Bagatellschaden oder nicht?

Hallo zusammen,

nun hat es auch mich (bzw. meinen E91) erwischt:

In der firmeneigenen Tiefgarage hat eine Kollegin beim Einparken mein Auto gestreift.
Resultat waren zwei kleinere, kaum sichtbare Kratzer neben dem Nebelscheinwerfer, ein längerer darüber (Lack an dieser Stelle ab) und eine ca drei cm grosse Delle an einer fiesen Kante der M-Stoßstange inkl entferntem Lack.

Da ich zunächst nicht einschätzen konnte, inwieweit es sich um einen Bagatellschaden handelt, der ja idR ohne Gutachten geltend gemacht werden muss, begab ich mich zur hiesigen BMW Werkstatt.
Diese war der Ansicht, dass die Beule im Kunststoff nicht ohne weiteres rauszudrücken wäre und wird mir nun einen Kostenvoranschlag für eine neue Frontschürze zukommen lassen.
Wer die Teilepreise und Arbeitskosten bei BMW kennt, kann sich ausmalen, dass dies sicherlich zwischen 1.200 und 1.500 EUR ausmachen wird.

Prinzipiell wäre mein Plan nun, den Schaden hiermit plus Nutzungsausfall für einen Tag und Kostenpauschale bei der Gegnerversicherung geltend zu machen.

Nun befürchte ich allerdings, dass diese ja durchaus die Möglichkeit hätte, den KVA als zu hoch abzulehnen (was ich prinzipiell nachvollziehen könnte, die Werkstatt wiederum hat ja Interesse an möglichst lukrativen Aufträgen).
Wenn dann nun in der Folge ein von mir beauftragter Gutachter den Schaden ebenfalls in den Bereich einer Bagatelle einordnen würde, sässe ich wohl auf dessen Kosten. Von einem Anwalt mal ganz abgesehen...ich gehe mal davon aus, dass ich beide auch nach erster Geltendmachung durch mich noch beauftragen dürfte?

Wie würdet ihr vorgehen?

Danke 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wvn
Wundere Dich bitte nicht, wenn DU hier gleich was um die Ohren gehauen bekommst. 😉

Es ist ja nun nicht so, dass hier im Versicherungsforum den Usern nicht geholfen werden soll.

Das was Hafi hier geschrieben hat ist doch so in Ordnung und da gibt es auch -erst einmal- nichts gegen zu sagen.

Und das unqualifizierte Gesülze, hier mal wieder zum Thema KVA einfach ausblenden............🙂

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Hi,

Du minimierst das Kostenrisiko, wenn Du zuerst mit der Versicherung telefonierst.
Dann weißt Du, ob ein Kostenvoranschlag als Nachweis akzeptiert wird oder Du einen SV brauchst. Wenn Du bei der Gelegenheit gleich sagst, dass es sich um eine M Frontschürze handelt udn die voraussichtlich 1500 EUR kosten wird, kann der Sachbearbeiter das schon mal notieren. Ist immer besser als wenn der Gegner einen Kratzer an der Stoßstange meldet und dann ohne Vorankündigung ein Kostenvoranschlag über 1500 EUR kommt.

Nutzungsausfall gibt es nur, wenn das Auto auch repariert wird, nicht fiktiv.

Wenn Du den Schaden ohnehin reparieren willst, kannst Du auch das telefonisch ankündigen. Das ist in der Regel die stressfreieste Variante. Bilder vom Schaden und Rechnung nachreichen, Nutzungsausfall und Kostenpauschale fordern, fertig ist die Laube.

Grüße
Hafi

Moin,

1. zunächst der Gegnervers. eine Schilderung zum Vorfall machen und ggf Bilder mitschicken (per Mail)
2. am Montag dort anrufen, nachdem die BMW Werkstatt eine mündliche Schadenschätzung gemacht hat und fragen, ob ein
Gutachter oder ein Kurzgutachten oder ein KVA erforderlich ist.
Je nach Antwort Sache erledigen.
3. Natürlich steht Dir Ausfallpauschale für die Dauer der Repa und 25,- Unkostenpauschale zu.

Deinen Beitrag konnte ich entnehmen, dass Du Dir Sorgen um die Regulierung machst.
Erstmal ganz ruhig, nur wenn was schief laufen sollte, dann gehst Du eben zum RAW für Verkehrsrecht, der dann die Sache in die Hand nimmt.

ich danke euch beiden schonmal...

repariert wird auf jeden Fall, mit den Macken fahr ich das gute (teure) Stück nicht dauerhaft 🙂

@Corsadiesel:

Ja, ich mache mir tatsächlich Sorgen bezüglich der Regulierung.

Leider bin ich ein beliebtes Unfallopfer und habe in Folge dessen jeweils einmal extrem schlechte Erfahrung mit einer Werkstatt und einer Gegnerversicherung gemacht.
Erstere wollen Geld verdienen, was mich bezüglich der Notwendigkeit des Tauschs skeptisch sein lässt, letztere wollen Geld sparen und kürzen vielfach an allen Ecken und Enden.

prinzipiell reibungslos lief alles bisher bei Abwicklung mit Gutachter und meinem Anwalt.
Der Schaden hinterlässt bei mir aber das ungute gefühl, dass dieser möglicherweise berechtigt unterhalb der Bagatellgrenze liegen kann und ich mich ggf. zu sehr auf die Aussage der Werkstatt verlasse.

Tätig werden und eine Mail schreiben kann ich leider noch nicht, da besagte Kollegin ihr Fahrzeug dienstlich nutzte und noch unklar ist, ob die Gruppenversicherung unseres Arbeitgebers oder ihre persönliche den Schaden übernehmen wird.
Ich hoffe das ist Montag geklärt...

