Begrenzungsleuchte mitblinkend

Hallo zusammen,

ich möchte gerne am Anhänger eine Schaltung realisieren, dass die Begrenzungsleuchten ganz normal beim Standlicht mitleuchten, aber auch beim Blinken im selben Rhythmus bzw. in der selben Frequenz mitblinken. Für jede Seite entsprechend natürlich...

Wie kann ich so etwas elektrisch hinbekommen?

Sieht man zwar öfters an Fahrzeugen unterwegs, aber ich weiß leider nicht, wie es zu machen ist...

Danke,

Gruß
kdmsf

Beste Antwort im Thema

Das das Technisch nicht zulässig ist weist du aber schon? Das kann eine menge Ärger geben. Vorallem bei einem Unfall.

Du musst nur Masse auf Blinker + legen. Gibt dann eine Schöne Lichtorgel, wenn ich sowas sehe geh ich mit dem Seidenschneider ran und zwick den ganze mist ab.

51 weitere Antworten
51 Antworten

Das Relais a' la peach82 erscheint mir das logischste.
So teuer sind die nicht und für die die absolut beim TÜV Kaffeepause machen müssen kann man sie ja raus ziehen, braucht nichtmal nen Schalter.

Gegenläufig find ich gut, mal was um den PKW Fahrer aufzuwecken. 😁

Ich finde es eh komisch das wenn man es am LKW macht ist es ne "Lichtorgel" aber machen sie es vom Werk beim PKW ist es "erhöhte Sicherheit" :eeek:

Gruss, Pete

Buddy,

egal, wann die Umrissleuchte mitblinkt, es ist immer unzulässig. Gibt also nur einmal "Einlauf".

Die ECE Regelung §48 gibt ja schon einiges mehr her, als wie die StVZO, die vor dem die Lichttechnik geregelt hat. Aber "zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger mit Tag/Nacht-invertierung und/oder abweichender Leuchtfarbe" habe ich dort noch nicht gefunden.

Sollte sie jemand finden, bitte ich um kurze Rückmeldung.

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy


Bei der Lösung "Masse der Umrissleuchten auf Blinker" blinken bei eingeschalteter Beleuchtung die Umrissleuchten aber gegenläufig zum normalen Fahrtrichtungsanzeiger!

muss nicht neu erfunden werden - US-Fahrzeuge haben das schon immer so.

Side-marks vorn gehen mit Standlicht und Blinker

Ich würde einfach zusätzliche Blinker montieren. Gegenläufiges Blinken ist nirgends verboten - wird bei Linienbussen und Strassenbahnen übrigens praktiziert.

Somit wären wir legal. Ein mitblinkendes Stand/Begrenzung/Umriss oder wieauchimmer Licht provoziert eine Fahrzeugkontrolle völlig unnötig.

Und wo gesucht wird, wird auch gfunden! In allererster Linie sieht das nach einem Massefehler in der Lichtanlage aus daraus schliessen die kontrollorgane eventuell nachlässige Pflege und schon wird geschaut ob "alles in Ordnung " ist. Und für was bitte?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir


Ich würde einfach zusätzliche Blinker montieren. Gegenläufiges Blinken ist nirgends verboten - wird bei Linienbussen und Strassenbahnen übrigens praktiziert.

Somit wären wir legal. Ein mitblinkendes Stand/Begrenzung/Umriss oder wieauchimmer Licht provoziert eine Fahrzeugkontrolle völlig unnötig.

Und wo gesucht wird, wird auch gfunden! In allererster Linie sieht das nach einem Massefehler in der Lichtanlage aus daraus schliessen die kontrollorgane eventuell nachlässige Pflege und schon wird geschaut ob "alles in Ordnung " ist. Und für was bitte?

Gegenläufige Blinker an Straßenfahrzeugen waren schon vor der ECE-Regelung unzulässig.

§ 54 StVZO:

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +/- 0,5 Hz (90 Impulse +/- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

...

Zitat:

Original geschrieben von peach82


Im Anhang mal eine schnell schnell Skizze...

Das Problem ist wenn er das Licht eingeschalten hat und blinkt passiert gar nichts.

Der

Schaltplan

ist leider Quatsch.

Deine Problembeschreibung stimmt schon, es passier gar nichts, nicht einmal der Blinker blinkt.

Der bekommt bei geschlossenem Schalter und eingeschalteter Beleuchtung nämlich auch dauerhaft 12V und leuchtet statisch.

(12V Rücklicht --> Diode in Durchgangsrichtung --> Schalter --> Blinker)

Wenn dann der Blinker eingeschaltet wird kommt vieleicht ein leichtes hellerwerden aller Lampen (durch grösseren Gesamtquerschnitt aller jetzt paralell geschalteten Zuleitungen), aber ein Blinken wird man nicht erkennen.

