Bastlerfahrzeug

Hallo,
also mein Sohn gerade 18 Jahre kaufte von privat ein Fahrzeug für 2700€ in etwa üblichem Handelspreis mit noch knapp 1,5 Jahre TÜV.
Das KFZ wurde von meinem Sohn probe gefahren und am Wegesrand angeschaut (tiefer, härter, lauter :-( ).
Es wurde ein ADAC Kaufvertrag ausgefüllt welcher besagt:
* Keine Unfallschäden
* keine sonst. Schäden (z.B. Hagelschäden)
weder in der Zeit seines Besitzes noch in der Übrigen Zeit
* die verbauten Extras z.B. Edelstahl Sportauspuff und weitere Ausstattungsmerkmale

3,5 Monate nach kauf wurde mein Sohn von den freundlichen angehalten und verwarnt, auf direktem Weg nach Hause und Fahrzeug abstellen und eine andere Auspuffanlage montieren.
Die bei kauf montierte Auspuffanlage entspricht nicht der STVO !!!!
Mein Sohn kaufte eine neu Auspuffanlage und wollte diese montieren, auf der Hebebühne wurde dann festgestellt, dass das Auto teilweise an den Grundschwellen am vorderen Rahmen (Schlossträger) und auch schon am Bodenblech geschweißt wurde (alles wurde schön großzügig mit Unterbodenschutz überzogen).
Des weiteren wurde festgestellt, dass der komplette Unterboden an sehr vielen stellen wie z.B. Batteriefach, Kofferraum, Grundschwelle, Achse komplett durchrostet ist, es wird durch den Unterbodenschutz gehalten.
Das KFZ dürfte eigentlich nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden.

Aber wie kann ein KFZ in weniger als 1 Jahr so durchrosten welches vom TÜV bei der HU zuvor nicht beanstandet wurde.
Der letzte TÜV Bericht sagt "OHNE FESTGESTELLTE MÄNGEL" wurde die Plakette erteilt.

Im Vertrag unter Sondervereinbarung steht:
Gekauft wie gesehen; Privatverkauf daher ohne Garantie / Gewährleistung oder Rücknahme. Verkauf als Bastlerfahrzeug

Ich vermute mal sehr stark, dass dass Auto bei keine HU gewesen ist, sonst hätte man diese durchrosteten Stellen an Sicherheitsrelevanten Bauteilen sehen müssen. So schnell kann doch kein Auto so faul werden?

Der Verkäufer meldet sich auf Nachricht über diese Mängel nicht, das wird wohl ein gang zum Anwalt werden?

Dank euch schon mal für eure Tipps und Erfahrungen

41 Antworten

Zitat:

@alex-nk schrieb am 8. September 2024 um 16:33:06 Uhr:


Aber so ist das Betrug vom Verkäufer

Einfach mal sich selbst eingestehen, dass man alles unterlassen hat was man bei Kauf so eines Fahrzeuges sinnvollerweise nicht unterlässt, wenn man verhindern will über den Tisch gezogen zu werden.

Sei froh, dass Sohnemann mit dem Schrotthofen keinen Unfall hatte, haut das Ding weiter oder ab in die Presse damit, und lernt füs nächste mal.

Hier irgendwas vom Verkäufer zu verlangen wird zu nichts führen außer eigenen Kosten.

Leider war.
Teures Lehrgeld!

Warum geht man als Eltern nicht mit und unterstützt den Schützling mit Rat und Tat??
Gut wenn man selbst keine Ahnung von der Materie hat,ok.
Aber dann gibt es ja noch Kollegen, Freunde ( es Sohnemann,s) um so einen Traumwagen zu begutachten.
Nicht zulässige Abgasanlage. Vermutlich fragwürdiges Fahrwerk, Felgen-Reifenkombination.
Verzinkte Karosserie heißt ja nicht dass die nicht rosten kann.
Von was von einem Auto reden wir eigentlich BJ. Km-
Leistung????
Ohne wem nache zu treten, aber da hat der Verkäufer echt einen Du......en gefunden.

https://www.motor-talk.de/faq/allgemeine-kaufberatung-q140.html?...

Spätestens mit der vertraglich bekannt gemachten Eigenschaft "Bastlerfahrzeug" ist der Verkäufer sehr wahrscheinlich nicht mehr zu belangen. So etwas sollte in keinem Vertrag stehen, wenn das KFZ ohne Ahnung einfach angemeldet und weiter gefahren werden soll.

