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BAFA Antrag abgelehnt, weil Fahrzeug erst nach Antragstellung zugelassen - Was nun?

Themenstarteram 9. Dezember 2020 um 20:11

Hallo

Wir haben bei der Beantragung der Förderung für ein Elektrofahrzeug den BAFA-Antrag gestellt, nachdem die Bestellung des Fahrzeugs abgeschlossen wurde. Es wurde uns auch von Seiten des Händlers gesagt, dass wir das sofort tun sollten. Jetzt kam leider die Ablehnung der Förderung, weil das Fahrzeug erst nach der Beantragung zugelassen wurde. So weit, so blöd. Anscheinend war es bis Anfang des Jahres möglich, die Förderung vor der Zulassung zu beantragen, mittlerweile aber anscheinend nicht mehr.

Wie sollten wir hier jetzt weiter vorgehen? Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen? Einen neuen Antrag stellen?

Vielen Dank!

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78 Antworten

Zitat:

@Xentres schrieb am 21. Februar 2021 um 10:43:25 Uhr:

@Shyguy82

- Bestellen

- Zulassen und Abholen

- Rechnung prüfen/zahlen

- Antrag beim BAFA stellen

Der Antrag ist finde ich, wirklich easy.

Wie gesagt, das aller aller aller wichtigste (neben der Tatsache, dass das Fahrzeug überhaupt gefördert sein muss) ist, dass fürs BAFA der Herstelleranteil sauber erkennbar sein muss.

Je einfacher erkennbar (beispielsweise durch expliziten Vermerk in der Rechnung), umso unproblematischer sollte es werden.

Beim Gebrauchtwagen leasing muss die leasing sonderzahlung zu erkennen sein oder?

@teuerbilli

 

Leasing (und dann noch Gebrauchtwagen) habe ich keine Erfahrung.

 

Vielleicht kann dir jemand anderes helfen.

Zitat:

@Xentres schrieb am 21. Februar 2021 um 10:43:25 Uhr:

@Shyguy82

 

- Bestellen

 

- Zulassen und Abholen

 

- Rechnung prüfen/zahlen

 

- Antrag beim BAFA stellen

 

Der Antrag ist finde ich, wirklich easy.

 

Wie gesagt, das aller aller aller wichtigste (neben der Tatsache, dass das Fahrzeug überhaupt gefördert sein muss) ist, dass fürs BAFA der Herstelleranteil sauber erkennbar sein muss.

 

Je einfacher erkennbar (beispielsweise durch expliziten Vermerk in der Rechnung), umso unproblematischer sollte es werden.

Der Herstelleranteil muss überhaupt nicht erkennbar sein!

 

Es gilt die offizielle Info der Bafa und da steht nix von der Herstelleranteil muss auf der Rechnung erkennbar sein:

"Der BAFA Listenpreis wird um den entsprechenden Fördersatz reduziert. Somit ergibt sich der Schwellenwert, der für die Prüfung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus maßgeblich ist. Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen."

@Hanuse

 

Sicher gilt das.

 

Und das meine ich auch mit "erkennbar".

 

Allerdings sollte die Kalkulation auch durchsichtig genug sein, also die Nachlässe sichtbar und erkennbar sein.

 

Trotzdem ist das beste immer noch ein expliziter Hinweis, dass der Herstelleranteil enthalten ist.

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