BAB-Baustelle: max. Fahrzeugbreite
na super...! 😁
Gerade kam ein Bericht im TV-Magazin WiSo (ZDF), dass innerhalb 2-spuriger BAB-Baustellen mit einer schmaleren, linken Fahrspur ordentlich geblitzt wird.
Ursache war nicht etwa überhöhte Geschwindigkeit, sondern die REALE Fahrzeugbreite.
Ein Herr mit der aktuellen ML-Klasse (W164) von Mercedes-Benz wurde wg. Befahren der linken Spur, die nur für Fahrzeuge mit einer max. Breite von 2m freigegeben war, geblitzt.
Zunächst glaubte er an einen "Irrtum" oder eine techn. Fehlmessung wg. zu hoher Geschwindigkeit, wusste er doch, dass er genau nach Vorschrift gefahren war.
Dann kam das Ticket mit Bezug auf StVO, Zeichen 264. Gegen den Bescheid erhob er Widerspruch, glaubte er sich doch im Recht, u.a. aufgrund der im Fzg.-Schein genannten Breite von 1900mm.
Aber:
Abgelehnt!
Tatsächlich geht es nämlich um die REALE Fahrzeugbreite und die beträgt beim ML 2130mm, also 2,13m.
NRW hat offenbar nachgebessert und weist die max. Breite solcher linken BAB-Baustellenspuren jetzt mit 2,10m aus, was für den o.g. Fall aber dennoch zu gering wäre.
Ergo: Fährt er wieder links, wird er wieder geblitzt und darf abermals zahlen.
Witzig ist, dass der Gesetzgeber hier von uns verlangt, dass wir uns jenseits des Fzg.-Scheins im Handbuch oder sonstigen Herstellerunterlagen darüber informieren, wie breit das Fzg. nun tatsächlich ist.
Selbst die akt. Golf VI können da ggf. schon zu breit sein...😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Für Überheblichkeiten ist Wissen notwendig und das hast Du nicht.
Umgekehrt ist's richtig. Nur weil jemand in einem kleinen Teilbereich über ein begrenztes Wissen verfügt, ist das noch lange kein Grund die Überheblichkeit als primäres Persönlichkeitsmerkmal zu kultivieren. Wenn also künftig jemand an Deinem Wissen partizipieren möchte, dann versuch doch einfach mal auf Deine herablassende Attitüde zu verzichten.
171 Antworten
Mir ällt gerade ein, dass die Spiegel auch anklappbar sind. Die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Breite sollte sich also MINDESTENS auf dei Breite mit angeklappten Spiegeln beziehen. Schmler kriege ich das Fahrzeug schlielich nicht, als mit angeklappten spiegeln.
Ich müsste also nur noch messen, wieviel breiter die Spiegel im ausgeklappten Zustand sind, als im eingeklappten.😁
Und liebe regulierungswütige EU:
könnt ihr mal bitte dafür sorgen, dass ich mich auf die Angaben in der Zulassungsbescheinigung verlassen kann, wenn ich mein Fahrzeug im Serienmässigem Zustand belasse?
Immerhin kann ich mich doch auch darauf verlassen, dass eine Banane nicht zu krum oder zu gerade gewachsen ist.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
könnt ihr mal bitte dafür sorgen, dass ich mich auf die Angaben in der Zulassungsbescheinigung verlassen kann, wenn ich mein Fahrzeug im Serienmässigem Zustand belasse?
Diese Werte haben noch nie gestimmt weil sie immer vom " Grundmodell " ohne jede Zusatzausstattung ausgehen.
Warum nicht einfach an den Außenkanten der Spiegel nach unten senkeln, Zollstock unters Auto schieben. Reicht der Zollstock nicht von Lot zu Lot dann hat man mehr als 2m. Recht einfach und sogar alleine zu messen. 2 Bindfäden nebst kleiner Beschwerung und Klebestreifen sollte jeder anbringen können.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Diese Werte haben noch nie gestimmt weil sie immer vom " Grundmodell " ohne jede Zusatzausstattung ausgehen.Zitat:
Original geschrieben von patti106
könnt ihr mal bitte dafür sorgen, dass ich mich auf die Angaben in der Zulassungsbescheinigung verlassen kann, wenn ich mein Fahrzeug im Serienmässigem Zustand belasse?
Naja. Lederausstattung und Klimakompressor ändern ja nun nichts an den Außenmaßen. Andere Alus sollten dies auch nicht tun.
Aber es gab mal Zeiten, in denen waren M-Spiegel... 😁
Mir gehts auch nur darum, dass sich diese Piefköppe um Blödsinn wie Bananenkrümmung kümmern, ich mich aber nicht auf solch wichtige Dinge wie die Werte in meinen Zulassungsbescheinigungen verlassen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
Warum nicht einfach an den Außenkanten der Spiegel nach unten senkeln...
