Begrenzungsleuchte mitblinkend
Hallo zusammen,
ich möchte gerne am Anhänger eine Schaltung realisieren, dass die Begrenzungsleuchten ganz normal beim Standlicht mitleuchten, aber auch beim Blinken im selben Rhythmus bzw. in der selben Frequenz mitblinken. Für jede Seite entsprechend natürlich...
Wie kann ich so etwas elektrisch hinbekommen?
Sieht man zwar öfters an Fahrzeugen unterwegs, aber ich weiß leider nicht, wie es zu machen ist...
Danke,
Gruß
kdmsf
Beste Antwort im Thema
Das das Technisch nicht zulässig ist weist du aber schon? Das kann eine menge Ärger geben. Vorallem bei einem Unfall.
Du musst nur Masse auf Blinker + legen. Gibt dann eine Schöne Lichtorgel, wenn ich sowas sehe geh ich mit dem Seidenschneider ran und zwick den ganze mist ab.
51 Antworten
Ja. Liest man sich die ECE R48 durch und dazu die STVZO
Beim LKW heist es ab 6m bei M1 und N1 dürfen sie Blinken, beim einen Hersteller war das ab Werk so das die für den Deutschen Markt, nicht geblinkt haben, für den Rest schon. Beim anderen Hersteller haben sie geblinkt.
Beim Anhänger. Seitliche Blinkleuchten. Das Aufleuchten muss unabhängig von anderen Leuchten erfolgen. Sie sind auf der gleichen Fahrzeugseite durch dieselbe Betätigungs einrichtung zum Aufleuchten und Erlöschen zu bringen, in der STVZO steht nur die Zusatzblinkleuchte die nach hinten abstrahlen soll.
Bei den Seitenmarkierungslampen für den Anhänger, steht in der ECE Regelung nicht drinn das die Blinken dürfen. Nur, Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Seitenmarkierungsleuchte integriert sein. Hierbei ist die max. Anbauhöhe des Rückstrahlers zu beachten. Die hintere Seitenmarkierungsleuchte muss Gelb sein, wenn sie zusammen mit dem hinteren Fahrtrichtungsanzeiger blinkt. Die letzte darf Blinken, nicht alle, oder wie auch immer man das Interpretieren kann. Wir wollten ja einen Anhänger umbauen damit der ganze Zug Blinkt. Geht aber scheinbar nicht, weil das so nicht zulässig ist. Dann hies es ist abhängig von der Erstzulassung, Umrüsten auf neueren Stand geht nicht, dann war wieder was anderes. Das stand in der ECE R48 bis vor ein paar Jahren noch anders drinn, bzw es war eindeutiger formuliert.
Entschuldigung für meine persöhnliche Einstellung zum "Gesetz"
Eine Straßenbahn blinkt auch über die gesamte Länge...
und in Zukunft wird beim Abbiegen meine jeweilige Umfeldbeleuchtung den toten Winkel ausleuchten...
ist mir lieber als plattgefahrene / ungebetene Mitfahrer
Ich habe jetzt gerade mal bei eur-lex die hoffentlich aktuellste Version der ECE-R48 heruntergeladen (16.01.2019), dort findet sich folgende Festlegung:
Zitat:
6.18.7. Elektrische Schaltung
Bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1, die kürzer als 6 m sind, dürfen gelbe Seitenmarkierungsleuchten auch Blinklicht ausstrahlen, sofern sie synchron und mit derselben Frequenz wie die Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Seite des Fahrzeugs blinken.
Bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4 dürfen vorgeschriebene gelbe Seitenmarkierungsleuchten gleichzeitig mit den Fahrtrichtungsanzeigern auf derselben Fahrzeugseite blinken. Sind jedoch Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorie 5 gemäß Absatz 6.5.3.1 auf der Fahrzeugseite angebaut, so dürfen diese gelben Seitenmarkierungsleuchten nicht blinken.
