Begrenzungsleuchte mitblinkend

Hallo zusammen,

ich möchte gerne am Anhänger eine Schaltung realisieren, dass die Begrenzungsleuchten ganz normal beim Standlicht mitleuchten, aber auch beim Blinken im selben Rhythmus bzw. in der selben Frequenz mitblinken. Für jede Seite entsprechend natürlich...

Wie kann ich so etwas elektrisch hinbekommen?

Sieht man zwar öfters an Fahrzeugen unterwegs, aber ich weiß leider nicht, wie es zu machen ist...

Danke,

Gruß
kdmsf

Beste Antwort im Thema

Das das Technisch nicht zulässig ist weist du aber schon? Das kann eine menge Ärger geben. Vorallem bei einem Unfall.

Du musst nur Masse auf Blinker + legen. Gibt dann eine Schöne Lichtorgel, wenn ich sowas sehe geh ich mit dem Seidenschneider ran und zwick den ganze mist ab.

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Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown



Dann leuchtet aber auch der Blinker bei eingeschaltetem Standlicht und betätigtem Schalter. Oder was meintest du?
Langsam wird es hier echt unübersichtlich ist aber irgendwie lustig vorallem wenn man bedenkt, dass Zoker mit der ersten Antwort eigentlich schon alles gesagt hat was es zu dem Thema zu sagen gibt.
L bzw R auf 31 von der Posileuchte und tschüss.

Licht eingeschaltet > Bregrenzungslicht geht auch

Blinker eingeschalten > Blinker geht auch über Bregrenzungslicht sieht man aber nicht weil die Spannung bei 24v bleibtl. Licht bleibt auch. Optisch dürfte nichts zu sehen sein wenn das Licht an ist und der Blinker dazu kommt.

Licht ausgeschaltet > Begrenzungslicht ist aus
Blinker eingeschalten > Begrenzungslicht blinkt und nur das Begrenzungslicht blinkt.
Mit eingebautem Schalter kann die Funktion Blinker auf Begrenzungslicht deaktiviert werden.

Hier geht es doch schon längst nicht mehr um die Legalität sondern um Varianten wie man es lösen könnte.

Die "Legalität" hat mich von vorneweg nicht interessiert.
Es war auch nicht die Frage des TE.
Die Frage war wie es am einfachsten oder am elgegantesten zu machen sei.

Wenn ich meinem Schlosser eine Aufgabe stelle will ich auch kein Gelaber über die Gesetze von Pennsylvania sonderne eine klare technische Antwort....

Gruss, Pete

die hat er ja bekommen 😉

Technisch sehr einfach zu lösen, denn die Kabel gehen eh in die Verteilerdose, 1 Kabel umklemmen und das ganze funktioniert. Keine Schalter, Dioden oder Relais die eingebaut werden müssen.

Sicher man kann das ganze auch noch Eleganter lösen, über eine Diode, ein Zusätzliches Kabel vom Blinker zum Licht und einem Schalter das man den ganzen mist nicht ausbauen muss für den Tüv.

Oder man geht gleich soweit und baut sich eine Fassung für eine 2 Faden Glühbirne ein.

Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker



Wenn ich meinem Schlosser eine Aufgabe stelle will ich auch kein Gelaber über die Gesetze von Pennsylvania sonderne eine klare technische Antwort....

Der Vergleich is aber jetzt nich der Hammer.

Wenn von mir der Chef, Meister, oder auch Kunde was illegales verlangt, sage ich freundlich aber bestimmt:" LmaA" 😉

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Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown



Zitat:

Original geschrieben von MAN-Elektriker


genau und tschüss weil das nämlich ein schöner Kurzschluss ist und du gar keinen Blinker mehr hast.

Erst denken dann schreiben, 31 von der Posileuchte klemmst du auf L bzw R. Ist doch alles richtig, man muss natürlich Posileuchte 31 von Fahrzeug 31 trennen, aber das sollte wohl zumindest einem MAN-Elektrikerk
klar sein. 😉

Mir ist das schon klar, dass du dem Begrenzungslicht die Masse nehmen musst.

Aber einen der nur diesen Beitrag liest und keine Ahnung hat evtl. nicht.

Ok eigentlich wollte ich auch nur Zoker zusammen fassen, da er eigentlich schon alles gesagt hatte.
Aber nächstes Mal dann halt wieder Haarklein. 😉

es ist ganz einfach wenn du minus der begrenzungs lampe an plus des blinkers machst hast du das resultat das eine problem kann dann entstehen das dein blink relais zu schwach ist dann must du ein stärkeres einbauen beim neuen Actros kommmt hinzu das der lkw es als fehler wertet das kann man bei mercedes übern laptop ändern lassen

Mahlzeit

Richtig dutchmen hab an meinem Hänger die Rückleuchten
umgebaut so das 4blinker habe, jetzt bringt mir bei jedem blink-
vorgang im display störungsmeldung blinker anhänger gestört.

Zitat:

Original geschrieben von dutchmen66


es ist ganz einfach wenn du minus der begrenzungs lampe an plus des blinkers machst hast du das resultat das eine problem kann dann entstehen das dein blink relais zu schwach ist dann must du ein stärkeres einbauen beim neuen Actros kommmt hinzu das der lkw es als fehler wertet das kann man bei mercedes übern laptop ändern lassen

Dann deaktivierst Du die Beleuchtungskontrolle. Ist es das wert?

Ich habe seit ca 2 Jahren die amerikanische Schaltung an meiner zugmaschine mit trailer . Das heißt die Begrenzungsleuchten ( LED) blinken entgegengesetzt zur Blinkerleuchte. Die Polizei hat mich oft genug gesehen und es wurde nix gesagt.

Schaltung ist Simpel und kann ich euch bei interesse mitteilen.
nette Grüße

Zitat:

Original geschrieben von moglix1



Schaltung ist Simpel und kann ich euch bei interesse mitteilen.
nette Grüße

Her damit aber sofort!  😁😁😁😁😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von peach82



Zitat:

Original geschrieben von moglix1



Schaltung ist Simpel und kann ich euch bei interesse mitteilen.
nette Grüße
Her damit aber sofort!  😁😁😁😁😁😁😁😁

Wurde doch bereits mehr als oft genug hier beschrieben.

Lest euch doch einfach den ersten Post von Zoker durch.

Und jetzt ist es Gesetz ??????????

Dafür has du dir aber einen alten Thread rausgezogen.

Und Nein ist es nicht. In Deutschland gilt die STVZO und die ECE R48 hat sich dahingegend schon wieder geändert. In der STVZO ist es auch nicht erlaubt. Ab 2013 war das mal kurz das die Seitenmarkierungslampen mitgelinkt haben, seit 2016 ist das nicht mehr der fall. Es ist ein Untersschied ob Seitliche Blinkleuchten gefordert werden, oder Seitenmarkierungslampen mitblinken dürfen. Gesetzlich wird auch ein Unterschied zwischen Zugmaschiene und Anhänger gemacht. Um die Lampen gibt es ein riesen hin und her. Erst war es erlaubt, dann wieder nicht. In Deutschland sind Blinkende Seitenmarkierungslampen immer noch nicht zulässig, hier wird im ersten Drittel eine Weitere nach hinten gerichtete Blinkleuchte verlangt, egal was die ECE Regelung sagt, in Nachbarländern sieht das wieder anders aus.

naja, eigentlich verlangt die StVZO die Anwendung der ECE-R48 (jedenfalls für die hier relevanten Fahrzeugklassen M, N und O) ausdrücklich. Siehe §49a Absatz 1 Satz 4...

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