Behält man die LKW-Zulasung bei Kauf oder verliert man die?

Stehe grad vor ner kleinen Frage.

Bin grad am durchstöbern des Internets über ein vermeintliches Super-Angebot gestolpert, welches ich sofort nehmen würde, würde es meinen erzeitigen Finanzrahmen nicht mal eben um 5000€ sprengen 🙁

Aber darum gehts grad net, sondern eher darum, dass der Händler in seiner Anzeige Dick LKW-Steuer drinstehen hat, obwohl es ein Geländewagen ist.

Genaugenommen ein Jeep Wrangler YJ mit 4l-Maschine (Euro2), der allerdings nur noch ein Zweisitzer ist, da im Bereich, wo eigendlich die Rückbank wäre, ein dicker LPG-Tank sitzt.

Daher einfach mal meine allgemeine Frage (nicht auf dieses Angebot bezogen), hat man mit so einem Fahrzeug bei Zulassungsstelle/ Finanzamt überhaupt als Privatperson ne Chance, die vermutlich günstigere LKW-Steuer anerkannt zu bekommen?

Beste Antwort im Thema

Die LKW-Zulassung bleibt in jedem Fall, daran ändert sich nichts.

Fraglich nur ob das Finanzamt den dann auch steuerrechtlich als LKW akzeptiert. Der kann durchaus in den Papieren als LKW bezeichnet sein und trotzdem PKW-Steuer bezahlen müssen. Gucken dass du Kopie vom Fahrzeugschein bekommst und dann einfach bei deinem Finanzamt nachfragst. Sind oft auch Einzelfallentscheidungen der Sachberarbeiter.

Wenn das aber ein "Normaler" Geländewagen ist, d.h. mit Scheiben rundrum und noch allen Sitzen dann geh mal von PKW-Steuer aus. Hat der nur noch die beiden Vordersitze, auch nur 2 Sitze eingetragen und ggf. sogar die hinteren Scheiben durch Blech ersetzt hat man recht gute Chancen auf LKW-Steuer. Entscheidend ist ob der Finanzbeamte das Fahrzeug als tatsächlich überwiegend zum Gütertransport geeinget ansieht.

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Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von Warkanoid


Mein Tata Xenon kann NICHT als PKW zugelassen werden, weil er ja ein LKW ist. Aber das habe ich ja schon gepostet, bitte noch mal lesen.
Nicht die verkehrsrechtliche Zulassung (Fahrzeugpapiere, Zulassungsstelle) mit der steuerrechtlichen Einstufung verwechseln, das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Niemand verlangt von Dir, dass das Fahrzeug als PKW zugelassen werden soll, aber es kann sein, dass es als PKW versteuert werden muss.

Damit ein Fahrzeug als LKW besteuert wird, muss er
a) als LKW zugelassen sein, und
b) weitere, zusätzliche Bedingungen erfüllen
(über die LKW-Zulassung hinaus)

Die von mir zitierten Gewichtsgrenzen sind nur eine Bedingung von mehreren, die dazu gehören.

Ich habe es nicht ganz verstanden. Bevor ich da falsch drauf reagiere, noch mehr Info für Dich.

Mein Tata Xenon ist schon seit nem halben Jahr auf mich zugelassen. Hat schon über 10 tkm drauf.
Der Wagen ist ein 100% LKW. So in den Papieren, und auch deswegen als LKW zugelassen und kann GAR NICHT ERST ALS PKW ZUGELASSEN WERDEN!!

Also noch mal: Gerborener LKW. Zugelassener LKW. Versicherter LKW. Aber, Versteuerter PKW.

Dem Fahrzeugschein kann ichs nicht entnehmen, ob der Passergierraum länger oder kürzer ist als die Ladefläche.

Mit der LKW Versicherung bin ich sehr zufrieden. Für mich, besser als wenn er als PKW versichert wäre. Aber um als PKW versichert zu werden, muss das Fahrzeug als PKW zugelassen werden und in diesem Falle ist es nicht möglich, weil er ein Anerkannter LKW ist.