Die Nummer 6.5.3.1 regelt zur Anbringung der seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger:
Zitat:
6.5.3.1. außerdem bei Fahrzeugen der folgenden Klassen:
a) M2, M3, N2, und N3, die länger als sechs Meter und bis zu neun Meter lang sind, ist eine zusätzliche Einrichtung der Kategorie 5 zulässig;
b) M2, M3, N2, und N3, die länger als neun Meter sind, sind drei zusätzliche Einrichtungen der Kategorie 5, die so gleichmäßig wie praktisch möglich auf jeder Seite anzubringen sind, vorgeschrieben;
c) O3 und O4 sind drei Einrichtungen der Kategorie 5 verpflichtend, die in möglichst gleichmäßigen Abständen auf jeder Seite anzubringen sind, vorgeschrieben. Diese Vorschriften gelten nicht, wenn mindestens drei gelbe Seitenmarkierungsleuchten vorhanden sind, die synchron und gleichzeitig mit den Fahrtrichtungsanzeigern blinken, die auf derselben Seite des Fahrzeugs angebracht sind.
Davon unabhängig gilt natürlich das Anbauschema B nach 6.3.1.
Liest sich alles etwas sperrig, aber ich sehe nicht, dass das Mitblinken der Seitenmarkierungsleuchten (Achtung, ursprünglich ging es hier glaube ich um Begrenzungs- bzw. Umrissleuchten!) nicht mehr erlaubt wäre. Im vorgegebenen Rahmen.
Dann muss ich nächstes mal doch noch mal das Diskutieren anfangen, wenn ich die richtigen Paragraphen habe, geht das auch einfacher. Frag mich dann wie die drauf kommen das man alte Anhänger nicht aufrüsten darf. Bis jetzt bin ich mit dem Hinweis auf die ECE R48 immer durch gekommen, nur bei den Blinkenden Seitenmarkierungslampen, da konnte ich machen was ich wollte, die wurden nicht aktzeptiert. Eigentlich macht es ja sogar Sinn, das da Seitlich auf der Länge etwas Blinkt, und das es einfach doof aussieht wenn der LKW Blinkt und der Anhänger nicht, erklärt sich von selbst.
(Achtung, ursprünglich ging es hier glaube ich um Begrenzungs- bzw. Umrissleuchten!)
Eigentlich ja schon 😁 und die dürfen immer noch nicht Blinken.
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Hallo
Also ich hab bei mir schon mehrere Auflieger umgerüstet so das die Seitenmarkierungen blinken,
aber im selben Takt wie die normalen Blinker.
Bei einem hab ich zusätzliche Umriss leuchten montiert, welche nach vorne und seitlich nicht blinken
nach hinten leuchten die ganz normal rot und wenn der Blinker an ist läuft dieser von innen nach außen.
Alle Auflieger waren schon beim TÜV und wurden nicht beanstandet.
mittlerweile kann man bei einer Neubestellung bereits die blinkende Seitenmarkierung bestellen.
Ich glaub ab nächsten Jahr werden die sogar Pflicht.
Ich hab halt die Hoffnung das die Radfahrer dann vielleicht eher erkennen das man abbiegen will.
Die Umrüstsätze gibt es von Diversen Herstellern, es gibt auch Lampen die für die Blinkfunktion einen 3ten Anschluss Pin haben, und damit ein helleres Blinklicht. Aber man muss bei den ganzen LED Lampen mitlerweile aufpassen, zwecks Zulassung. Die Umrissleuchten mit Laufblinker habe ich auch schon gesehen. Verlass dich aber nicht auf die Werbung das die eine Zulassung haben, dann steht da nur 10R für Funkentsörung drauf. Da sollten Auch Prüfzeichen mit 6R und 7R drauf stehen. Bei LED Lampen gibt es mitlerweile so viel Mist der nicht zulässig ist, da verlieret man direkt den überblick. Heist nicht das die die verbaut wurden das nicht haben, schaut man sich bei den Verkäufern um, es gab Lampen die hatten auf Bildern Prüfzeichen, und auf den nächsten Bildern fehlen Sie, als wäre die Zulassung entzogen,...
Mein Auflieger hat die Blinkenden LED Seitenmarkierungsleuchten schon über 2 Jahre, waren bei Fahrzeugbestellung serienmäßig verbaut (Stas Kippmulde)
Habe allerdings letztes Jahr im Juli einen Planenauflieger bestellt (Kögel) da waren die Blinkenden Seitenmarkierungsleuchten Aufpreispflichtig habe sie trotzdem mitbestellt.
Finde es generell interessant was die Vertreter einem immernoch im Jahr 2020-21 in den erst Angeboten so anbieten da ist teilweise am Trailer keine einzige Leuchte als LED ausgeführt.
Man muss jedes Angebot 25x Prüfen bevor man bestellt und am besten im 4 Augenprinzip, und natürlich alles schriftlich!