BAFA Antrag abgelehnt, weil Fahrzeug erst nach Antragstellung zugelassen - Was nun?
Hallo
Wir haben bei der Beantragung der Förderung für ein Elektrofahrzeug den BAFA-Antrag gestellt, nachdem die Bestellung des Fahrzeugs abgeschlossen wurde. Es wurde uns auch von Seiten des Händlers gesagt, dass wir das sofort tun sollten. Jetzt kam leider die Ablehnung der Förderung, weil das Fahrzeug erst nach der Beantragung zugelassen wurde. So weit, so blöd. Anscheinend war es bis Anfang des Jahres möglich, die Förderung vor der Zulassung zu beantragen, mittlerweile aber anscheinend nicht mehr.
Wie sollten wir hier jetzt weiter vorgehen? Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen? Einen neuen Antrag stellen?
Vielen Dank!
78 Antworten
Zitat:
@hydrou schrieb am 6. Februar 2021 um 09:12:16 Uhr:
Ich habe es dir ja bereits im goingelectric Forum zu erklären versucht. Der Zeitpunkt des Antrages ist derjenige, wo der Antrag digital abgeschickt wird.Als Vergleich kann man z.B. die elektronische Steuererklärung per Elster heranziehen. Zur Fristwahrung gilt der elektronische Antrag, auch wenn bis vor einiger Zeit die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung nachgereicht werden musste und erst dann die Steuererklärung bearbeitet wurde.
Und nochmal die Frage, welches Datum steht auf deinem Antrag neben deiner Unterschrift?
Naja zum Antrag gehört halt das Merkblatt und bis das nicht eingereicht ist, wird der Antrag nicht als komplett angesehen und auch nicht zur Prüfung freigegeben. Das kommuniziert die bafa auch ganz klar. In diesem Zeitfenster kann Meinermeinung auch die Zulassung erfolgen. Nach einreichen des Merkblatt (Bestandteil des Antrags) ist der Antrag dann final und kann geprüft werden. Somit war es bei mir möglich das kba abzufragen und die Daten auszutauschen.
In meinem Antrag als auch auf dem Merkblatt steht 01.11
Aber Fakt ist, ist habe das Merkblatt am 02.11 nach der Zulassung hochgeladen. Und bis dahin "hing" der unvollständige Antrag im Modus "warte auf Merkblatt" und war noch nicht final eingereicht. Also war mein Auto zum Zeitpunkt der Antragstellung / Antragseinreichung zugelassen.
Hier noch ein Text der bafa bezüglich des neuen Verfahrens:
Für eine Verfahrenserleichterung ist eine Antragstellung nur für Elektrofahrzeuge möglich , deren Zulassung bereits erfolgt ist. Der Antragsteller kann somit alle erforderlichen Unterlagen bereits mit Antragstellung einreichen“, teilt das BAFA auf seiner Website mit.“
Das heißt für mich "alle erforderlichen Unterlagen bereits mit Antragsstellung einreichen." Das habe ich gemacht, Zulassung ist mit Antragstellung erfolgt.
Falls es vor gereicht kommt, hoffe ich das der Richter fragt, ob mein Antrag hätte bearbeitet werden können... Weil das konnte er..
Zitat:
@hydrou schrieb am 6. Februar 2021 um 09:41:35 Uhr:
Und ja, mit dem Antrag erteilt man die Freigabe zum elektronischen Abgleich der Halter-, Fahrzeug- und Zulassungsdaten mit dem KBA.
Dubhast recht, aber das wird halt erst gemacht wenn der Antrag komplett eingereicht ist...
Zitat bafa pdf
Beachten Sie bitte, dass Ihr Online-Antrag erst nach Zugang Ihrer Bestätigung vollständig ist
und geprüft werden kann
So, folgende Einschätzung eines Rechtsanwalts habe ich online gefunden:
https://www.frag-einen-anwalt.de/...Auto-falsch-gestellt--f353779.html
Also auf jeden Fall keinen Zweitantragstellen und es mit einem Widerspruch versuchen.
Angeblich ist das Nachschieben von Korrekturen rechtlich zulässig. Wie erfolgversprechend dies ist, kann ich schlecht einschätzen - das Problem haben scheinbar genügend gewissenhafte Käufer. Trotzdem habe ich nirgendwo Erfahrungsberichte zum Widerspruchsverfahren gefunden, vermutlich weil auch diese sehr lange dauern werden.
P.S. Eine schlaue Formulierung für "Hab es nicht gelesen" ist herzlich willkommen 🙂
Ob man das BAFA mit einem "in der Euphorie überlesen" überzeugt, vermag ich zu bezweifeln ... 🙁
Es gibt noch weitere Anwälte die ihre Einschätzungen abgegeben haben. Denke da kommt jetzt was Bewegung rein. Wenn die bafa keine Klagewelle will, sollten Sie der Gruppe der "zu Spät zulasser" entgegen kommen. Ich denke das werden die aber auch. Warten wir mal auf die Antworten der ersten Wiedersprüche. Hinzu kommt, dass sicher die Mehrheit der Betroffenen den Rechtsweg bestreiten würde. Sind ja 4500€ bis 6000€ um die es geht.
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Ist das hier nicht euer Problem ab Minute 22:22?
Ja genau - heute hab ich auch erfahren, dass das Bafa seine Verwaltungspraxis seit letzter Woche geändert hat und alle zu früh gestellten Anträge doch genehmigt - ein guter Tag heute ...
Sehr gut! Das zeigt auch sehr anschaulich, wie unsinnig hier vorgegangen wurde: Erst war es lange Zeit so, dass der Antrag vor der Zulassung erstellt werden sollte. Dann auf einmal eine komplette Umkehr: Antrag erst nach Zulassung. Aber auf dem Portal bei der Erfassung keinen Hinweis darauf, dass das Feld "Datum der Erstzulassung" ausgefüllt werden muss. Es konnte auch freigelassen werden. Dafür war die Fahrgestellnummer notwendig, die man schon deutlich vor der Zulassung erhält.... Und ein Widerspruch wäre nicht möglich... Gut, dass jetzt doch noch Einsicht eingekehrt ist....;-)
Ist doch super, wenn die BAFA einem da so quasi "unbürokratisch" entgegen kommt. Das Thema hat ja wohl doch einigen ziemlich Ärger bereitet 🙂
Freut mich für die Betroffenen.
Wäre schön, wenn sich so manch anderes Amt davon eine Scheibe abschneiden würde...
Zitat:
@Xentres schrieb am 13. Februar 2021 um 07:32:17 Uhr:
Ist doch super, wenn die BAFA einem da so quasi "unbürokratisch" entgegen kommt. Das Thema hat ja wohl doch einigen ziemlich Ärger bereitet 🙂Freut mich für die Betroffenen.
Wäre schön, wenn sich so manch anderes Amt davon eine Scheibe abschneiden würde...
Es ist nicht nur ein entgegen kommen.. Das hätte sicher kein Bestand vor Gericht gehabt. Die hatten zuviele Fehler bei ihren Änderungen gemacht...
Ab 19:00 wird’s interessant:
Zitat:
@halifax schrieb am 13. Februar 2021 um 18:06:34 Uhr:
Ab 19:00 wird’s interessant:
Nö, das wurde schon 6 Postings weiter oben in https://www.motor-talk.de/.../...-zugelassen-was-nun-t6998201.html?... gepostet.
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