Privatkauf, wo im Vertrag steht "gekauft wie gesehen" und "Bastlerfahrzeug" - wie willst Du da juristisch vorgehen?!?

Und wegen dem rostigen Unterboden - da müsstest Du einen Gutachter einschalten, der juristisch wasserdicht abklärt, ob das normal ist oder nicht.
Und so ein Gutachten dürfte den Wert des Autos übersteigen - mit Rechtsstreit sowieso (es sei denn, eine Privatrechtsschutz ist vorhanden).

Ich befürchte zwar auch dass hier für dich nichts zu holen ist - einfach weil die HU schon so lange her ist.

Aber rein der Begriff "Bastlerfahrzeug" allein bringt den Verkäufer nicht automatisch auf die sichere Seite.
Da muss schon etwas mehr offensichtlich sein damit das passt, z.B. Preis deutlich unter Marktpreis, offenbarte Mängel, ...
Aber einige haben schon recht - so ein Auto kauft man nicht wenn man es nicht selbst beurteilen und reparieren kann.

Zitat:

@Thomasbaerteddy schrieb am 8. September 2024 um 22:12:44 Uhr:



Und wegen dem rostigen Unterboden - da müsstest Du einen Gutachter einschalten, der juristisch wasserdicht abklärt, ob das normal ist oder nicht.

Zum einen ist die Frage, ob solch ein privat beauftragtes GA in einem gerichtlichen Streitfall überhaupt anerkannt würde - idR beauftragt das Gericht nochmal einen eigenen GA, der wirklich unabhängig ist und nicht von einer Partei beauftragt wurde. Aber selbst wenn der feststellt, dass der Rostbefall eher nicht normal ist - darum geht es überhaupt nicht. Es geht nur darum, ob der Verkäufer wissentlich betrogen hat. Das kann das GA eher nicht leisten.

Zitat:

@Thomasbaerteddy schrieb am 8. September 2024 um 22:12:44 Uhr:



Und so ein Gutachten dürfte den Wert des Autos übersteigen - mit Rechtsstreit sowieso (es sei denn, eine Privatrechtsschutz ist vorhanden).

Die muss ja auch erst mal nach Prüfung des Sachverhaltes gewillt sein, die Kosten zu übernehmen. Lehnt die ab, ist die Gewinnerwartung weniger 65%.

Zitat:

@alex-nk schrieb am 8. September 2024 um 16:16:24 Uhr:



Der Verkäufer meldet sich auf Nachricht über diese Mängel nicht, das wird wohl ein gang zum Anwalt werden?

Klar nicht. Wird ja hier auch immer propagiert: "erst auf den gelben Brief reagieren, Käufer will nur was raus leiern". Eine Beratung schadet nicht, aber die muss man mit Vorsicht genießen. Ich sehe den Fall nicht sonnenklar - aber der Anwalt bekommt eben sein Geld, egal ob er gewinnt oder Dir einen Prozess anträgt den er verliert. Der Anwalt hat eben auch in erster Linie das Eigeninteresse Geld zu verdienen.

Zitat:

@alex-nk schrieb am 8. September 2024 um 16:33:06 Uhr:


wenn es echt nur kleine Schweißarbeiten wären, hätte mein Sohn den Wagen wieder mit freunden flott gemacht.
Aber so ist das Betrug vom Verkäufer und sollte den Haufen zurück nehmen müssen.

Das ist bisher eine Unterstellung, ich sehe tatsächlich weniger Betrug, als mehr einen blauäugigen Käufer:
- altes Auto
- Bastlerfahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung
- verbastelt
- Preis im untersten Bereich

Da geht man doch nicht automatisch von der Perle schlechthin aus?

Zitat:

@alex-nk schrieb am 8. September 2024 um 16:33:06 Uhr:



Ein KFZ muss doch alle 2 Jahre zur HU, hier wird doch die Verkehrssicherheit überprüft und mit der Plakette bestätigt.
Sicherheitsrelevante Bauteile werden begutachtet und für die nächsten 2 Jahre für gut oder schlecht befunden.