Heißt das nicht eher loten?
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lest doch einfach mal den verlinkten Block hier bei MT durch, da sind alle Hintergründe aufgeführt und dann muss man nicht irgend etwas erfinden um darüber her zu ziehen.
Nein, es hat keine Änderung der StVO gegeben, diese Schilder beziehen sich dem ersten Tage auf die tatsächlichen Maße.
Nein, die EU hat nichts damit zu tun, die Breitenangabe in den Zulassungspapieren gem. der StVZO ist eine auch schon immer seit dem ersten Tage basierende deutsche DIN-Norm, die nur die Karosseriebreite ohne Anbauteile, also auch ohne Spiegel erfasst, komplett ohne, auch nicht im angeklappten Zustand.
Diese "missverständliche" Situation war schon immer, nicht nur seit dem ersten Tag dieser Vorschriften, sondern bestehen seit dem ersten Tag derartiger Vorschriften überhaupt.
Wobei an der EU schon etwas dran ist, die wollte diese Definition 1994 mit der Neuordnung der Bauvorschriften für KFZ ändern, aber Deutschland hatte vom Vetorecht gebrauch gemacht, weil ansonsten die deutsche DIN ihre primäre Rolle der Vorgabe technischer Definitionen verloren hätte.
Wenn ich mich recht entsinne war bei allen Autos, die ich bisher hatte, in der Betriebsanleitung unter "technische Daten" die tatsächliche Breite der einzelnen Ausstattungsvarianten angegeben ...
@Patti106
Ohlala, Du lebst in D und da ist alles genau nach Gesetz und Norm (DIN!) geregelt. Das mit der Fahrzeugbreite und/oder Gewicht findest Du in der Straßenverkehrszulassungsordnung. Da wird zB auch der genormte Fahrer (75 kg), Inhalte der flüssigen Stoffe (besonders Benzin) etc. festgelegt, was dann einen Standardwert ergibt. Also wenn Dein Freund und das Auto Übergewicht haben, dann bringen sie natürlich mehr auf die Waage.😉
Die tatsächliche Breite eines Autos findest Du (noch???!!!) nicht im Kfz-Schein. Aber in vielen Beschreibungen der Autohersteller wird inzwischen die Fahrzeugbreite mit und ohne Außenspiegel angegeben. Anklappen der Spiegel während der Fahrt ist verboten, denn die Rücksicht muß bei der Fahrt immer gewährleistet sein.
Was ich aber total blöd finde ist, daß die Polizei jetzt bereits ganz normale PKW wegen "Überbreite" abzockt, anstatt sich auf Sprinter-Klasse und Co zu beschränken. Denn die linke Spur in BAB-Baustellen ist zwar auf 2 m Breite beschränkt, de facto aber schon immer 2,2 m breit gewesen. Die rechte Spur hat ja auch immer die Mindestbreite von 2,5 m wegen den LKWs.
Zitat:
Original geschrieben von Lucolle
Was ich aber total blöd finde ist, daß die Polizei jetzt bereits ganz normale PKW wegen "Überbreite" abzockt, anstatt sich auf Sprinter-Klasse und Co zu beschränken. Denn die linke Spur in BAB-Baustellen ist zwar auf 2 m Breite beschränkt, de facto aber schon immer 2,2 m breit gewesen. Die rechte Spur hat ja auch immer die Mindestbreite von 2,5 m wegen den LKWs.
Wer nicht dort fahren darf, darf nicht dort fahren. Wenn sich dabei Leute erwischen lassen, ist das keine Abzocke.
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Die Abmessungen des Autos sollten eigentlich in jeder Betriebsanleitung stehen.Zitat:
Original geschrieben von f_native
Hat hier schon mal einer nen Corolla E12 vermessen, oder muss ich morgen mal mit der Messmaschine an meinen "Kleinen" ?Auf die Breitenbeschränkung achte ich nie bewusst, da ich ja ein kleines Auto fahre 😛 Dann ist die größere erlaubte Breite der Grund, warum an immer mehr Baustellen - zumindest in NRW - Tempo 60 ist (an die sich ohnehin kaum einer hält)?
In meiner Betriebsanleitung steht - genau wie im KFZ-Schein - Breite ("über alles" lt. Anleitung !!) 1710 mm.
Hab gerade mal die Fensterheber angeschmissen, Fahrer- und Beifahrerfenster runter, Zollstock durchgeschoben, und siehe da: 1950 mm !!😰
Aber da der Zollstock sogar noch etwas durchhing, sinds wohl eher 1940 mm.
