSSEN.
Kleines Bsp.: Beim VW-Konzern ist der Rabatt kein grosses Thema:
Bei mehr als 50% und G oder aG: 15% vom BLP. Eine sechsmonatige Halterdauer ist vorgeschrieben. Einfach bei Bestellung SchwBeh-Ausweis vorlegen.
Aber bei DC ist man sich anscheinend nicht ganz einig...
@gibschub,
hallo und nichts für Ungut, wenn ich meine, dass du ein Auto mit Schaltgetriebe möchtest und dann auf ein Rabatt bestehst, weil du eine Behinderung hast.
Bestell es einfach, dann aber eben ohne Rabatt.
Kannst du ganz sicher haben.
Ohne Stress.
Wie gasagt, ist nicht böse gemeint.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von fortknox
@gibschub,
hallo und nichts für Ungut, wenn ich meine, dass du ein Auto mit Schaltgetriebe möchtest und dann auf ein Rabatt bestehst, weil du eine Behinderung hast.
Bestell es einfach, dann aber eben ohne Rabatt.
Kannst du ganz sicher haben.
Ohne Stress.
Wie gasagt, ist nicht böse gemeint.Gruß
Ich habe eine u.a. eine Gehbehinderung und keine Schaltbehinderung.
Noch nicht einmal zwei Niederlassungen konnten mir den Sinn dieses Zwanges, eine Automatik zu bestellen, erklären.
Ich finde, dass DC einem eine unnötige Mehrausstattung aufzwingen will und dies ohne ersichtlichen Grund.
Hab mal einen netten Brief nach Stuttgart geschrieben...
Der Grund ist doch klar! Mehr Umsatz!
Ist eine ganz klare Benachteiligung und Diskriminierung von Behinderten. Vielleicht solltest Du auch mal an Deinen Abgeordneten schreiben....
Auf die Antwort von DC bin ich aber mal gespannt. Obwohl man nie weiß, ob dies die Meinung von DC ist, oder von einem "übereifrigen" Sachbearbeiter.....
Für viele unserer gesunden Mitmenschen ist jemand der nicht im Rollstuhl sitzt halt nicht behindert.....
Zitat:
Original geschrieben von Wolly_ST
Für viele unserer gesunden Mitmenschen ist jemand der nicht im Rollstuhl sitzt halt nicht behindert.....
Das ist leider wahr...

Hier ist wohl noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten.
Das Problem ist, daß der Behindertenrabatt eben eine freiwillige Leistung der Hersteller ist, auf die niemand irgendeinen Anspruch hat. Somit kann auch jeder Hersteller die Bedingungen, die zur Inanspruchname das Behindertenrabattes erfüllt sein müssen, selbst festlegen.
Überspitzt gesagt könnte DC auch sagen, daß das Fahrzeug Silbermetallic lackiert werden muß, um den Behindertenrabatt zu erhalten. Die Kunden müssten damit Leben.
MFG Sven
Zum Glück müssen Kunden n i c h t mit solcherlei Willkür leben. Andere Hersteller haben auch schöne Fahrzeuge.....
Sorry, aber die meisten der hier aufgeführten "Argumente" sind aus Sicht eines Behinderten einfach nur...... na ja... irgendwie nicht nachvollziehbar (ich spare mir weitere Formulierungen)....
Wenn eine Fahrschule ein Fahrzeug ordert, dann bekommt sie auch Fahrschulrabatt, ohne das DC vorschreibt, das es ihn nur mit dem großen Command-Navi gibt....
Wenn ein deutescher Beamter im Ausland einen Wagen ordert, dann bekommt er auch den Diplomatenrabatt... Egal ob manuelle od. automatische Schaltung....
@Wolly: natürlich ist eine solche Praxis Quatsch. Sie tun so, als ob sie den Behindertenrabatt ohne Automatik nicht geben "dürften", babei legen legen sie die Kriterien für den BR selber fest.
Wirkt auf mich auch net unbedingt toll.
Ciao,
Sven
mal im Ernst 10% sollten drin sein egal ob behindert oder nicht
Zitat:
Original geschrieben von Wolly_ST
Ist eine ganz klare Benachteiligung und Diskriminierung von Behinderten.
Im Gegenteil! Behinderten wird doch ein gewisser Rabatt gewährt, zwar nicht auf alle Modelle, aber immerhin. Man bedenke, dies ist ein freiwilliges Entgegenkommen von Mercedes-Benz gegenüber Behinderten.
Ein wenig Dankbarkeit wäre in meinen Augen nicht falsch. Immer nur mehr wollen, finde ich eine schlechte Prämisse. Es zwingt Dich ja niemand ein Fahrzeug von Daimler-Benz zu kaufen.
Des weiteren ist es wohl so, dass von den meisten (Geh-)Behinderten Fahrzeuge mit Automatikgetriebe bestellt werden. Insofern mag es doch möglich sein, dass Mercedes-Benz zur Vereinfachung (auch zur Reduzierung von internen, sprich administrativen, Abläufen) die Rabatte halt nur auf Automatik-Fahrzeuge gewährt.
Im übrigen könnte auch umgekehrt ein Schuh draus werden: Wer als Behinderter kein Automatikgetriebe benötigt, der kann - da er sich ja dieses Extra spart - auch auf den Rabatt verzichten - fair gegenüber all den Behinderten, die auf teure Zusatzausrüstungen angewiesen sind!
Wenn Behinderte teure Umbauten brauchen, dann wird ihnen von anderer Stelle geholfen (Integrationsamt)!
@Bienzle:
Sorry, ich möchte hier niemanden verletzten. Aber Du hast leider keine Ahnung, was es heißt, behindert zu sein.
"Des weiteren ist es wohl so, dass von den meisten (Geh-)Behinderten Fahrzeuge mit Automatikgetriebe bestellt werden. Insofern mag es doch möglich sein, dass Mercedes-Benz zur Vereinfachung (auch zur Reduzierung von internen, sprich administrativen, Abläufen) die Rabatte halt nur auf Automatik-Fahrzeuge gewährt."
Das war das Beste, was ich hier im letzten Jahr gehört habe.... Morgen habe ich bestimmt einen Lachmuskelkater..... ;-)
Gehbehindert ist nicht schaltbehindert.
DC produziert Gangschaltung und Automatik. Das bedeutet nur ein Kreuz an der richtigen Stelle der Bestellung. Sonst nix. Und 10% von der Endsumme abziehen, dafür braucht der Verkäufer auch keine Excel-Tabelle.... Welcher administrative Aufwand?????