Ganz klar - NEIN. Da hast Du eine falsche Erwartungshaltung an die HU. Sie bescheinigt nur den verkehrssicheren Zustand zur Stunde der Überprüfung. Und mitnichten ist das eine Art Garantie, dass der Zustand der Verkehrssicherheit für 2 Jahre Bestand hat. Du hast da eine fehlerhafte Erwartungshaltung.

Zitat:

@alex-nk schrieb am 8. September 2024 um 17:11:21 Uhr:


zumal man bedenken muss, das Auto ist ab Werk verzinkt

Und weiter? Das macht es nicht auf ewig rostfrei.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 8. September 2024 um 17:14:38 Uhr:


Du müsstest den Verkäufer Rechtssicher beweisen das der von den Mängeln wusste.

Der kann aber immer sagen ich habe keine Ahnung und die HU hat der Wagen ja bestanden.

Jetzt beweise dem mal das er davon wusste.

Wie gesagt du bist wahrscheinlich im Recht , aber die Chancen das Recht auch zu bekommen sind sehr gering.

Ob er wirklich im Recht ist ... ich phantasiere mal eine andere Möglichkeit als die, dass unbedingt nur Betrug durch den Verkäufer vorliegen muss: Der Verkäufer hat das Auto an jemanden gegeben zur Reparatur, wurde von dem gutgläubig über den Tisch gezogen weil der es nicht ordentlich gemacht aber Geld kassiert hat, und für den TÜV hat es gereicht erstmal.

....

Zitat:

@alex-nk schrieb am 8. September 2024 um 18:56:54 Uhr:


Ohne Hebebühne / Grube konnte man nicht unter das Auto schauen ( viel zu tief ) das gefällt halt gerade erst 18 Jährigen Jungs. Da ist es eben ein leichtes spiel ein Schrotthaufen zu verkaufen.

Ja nun, aber dann kauft man ein altes Bastlerauto halt ungeprüft? Wird schon alles tutti sein?

Zitat:

@alex-nk schrieb am 8. September 2024 um 18:56:54 Uhr:



Nicht der TÜV ist der schuldige sondern der Verkäufer.
Ein Schelm der böses denkt und glaubt der TÜV wäre gekauft.
Aber hier sind gravierende Mängel die nicht innerhalb 1 Jahr auftreten können. Das wurde schlicht und einfach verdeckt / verschwiegen. Das Auto ist ab Werk verzinkt und kann / darf unter normalen Umständen so nicht durchrosten.
Zumal schriftlich bestätigt wurde, dass das Auto Unfallfrei ist und keine anderen Beschädigungen erlitten hat, weder in seiner Besitzer zeit noch in der vorherigen Zeit.
Und wie gesagt es wurden schon Schweißarbeiten an Rahmenteilen vorgenommen und das Auto dann großzügig mit Unterbodenschutz behandelt.

Ok. Du bist Dir sicher - so sicher, dass Du ein Prozessrisiko für Dich positiv einschätzt? Ich habe nur Deine Schilderung, habe die Verkaufssituation nicht erlebt und den Verkäufer nicht gesehen. Aber rein vom Lesen her ist das für mich kein Selbstläufer.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 8. September 2024 um 19:03:03 Uhr:



Zitat:

@alex-nk schrieb am 8. September 2024 um 16:33:06 Uhr:


Aber so ist das Betrug vom Verkäufer
Einfach mal sich selbst eingestehen, dass man alles unterlassen hat was man bei Kauf so eines Fahrzeuges sinnvollerweise nicht unterlässt, wenn man verhindern will über den Tisch gezogen zu werden.

Hier irgendwas vom Verkäufer zu verlangen wird zu nichts führen außer eigenen Kosten.

Das sehe ich zwar genauso, aber ich verstehe auch dass man über den Frust der Situation gerne einen anderen Schuldigen für den teuren Fehler suchen mag.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 9. September 2024 um 12:44:42 Uhr:



Aber rein der Begriff "Bastlerfahrzeug" allein bringt den Verkäufer nicht automatisch auf die sichere Seite.
Da muss schon etwas mehr offensichtlich sein damit das passt, z.B. Preis deutlich unter Marktpreis, offenbarte Mängel, ...

Warum muss der Preis dafür deutlich unter Marktpreis sein? Ich kann für meine Ware jedweden Preis aufrufen den ich will. Für Bastlerfahrzeug muss das Fahrzeug einen Zustand haben, der eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr verbietet (check - erfüllt).

