ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. BBB-Schäden ein Muss bei Anhängerbetrieb?

BBB-Schäden ein Muss bei Anhängerbetrieb?

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 11:03

Hallo,

ich habe an meinem Auto sehr oft einen Anhänger (Wohnwagen) hängen.

Derzeit bin ich noch wie folgt versichert:

  • Auto: WGV mit Vollkasko und Absicherung von Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug laut den Bedingungen
  • Wohnwagen: DEVK mit Vollkasko und Absicherung von Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug laut den Bedingungen

Jetzt habe ich gesagt bekommen, dass diese Absicherung nicht reicht und ich BBB-Schäden (Brems-, Betriebs- und Bruch-Schäden) beim Auto hinzuversichern sollte um auf der sicheren Seite zu sein, falls mal ein Unfall mit dem Gespann passiert.

Wer kennt sich denn mit Versicherungen aus und kann dazu etwas sagen?

Es gibt aber wohl auch nicht viele Versicherer die diese BBB-Schäden bezahlen und da wäre mein Jahresbeitrag in der KFZ-Versicherung um ca. 150,- Euro teurer als bisher. Meine bisherige Autoversicherung WGV versichert keine BBB-Schäden.

Beste Antwort im Thema

Oh oh:(

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Interessante Frage und ich kannte BBB nicht mal.

Ich hätte gedacht 2x VK und du bist auf der sichereren Seite.

Scheint wohl nicht so zu sein.

Was hat das mit BBB genauer auf sich, was ist damit im genauen gemeint?

Höre ich hier zum ersten Male , würde mich auch Interessieren .

Typisches Beispiel für einen Betriebsschaden ist ein Verwindungsschaden am Kipper.. Kipper fährt hoch, der LKW fällt zur Seite und beim Fallen verwindet sich der Rahmen. Dieser Schaden ist grundsätzlich nicht gedeckt. Erst die Schäden die durch den Aufprall nach dem Fallen entstehen sind gedeckt.

Er hat aber weder LKW noch einen Kipp-Hänger.

Die Versicherungen sind für LKWs gedacht also für Nutzfahrzeuge.

Wenn man zum Beispiel Bremst und die Ladung nach vorne rutscht und das Führerhaus beschädigt, ist das mitversichert. (ohne Unfall)

Sowas brauchst du nicht.

Zitat:

@KapitaenLueck

Was hat das mit BBB genauer auf sich, was ist damit im genauen gemeint?

Ich habe dir darauf lediglich freundlicherweise in Form eines Bsp. eine Antwort gegeben.

 

am 13. Dezember 2018 um 12:35

Die BBB-Schäden leisten aber auch bei beispielsweise folgenden Schäden:

+ Motorhaube geht während der Fahrt auf, weil sie nicht richtig verriegelt war

+ Reifenplatzer

Mehr weiß ich nicht mehr, aber mir wurde noch mehr gesagt :-(

Zitat:

@SGTUSV schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:33:05 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck

Was hat das mit BBB genauer auf sich, was ist damit im genauen gemeint?

Ich habe dir darauf lediglich freundlicherweise in Form eines Bsp. eine Antwort gegeben.

Ja sorry hast Recht, ist mir leider aber erst später aufgefallen das dies deine Absicht war!

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:37:18 Uhr:

Zitat:

@SGTUSV schrieb am 13. Dezember 2018 um 13:33:05 Uhr:

 

Ich habe dir darauf lediglich freundlicherweise in Form eines Bsp. eine Antwort gegeben.

Ja sorry hast Recht, ist mir leider aber erst später aufgefallen das dies deine Absicht war!

Alles gut :-)

Oder jemand nutzt sein SUV und reißt sich das Verteilergetriebe ab, weil er wissen will, wie weit er im Wald damit kommt. :D

Das Problem ist das folgende: Im Rahmen einer Vollkaskoversicherung sind neben mut-und böswilligen Beschäidgungen durch Dritte auch Unfallschäden versichert. Versicherer definieren Unfallschäden im Regelfall wie folgt:

Plötzlich von außen ungewollt auf das FZG einwirkendes Ereignis mit mechanischer Gewalt.

Wenn ich mit einem Fahrzeug einen Anhänger ziehe, bildet das Zugfahrzeug mit dem gezogenen Anhänger eine Einheit - es fehlt also wenn es den Anhänger wodurch auch immer z.B. umkippen lässt von der Einwirkung von Außen am Zugfahrzeug, weil der Anhänger in dem Moment zum Zugfahrzeug dazugerechnet wird (halt eine Einheit).

Jetzt gibt es Versicherer, die bieten im Rahmen der Kaskoversicherung auch Versicherungsschutz für Gespannschäden. Aber wenn deine Versicherung derartige Schäden mitversichert, warum sollte das dann nicht reichen?

Lt. Versicherungsbedingungen der WGV, wenn Du den Optimal-Tarif abgeschlossen hast:

A.2.2.2.2. - vierter Gedankenstrich:

Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug

oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden

am Zugfahrzeug durch den Anhänger. Wenn Ihr

Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlossen wurde,

werden abweichend hiervon bei Pkw auch Schäden ersetzt,

die am ziehenden Fahrzeug durch einen Anhänger ohne Einwirkung

von außen entstanden sind. Wenn Ihr Vertrag nach

dem BASIS-Tarif abgeschlossen wurde, sind diese Schäden

nicht versichert.

– Verwindungsschäden

Es ist beim Gespannrisiko also sowohl der Schaden am Zugfahrzeug versichert (bspw. beim Rangieren gegen den angehängten Anhänger gestoßen) als auch der Verwindungsschaden (Anhänger schaukelt sich auf, kippt um und Anhängerkupplung und weiß der Techniker was sonst noch verdreht sich).

Damit sollte doch alles was im Gespann passieren kann abgesichert sein, oder irre ich?

BBB- Schäden sind

Bremsschäden (bspw. Bremsplatter, gerissene Bremsscheibe)

Betriebsschäden (falsche Bedienung, Verarbeitungsschäden)

Bruchschaden (Materialfehler, Überanspruchung)

am 13. Dezember 2018 um 16:15

Aber Verwindungsschäden sind doch laut den Bedingungen ausgeschlossen, oder?

Das steht zumindest bei den Ausschlüssen als eigener Punkt... und wird danach nicht wieder eingeschlossen...

A.2.2.2.1

Unfall

A.2.2.2.2

Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach A.2.2.1.

Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Ge- walt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:

– Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z.B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.

- Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z.B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.

– Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Mate- rialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.

– Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z.B. Rangier- schäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger. Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlossen wurde, werden abweichend hiervon bei Pkw auch Schäden ersetzt, die am ziehenden Fahrzeug durch einen Anhänger ohne Ein- wirkung von außen entstanden sind. Wenn Ihr Vertrag nach dem BASIS-Tarif abgeschlossen wurde, sind diese Schäden nicht versichert.

– Verwindungsschäden.

Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahr- zeugs entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw beim Beladen mit Kies.

Gilt das nur vor TK oder auch bei VK??

am 13. Dezember 2018 um 17:03

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 13. Dezember 2018 um 17:59:21 Uhr:

Gilt das nur vor TK oder auch bei VK??

Das steht in den Bedingungen als Ausschluss in der Vollkasko

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. BBB-Schäden ein Muss bei Anhängerbetrieb?