Ich werde es z.B. Morgen selber nachmessen ob die Ladefläche länger oder kürzer ist. Aber ganz genau, im Fussraum, wo soll das Mass angesetzt werden?

Zitat:

Original geschrieben von Warkanoid


Mein Tata Xenon ist schon seit nem halben Jahr auf mich zugelassen. Hat schon über 10 tkm drauf.
Der Wagen ist ein 100% LKW. So in den Papieren, und auch deswegen als LKW zugelassen und kann GAR NICHT ERST ALS PKW ZUGELASSEN WERDEN!!

Nochmal:

- die Art der Zulassung hat nichts mit der Art der Versteuerung zu tun, das sind zwei unterschiedliche, eigenständige und voneinander doch recht unabhängige Rechtsgebiete.

- niemand verlangt, dass das Fahrzeug als PKW zugelassen werden soll, es muss nur als PKW versteuert werden, wenn es die steuerrechtlichen Anforderungen für einen LKW nicht erfüllt.

Zitat:

Also noch mal: Gerborener LKW. Zugelassener LKW. Versicherter LKW. Aber, Versteuerter PKW.

Ja, kann völlig richtig sein und wenn ich das Bild von der Seite des Fahrzeugs so sehe, dann vermute ich, dass dies sogar richtig ist.

Zitat:

Mit der LKW Versicherung bin ich sehr zufrieden. Für mich, besser als wenn er als PKW versichert wäre. Aber um als PKW versichert zu werden, muss das Fahrzeug als PKW zugelassen werden und in diesem Falle ist es nicht möglich, weil er ein Anerkannter LKW ist.

Richtig,

die Versicherung orientiert sich nach der zulassungsrechtlichen Klassifizierung - die Steuer/ das Finanzamt macht das nicht, die hat eigene Richtlinien.

Zitat:

Ich werde es z.B. Morgen selber nachmessen ob die Ladefläche länger oder kürzer ist. Aber ganz genau, im Fussraum, wo soll das Mass angesetzt werden?

Ganz vorn, wo die Kabine beginnt, also dort, wo der Beifahrer seine Fußspitzen üblicherweise hat bzw. hinkommt oder Du als Fahrer bei durchgetretenem Gas- oder auch Kupplungspedal und von dort gerade durch, bis hinten an die Kabinen-Rückwand

@Roadwin

Guten Abend.

Habe Heute in der Mittagspause nachgemessen. Passagieraum ca. 2,06 M, Ladefläche ca. 1,44 M. (Länge, beide)
Also, sieht sehr schlecht aus. Kann man da wirklich gar keine Hoffnung mehr haben, wenn das mit der Länge nicht hingehauen hat?
Ich meine, es stört mich auch nicht so. Als ich mich für den Wagen entschied, hatte ich sowieso als PKW Steuer berechnet gehabt.

Gruß
Warkanoid 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Warkanoid


Kann man da wirklich gar keine Hoffnung mehr haben, wenn das mit der Länge nicht hingehauen hat?

Probieren kann man immer 😉

Ein Widerspruch ist kostenlos (ja, kostet Porto) und hat bei Ablehnung keine negativen Auswirkungen. Man kann ja über die herstellerseitige Auslegung als LKW und den tatsächlichen Gewichten über den Grenzwerten aus dem BFG-Urteil vom Februar 2010 argumentieren.

Man muss ja niemanden auf die Nase binden, dass das Verhältnis Innenraum/Ladefläche nicht stimmt.

Die Chance sollte man realistisch betrachten und die ist ganz sicher nicht sonderlich, das mit diesem Längeverhältnis war ein dicker Punkt in dem ersten erheblichen Urteil aus 2007. Bei objektiver Sichtweise ist Dein Anspruch exakt bei null.

