bauliche Trennung , Vollgas ?
Hallo,
mir ist bewusst das auf Kraftfahrstraßen die bauchlich getrennt sind und 2 Fahrspuren besitzen kein Tempolimit herscht soweit nichts anderes angegeben .
Wie sieht es hier auf dem Bild aus (im Anhang)
ich => 1 Spur 100km/h
Gegenverkehr => 2 Spuren => Vollgas ?
Wenn ich jetz auch 2 Spuren hätte , reicht ein doppeltstrich (Doppelmarkierung/mittellinie) wie im Bild als baulcihe Trennung ?
Beste Antwort im Thema
Eine bauliche Trennung ist in der Regel Mittelstreifen und Leitplanken. Doppelte weiße Linie reicht nicht aus.
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83 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von macfet
ich dahcte doppelte weiße linie reicht aus 😕
Eine weiße Linie ist
kein Bauwerk, auch wenn sie doppelt ist. Sie verhindert nicht das Überfahren. Und genau darauf kommt es an.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nein, da fehlt die bauliche Trennung, Mittelstreifen, Leitplanke.
Zitat:
Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Edith hat grad deinen Edith gesehen.🙂
genau es geht mir darum 🙂
2 Fahrspuren für je 1 Fahrrichtungen
Also insgesamt 4 Spuren.
Auserhalb geschlossener Ortschaften
Keine Tempobegrenzung
Abgetrennt nur durch eine weiße Doppelte mittellinie !
bedeutet also Vollgas ?
Nein, weil hier keine bauliche Trennung der Fahrtrichtungen vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein, weil hier keine bauliche Trennung der Fahrtrichtungen vorliegt.
Ach komm Drahkke, bissl lesen wirst wohl noch schaffen. Oder musst du soviel posten?😁
Im Wiki wird dazu unter autobahnähnlicher Straße geschrieben:
"Unter einer autobahnähnlichen Straße versteht man eine Straße, die durch Kreuzungsfreiheit, nicht notwendigerweise baulich getrennte Richtungsfahrbahnen und Beschilderung einer Autobahn ähnelt. Die Aufnahme der bisher nur in Richtlinien beschriebenen Straßen in die Straßenverkehrsordnung befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren."
Allerdings ist mir kein Fall persönlich bekannt, in welchem eine 2/2-spurige Straße nicht mit einem Vorschriftszeichen 100 km/h einbegrenzt worden ist.
Weitere Recherchen, z.B. im Juris, kann ich leider derzeit noch nicht durchführen. Gesetzlich bindenden Aussagen bzgl. "baulicher Trennung" habe ich beim googlen auch nicht finden können.
und doch noch in Ansätzen fündig geworden. Zumindest, was nach Auffassung des OLG Düsseldorf die Definition der "baulichen Trennung" angeht. Diese muss physischer Natur sein; eine oder mehrere durchgezogene Linien sind nicht ausreichend.
Dennoch steht § 3 Abs. 3 Ziff. 2 Buchstabe C Satz 3 "Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben." diesem im Weg bzw. gibt die Erlaubnis für's Vollgas (mir ist keine solche Stelle bekannt, wie schon geschrieben, die nicht auf 100 km/h mit VZ 274 des § 41 StVO eingebremst wird).
Vorgenannter Satz wurde hier jedoch schon mehrfach zitiert.
Ich bin froh, noch keiner solchen Straße (zwei durchgezogene Linie = "open end"😉 gesehen zu haben. Ich würde mich nicht wirklich wohl fühlen, wenn mir Leute mit bis zu 250 km/h entgegenkommen würden, ohne dass eine Leitplanke dazwischen ist.
Und - egal ob man jetzt theoretisch mehr dürfte oder nicht - mein persönliches "Wohlfühltempo" würde auf einer solchen Straße bei max. 130 liegen.
Ich selbst habe in 33 Jahren Fahrpraxis auch noch keine solche unlimitierte Straße ohne bauliche Trennung finden können.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich selbst habe in 33 Jahren Fahrpraxis auch noch keine solche unlimitierte Straße ohne bauliche Trennung finden können.
naja, ich auch nicht (bei ähnlicher Fahrpraxis in Jahren und schätzungsweise annähernd der knappen Mio km), nur auf 100 km/h eingebremste. Ich gehe einfach davon aus, dass es aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit bzw. fehlender abschließenden und zweifelsfreien gesetztlichen Regelung ein Papier des Verkehrsministeriums geben wird, welches eben das "Einbremsen" empfiehlt.
Sollte ich dennoch einmal auf eine "freigegebene Straße" treffen, sind die Dermalrezeptoren auf Sturm.
Die B54 ist zwischen der Autobahnabfahrt Haiger/Burbach und der Gambach ebenfalls dreispurig ausgebaut und mit einer doppelten Trennlinie versehen. Obwohl die zHG 100km/h beträgt, wird dies durch sich in kurzen Abständen wiederholende VZ angezeigt. Diese VZ wurden aufgestellt, nachdem dort ein Fahrzeugführer mit über 100km/h geblitz wurde und vor Gericht dagegen angegangen ist. Seiner Argumentation, daß die Staße aufgrund der beiden Fahrspuren in seiner Richtung unlimitiert sei, ist das Gericht damals gefolgt.
Es gibt also Richter, die nicht in der Lage sind, einen Gesetzestext zu lesen und zu verstehen. Schade.
Aber vielleicht gilt in NRW (oder war es ein hessisches Gericht?) eine andere mathematische Logik als die mir geläufige. Letztere sagt nämlich, die Bedingung „Straßen, die mindestens zwei [...] Fahrstreifen für jede Richtung haben“ kann bei einer insgesamt dreispurige Straße niemals erfüllt sein.
Tja, das ist eben Auslegungssache. Die Straße hat nämlich zwei Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung - nur eben abwechselnd...😉