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Bagatellschaden oder Unfallschaden - Wie seht ihr die Situation?

Themenstarteram 5. November 2019 um 15:55

Moin zusammen!

Ich habe ein 9 Jahre altes Auto mit knapp 90TKM auf der an einen Privatmenschen südlicher Abstammung verkauft. Ein Tag nach dem Kauf wirft er mir plötzlich per Mail vor, es handele sich (entgegen meines Vertrages) um ein Unfallfahrzeug. Ich habe ihn dann gefragt, wie er darauf kommt - ich Dussel habe den alten Kaufvertrag (damals vom Werkshändler 2015) mitgegeben, ohne darüber nachzudenken. Und da steht, dass der Kotflügel lackiert wurde und "Unfallfrei = nein". Hatte ich tatsächlich verdrängt, damals aber per Mail nachfragt, was dahinter steckt. Die Niederlassung hat mir per Mail versichert, dass es nur ein Parkrempler war, deren Software aber grundsätzlich bei jedem Lackiereinsatz das Feld automatisch so setze.

Rein rechtlich ist es m. E. so, dass ein solcher Bagatellschaden nicht als Unfallschaden angegeben werden muss (dazu gibt es diverse Urteile). Nichtsdestotrotz habe ich dem Käufer die Rücknahme angeboten, dieser wollte aber in erster Linie (das war schnell klar) Geld aus mir rauspressen. Erst 600€, dann 300€, dann "einen kleinen Betrag".

Darauf habe ich mich nicht eingelassen, er hat das Auto jedoch auch nicht zurückgebracht und sich dann nicht mehr gemeldet. Nach 2 Tagen Stille (er beantwortete meine Anfragen nicht mehr - und dabei muss ich ja nun Klarheit haben, weil wir ein neues Auto brauchen) habe ich ihn heute angerufen und erfahren, dass er das Fahrzeug heute umgemeldet hat.

Damit das Thema durch? Nein, man wolle das Auto noch zum Gutachter bringen und das deren Anwalt melden.

Was soll man von sowas halten? Mehr als eine Rücknahme konnte ich wohl kaum anbieten und rechtlich - da bin ich mir sicher - hätte so ein Schaden auch nicht als Unfall angegeben werden müssen. Der ganze Stress also nur, weil ich Idiot alte Unterlagen mitgegeben habe. Die Reparatur war übrigens 2013 und damit auch vor meiner Zeit.

Was meint Ihr dazu?

Besten Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

"südliche Abstammung" na ja - die Bayern sind z.T. mit ihrer Einstellung ein bischen buschikoser. Das ist bei evtl. Nachforderungen zu bedenken.;)

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rechtlich ist das wohl ein Unfallschaden, da es keinen "Bagatellschaden" gibt. Dennoch würde ich etwaigen Klagen ganz gelassen entgegen sehen, da kommt ja doch nichts. Was genau hast Du denn im Kaufvertrag zugesichert? Unfallfreiheit oder nur Unfallfrei während Deines Besitzes?

Zitat:

@matze787 schrieb am 5. November 2019 um 16:55:39 Uhr:

Moin zusammen!

Was meint Ihr dazu?

Abwarten, einfach abwarten was kommt.

PS: Bei einem 9 Jahre alten Fahrzeug muss man eigentlich mit Lackschäden rechnen.

Themenstarteram 5. November 2019 um 16:55

Doch, nach meinen Recherchen gibt es sehr wohl Bagetellschäden und etliche Urteile dazu. Z. B. dieses hier:

Das Oberlandesgericht Hamm entschied mit Urteil vom 29. September 1994, Az. 28 U 175/93, ein Käufer dürfe bei einem ohne Angabe eines Vorschadens verkauften Fahrzeug nicht ernsthaft glauben, dass der Verkäufer eine Einstandspflicht auch für jeden Kratzer oder jede Schramme übernehmen will, die das Fahrzeug irgendwann im Laufe der Zeit einmal erlitten hat.

Selbst die ausdrückliche Angabe im Gebrauchtwagenkaufvertrag, das Fahrzeug habe keinen Unfallschaden erlitten, ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 3. Dezember 2004 – Az. I-14 U 33/04 – so zu verstehen, dass das Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der über einen Bagatell- oder Einfachschaden hinausgeht. Im dortigen Verfahren waren an dem Fahrzeug vor dem Verkauf Reparaturen in Höhe von mehr als damals 1.000 DM ausgeführt worden. Trotzdem ging das OLG Düsseldorf von bloßen Bagatellschäden aus.

