Bagatellschaden ausbezahlen lassen - Kostenvoranschlag von Vertragswerkstatt?
Hallo zusammen,
ich bin mit dem 4 Jahre alten Mercedes meiner Partnerin auf glatten Straßen unterwegs gewesen und mir ist hinten jemand mit seinem Firmenwagen draufgerutscht. Es sind eigentlich minimale Kratzer. Wir würden dies vermutlich gar nicht lackieren lassen, aber dennoch ist es der erste und einzige Lackschaden an einem noch relativ jungen Wagen mit gewissem Wert. Einen Wertverlust haben wir also ja trotzdem.
Mit dem Unfallbeteiligten lief alles entspannt, ich hab alle Daten und er meinte, es springt eh die Versicherung der Firma ein.
Da ich nun den Schaden gar nicht repariert haben möchte, überlege ich, ob ich mir anstatt von einer Lackiererei nun lieber ein Angebot vom Mercedes Vertragshändler machen sollte. Habe ich prinzipiell freie Auswahl?
Die gegnerische Versicherung will ich natürlich nicht fragen, die schwatzen mir vermutlich eine günstige Partnerwerkstatt auf.
Wie gehe ich am besten vor? Direkt zu Mercedes und um einen Kostenvoranschlag zur Lackierung der Heckstoßstange machen lassen? Es müsste ja trotzdem smart repair bleiben. Wenn die das ganze Teil lackieren, wäre der Preis sicher über 700€ und somit ein richtiger Unfallschaden und Gutachten nötig?
Gruß und besten Dank vorab!
138 Antworten
Das ist doch alles unstrittig (der Abzug von WBW).
@Spi95 wollte doch wissen, ob der zweite Schaden trotzdem voll ersetzt wird.
Natürlich wäre in diesem Fall das erstellte Gutachten nicht unbrauchbar und könnte zur Regulierung angewendet werden.
Aber genau so natürlich bekommst du Post in der Regel von der HUK und auch von der Allianz, in welcher du nachlesen kannst:
"Gutachten kann zur Regulierung nicht verwendet werden"
Für Rückfragen weden Sie sich bitte an unseren Vorstand........😁
Zitat:
@nogel schrieb am 10. Januar 2025 um 14:14:45 Uhr:
Das ist doch alles unstrittig (der Abzug von WBW).@Spi95 wollte doch wissen, ob der zweite Schaden trotzdem voll ersetzt wird.
nee... hier ist gar nix unstrittig. Lies dir mal die Kommentare von einigen durch. da denkt man manchmal, man komuniziert mit einer Wand.......
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 10. Januar 2025 um 14:38:01 Uhr:
"Gutachten kann zur Regulierung nicht verwendet werden"
Für Rückfragen weden Sie sich bitte an unseren Vorstand........😁
Soll das die korrekte Antwort sein auf die Frage von @Spi95 von 13.01 Uhr? Wenn ja, fehlt die Begründung.
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@nogel
Soll das die korrekte Antwort sein auf die Frage von @Spi95 von 13.01 Uhr? Wenn ja, fehlt die Begründung.
Was versteht du denn jetzt nicht?
Hilf mit bitte mal
Na wenn doch mit offenen Karten gespielt wird, der zweite Gutachter den ersten Unfall benennt und in seinem Gutachten entsprechend berücksichtigt (geringerer WBW), warum sollte dann die VS den zweiten Schaden nicht regulieren?
Zumal der zweite Schaden ja an anderer Stelle ist.
Zitat:
@nogel schrieb am 10. Januar 2025 um 16:27:57 Uhr:
Na wenn doch mit offenen Karten gespielt wird, der zweite Gutachter den ersten Unfall benennt und in seinem Gutachten entsprechend berücksichtigt (geringerer WBW), warum sollte dann die VS den zweiten Schaden nicht regulieren?Zumal der zweite Schaden ja an anderer Stelle ist.
Ja du hast vollkommen Recht.
Aber der Versicherer verweigert trotzdem die Regulierung, das ist doch das Verrückte.
Es wird stumpf behauptet "Gutachten kann zur Regulierung nicht angewendet werden, oftmals sogar ohne Begründung, oder wenn dann nur mit der knappen Begründung, die fachgerechte Reparatur ist nicht nachgewiesen. In dem von Spi95 geschilderten Fall und meinen Beispiel darauf, hat man ja sogar noch den Vorteil, dass man als Sachverständiger ein fachlich korrektes Gutachten schreiben kann, weil alle Umstände zu den Vorschäden bekannt sind.
Trotzdem läuft du Gefahr das ein Dreizeiler kommt "wir Zahlen nicht, da Vorschaden"
Und glaub mir, das ist gar nicht mal so selten...
Und jetzt überlege mal bitte die am häufigsten auftretenden Fälle.
Der Geschädigte hat ein Auto im guten Glauben der Unfallfreiheit erworben, stellt es dann einem Sachverständigen vor, macht dem wahrheitsgemäße Angaben "nein, in meinem Besitz keine Vorschäden", der Sachverständige untersucht das Auto auch auf Vorschäden und schreibt in sein Gutachten "keine Vorschäden festgestellt" und dann kommt dieses Schreiben vom Versicherer. Da kann man nur hoffen, das der Geschädigte eine Rechtschutzversicherung hat, sonst wird die Spucke lang......