Aber nun hast Du dich schon lange mit dem Thema beschäftigt, ein Schreiben (freundlich, höflich, sachlich) mehr macht das auch nicht schlimmer, die 55 Cent für das Porto kann man bei der Ehefrau einsparen - ich würde es machen, selbst wenn die Gewinnchancen irgendwo bei null sind, aber verlieren - schlechter als jetzt - kann man dabei nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Entscheidend ist ob der Finanzbeamte das Fahrzeug als tatsächlich überwiegend zum Gütertransport geeinget ansieht.
Reicht nicht mehr, da ist im Februar ein weiteres Urteil mit Kriteriendefinition dazu gekommen:

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

BFH 24.2.2010, II R 6/08
Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2 800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben .

Die LKW-Zulassung wird vermutlich bleiben und damit uU. auch eine teurere LKW-Versicherung, steuerrechtlich wird das sehr stark auf eine PKW-Besteuerung hinauslaufen.

Vielleicht nicht sofort, aber mit Abarbeitung des Stapels irgendwann dann schon.

Also ich kann mir nur schwer vorstellen, das das rechtens ist, was das Finanzamt mit manchen Leuten macht und die als LKW zugelassenen Fahrzeuge als PKW besteuert. Vor allem wenn das Fahrzeug original bei der Auslieferung als LKW zugelassen wurde und auch jahrelang als LKW besteuert wurde bei den (staatlichen) Monopolbetrieben wie Deutsche Post und Telekom und wenn die dann die Fahrzeuge abstoßen und in private Hand gehen,dann werden sie als PKW besteuert oder wie?! Das verstößt doch gegen die Grundrechte des Menschen,das jeder gleich vor dem Gesetz ist. Und man hat auch schon Fahrzeuge gesehen von den beiden Monopolbetrieben die weder ne Trennwand hatten noch die Scheiben zu waren,mitunter sogar mit Sitze hinten. Und die wurden auch als LKW besteuert. Also ich würde klagen,sofern ich ein Fahrzeug von der Post oder der Telekom hätte.

Haha... Grundrechte in Europa.. 😁 *lachmichtot*

Bei uns seinerzeit wollte der TÜV dass wir die Ösen für Sitze im Laderaum zuschweissen lassen. Der Transit hat seinen LKW- Status bekommen..und das für immer. Natürlich auch an die nachfolgenden Besitzer.

Hallole zusammen
Bei uns war es soweit das die Zulassung als LKW nicht in Frage gestellt wurde sondern ob das Finanzamt dies auch als solchen Steuermindernd anerkennt. das mit dem TüV und eder Zulassung war nieh das Thema . Das ging soweit das man mit dem Fahrzeug wo es seitens der Finanzbeamten fragwürdig war der jeweilige Halter mit seinem Fahrzeug beim Finanzamt vorstellig werden mußte
und der jeweilige Kompetente Finanzbeamte hat sich das Fahrzeug angeschaut und erklärt ja oder nein . es ging in erster linie darum das ein LKW zum befördern von Gütern oder als Zugmaschine ( in dem Fall mit Anhänger vorreiten) genutzt werden soll und nicht als Kostenersparnis beim Umgebauten Camarro oder was auch immer. Des weiteren wurde immer nach dem Gewerblichen oder privaten Zweck gefragt, so bekam eine Rentnerin die ihre Hasen ( Hobbyzucht) versorgen muß durchaus den Caddy als LKW anewrkannt während der junge Mann das gleiche Fahrzeug mit Niederquerschnittreifen Überrolkäfig und Cromstoßfängern diese Anerkennung nicht bekam. Vermutlich hatte er vergessen zu erwähnen das er das Fahrzug zur Fütterung seiner bedrohten Gattung Blonder Freundinnen benötigt. War schon immer recht Fragwürdig aber die Gesetzeslage hat sich seit damals schon mehrfach geändert und irgendwie scheint das legal zu sein. Mein Zweisitzer Pik UP ein VW Taro wurde noch nie angezweifelt. Er war aber auch nur eine Arbeitsmaschine. Wenn die nuztbare Ladefläche Größer als der nutzbare Fahrgastraum ist kann man durchaus damit durchkommen. Aber selbst daa auch nicht immer was das beispiel mit dem aufgemotzten jetzt nicht mehr LKW beschreibt. . JoL.