Warten wir ab, Fakt ist, dass Auto dürfte versichert sein, wo auch immer, Du kannst auch erfahren über den Zentralruf der deutschen Autoversicherer, dort brauchst Du nur das Kennzeichen angeben, oftmals wird von dort aus gleich eine Telefonverbindung in die Schadenabt. hergestellt.

Nicht bei allen Versicherern gibt es Probleme nur bei manchen.

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Lass einen Kostenvoranschlag machen und diesen durch die gegnerische Versicherung schriftlich freigeben. Alternativ wird die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen einschalten.

Durch diesen Weg ist kein Kostenrisiko bei Dir.

Sollte Dir die Werkstatt Kosten für den Kostenvoranschlag berechnen wollen hau denen die um die Ohren. Ein Kostenvoranschlag hat kostenfrei für Dich zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von dacordive


Lass einen Kostenvoranschlag machen und diesen durch die gegnerische Versicherung schriftlich freigeben. Alternativ wird die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen einschalten.

Durch diesen Weg ist kein Kostenrisiko bei Dir.

Sollte Dir die Werkstatt Kosten für den Kostenvoranschlag berechnen wollen hau denen die um die Ohren. Ein Kostenvoranschlag hat kostenfrei für Dich zu sein.

Wundere Dich bitte nicht, wenn DU hier gleich was um die Ohren gehauen bekommst. 😉

Zitat:

Original geschrieben von wvn
Wundere Dich bitte nicht, wenn DU hier gleich was um die Ohren gehauen bekommst. 😉

Es ist ja nun nicht so, dass hier im Versicherungsforum den Usern nicht geholfen werden soll.

Das was Hafi hier geschrieben hat ist doch so in Ordnung und da gibt es auch -erst einmal- nichts gegen zu sagen.

Und das unqualifizierte Gesülze, hier mal wieder zum Thema KVA einfach ausblenden............🙂

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von wvn
Wundere Dich bitte nicht, wenn DU hier gleich was um die Ohren gehauen bekommst. 😉

Es ist ja nun nicht so, dass hier im Versicherungsforum den Usern nicht geholfen werden soll.

Das was Hafi hier geschrieben hat ist doch so in Ordnung und da gibt es auch -erst einmal- nichts gegen zu sagen.

Und das unqualifizierte Gesülze, hier mal wieder zum Thema KVA einfach ausblenden............🙂

na ja, ich schätze er will auf den SV der Versicherung hinaus...das könnten die sich sowieso abschminken.

So, der KVA ist heute gekommen...

Da der betrag sich aus 360€ Arbeitslohn, 480€ Teilen und 500€ lackieren zusammensetzt, rechne ich mit Schwierigkeiten des Versicherers. Das erscheint selbst mir recht hoch...

Die Bilder der Werkstatt hab ich mal angehängt....Meinungen? 🙂

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Sagen wirs so:
Wäre es ein Schaden an meinem Auto für den ich wegen Eigenverschulden selbst die Kosten zu tragen hätte, dann würde ich die Reparatur wohl ohne den Austausch der Schürze beauftragen.

Nachdem was ich auf den Bildern gesehen habe, ist das wohl eine Sache für Smart-Repair, wobei ich aber nicht sicher bin, ob die abgeplatzten Kanten dort genauso behandelt werden können, als wenn ein normale Lackierung der Teile stattfindet.

Smart-Repair auf einer glatten Fläche ist bei einem Könner genauso, als wenn das ganze Teil lackiert wäre, ohne Farbunterschied und ohne das man die Stelle nachher noch lokalisieren kann und das ganze hält so lange wie der Lack selber.
Vor einigen Jahren an dem Wagen meiner Frau in etwa Mitte der Beifahrertür gemacht (kleine Beule durch Unbekannten Täter) für 150,- nach 2 Std Arbeit erledigt.
Bis heute sieht man die Stelle nicht mehr (Farbangleichung).

Zitat:

ohne das man die Stelle nachher noch lokalisieren kann

Komm zu mir und ich lokalisier Dir den betroffenen Bereich.

Zitat:

Original geschrieben von KSV



Zitat:

ohne das man die Stelle nachher noch lokalisieren kann

Komm zu mir und ich lokalisier Dir den betroffenen Bereich.

Mit einem Lackschichtmessgerät vielleicht, aber nicht mit dem Auge.

AFAIK hast du bei geringter Beule den Anspruch auf Austausch, und beim gerinsten Kratzer auf Neulackierung.

Wenn du sicher gehen willst, wende dich an einen Gutachter, für gewöhnlich kann er dir gleich sagen, ob die Teile ausgetauscht und neu lackiert werden müssen oder dass der Schaden unter Bagatellgrenze liegt. Der Ablauf ist dann so, dass du dem Gutachter die Abtretungserklärung unterschreibst und er selbsttätig das Gutachten zur Versicherung schickt und abrechnen lässt. Die Notwendigkeit für einen Rechtsanwalt sehe ich erstmal nicht, auch wenn dieser ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss.

Es stimmt schon, dass der Kostenvoranschlag oder die Rechnung der Werkstatt an sich kein Beweis für die Austausch- oder Raparaturnotwendigkeit ist - daher kommen evtl. die beschriebenen Probleme.

Du könntest auch abwarten, bis die Versicherung basierend auf Kostenvoranschlag oder Gutachten fiktiv abrechnet, dann reparieren und anschließend Mehrwertsteuer und Mietfahrzeugkosten nachfordern.

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