BAFA Antrag abgelehnt, weil Fahrzeug erst nach Antragstellung zugelassen - Was nun?
Hallo
Wir haben bei der Beantragung der Förderung für ein Elektrofahrzeug den BAFA-Antrag gestellt, nachdem die Bestellung des Fahrzeugs abgeschlossen wurde. Es wurde uns auch von Seiten des Händlers gesagt, dass wir das sofort tun sollten. Jetzt kam leider die Ablehnung der Förderung, weil das Fahrzeug erst nach der Beantragung zugelassen wurde. So weit, so blöd. Anscheinend war es bis Anfang des Jahres möglich, die Förderung vor der Zulassung zu beantragen, mittlerweile aber anscheinend nicht mehr.
Wie sollten wir hier jetzt weiter vorgehen? Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen? Einen neuen Antrag stellen?
Vielen Dank!
78 Antworten
Wahrlich kompliziert mit der BAFA, wenn man mit dem falschen Weg beginnt.
Dann hoffe ich für die Betroffenen, dass der Widerspruch doch von Erfolg gekrönt ist.
Zitat:
@Chri1608 schrieb am 23. Januar 2021 um 12:32:17 Uhr:
Google mal nach frag-einen-anwlt..
Der weitere Antrag würde wohl schon als Betrugsversuch gewertet oder was meinst du?
Zitat:
@Mathraph schrieb am 22. Januar 2021 um 20:17:45 Uhr:
Mir wurde telefonisch vom Bafa gesagt, dass das Bafa mittlerweile eine technische Sperre eingebaut hat und der Antrag nun nicht mehr ohne positive Bestätigung des Zulassungsdatums abgegeben werden kann.Wenn dem so ist, ist das ein Eingeständnis, dass das frühere Online-Formular technisch nicht einwandfrei war und hier von Seiten der Bafa nachgebessert werden musste. Es wurde mir auch gesagt, dass die Rechtsabteilung schon überlastet sei, weil es viele gleichgelagerte Fälle gibt.
Vermutlich hat das Bafa dies bewusst so gestaltet, um den Adressatenkreis für die Förderung so gering wie möglich zu halten
Sorry,
mit dem Hinweis, der VOR Antragstellung zu lesen ist
Zitat Anfang
Eine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Sollten Anträge für Fahrzeuge gestellt werden, deren Zulassung nicht erfolgt sind, führen diese zu Ablehnungen. Eine erneute Antragstellung für diese Fahrzeuge wäre nicht mehr möglich.
Zitat Ende
sollte eigentlich alles klar sein.
Zusätzlich bestätigt man auf dem Antrag noch die Kenntnisnahme
Zitat Anfag:
Ich erkläre, dass
die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben und dass der von mir gestellte Antrag die dort genannten Voraussetzungen erfüllt;
Zitat Ende
Eine Klage, um an die Förderung zu kommen, ohne dass das Fahrzeug schon zugelassen ist, wird außer Kosten und weiteren Frust nichts bringen.
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Ist bei deinem Ausführungen beachtet, dass es eine Zeit gab, in der zwei Portale/Webseiten beim BAFA existierten.
Als ich im April 2020 meinen BAFA-Antrag gestellt habe, gab es das noch.
Sinngemäß gab es zwei Links bei der BAFA (genaues Datum weiß ich nicht mehr): einmal ein "Portal zur Antragstellung auf Umweltbonus nach den bis xx.xx.xxxx geltenden Regeln" und einmal ein Portal für die Antragstellung nach den danach geltenden Regeln.
Vielleicht haben da dann manche das falsche Portal genutzt und den falschen Antrag gestellt?
Beim anderen (richtigen) Antragsportal musste man ja das Zulassungsdatum schon angeben.
Jedenfalls gibt es jetzt nur noch ein Portal.
Der Eröffnungspost ist von Dezember, die Frage könnte man noch klären.
Und ja, es sollte nicht sein, dass man einen Antrag so grottenfalsch ausfüllen kann, dass er danach zwar angenommen, dann aber abgelehnt wird.