„Angesichts der schon bei dem Austausch von Stoßstangen anfallenden Lackierkosten kann eine Überschreitung der Bagatellgrenze durch die nachgewiesenen und im Berufungsverfahren auch unstreitigen Reparaturen nicht angenommen werden. Der Sachverständige hat hierzu ausgeführt, die rechte Karosserieseite sei offenbar aus optischen Gründen neu lackiert worden (ergänzende Stellungnahme vom 16.10.2003, S. 2/Bl. 103 GA). Im Bereich des vorderen linken Kotflügels hat der Sachverständige eine leichte seitliche Verschiebung der Halter zur Aufnahme der Stoßfängerverkleidung dokumentiert (Seite 6 des Gutachtens vom 23.06.2003/Bl. 57 GA). Darüber hinaus hat der Sachverständige ermittelt, dass der Stoßfänger hinten rechts einen Anstoß erhalten hat. Die festgestellten Karosserieinstandsetzungsarbeiten betreffend den linken Kotflügel und im hinteren rechten Bereich des Stoßfängers beruhten auf ‚Bagatellbeschädigungen, wie sie … durch Kleinstkollisionen an Pkw eintreten‘ (Seite 2 der ergänzenden Stellungnahme vom 16.10.2003/Bl. 103 GA). Derartige Schäden sind auch nach Auffassung des Senats noch als Bagatellschäden einzuordnen, weil sie weder erheblichen Beseitigungsaufwand verursachen, noch nach den von einem Laien geprägten Verständnis als Unfallereignis angesehen werden können.“

Im Kaufvertrag habe ich das Muster vom TÜV Süd verwandt, in dem folgendes steht:

"Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt – auch früher – nicht gewerblich genutzt wurde, unfallfrei war, keinen sonstigen Schaden, nur folgende Unfall- oder sonstige erhebliche Schäden (Zahl, Art, Umfang) erlitten hat:"

Auch hier wird bereits abgegrenzt "Unfall- oder sonstige erhebliche Schäden". Ein Parkrempler ist weder noch.

Aber wie gesagt: ich habe ihm ja mehrfach die freiwillige Rücknahme angeboten, aber er hat immer nur auf Geld gedrängt. Mit der Ummeldung ist für mich klar, dass er das ganze jetzt so akzeptiert.

Hinterher dann nochmal zu kommen, ist für mich fast schon frech, ehrlich gesagt. Mehr als Rücknahme konnte ich ja nun wahrlich nicht anbieten...

Du hast ihm doch den alten Vertrag übergeben und somit nichts verschwiegen ;)

Trotzdem, nächstes mal besser machen.

Moin!

Auch sog. Bagatellschäden sollten angegeben sein. Gleiches gilt für nachlackierte Flächen, auch wenn das Fahrzeug 9 Jahre alt ist.

Frage ist aber, was der Verkäufer zugesichert hat. Den sog. Bagatellschaden hat er ja eigentlich durch den "alten Kaufvertrag" angegeben.

G

Nicht mehr reagieren, da kommt nichts mehr.

Liest man hier oft, dass gerade Händler später versuchen aufgrund irgendwelcher Unstimmigkeiten im Nachhinein den Preis zu drücken. Es ist doch fachgerecht repariert, an der Karosse selbst wurde nichts beschädigt. Hast du die eMail von dem Vorbesitzer noch?

Themenstarteram 5. November 2019 um 18:07

Vom Händler (Niederlassung) sogar, ja. Leider hatten die nach der Reparatur 2013 eine IT-Umstellung und die Unterlagen damit nicht mehr. Er hat mir aber seinerzeit geschrieben, dass es sich um einen Parkrempler handelte.

Der Hinweis mit "nichts verschwiegen" ist aber eigentlich ja genial, da es - rein faktisch - tatsächlich so ist ;-) Am Ende bleibt es ein Bagatellschaden, der nach diversen Gerichtsurteilen nicht als Unfall anzugeben ist.

Lektion für das nächste Mal ist natürlich trotzdem gelernt (hoffe ich)!

Danke Euch! <3

Ich würde das aussitzen - da wird nichts mehr kommen.

Beim nächsten mal dann besser machen.

Unsere Autos haben beide Blessuren erlitten, aber nichts Wildes. Ich habe es beim Touran mit Fotos und der Rechnung dokumentiert, für den Skoda gibt es ein Gutachten und eine Rechnung. Sollte eines der Autos verkauft werden (was für die nächsten 10 nicht geplant ist), rechne ich mit keinem Mindererlös, also kann ich es ruhig angeben.

Bei einem Auto, das man gebraucht gekauft hat, kann man einen Rempler mal vergessen, darf man aber nicht. In meinem Auto-Ordner hätte sich ein von mir ausgedruckter Din A4 Zettel: Achtung, Kotflügel lackiert, laut Verkäufer daher nicht Unfallfrei mit einem Ausdruck der Mail befunden.