Zitat:

Original geschrieben von caddy73fahrer



Das verstößt doch gegen die Grundrechte des Menschen,das jeder gleich vor dem Gesetz ist. Und man hat auch schon Fahrzeuge gesehen von den beiden Monopolbetrieben die weder ne Trennwand hatten noch die Scheiben zu waren,mitunter sogar mit Sitze hinten. Und die wurden auch als LKW besteuert. Also ich würde klagen,sofern ich ein Fahrzeug von der Post oder der Telekom hätte.

Sag mal gehts noch, wieso soll ein Mensch und dei Telekom gleich sein???

Ein LASTkraftwagen ist dazu geschaffen, irgendwelche Dinge von A nach B zu transportieren, der Personentransport ist hierbei absolut nebensächlich und dient nicht der Person.

Ein Personenkraftwagen dient dazu, den Fahrer von A nach B zu bringen und das zu seinem mehr oder weniger privatem nicht gewerblichem Zweck.

Eigentlich wäre die Regelung ganz einfach, rein gewerblicher Verkehr, LKW
Private Nutzung PKW

Zitat:

Original geschrieben von volker1165



Zitat:

Original geschrieben von caddy73fahrer



Das verstößt doch gegen die Grundrechte des Menschen,das jeder gleich vor dem Gesetz ist. Und man hat auch schon Fahrzeuge gesehen von den beiden Monopolbetrieben die weder ne Trennwand hatten noch die Scheiben zu waren,mitunter sogar mit Sitze hinten. Und die wurden auch als LKW besteuert. Also ich würde klagen,sofern ich ein Fahrzeug von der Post oder der Telekom hätte.
Sag mal gehts noch, wieso soll ein Mensch und dei Telekom gleich sein???

Ein LASTkraftwagen ist dazu geschaffen, irgendwelche Dinge von A nach B zu transportieren, der Personentransport ist hierbei absolut nebensächlich und dient nicht der Person.

Ein Personenkraftwagen dient dazu, den Fahrer von A nach B zu bringen und das zu seinem mehr oder weniger privatem nicht gewerblichem Zweck.

Eigentlich wäre die Regelung ganz einfach, rein gewerblicher Verkehr, LKW
Private Nutzung PKW

Es geht darum das ein und dasselbe Fahrzeug nicht verschieden besteuert werden darf,und dabei ist es Banane ob es sich um ne Firma wie die Telekom handelt oder ne Privatperson. Das doch reine Abzocke was das Finanzamt da betreibt. Immerhin gibt es ja auch Nachteile für LKW zugelassene Fahrzeuge gegenüber reinen PKWs. Sprich man hat nur nen 2-Sitzer,Fenster sind hinten zu,keine Sitzbank hinten usw. Diese Einschränkung nimmt man in Kauf wegen der Steuervergünstigung. Bloß was nutzt das wenn Sie das Fahrzeug trotzdem als PKW besteuern. Wenn denn müssen die ne glasklare Regelung schaffen die gesetzlich verbindlich ist und zwar für alle Finanzämter. Denn wenn angenommen in Hamburg jemand mit nem Postgolf ne LKW-Besteuerung erhält und jemand anders mit nem exakt identischen Fahrzeug vom Typ,Maschine,Schlüsselnummern usw. in München ne PKW-Besteuerung erhält dann läuft irgendwas schief in unserem tollen Staat. Da haben wir dann das Problem,das nicht mehr jeder gleich vor dem Gesetz behandelt wird,sondern es nach Nase geht. Das kanns nicht sein. Die KFZ-Steuer ist auch keine Ländersache mehr,sondern das Geld geht an die Bundesregierung,also hat es eine einheitliche Besteuerung zu geben innerhalb der BRD und nicht son Wischi Waschi.