Dazu gibt es simple Mechanismen, die sowas verhindern. Versuche mal bei einer Kfz Versicherung online deinem 14 jährigen Kind (Datum aus Versehen falsch eingegeben 😁 ) einen begleitetes Fahren zu attestieren. Da ploppt direkt eine Fehlermeldung auf. Oder die PLZ stimmt nicht mit der Stadt überein. Wenn man will kann man das alles verriegeln.
Genau - dass ein blöder Fehler beim Antrag gemacht wurde bestreitet ja keiner. Aber, dass dadurch alle Türen zu sind und der Zuschuss für das Fahrzeug verloren sein soll, kann aus meiner Sicht nicht sein. Ein Fehler beim Antrag sollte verwaltungsrechtlich korrigierbar bzw. heilbar sein. Daher bleibt abzuwarten wie das Widerspruchsverfahren verläuft.
Schon vor Durchführung des Widerspruchsverfahrens dem Antragsteller zu sagen, dass dies keinen Aussicht auf Erfolg hat, ist verwaltungsverfahrensrechtlich auch gewagt.
Habe das selbe Problem. 01.11 Antrag gestellt 02.11 auto zugelassen und am 02.11 eigentlich auch erst den Antrag finalisiert, da ich das Merkblatt am 02.11 hochgeladen habe.
Wie sollte man den Wiederspruch begründen beim Thema Zulassung zu "spät"?
Ich habe es dir ja bereits im goingelectric Forum zu erklären versucht. Der Zeitpunkt des Antrages ist derjenige, wo der Antrag digital abgeschickt wird.
Als Vergleich kann man z.B. die elektronische Steuererklärung per Elster heranziehen. Zur Fristwahrung gilt der elektronische Antrag, auch wenn bis vor einiger Zeit die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung nachgereicht werden musste und erst dann die Steuererklärung bearbeitet wurde.
Und nochmal die Frage, welches Datum steht auf deinem Antrag neben deiner Unterschrift?
Zitat:
@Chri1608 schrieb am 6. Februar 2021 um 09:07:22 Uhr:
Ich habe den Fehler eingestanden und um Kulanz und Verhältnismäßigkeit gebeten.
War der Widerspruch erfolgreich bei dir?
Zitat:
@Chri1608 schrieb am 6. Februar 2021 um 09:07:22 Uhr:
Ich habe den Fehler eingestanden und um Kulanz und Verhältnismäßigkeit gebeten.
Hi, über welchen Kanal hast du denn um Kulanz gebeten? Hast du schon eine Rückmeldung bekommen?
Eine andere Frage: musstet ihr bei der Antragstellung das Zulassungsdatum eingeben? In meinem Formular tritt es nicht auf. Hier hatte ich den Gedankenfehler, dass die Angabe unkritisch ist.
Interessanterweise steht in den Erklärungen "Für Privatpersonen": "mir ist bekannt, dass die im Onlineantrag angegebenen Felder für die Bewilligung der Zuwendung maßgeblich sind - insb. ... und Datum der Zulassung"
Sofern ich es verstehe, werden Informationen über die Zulassung vom KBA ans BAFA übermittelt und nicht vom Halter.
Dass ich die Richtlinie nicht komplett gelesen habe, ist mein Versäumnis. Benutzerfreundlich ist das Online-Formular natürlich nicht, wenn die Abgabe ohne solch eine kritische Eingabe möglich ist. Man müsste denken, man kann dies einfach technisch unterbinden, um sich den Aufwand der Ablehnungen zu sparen...
Naja, bin gespannt was die anderen berichten und ob es überhaupt einen Weg aus der Sackgasse gibt.
Nein, das Zulassungsdatum selbst taucht im Onlineantrag nicht auf, jedoch steht ganz oben der wichtige Hinweis, dass der Antrag erst nach erfolgter Zulassung erfolgen darf.
Dazu muss man auch nicht die ganze Richtlinie lesen, aber zumindest den Antrag verstanden haben, da man diesen ja auch unterschreibt.
Und ja, mit dem Antrag erteilt man die Freigabe zum elektronischen Abgleich der Halter-, Fahrzeug- und Zulassungsdaten mit dem KBA.