bauliche Trennung , Vollgas ?
Hallo,
mir ist bewusst das auf Kraftfahrstraßen die bauchlich getrennt sind und 2 Fahrspuren besitzen kein Tempolimit herscht soweit nichts anderes angegeben .
Wie sieht es hier auf dem Bild aus (im Anhang)
ich => 1 Spur 100km/h
Gegenverkehr => 2 Spuren => Vollgas ?
Wenn ich jetz auch 2 Spuren hätte , reicht ein doppeltstrich (Doppelmarkierung/mittellinie) wie im Bild als baulcihe Trennung ?
Beste Antwort im Thema
Eine bauliche Trennung ist in der Regel Mittelstreifen und Leitplanken. Doppelte weiße Linie reicht nicht aus.
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83 Antworten
Mindestens 4 spurige Bundesstraßen OHNE bauliche Trennung der Richtungen und OHNE Geschwindigkeitsbegrenzungen kann man doch eh mit der Lupe suchen. Und das ist auch gut so!
Stellt euch mal vor, euch kommt auf so einer Straße einer mit 280 km/h entgegen, der gerade von der Spur abkommt und ungewollt genau auf euch zuhält. Das will keiner erleben.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Interessant, dann gibts sowas ja doch. 😰Die doppelte durchgezogene Linie ist ein Zeichen 295. Das gibts auch in der Doppelausführung zwecks besserer Abtrennung zum Gegenverkehr.
Und es ist freie Fahrt.
Ich zitier nochmal.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
StVO §3 (3) 2. cZitat:
... Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Ist das eigentlich eine Kraftfahrstraße? Ansonsten dürften auch Fahrräder da rauf... 😁
Ich kann jetzt auch eine "unbegrenzte" Bundesstraße zweifelsfrei benennen.
Das ist die B29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Schorndorf. Fahrtrichtung Schorndorf. (In Gegenrichtung nicht komplett.)
Mit baulicher Trennung, daher nicht wirklich interessant außer die schwarz/gelben "Autobahn"schilder.
Beachtung, es gibt Urteile diesbezüglich, was ggfs. als bauliche Trennung anzusehen ist. Am 31.07. schrieb ich dazu das Folgende:
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
und doch noch in Ansätzen fündig geworden. Zumindest, was nach Auffassung des OLG Düsseldorf die Definition der "baulichen Trennung" angeht. Diese muss physischer Natur sein; eine oder mehrere durchgezogene Linien sind nicht ausreichend.guckst du
.....
Gruß
Achim H.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hier dürften rein theoretisch auch Radfahrer drauf, wobei da aber die Vernunft des Radfahrers siegen sollte und es trotzdem besser, ist, wenn man autobahnähnlich ausgebaute Straßen nicht mit dem Fahrrad befährt.
Glaub ich eher nicht:
Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.
Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug, und müßte dann auch ganz schön strampeln. 😁
Edit:
@siggi:
Ja, aber eine mehrspurige/autobahnähnliche Bundesstraße muß nicht zwingend mit Kraftfahrstraße beschildert sein... 😉
/Edit
"Kraftfahrstraße"
sagt insofern etwas über Geschwindigkeit aus, als daß nur Kraftfahrzeuge dort fahren dürfen die eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h haben.
Will man 45 km/h Roller und Mofas doch fahren lassen nimmt man stattdessen Zeichen 254 (Verbot für Fahrräder).
"Spielstraße" ist etwas anderes als ein verkehrsberuhigter Bereich - egal wie es umgangssprachlich genannt wird. Da hat diezge schon recht.
Siehe z. B. hier eine Abgrenzung:
FAQ: Spielstraße / Verkehrsberuhigter Bereich; (Grundsätzliche Betrachtung | Unterschied)
Und nochmal:
Die bauliche Trennung ist egal - sobald wir 2 Spuren für jede Richtung haben brauchen wir keine bauliche Trennung. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und nochmal:Die bauliche Trennung ist egal - sobald wir 2 Spuren für jede Richtung haben brauchen wir keine bauliche Trennung. 🙄
Die bauliche Trennung ist nur für den egal, der das Gesetz als Selbstzweck zum Paragraphenreiten ansieht. Was zählt ist die Praxis und da wird nur in extremen Ausnahmefällen eine 4-spurige Bundesstraße OHNE bauliche Fahrtrichtungstrennung unbegrenzt sein. Und wenn der erste mit 180+ km/h jemanden unbeteiligtes auf der Gegenrichtung tot gefahren hat finden sich dann auch dort ganz schnell Schilder mit roten Rändern am Fahrbahnrand ein. Zu Recht!
ach es geht plötzlich um die Praxis? 🙄
Nun, in der Praxis gibt es offenbar zumindest eine solche Straße. 😁
Und sie sind zulässig. Obwohl meist selbst die Bundesstraßen mit baulicher Trennung auf 120 beschränkt sind.
Du gibst hier übrigens eine Steilvorlage für Tempolimits überall (auch auf der AB), da manche nicht mit Richtgeschwindigkeit zurechtkommen.
Naja, die Grundfrage laut ja auch nicht ob, sondern wann ein generelles Tempolimit eingeführt wird.