So, mal eine Rückmeldung von mir.
An dem Fahrzeug liegen Arglistige Mängel vor.
Unfallfrei --- dabei ist auf der Beifahrerseite der Aufpralldämpfer ca. 30 cm gekürzt worden und ein Stück neu eingesetzt worden. Das Batteriefach im Kofferraum ist so faul, das man die Batterie sieht, genau so am Boden und Tank nähe, kann man mit dem Finger den Teppich berühren.
Natürlich wurden einige Löcher von dem "(Schweitzer Käse)" mit Unterbodenschutz zugeschmiert, man kann ganz deutlich erkennen, dass teilweise der Unterbodenschutz recht frisch zum kaschieren benutzt wurde.

Die Sache ist schon beim Anwalt anhängig, mit "Bastlerfahrzeug" ist er nicht automatisch raus, er muss trotzdem Mängel nennen. Auch hätte er die Fahrzeugpapiere nach Anzahlung zum Anmelden / Zulassen raus geben dürfen.

Im übrigen war das KFZ noch vom Vorbesitzer angemeldet und wurde noch täglich gefahren. Also geht man auch von Verkehrssicher aus wenn der TÜV Bericht "OHNE Mängel" 7 Monate alt ist und vorliegt.
Wir haben das Fahrzeug abgemeldet und auf uns Angemeldet.

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Die Bilder zeigen einen Zustand, den man auch als interessierter Laie bei einer oberflächlichen Untersuchung als mangelhaft einstufen kann. Warum kauft man sowas??

gegenfrage
warum verkauft man so ein auto mit solch gravierenden mängel ohne hinweise wenn der tüv noch nicht lange her ist?
zudem ist das auto so tief das man nicht drunter schauen kann.

Zitat:

@alex-nk schrieb am 24. September 2024 um 18:05:53 Uhr:


warum verkauft man so ein auto mit solch gravierenden mängel ohne hinweise wenn der tüv noch nicht lange her ist?

Vielleicht ist der Verkäufer selbst Laie und hat sich auf die Prüforganisation verlassen.
Wie lange war denn das Auto auf den vorherigen Halter angemeldet?

Zitat:

@alex-nk schrieb am 24. September 2024 um 18:05:53 Uhr:


gegenfrage
warum verkauft man so ein auto mit solch gravierenden mängel ohne hinweise wenn der tüv noch nicht lange her ist?
zudem ist das auto so tief das man nicht drunter schauen kann.

DU (respektive dein Sohn) kaufst --> du schaust dir den gebrauchten Gegenstand VORHER genau an. Nicht gemacht, oder grobe Rostlöcher nicht gesehen / nicht sehen wollen --> schlechte Karten.

Das sage ich nicht, um dich zu ärgern, sondern aus Erfahrung. Ihr müsst halt hingucken,

Selbiges widerfuhr mir im Herbst 1991, als ich als 20jähriger einen Renault 16 kaufte, und zwar von einem Bastler, der den wohl billig geschossen hatte. Gut sah er aus, in Summe war er auch gut, aber dass die Hinterachse fast abgefault war - ein bekannter Schwachpunkt - das hatte ich übersehen, nicht richtig geprüft oder nicht sehen wollen. Ende vom Lied: 2 Monate mühsame Schweißarbeiten in der heimischen Garage, danach 10 Jahre die helle Freude am Auto. Im darauf folgenden WInter gönnte ich dem Wagen noch eine mphsam zusammen gesparte komplette Lackierung.

Das Bild zeigt den Zustand im März 1993, direkt nach der Lackierung und dem Zusammenbau.

Der Wagen stammte übrigens aus einer Annonce in der Oldtimer Markt in genau der Ausgabe (Sept. 1991), in der es eine Kaufberatung zum Renault 16 gab... sicher, der Verkäufer war ein Arsch, aber ich hab halt einen offensichtlichen Mangel nicht gesehen.

Renault 16 nach Lackierung

Dann klagt mal schön. Aber ob ihr das gewinnt möchte ich hier noch bezweifeln.

Der Anwalt gewinnt immer.

Viel Erfolg und berichte wie es weiter geht und es ausging.

Wie schon der Name sagt „Bastel“-Auto… viel Spaß beim basteln….
Auto auf Hebebühne und schauen, wie viel zum basteln ist…. Ich wünsche viel Geduld und Nerven.