Also: An alle Toyota E12-Piloten: Wir dürfen !! 😁(Sofern nix mehr über die Spiegel herausreicht...)
Aber die Angaben in der Anleitung sind ohne Spiegel, auch wenn da "Breite über alles" steht.🙁
Gruss, Frank
Warum setzt man die Außenspiegel eigentlich nicht standardmäßig auf's Dach? Damit wäre das Problem doch einer äußerst eleganten Lösung zugeführt...😎
Zitat:
Original geschrieben von Lucolle
Was ich aber total blöd finde ist, daß die Polizei jetzt bereits ganz normale PKW wegen "Überbreite" abzockt, anstatt sich auf Sprinter-Klasse und Co zu beschränken.
Nun ja, ganz normale PKW, wie z.B. Astra GTC (2,03m), Golf (2,05m) oder Scirocco (2,08m) sind nunmal breiter als "Co", wie exemplarisch das Mercedes SUV GLK (2,02m).
Da gerät so manches Weltbild ins Wanken. 😁
Es steht natürlich zu befürchten, dass mehr GLK wegen unerlaubten Befahrens des linken Fahrtsreifens abgelichtet wurden/werden als Golf. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Wer nicht dort fahren darf, darf nicht dort fahren. Wenn sich dabei Leute erwischen lassen, ist das keine Abzocke.
Wenn´s so weitergeht, fährt in absehbarer Zeit dort niemand mehr.
Ich halte daher die offenbar verstärkte Verfolgung der Verstöße für verfehlt. Die Konsequenz aus diesem Tun ist, dass die rechte Spur überquillt. Dies begünstigt Staus - und damit 🙄 Auffahrunfälle.
Ich hoffe, dass mehr und mehr das VZ 264 mit 2,1m zum Einsatz kommt. Oder zunehmend die schmäler bauenden Schutzeinrichtungen aufgestellt werden, so dass die Fahrstreifen verbreitert werden können. Die provisorische Verbreiterung des Banketts ist sicher auch ein Ansatz.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Warum setzt man die Außenspiegel eigentlich nicht standardmäßig auf's Dach? Damit wäre das Problem doch einer äußerst eleganten Lösung zugeführt...😎
Hat was von Periskop...
Brüll !!!!😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Wenn´s so weitergeht, fährt in absehbarer Zeit dort niemand mehr.Zitat:
Original geschrieben von meehster
Wer nicht dort fahren darf, darf nicht dort fahren. Wenn sich dabei Leute erwischen lassen, ist das keine Abzocke.Ich halte daher die offenbar verstärkte Verfolgung der Verstöße für verfehlt. Die Konsequenz aus diesem Tun ist, dass die rechte Spur überquillt. Dies begünstigt Staus - und damit 🙄 Auffahrunfälle.
Ich hoffe, dass mehr und mehr das VZ 264 mit 2,1m zum Einsatz kommt. Oder zunehmend die schmäler bauenden Schutzeinrichtungen aufgestellt werden, so dass die Fahrstreifen verbreitert werden können. Die provisorische Verbreiterung des Banketts ist sicher auch ein Ansatz.
Schuld sind einige Leute, aber ausnahmsweise mal nicht der Gesetzgeber.
Wer als Kunde überbreite Autos kauft, hat eben rechts zu bleiben und wer das nicht will, sollte als Kunde eben die überbreiten Kisten meiden. Ist doch gar nicht so schwer, oder?
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Schuld sind einige Leute, aber ausnahmsweise mal nicht der Gesetzgeber.
Der Auslöser ist doch der Kunde mit seiner Fahrzeugwahl.
Wenn der klipp und klar dem Hersteller (Verkäufer) erklärt, dass er den Wagen nicht kauft, weil ..., dann wird eine Änderung kommen. Gab es doch schon, als eine neue S-Klasse nicht mehr in eine DIN-Garage oder auf den Autozug gepasst hat.
Da aber der Kunde immer ein größeres Fahrzeug haben will, kommt man damit an entsprechende Grenzen. Dass man nun glaubt, dass andere eine Verpflichtung hätten, eine uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen, mit welcher Begründung?
Nur weil ich mir ein Boot kaufe, hat "der Staat" nicht die Pflicht einen Kanal inkl. Anleger bis vor meine Haustür zu buddeln.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Heißt das nicht eher loten?Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
Warum nicht einfach an den Außenkanten der Spiegel nach unten senkeln...
Loten ist das selbe, senkeln umgangsprachlich die Verwendung des Senkels (Senkblei) fachlich wahrscheinlich nicht korrekt. 😁