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 10. Jan. 2025 um 16:42:44 Uhr:
Trotzdem läuft du Gefahr das ein Dreizeiler kommt "wir Zahlen nicht, da Vorschaden"
Ganz so einfach kann es sich die Versicherung nun auch nicht machen.
Und da man heutzutage bei vielen Versicherungen (bei manchen ganz besonders) sowieso nur auf dem Klageweg zu seinem Recht kommt, ändert sich gar nicht so viel🙂
Naja, du sieht das wenigstens mit Humor......
Klar ist das nicht so einfach, Recht wird einem sicher auch zugesprochen. Aber ich möchte nicht Wissen, wie viele Geschädigte da vorher aufgeben, wo der Versicherer sich dann ins Fäustchen lacht.
Es wird auf jeden Fall nicht einfacher. Wir sind hier mit der Beratung der Kunden oft länger beschäftigt, wie mit der Schadenaufnahme. Und das war früher anders.
Deswegen halte ich das hier auch für so wichtig hier im Versicherungsforum richtig aufzuklären und dem Verbreiten von "Fake News" -ok ist ein bisschen übertrieben- aber dem Verbreiten von falschen Behauptungen, welche ja oft gar nicht bös gemeint sind, aber aufgrund Unwissenheit Kundgetan werden entgegen zu treten.
Manch eine Klage unterbleibt aus dem einfachen Grund, dass keine RS-Versicherung vorhanden ist und der Geschädigte das Kostenrisiko nicht tragen will/kann.
Zitat:
@nogel schrieb am 10. Januar 2025 um 14:14:45 Uhr:
@Spi95 wollte doch wissen, ob der zweite Schaden trotzdem voll ersetzt wird.
Jein.
Ich wollte wissen, wie mit einem zweiten Schaden umgegangen wird, wenn ein erster Schaden abweichend vom Reparaturweg = nicht sach-und fachgerecht repariert wurde und -ganz wichtig- dies von Anfang an offenbahrt wird.
@Dellenzähler
Auch hier danke für die ausführliche Antwort.
"Deswegen halte ich das hier auch für so wichtig hier im Versicherungsforum richtig aufzuklären"
Man darf hier außerordentlich dankbar sein, dass jemand vom Fach mit jahrelanger Erfahrung die Zeit und Mühe investiert. Der Erkenntnisgewinn den man hier mitnehmen kann ist im Zweifelsfall viele tausende Euro wert, wenn man schon beim Kauf eines Fahrzeuges und / oder bei einem Schaden das Wissen besitzt sich richtig verhalten zu können.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 10. Januar 2025 um 14:06:10 Uhr:
Im hier beschriebenen Fall würden wir in unserem Büro wie folgt Vorgehen und ausführen:
... "Für diesen Schadensfall wurde ein Schadengutachten von dem KFZ-Sachverständigen Holger Blechbirne erstellt, welches von hier eingesehen wurde. In diesem Gutachten datiert vom 22.10.2068 ...
Sehr schön. 🙂
Sollte mein DeLorean auf dem Weg zurück in die Zukunft tatsächlich einen Schaden [...] wird es mich freuen, Ihr Büro entsprechend beauftragen zu dürfen.
…
Mit einem Gutachten im Gepäck wie von dir ausgeführt würde ich notfalls vor Gericht ziehen.
"Und jetzt überlege mal bitte die am häufigsten auftretenden Fälle."
Mir ist klar dass in den meisten Fällen die Vorschäden nicht bekannt sind und / oder nicht angegeben werden, und / oder keine Nachweise einer sach- udn fachgerechten Reparatur vorgelegt werden können.
A-Karte für die Betroffenen dürfte das in aller Regel bedeuten. Und / oder langwierige Verfahren mit hohem Aufwand und ggf. Kosten.
Vielleicht, ganz vielleicht führt das insgesamt ja dazu, das mit Unfallschäden und deren Reparatur und Offenbahrung künftig anders umgegangen wird, wenn sich herumspricht das Autos ohne klare Historie und deren Dokumentation nur mit hohen Abschlägen verkauft werden können.
Dann bring' die Karre doch zum Smart Repair, und der Unfallverursacher bezahlt die Reparatur. Wenn der Verursacher ein Firmenfahrzeug war, kann der die Rechnung sogar steuerlich geltend machen.
Ach ja, ganz vergessen: es geht ja um Auszahlen, Kostenvoranschlag, Profit, usw.
Ich verstehe den Grund für Dein Sarkasmus nicht. Wenn ein Auto beschädigt wird, dann hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung der Kosten, die er benötigt, um den Zustand vor dem Unfall herzustellen und zwar unabhängig davon, ob er das macht oder nicht, weil der Schaden entstanden ist. Es bleibt den Geschädigten überlassen, ob er das machen lässt oder eben günstiger und damit nicht unbedingt schlechter macht.
Um es für Dich verständlicher zu machen hier ein Beispiel. Wenn ich Deine Bohrmaschine kaputtmache, dann bezahle ich die, weil ich den Schaden verursacht habe. Du kannst eine andere kaufen, vielleicht sogar eine, die preiswerter ist oder steckst das Geld ein und das hat nichts mit Profit zu tun.