Zitat:

Original geschrieben von caddy73fahrer



Es geht darum das ein und dasselbe Fahrzeug nicht verschieden besteuert werden darf,und dabei ist es Banane ob es sich um ne Firma wie die Telekom handelt oder ne Privatperson. Das doch reine Abzocke was das Finanzamt da betreibt. Immerhin gibt es ja auch Nachteile für LKW zugelassene Fahrzeuge gegenüber reinen PKWs. Sprich man hat nur nen 2-Sitzer,Fenster sind hinten zu,keine Sitzbank hinten usw. Diese Einschränkung nimmt man in Kauf wegen der Steuervergünstigung.

Natürlich darf das und soll sogar. Es kommt hier wie gesagt auf den Verwendungszweck an, und das ist meiner Ansicht nach völlig richtig.

Wenn es diese Steuervergünstigung nicht mal gegeben hätte, wäre ein Golf ohne Fenster hinten auch uninteressant:-)

Aber irgendwann musste dieses Schlupfloch mal geschlossen werden, und das ist gut so. Und wer einen 3 Tonnen Pickup mit 5er Kabine fahren will, sollte das tun, allerdings das Teil auch bezahlen können.

Ich bleibe dabei, LKW für Privatpersonen, Blödsinn.

Zitat:

Original geschrieben von volker1165



Zitat:

Original geschrieben von caddy73fahrer



Es geht darum das ein und dasselbe Fahrzeug nicht verschieden besteuert werden darf,und dabei ist es Banane ob es sich um ne Firma wie die Telekom handelt oder ne Privatperson. Das doch reine Abzocke was das Finanzamt da betreibt. Immerhin gibt es ja auch Nachteile für LKW zugelassene Fahrzeuge gegenüber reinen PKWs. Sprich man hat nur nen 2-Sitzer,Fenster sind hinten zu,keine Sitzbank hinten usw. Diese Einschränkung nimmt man in Kauf wegen der Steuervergünstigung.
Natürlich darf das und soll sogar. Es kommt hier wie gesagt auf den Verwendungszweck an, und das ist meiner Ansicht nach völlig richtig.
Wenn es diese Steuervergünstigung nicht mal gegeben hätte, wäre ein Golf ohne Fenster hinten auch uninteressant:-)
Aber irgendwann musste dieses Schlupfloch mal geschlossen werden, und das ist gut so. Und wer einen 3 Tonnen Pickup mit 5er Kabine fahren will, sollte das tun, allerdings das Teil auch bezahlen können.
Ich bleibe dabei, LKW für Privatpersonen, Blödsinn.

Na geschlossen kann das Schlupfloch ja noch nicht sein,sonst würden nicht einige noch mit der LKW-Besteuerung durchkommen je nach Region und Gutdünken des Finanzamtes. Und das ist für mich die Schweinerei. Entweder gilt das für alle oder für gar keinen. Sonst braucht man sich son Golf 2 nicht holen wenn er nach PKW besteuert wird,denn die Kisten laufen unter Euro 1 und denn legst für ne 1,6L Maschine fast 500 Euro Steuern hin im Jahr und das ist fast mehr als das Teil wert ist

Da gebe ich Dir allerdings recht, es sollte schon einheitlich geregelt sein

Hallole zusammen
Das ist doch geregelt .. wie bereits völlig zu recht geschrieben
kannst Du einen Transportnutzenden ( gewerblichen ) Grund nachweisen oder plausiebel machen ist es ein LKW oder bei SUV Zugmaschinencarakter . An sonsten bleibt es ein PKW.
Das zu beurteilen sind vermutlich die Finanzämter oder von denen als kompetent eingestuften Mittarbeiter eingestuften Personen ( die eventuell auch entsprechend geschult wurden) beauftragt
bzw autorisiert. Manche Fahrzeuge haben einen derart schlechten Kompfort das es nicht vermutet werden kann sowas als/ aus Hobby oder Spass zu fahren ... Lada Niva .. zb. Jol.

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