Behindertenrabatt, bei Mercedes gibt es am wenigsten
http://www.bbab.de/pdf/autokauf.pdf
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Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
Die 10% gibt es auch nur auf den Listenpreis und nicht auf den Hauspreis. Wenn man die 5 bis 8 % abzieht die man auch so aushandeln kann dann bleibt nicht viel.
Ausserdem stellt sich die Frage wie sieht das ganze bei Inzahlungnahme des alten Autos aus. Erst die Zuzahlung verhandeln und dann zusätzlich die 10 % verlangen?Gruss
QQ 777
Sorry für diesen Beitrag, da hatte ich wohl einen "Aussetzer.
Ob ich die 10 % Behindertenrabatt vom Listenpreis (54135,-€) ohne MWST oder vom Bruttopreis ( 64420,65 € ) abziehe bleibt unterm Strich doch gleich.
Gruss
QQ 777
22 Antworten
Hallo,
arrogante Verkäufer gibt es natürlich überall, das ist nicht markenabhängig. Deshalb haben meine Frau und ich ja auch 3x die MB-Vertretung gewechselt. Da, wo wir jetzt sind, hat uns der Verkäufer extra darauf hingewiesen!! Und wir haben für unseren W169 nach 2 Jahren die Restrate von ca. 16000 EUR ohne Murren angerechnet bekommen. Matten, Anmeldung, Schilder und Blumenstrauß waren auch noch drin. Auch der sonstige Service der angeschlossenen Werkstatt ist topp. Bei den schlechten Erfahrungen, die ich mit VW, Audi und Opel gemacht habe, bin ich nicht so leichtsinnig und wechsele.
@repeter42: Du hast natürlich recht, aber bei einem Diesel machen 50% Steuerermäßigung schon was aus und die entfallen bei der Ummeldung. Die Steuerermäßigung kann bei einer Polizeikontrolle kontrolliert werden, die steht nämlich im Fahrzeugschein.
Okay, ich wurde seit 1969 nur 1x von der Polizei kontrolliert, das relativiert das Ganze natürlich.
Gruß
Wolfspitz
Hallo,
als kleine Ergänzung, die 10% "Mengenrabatt" wie Sie bei meinem Verkäufer genannt werden sind nicht an die Steuerermässigung gebunden. Nur die Haltedauer von 12 Monaten muss dem Händler schriftlich zugesichert werden.
Wenn der Wagen dann regulär angemeldet wird, Bsp. die berechtigte Person nutz stattdessen vergünstigt den ÖPNV (macht in Berlin gut 600€/a aus, da lohnt sich nicht mal nen S420cdi), gibt es auch keine Probleme mit der Nutzung durch andere Personen.
Gruß Schulle
" der Händler bekommt auch nur ca. 14%. "
Halte ich für Unfug .....
Wenn Audi, VW,BMW usw. Händler mind. 20 % haben,
warum sollten Mercedes Händler 14 % haben ?
Bei der B Klasse gibt es aktuell bis zu 13,91 % ,
da können die 14 % kaum stimmen
Ich hole meine Mercedes Neuwagen aus Österreich.
Die erhalten in Deutschland eine Tageszulassung. Modellabhängig gibt´s dann ca. 12-16% Rabatt auf den Listenpreis ohne Überführungskosten.
Habe gestern einen C 230 in München mit 13,26% Rabatt abgeholt.
Finde es moralisch fragwürdig einen Rabatt für den Neuwagenkauf von einer körperlichen Behinderung abhängig zu machen!
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Zitat:
Original geschrieben von monaco1975
Ich hole meine Mercedes Neuwagen aus Österreich.
Die erhalten in Deutschland eine Tageszulassung. Modellabhängig gibt´s dann ca. 12-16% Rabatt auf den Listenpreis ohne Überführungskosten.
Habe gestern einen C 230 in München mit 13,26% Rabatt abgeholt.
Finde es moralisch fragwürdig einen Rabatt für den Neuwagenkauf von einer körperlichen Behinderung abhängig zu machen!
1. Ich schrieb vom Rabatt eines Neuwagens
ohneTageszulassung. Vergleiche doch bitte nicht Äpfel mit Birnen. Und die 14% habe ich vom Verkäufer, der lügt mich nicht an, dazu kennen wir uns zu gut.
2. Für die verschiedenen Typen gibt es verschiedene Gewinnspannen. A- und B-Klasse liegen am unteren Ende. Für die C-Klasse gibt es ca 20%, für die E- u. S-Klasse entsprechend mehr.
Also bitte etwas sachlicher bleiben, das tut dem Forum gut.
Gruß
Wolfspitz
Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
Die 10% gibt es auch nur auf den Listenpreis und nicht auf den Hauspreis. Wenn man die 5 bis 8 % abzieht die man auch so aushandeln kann dann bleibt nicht viel.
Ausserdem stellt sich die Frage wie sieht das ganze bei Inzahlungnahme des alten Autos aus. Erst die Zuzahlung verhandeln und dann zusätzlich die 10 % verlangen?Gruss
QQ 777
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Original geschrieben von QQ 777
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Die 10% gibt es auch nur auf den Listenpreis und nicht auf den Hauspreis. Wenn man die 5 bis 8 % abzieht die man auch so aushandeln kann dann bleibt nicht viel.
Ausserdem stellt sich die Frage wie sieht das ganze bei Inzahlungnahme des alten Autos aus. Erst die Zuzahlung verhandeln und dann zusätzlich die 10 % verlangen?Gruss
QQ 777
Sorry für diesen Beitrag, da hatte ich wohl einen "Aussetzer.
Ob ich die 10 % Behindertenrabatt vom Listenpreis (54135,-€) ohne MWST oder vom Bruttopreis ( 64420,65 € ) abziehe bleibt unterm Strich doch gleich.
Gruss
QQ 777