Behindertenparkplatz nicht auf beiden Seiten gekennzeichnet - Knöllchen gerechtfertigt?
Hallo zusammen,
ich habe heute wohl unbemerkt auf einem Behindertenparkplatz in Berlin vorm Krankenhaus gestanden, da er auf meiner Seite nicht als solcher ausgeschildert war (siehe Bilder).
Muss er auf beiden Seiten ausgeschildert sein bzw macht es Sinn da Einspruch einzulegen?
Ich hab ein Knöllchen bekommen über 35€ für unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz.
Es gab auch genug andere Parkplätze, wirklich sehr ärgerlich.
Danke euch im Voraus
Lieben Gruß
Lisa
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von LisaJellyBelly
Muss er auf beiden Seiten ausgeschildert sein bzw macht es Sinn da Einspruch einzulegen?
Nein, macht es nicht.
Im Normalfall fährst du ja auf der rechten Fahrbahnseite. Um also zu deinem Stellplatz zu kommen, musst du zwangsläufig an den Schildern vorbeigekommen sein, auf denen die zwei Behindertenparkplätze ausgewiesen werden.
Somit hättest du das Schild durchaus sehen können/müssen. Eine Wiederholung vor jedem einzelnen Parkfeld ist nicht notwendig, ein Einspruch daher sinnfrei.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Weil es sich um Behindertenparkplätze am Arbeitsplatz dieser Personen handelt und außerhalb deren Arbeitszeiten keine Reservierungen notwendig sind und diese Parkplätze dann für die Allgemeinheit freigeben sind.
Stimmt, das wäre natürlich möglich.
Zitat:
muß nun ein behinderter ohne passende ausweis-nr und außerhalb der angegebenen zeiten dann ein parkticket ziehen oder nicht?
Außerhalb der angegebenen Zeiten sind das IMHO ganz normale Parkplätze.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Stimmt, das wäre natürlich möglich.Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Weil es sich um Behindertenparkplätze am Arbeitsplatz dieser Personen handelt ...
Da würde ich sogar einen Monopoly-Zehner drauf wetten 😉
Hier in Berlin gibt es diese Konstellation mit "behinderte Mitarbeiter während der Arbeitszeit" bei fast allen öffentlichen Einrichtungen.