Wie schon beschrieben: die so gut wie praktisch nicht existenten unbegrenzten Bundesstraßen regulieren sich von selbst zu einer begrenzten Bundesstraße, wenn erstmal ein paar Fahrer es ausreichend übertrieben und Personenschäden produziert haben.
Es bleibt dabei: bis auf kaum existente Ausnahmen kann man nur auf unbegrenzten Autobahnen unbegrenzt schnell fahren.
Daher: bauliche Trennung: Vollgas? Nein! Für diejenigen, die es ganz genau nehmen und die STVO griffbereit im Auto haben gibt es ein paar handverlesene Bundesstraßenkilometer im Land, die eine Ausnahme bilden. Das ist auch schon alles.
Zitat:
Original geschrieben von zerschmetterling81
,,,,,
Es bleibt dabei: bis auf kaum existente Ausnahmen kann man nur auf unbegrenzten Autobahnen unbegrenzt schnell fahren.
....
Mir persönlich sind keine Ausnahmen bekannt, die ausschl. durch Fahrbahnmarkierungen von einander getrennt sind und keinerlei einbremsende Beschilderung haben. Dennoch mag es welche geben und dann ziehen ggf. die bereits 2 x verlinkten Urteile, ob es sich um eine baul. Trennung handelt oder nicht. Es ist aber müßig, sich jetzt über ein solches Detail zu zerfleischen.
Zitat:
Original geschrieben von zerschmetterling81
Wie schon beschrieben: die so gut wie praktisch nicht existenten unbegrenzten Bundesstraßen regulieren sich von selbst zu einer begrenzten Bundesstraße, wenn erstmal ein paar Fahrer es ausreichend übertrieben und Personenschäden produziert haben.
Abseits Deiner kleingeistigen Traumwelt sind Bundesstraßen nun einmal durch eine relativ hohes Gefährdungspotential gekennzeichnet, welches täglich Personenschäden hervorbringt - und das ganz unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit...😰
Daß tragische Unglücksfälle oft als Vorwand mißbraucht werden um die meist absurd niedrigen Limits weiter abzusenken, ändert daran übrigens nichts.
Zitat:
Es bleibt dabei: bis auf kaum existente Ausnahmen kann man nur auf unbegrenzten Autobahnen unbegrenzt schnell fahren.
Auch wenn es sich Deiner Froschperspektive entzieht, man kann auf jeder Straße so schnell fahren wie man will...😎
Deine Flame-Versuche musst du schon etwas ausgefeilter gestalten, wenn du damit irgendeine Wirkung bei mir erzielen willst, Hadrian.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Abseits Deiner kleingeistigen Traumwelt sind Bundesstraßen nun einmal durch eine relativ hohes Gefährdungspotential gekennzeichnet, welches täglich Personenschäden hervorbringt - und das ganz unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit...😰
Daß tragische Unglücksfälle oft als Vorwand mißbraucht werden um die meist absurd niedrigen Limits weiter abzusenken, ändert daran übrigens nichts.
Die "meist absurd niedrigen Limits" sind auf Durchschnittsfahrer in Durchschnittsautos ausgerichtet und sollen genügend Sicherheitsreserven lassen, damit die Wahrscheinlichkeit maximiert wird, dass alle Verkehrsteilnehmer lebend an ihrem Ziel ankommen.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Auch wenn es sich Deiner Froschperspektive entzieht, man kann auf jeder Straße so schnell fahren wie man will...😎
Du kannst überall so schnell fahren, wie du willst. Wenn du die Grenzen dauerhaft überschreitest und anderen Verkehrsteilnehmern zu wenig Sicherheitsspielraum lässt regelt sich auch das von alleine. Z. B. vor Gericht oder im Rollstuhl bzw. unter der Erde. Ob mit oder ohne Sonnenbrille.
Eben. Das Phänomen ist auch unter dem Begriff "Darwin-Award" bekannt...
Zitat:
Original geschrieben von zerschmetterling81
Die "meist absurd niedrigen Limits" sind auf Durchschnittsfahrer in Durchschnittsautos ausgerichtet und sollen genügend Sicherheitsreserven lassen, damit die Wahrscheinlichkeit maximiert wird, dass alle Verkehrsteilnehmer lebend an ihrem Ziel ankommen.
Wenn man sich der Wahnvorstellung hingibt, Verkehrsunfälle könnten sich nur ab einer bestimmten Geschwindigkeit ereignen, dann würde das sogar einen Sinn ergeben. Tatsächlich wäre es für die Unfallprävention aber wesentlich wichtiger die Kraftfahrer zu mehr eigenverantwortlichem Denken anzuhalten. Verkehrsregeln, die sich ausschließlich am kleinsten gemeinsamen Nenner orientieren, bewirken aber das genaue Gegenteil.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Tatsächlich wäre es für die Unfallprävention aber wesentlich wichtiger die Kraftfahrer zu mehr eigenverantwortlichem Denken anzuhalten.
Sicherlich. Ziel dieses eigenverantwortlichen Denkens ist aber
nichtdas Erzielen einer Maximalgeschwindigkeit auf einer vorgegebenen Strecke.