Warum soll die erste Skizze nicht funktionieren?
Wenn das Licht eingeschalten ist, wird sich bei betätigen des Blinkers hinten an der Begrenzungslampe nichts ändern. Die Spannung bleibt gleich weil sie parallel angeschlossen sind. Der Strom wird vom Licht fliessen und vom Blinker aber einen unterschied wird man nicht sehen. Die blinkende Bregenzungslampe würde nur mit ausgeschaltetem Licht funktionieren.
Falls Du die Situation plus auf plus meinst, ich bin der Ansicht das das Plus über die Birne auf Masse gehen wird. Weil zurück über den Blinker wird sie nicht weit kommen und Angst hat das Plus vor dem Glühwendel auch nicht. Also wird der Strom über die Birne auf Masse gehen.

Oder sehe ich da was falsch?

Auf jeden Fall würde ich vermeiden, mit solchen sinnfreien Auffälligkeiten Kontrollen zu provozieren. Wenn Linienfahrzeuge anders blinken dürfen, ist das sicher auch in irgendeiner Ausnahmesonderverwaltungsvorschriftsanhangzusatzersatzinterimregelung niedergelegt. Blaulicht habe ich ja auch schon auf manchen Autos gesehen und es ist nicht am LKW erlaubt - warum nur?

Wenn Du meinst, dein normaler Blinker wird nicht ausreichend respektiert, schmeiss doch einfach vor dem Spurwechsel einen molotow-cocktail aus dem Fenster - dann überholt bestimmt erst mal keiner ...

Der gewünschte Effekt ist damit erreicht und verboten ist es auch.

Vorteil: Dabei erlischt noch nicht mal die Betriebserlaubnis des LKW.

Zitat:

Original geschrieben von peach82


Warum soll die erste Skizze nicht funktionieren?
Wenn das Licht eingeschalten ist, wird sich bei betätigen des Blinkers hinten an der Begrenzungslampe nichts ändern. Die Spannung bleibt gleich weil sie parallel angeschlossen sind. Der Strom wird vom Licht fliessen und vom Blinker aber einen unterschied wird man nicht sehen. Die blinkende Bregenzungslampe würde nur mit ausgeschaltetem Licht funktionieren.
Falls Du die Situation plus auf plus meinst, ich bin der Ansicht das das Plus über die Birne auf Masse gehen wird. Weil zurück über den Blinker wird sie nicht weit kommen und Angst hat das Plus vor dem Glühwendel auch nicht. Also wird der Strom über die Birne auf Masse gehen.

Oder sehe ich da was falsch?

Dann leuchtet aber auch der Blinker bei eingeschaltetem Standlicht und betätigtem Schalter. Oder was meintest du?

Langsam wird es hier echt unübersichtlich ist aber irgendwie lustig vorallem wenn man bedenkt, dass Zoker mit der ersten Antwort eigentlich schon alles gesagt hat was es zu dem Thema zu sagen gibt.

L bzw R auf 31 von der Posileuchte und tschüss.

Moin kurtis,

ja, es ist interessant, was da für ein Aufriss gemacht wird wegen zweier Umrissleuchten. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown


L bzw R auf 31 von der Posileuchte und tschüss.

genau und tschüss weil das nämlich ein schöner Kurzschluss ist und du gar keinen Blinker mehr hast.

Zitat:

Original geschrieben von MAN-Elektriker



Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown


L bzw R auf 31 von der Posileuchte und tschüss.
genau und tschüss weil das nämlich ein schöner Kurzschluss ist und du gar keinen Blinker mehr hast.

Erst denken dann schreiben, 31 von der Posileuchte klemmst du auf L bzw R. Ist doch alles richtig, man muss natürlich Posileuchte 31 von Fahrzeug 31 trennen, aber das sollte wohl zumindest einem MAN-Elektrikerk

klar sein. 😉

Diese Circusbeleuchtung gehört auf den Jahrmarkt. Meine Meinung und reichlich Diskussion gab´s schon mal hier.  😮

Zitat:

Original geschrieben von MAN-Elektriker



Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown


L bzw R auf 31 von der Posileuchte und tschüss.
genau und tschüss weil das nämlich ein schöner Kurzschluss ist und du gar keinen Blinker mehr hast.

Du weist aber schon das sich Plus und Plus aufheben und dadurch die Begrenzungslampe das Blinken anfängt wenn das Licht eingeschaltet ist?

Ich hab nicht geschrieben er soll ein 2tes Kabel einbauen, er soll nur Masse der Begrenzungsleuchte auf den Blinker legen.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker



Zitat:

Original geschrieben von MAN-Elektriker


genau und tschüss weil das nämlich ein schöner Kurzschluss ist und du gar keinen Blinker mehr hast.

Du weist aber schon das sich Plus und Plus aufheben und dadurch die Begrenzungslampe das Blinken anfängt wenn das Licht eingeschaltet ist?

Ich hab nicht geschrieben er soll ein 2tes Kabel einbauen, er soll nur Masse der Begrenzungsleuchte auf den Blinker legen.

Irgenwie hab ich das Gefühl, die haben allen deine erste Antwort ignoriert. Da war doch eigentlich schon alles erledigt. 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen