BAB-Baustelle: max. Fahrzeugbreite
na super...! 😁
Gerade kam ein Bericht im TV-Magazin WiSo (ZDF), dass innerhalb 2-spuriger BAB-Baustellen mit einer schmaleren, linken Fahrspur ordentlich geblitzt wird.
Ursache war nicht etwa überhöhte Geschwindigkeit, sondern die REALE Fahrzeugbreite.
Ein Herr mit der aktuellen ML-Klasse (W164) von Mercedes-Benz wurde wg. Befahren der linken Spur, die nur für Fahrzeuge mit einer max. Breite von 2m freigegeben war, geblitzt.
Zunächst glaubte er an einen "Irrtum" oder eine techn. Fehlmessung wg. zu hoher Geschwindigkeit, wusste er doch, dass er genau nach Vorschrift gefahren war.
Dann kam das Ticket mit Bezug auf StVO, Zeichen 264. Gegen den Bescheid erhob er Widerspruch, glaubte er sich doch im Recht, u.a. aufgrund der im Fzg.-Schein genannten Breite von 1900mm.
Aber:
Abgelehnt!
Tatsächlich geht es nämlich um die REALE Fahrzeugbreite und die beträgt beim ML 2130mm, also 2,13m.
NRW hat offenbar nachgebessert und weist die max. Breite solcher linken BAB-Baustellenspuren jetzt mit 2,10m aus, was für den o.g. Fall aber dennoch zu gering wäre.
Ergo: Fährt er wieder links, wird er wieder geblitzt und darf abermals zahlen.
Witzig ist, dass der Gesetzgeber hier von uns verlangt, dass wir uns jenseits des Fzg.-Scheins im Handbuch oder sonstigen Herstellerunterlagen darüber informieren, wie breit das Fzg. nun tatsächlich ist.
Selbst die akt. Golf VI können da ggf. schon zu breit sein...😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Für Überheblichkeiten ist Wissen notwendig und das hast Du nicht.
Umgekehrt ist's richtig. Nur weil jemand in einem kleinen Teilbereich über ein begrenztes Wissen verfügt, ist das noch lange kein Grund die Überheblichkeit als primäres Persönlichkeitsmerkmal zu kultivieren. Wenn also künftig jemand an Deinem Wissen partizipieren möchte, dann versuch doch einfach mal auf Deine herablassende Attitüde zu verzichten.
171 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Dass auf einigen VZ in Baustellen heutzutage eine Breitenbeschränkung von 2,1m (!) angezeigt wird - habe ich selbst auch bereits mehrfach gesehen - ist sicher kein Zufall, bzw. hat einen guten, triftigen Grund.
Dass der triftige Grund an der tatsächlich verfügbaren Fahrbahnbreite liegen kann, ist ausgeschlossen, weil sich verfügbare Fahrbahnbreiten automatisch den aufgestellten Schildern anpassen?
Weil man in ~20 Jahren, wenn Kleinwagen 2,40m breit sein werden, einfach nur Schilder mit 2,6 Meter aufstellen braucht und alles passt?
Wie wäre es denn, wenn man einfach an den Brücken mit den Schildern max. 4m Durchfahrtshöhe einfach Schilder mit max. 6 Meter Durchfahrtshöhe anbringt, dann könnten doch auch die LKW deutlich höher beladen werden.
🙄
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Dass der triftige Grund an der tatsächlich verfügbaren Fahrbahnbreite liegen kann, ist ausgeschlossen, weil sich verfügbare Fahrbahnbreiten automatisch den aufgestellten Schildern anpassen?Weil man in ~20 Jahren, wenn Kleinwagen 2,40m breit sein werden, einfach nur Schilder mit 2,6 Meter aufstellen braucht und alles passt?
🙄
Herr lass Hirn regnen!
Schon mal in Erwägung gezogen, dass man - weil´s eben nicht bloß ein running gag ist (!) - krampfhaft bemüht ist, die verfügbare Fahrstreifenbreite in Baustellen den geänderten (Fahrzeugbreiten-)Gegebenheiten anzupassen!?
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Schon mal in Erwägung gezogen, ...
Schon mal in Erwägung gezogen, dass egal wie groß ein Krampf ist, eine Fahrbahn dadurch nicht breiter wird?
Alles, was man der Überholspur mehr an Platz gibt, geht in den Gegenverkehr. 10 cm mehr sind 20cm weniger Abstand zum Gegenverkehr.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Schon mal in Erwägung gezogen, dass egal wie groß ein Krampf ist, eine Fahrbahn dadurch nicht breiter wird?Alles, was man der Überholspur mehr an Platz gibt, geht in den Gegenverkehr. 10 cm mehr sind 20cm weniger Abstand zum Gegenverkehr.
Willst Du uns damit jetzt erzählen, dass die verengten Fahrstreifen in Baustellen, in denen ein Verbot für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Breite von mehr als 2,
1m signalisiert wird, NICHT 10 cm breiter sind als die Fahrstreifen, die (durch VZ angeordnet) nur für Fzg. mit einer Breite von bis zu 2m freigegeben sind?
Tatsache ist, dass dieses "griffige" 🙄 Breitenmaß von 2,1 m immer häufiger angezeigt wird!
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Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Willst Du uns damit jetzt erzählen, ...
Schaue selber in die RSA-95, dann erledigen sich viele Deiner Meinungen von ganz allein.
Und dann kannst Du noch erklären, warum alles in Ordnung war, als die "Bonzenkarren" nicht links fahren dürfen, aber nun alles dran gesetzt werden muss, dass die "kleinen" Autos, die keine mehr sind, trotzdem fahren dürfen.
Daher sind dann auch die 2,1m-Begrenzung so toll, denn dann stimmen wieder die Verhältnisse, die "Kleinen" dürfen auch weiterhin links fahren und die "Bonzen" nicht.
Neid ist geil 😉
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Schaue selber in die RSA-95, dann erledigen sich viele Deiner Meinungen von ganz allein.Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Willst Du uns damit jetzt erzählen, ...Und dann kannst Du noch erklären, warum alles in Ordnung war, als die "Bonzenkarren" nicht links fahren dürfen, aber nun alles dran gesetzt werden muss, dass die "kleinen" Autos, die keine mehr sind, trotzdem fahren dürfen.
Daher sind dann auch die 2,1m-Begrenzung so toll, denn dann stimmen wieder die Verhältnisse, die "Kleinen" dürfen auch weiterhin links fahren und die "Bonzen" nicht.
Neid ist geil 😉
Ich glaub´, jetzt hast du vollends den Faden verloren ... 🙄
Natürlich ist es sinnvoll, "dass die "kleinen" Autos, die keine mehr sind, trotzdem fahren dürfen", schon deshalb, weil es einfach sinnvoller ist, den Fahrzeugverkehr aufgrund seines hohen Aufkommens über 2 Fahrstreifen abfließen zu lassen, anstatt quasi alle "Pkw-Neufahrzeuge" - bei dann weitgehend leerem, nutzlosen linken Fahrstreifen - auf den rechten zu verbannen und so für Stau zu sorgen.
Was glaubst denn du, weshalb heutzutage immer häufiger eine Breitenbeschränkung nicht mehr nur auf 2 m, sondern - sinnvoller Weise und keineswegs als running gag (!) - auf 2,1 m anzutreffen ist?
edit:
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Schaue selber in die RSA-95, dann erledigen sich viele Deiner Meinungen von ganz allein.
Welche Meinung hab´ich denn - deiner Meinung nach?
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Natürlich ist es sinnvoll, "dass die "kleinen" Autos, ...
Aber nicht "die Großen" - schon klar.
Zitat:
Was glaubst denn du, weshalb heutzutage immer häufiger eine Breitenbeschränkung nicht mehr nur auf 2 m, sondern - sinnvoller Weise und keineswegs als running gag (!) auf 2,1 m anzutreffen ist?
Der "running gag" ist das regelmäßige Aufdecken eines
neuenSkandals, über den sich immer wieder aufgeregt wird, dass wieder "was neues" zum Abzocken eingeführt wird - alle etwa 6-9 Monate seit nun über 6 Jahren und immer wieder von vorne.
Und auch mit immer neu angepasster Meinung, ja nach dem, aus welcher Richtung der stärkste Wind weht.
Die "jetzt" teilweise ausgeschilderten 2,1 sind möglich, weil seit der Änderung der RSA-95 im März letzten Jahres es möglich ist, derartige Breitenbegrenzung bei verringerter Geschwindigkeit für zulässig zu erklären.
Ich habe nicht ohne Grund auf die RSA-95 verwiesen. Deine Verdrehung mit dem "running gag" auf die jetzt möglichen 2,1 ist tatsächlich einer: Jetzt dürfen zwar "kleine" Autos auch wieder links fahren, aber alle fahren dann auch 20 km/h langsamer, als es bei 2,0m erlaubter Breite zulässig wäre.
Das Problem ist die tatsächlich zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite. Durch die Einhaltung der Sicherheitsabstände und fest vorgegebenen Fahrbahnbreite rechts, ergibt sich von ganz allein die dann noch mögliche Restfahrbahnbreite auf der linken Spur.
Größere Breiten sind nur möglich, wenn die Sicherheitsabstände kleiner werden und das bedeutet dann als automatische Folge eine geringere zulässige Geschwindigkeit.
Du bist doch nicht ernsthaft der Meinung, das man nur ein anderes Schild aufstellen braucht und dann auch der dafür notwendige Platz vorhanden ist. Also wo sollen die zusätzlich 20cm plötzlich herkommen, ohne dass sich die Fahrzeuge auf der jeweils linken Spur um ebendiese 20cm näher kommen werden?
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
na super...! 😁Gerade kam ein Bericht im TV-Magazin WiSo (ZDF), dass innerhalb 2-spuriger BAB-Baustellen mit einer schmaleren, linken Fahrspur ordentlich geblitzt wird.
Ursache war nicht etwa überhöhte Geschwindigkeit, sondern die REALE Fahrzeugbreite.
Ein Herr mit der aktuellen ML-Klasse (W164) von Mercedes-Benz wurde wg. Befahren der linken Spur, die nur für Fahrzeuge mit einer max. Breite von 2m freigegeben war, geblitzt.
Zunächst glaubte er an einen "Irrtum" oder eine techn. Fehlmessung wg. zu hoher Geschwindigkeit, wusste er doch, dass er genau nach Vorschrift gefahren war.
Dann kam das Ticket mit Bezug auf StVO, Zeichen 264. Gegen den Bescheid erhob er Widerspruch, glaubte er sich doch im Recht, u.a. aufgrund der im Fzg.-Schein genannten Breite von 1900mm.
Aber:
Abgelehnt!Tatsächlich geht es nämlich um die REALE Fahrzeugbreite und die beträgt beim ML 2130mm, also 2,13m.
NRW hat offenbar nachgebessert und weist die max. Breite solcher linken BAB-Baustellenspuren jetzt mit 2,10m aus, was für den o.g. Fall aber dennoch zu gering wäre.
Ergo: Fährt er wieder links, wird er wieder geblitzt und darf abermals zahlen.Witzig ist, dass der Gesetzgeber hier von uns verlangt, dass wir uns jenseits des Fzg.-Scheins im Handbuch oder sonstigen Herstellerunterlagen darüber informieren, wie breit das Fzg. nun tatsächlich ist.
Selbst die akt. Golf VI können da ggf. schon zu breit sein...😁
Der Golf VI ist tatsächlich bereits zu breit.
Es hat tatsächlich eine Änderung der StVO stattgefunden, indem man bei dem Zeichen 265 in der StVO nur das einzige Wort "tatsächliche" dem Wort "Breite" voranstellte.
Damit ist für jedes Kfz. das eine tatsächliche Breite von 2,00 m überschreitet (das sind für mich gefühlte 90% der zugelassenen Kfz in D) z.B. die linke Spur in Autobahnbaustellen gesperrt, da diese nach wie vor auf 2,00 m Breite beschränkt werden.
Die Breite zB in AB-Baustellen wird nicht auf die notwendigen 2,10m erweitert werden.
Denn dann und nur dann bekommt diese Änderung einen Sinn, nämlich die Fahrzeuge der Sprinter-Klasse von der linken Spur in Baustellen zu verbannen - allerdings sollte dieses auch mit manchem SUV, also in deutscher Sprache Geländewagen, auch geschehen.
Die Fahrzeughersteller haben auf die Rechtsänderung reagiert: sie geben jetzt neben der Kfz-Breite auch immer die Breite inkl. Außenspiegel an!
Also bitte aufpassen, Rechtsschutzversicherungen abschließen und klagen, klagen, klagen was das "Zeug hält". Denn auch ein ADAC unternimmt gegen diesen neuen politischen Blödsinn einer schwachsinnigen Politikerkaste nichts.
Ein im Ansatz korrekte Überlegung (mehr Sicherheit in den Baustellen, indem die bekannte Sprinter-Klasse auf die rechte Spur verbannt wird) wird durch das Unvermögen und die geistige Überforderung eines deutschen Gesetzgebers und Verwaltung vollständig zur Volksverarschung (sorry, aber anders kann ich solches Verhalten nicht mehr erklären).
Vielleicht kann hier im Blog eine Aktion gestartet werden, die etwas ändert, ansonsten werden die AB-Baustellen de facto zu einspurigen Baustellen mit entsprechenden Staus erklärt und wir Autofahrer bleiben wieder einmal die Dummen.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Willst Du uns damit jetzt erzählen, dass die verengten Fahrstreifen in Baustellen, in denen ein Verbot für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Breite von mehr als 2,1 m signalisiert wird, NICHT 10 cm breiter sind als die Fahrstreifen, die (durch VZ angeordnet) nur für Fzg. mit einer Breite von bis zu 2m freigegeben sind?Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Schon mal in Erwägung gezogen, dass egal wie groß ein Krampf ist, eine Fahrbahn dadurch nicht breiter wird?Alles, was man der Überholspur mehr an Platz gibt, geht in den Gegenverkehr. 10 cm mehr sind 20cm weniger Abstand zum Gegenverkehr.
Tatsache ist, dass dieses "griffige" 🙄 Breitenmaß von 2,1 m immer häufiger angezeigt wird!
Da hast Du Glück und lebst in einer Gegend, wo die Verwaltung doch ab und zu aufwacht. Ich habe die 2,1 m in Bayern noch nicht gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Du bist doch nicht ernsthaft der Meinung, das man nur ein anderes Schild aufstellen braucht und dann auch der dafür notwendige Platz vorhanden ist.
🙄
Das habe ich nicht geschrieben. Ich schrieb, dass immer häufiger Schilder mit der Beschränkung auf 2,1m in Baustellenbereichen aufgestellt werden. => Tatsache
Und ich gehe davon aus, dass der Grund für dieses "lustige" Breitenmaß die gestiegenen Breiten der aktuellen Pkw-Palette sind.
Dessen ungeachtet schreibst du ja selbst (🙄), dass der notwendige Platz sogar bei dem Istzustand vorhanden ist:
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Die "jetzt" teilweise ausgeschilderten 2,1 sind möglich, weil seit der Änderung der RSA-95 im März letzten Jahres es möglich ist, derartige Breitenbegrenzung bei verringerter Geschwindigkeit für zulässig zu erklären.
Was wohl der Grund für diese aktuelle Änderung bei der Sicherung von Arbeitsstellen ist? 🙄😉
Drängt es sich dir da nicht ein klitzekleinwenig auf, dass man dies tat, um dem Problem der gestiegenen Fzg.-Breiten optimal entgegenzutreten und um so z.B auch einem Clio zu gestatten, den Überholfahrstreifen in Baustellen zu benutzen?
Wäre es dir lieber, alle Fzg. mit einer Breite > 2m würden nur rechts fahren?
Das wäre der Kollaps der AB!
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Aber nicht "die Großen" - schon klar.Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Natürlich ist es sinnvoll, "dass die "kleinen" Autos, ...
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Der "running gag" ist das regelmäßige Aufdecken eines neuen Skandals, über den sich immer wieder aufgeregt wird, dass wieder "was neues" zum Abzocken eingeführt wird - alle etwa 6-9 Monate seit nun über 6 Jahren und immer wieder von vorne.Zitat:
Was glaubst denn du, weshalb heutzutage immer häufiger eine Breitenbeschränkung nicht mehr nur auf 2 m, sondern - sinnvoller Weise und keineswegs als running gag (!) auf 2,1 m anzutreffen ist?
Und auch mit immer neu angepasster Meinung, ja nach dem, aus welcher Richtung der stärkste Wind weht.
Die "jetzt" teilweise ausgeschilderten 2,1 sind möglich, weil seit der Änderung der RSA-95 im März letzten Jahres es möglich ist, derartige Breitenbegrenzung bei verringerter Geschwindigkeit für zulässig zu erklären.
Ich habe nicht ohne Grund auf die RSA-95 verwiesen. Deine Verdrehung mit dem "running gag" auf die jetzt möglichen 2,1 ist tatsächlich einer: Jetzt dürfen zwar "kleine" Autos auch wieder links fahren, aber alle fahren dann auch 20 km/h langsamer, als es bei 2,0m erlaubter Breite zulässig wäre.
Das Problem ist die tatsächlich zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite. Durch die Einhaltung der Sicherheitsabstände und fest vorgegebenen Fahrbahnbreite rechts, ergibt sich von ganz allein die dann noch mögliche Restfahrbahnbreite auf der linken Spur.
Größere Breiten sind nur möglich, wenn die Sicherheitsabstände kleiner werden und das bedeutet dann als automatische Folge eine geringere zulässige Geschwindigkeit.
Du bist doch nicht ernsthaft der Meinung, das man nur ein anderes Schild aufstellen braucht und dann auch der dafür notwendige Platz vorhanden ist. Also wo sollen die zusätzlich 20cm plötzlich herkommen, ohne dass sich die Fahrzeuge auf der jeweils linken Spur um ebendiese 20cm näher kommen werden?
Das ist doch ganz einfach: da wird eben an einer Straßenseite für die Zeit der Baustelle ein 20 cm breiter Streifen der Fahrbahn hinzugefügt. Übrigens war dieses früher ganz normal. Da gab es nämlich fast auf keiner BAB Standstreifen und damit überhaupt keine ausreichende Breite, bei einer Baustelle einen 4-streifigen Verkehrsfluß zu ermöglichen, außer man verbreiterte die Autobahn an der Seite um einen "Baustellenstreifen".
Unsere Vorfahren waren oft viel schlauer als wir heute selbst sind!
Seid froh, dass ihr in Baustellen nicht den Mindestseitenabstand einhalten müsst, sonst dürftet ihr überhaupt nicht überholen und müsstet versetzt auf 2 Fahrstreifen fahren 🙂 Man darf ja auch nicht mit 40cm überstehender Ladung (innerhalb der 2,5m pro Fahrstreifen) in verengten Fahrstreifen fahren wenn die Ladung in den anderen Fahrstreifen ragt, wieso sollte das anders sein bei eingetragenen Werten? Wo max. Höhe 3m steht fährt man auch nicht mit 3,5m Höhe durch oder wo steht zGG max 2.8t fährt man auch nicht mit 3.5t durch..und und und
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Du glaubst nur, dass ich was nicht verstanden hätte! ...😉Sollte man für die Unwissenheit der Fahrzeugbreite einen Bonus spendieren? Trucker kennen ihre Maße auswendig.....PKW-Fahrer sollten damit beginnen vollwertige Verkehrsteilnehmer zu werden!
Deswegen; man sollte seine eigenen Maße und Gewichte schon kennen....🙄😁
Endlich mal eine eigene Spur für Zweiräder....außer dem Fahrradweg....😁
Frisch in den Schein geguckt unter Punkt 19:
1746
Definition von Punkt 19:
Breite in mm
Ähm. Mit oder ohne Spiegel? Von wo aus muss ich die Spiegel dazu addieren, falls diese nicht dazu gehören? Von der Tür aus? Oder muss ich die Bügelgriffe der Tür wiederum abziehen?
Und das Gewicht in den Zulassungsbescheinigungen...
Da glaubst du auch, dass die Angaben stimmen?
Ein Kumpel war mit seinem Corsa auf einer Waage. Im Schein stehen 890kg. Die Waage sagte fast 1,2t. 😉 Nun weiß ich zwar nicht, ob der auch alle Stände der Betriebsflüssigkeiten auf das Messlevel brachte und wie schwer er ist, aber seine 8kg Gepäck hat er bestimmt nicht zum Slalom mitgenommen.
Und nun frage ich mich auch noch, wie die Messtoleranzen und Rundungen aussehen. Meine Fahrzeugbreite wird relativ genau in Millimetern angegeben. Die Fahrbahnbreite wird jedoch nur in Metern mit immerhin schon einer Nachkommastelle benannt.
Das hieße im Falle der M-Klasse, dass aus 2130mm zwar 2,13m werden, mit einer Nachkommastelle ist die M-Klasse aber nur 2,1m breit. Man rundet bei einer 3 schließlich ab.
ihr seid lustig, natürlich zählt die reale Breite.
Kann ja auch gar nicht anders sein.
Jeder der das anders sieht hat den Witz mit den 40 Tonner Fahrern die vor ner Brücke mit Höhenbeschränkung auf 2,50 Meter stehen und durchfahren wollen nicht verstanden.
Beifahrer:
Da dürfen wir aber nicht durch.
Fahrer:
Und? Siehst du einen Polizisten in der Nähe?
Zitat:
Original geschrieben von f_native
Hat hier schon mal einer nen Corolla E12 vermessen, oder muss ich morgen mal mit der Messmaschine an meinen "Kleinen" ?
Die Abmessungen des Autos sollten eigentlich in jeder Betriebsanleitung stehen.
Auf die Breitenbeschränkung achte ich nie bewusst, da ich ja ein kleines Auto fahre 😛 Dann ist die größere erlaubte Breite der Grund, warum an immer mehr Baustellen - zumindest in NRW - Tempo 60 ist (an die sich ohnehin kaum einer hält)?