Ich wäre froh, wenn unsere Fahrzeuge vor Verkauf alle Ditscher beseitigt bekommen hätten.

 

Beim letzten Verkauf fing der Käufer erst damit an, dass die Nockenwellen eingelaufen wären, worauf bin ich ihm gesagt habe, dass der Motor bereits die härteren verbaut bekommen hat und auf den zugesandten Fotos konnte man sehen, dass es nur oberflächlich ist und weit weg von 1/10mm. Ich schrieb ihm dann halt, dass das nicht kontaktlos läuft und leichte Spuren normal sind.

Auf einmal hatte er den Motor geöffnet und meinte, dass Kipphebel gebrochen wären. Ich sagte dann, dass ich vor einem Verkauf nicht den Motor öffne, der Motor rund läuft (wenn man ihn zu lässt) und nur die Einspritzpumpe gewechselt werden muss und er nicht anfangen soll zu basteln. Danach war zum Glück Ruhe.

„Ich habe ein 9 Jahre altes Auto mit knapp 90TKM auf der an einen „Privatmenschen südlicher Abstammung“ verkauft.“

 

- Inwiefern ist das für Dein Problem von derart großer Bedeutung daß das Extra erwähnt werden muss?

 

- Wieviel hat der Käufer bezahlt? Bei 1000.- € wären 300.- Nachlass unverschämt .

Wenn es aber z.B. 5000.- waren , hätte ich Ihm den Nachlass von 300.- (er wäre anscheinend auch mit weniger zufrieden) schon gewährt.

Allein als Lehrgeld für eigenes Fehlverhalten.

Immerhin kann der Käufer das Auto selber auch nicht mehr als Unfallfrei weiterverkaufen oder wenn er einen unverschuldeten Unfall hat , fliesst das auch in die Bewertung ein.

Zudem gibt es für den Käufer keine Belege darüber ob der damalige Schaden wirklich so Geringfügig war, wie das die Werkstatt damals Dir erzählt hat.

 

Zu guter Letzt: Wie würdest Du Dich in seiner Lage verhalten?

Kaufst ein Gebrauchtwagen von einem „ehrlichen“ Deutschen als ausdrücklich unfallfrei und findest dann so einen Schriftlichen Gegenbeweis?

 

Es ehrt Dich aber, daß Du zumindest die Rücknahme angeboten hast.

Klar, wenn das Auto sonst gut ist, nimmt man das Angebot ungern an. Wer will sich denn schon wieder mit der Suche und dem Kauf und all dem Aufwand befassen, wenn er grade glaubte, das alles hinter sich zu haben.

Wahrscheinlich kommt da auch nix mehr nach... meine Einschätzung!

Alles andere musst Du mit Deinem Gewissen und Dir selbst abmachen.

"südliche Abstammung" na ja - die Bayern sind z.T. mit ihrer Einstellung ein bischen buschikoser. Das ist bei evtl. Nachforderungen zu bedenken.;)

Themenstarteram 5. November 2019 um 19:20

Stimmt, das war politisch nicht korrekt - und grundsätzlich habe ich mal gar nichts gegen Ausländern. Bei arabisch sprechenden Menschen im Kfz-Handel (egal ob privat oder Händler) habe ich so viel schlechtes erlebt und auch diese Geschichte könnte ich um etliche "Highlights" erweitern.

Aber Du hast recht, darum ging es nicht.

Rein sachlich: selbst mit echtem Unfallschaden wäre der Preis von 4,0 TEU TOP gewesen. Vergleichbare liegen bei 5-7,5TEU, insofern kann ich das Geheule hinterher echt nicht mehr hören...den Preis habe ich nur gemacht, weil wir das neue Auto schon für uns fest reserviert haben.

Lehrgeld Nr. 2: ich hatte am Freitag Termin mit dem Menschen gemacht, kurz danach rief ein Händler aus einer Stadt 150km entfernt, der das Auto blind zum gleichen Preis kaufen und am nächsten Tag abholen wollte. Da ich mich in den Käufer versetzt habe, habe ich gesagt, dass ich den Termin halten will. Der hatte mir fest zugesagt, für den Preis ohne weitere Verhandlungen zu kaufen. Dann haben wir 2h über 50€ debattiert und ich war 3x soweit einfach zu gehen und an den Händler zu verkaufen. Dann drückte der schon eine Träne raus, "arme Familie" und und und. Was soll ich machen, bin einfach zu gutmütig für solche Sachen :-/

Ja.

Geht mir auch so. Ich lasse Verhandlungen nur noch von meiner Frau führen - die macht das besser.

(Die ist auch südlicher Abstammung - die kommt aus dem Saarland)

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