B96 Erweiterung gemacht, aber noch nicht im Führerschein eingetragen - trotzdem gültig?
Hallo Liebes Forum,
ich habe vor einiger Zeit bereits die B96 Erweiterung gemacht und habe es erstmal nicht eintragen lassen, weil der Bedarf nicht da war und zum anderen hier in München die Zulassungsstelle ein Graus ist.
Jetzt habe ich allerdings den Bedarf und habe einen Termin im Mai bekommen.
Muss aber Ende März meinen neuen Wohnwagen abholen.
Kann ich ihn fahren wenn ich die Bescheinigung der Fahrschule dabei habe oder muss ich warten bis ich Ende Juni dann endlich alles im Führerschein habe?
Beste Antwort im Thema
Wie sagte Konrad Adenauer: "Was interessiert mich das, was ich gestern gesagt habe."
Ich habe noch mal in meine Fahrzeugpapiere geschaut und da steht auch dieser Schwachsinn, dass sich meine Gesamtmaße des Fahrzeugs um 100kg (Stützlast erhöht) im Anhängerbetrieb.
Was soll dieser Blödsinn.
Langsam reicht mir das echt in unserem Staat. Hätte ich 3 Monate früher mein Führerschein gehabt, hätte ich noch 7,5t in der Pappe stehen und nicht 3,5t. So eine Willkür.
Ich werde jetzt einfach den BE machen und dann ist mir dieser ganze Kram egal.
23 Antworten
Hallo , es ist ein Multivan mit 3,08t Gesamtgewicht und ein Anhänger mit 1,17t gesamtgewicht also genau 4,25t --> genau b96.
Der B96 hat mich im übrigen nicht viel gekostet, da er "subventioniert " war und ich einen BE voll hätte zahlen müssen.
Ich bin vorhin gerade über die Bürgerhotline der Polizei München gestolpert und habe die Kollegen mal direkt angerufen.
Nach Schilderung meines Sachverhalts war die Antwort, dass ich schon fahren kann. Das Schreiben dabei haben soll. Dann ist das kein Problem. Ich habe schließlich generell den Führerschein und dieses Bestätigungsschreiben der Fahrschule. Ich sollte es zwar nicht damit im Ausland versuchen. Aber zumindest hier in Bayern/Deutschland sei das kein Problem.
Ich halte das für eine grobe Fehlauskunft der Polizei.
Denn:
Die Klasse B96 wird als Fahrerlaubnis erteilt, siehe §6a(1) FeV.
Eine Fahrerlaubnis wird aber nur durch die Aushändigung des Führerscheins, ersatzweise des vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis nach Anlage 8a erteilt; siehe §22(4) Satz 7 FeV.
Vorliegend handelt es sich aber nicht um den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis nach Anlage 8a, sondern "nur" um eine Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7a FeV.
Damit wurde die Klasse B96 nicht erteilt, das Führen einer Kombination dieser Klasse würde also den Tatbestand des Fahrens ohne Farerlaubnis erfüllen. Fahrlässig begangen ist diese Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten (eher unwahrscheinlich beim Ersttäter) oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu ahnden, siehe §21 (2) StVG i.V.m. Abatz 1 Nummer 1 für den Fahrer; den Fahrzeughalter trifft in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 die selbe Strafandrohung, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt. Dazu zwei Punkte in Flensburg (bzw. drei, falls sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet wird. Was möglich ist, aber beim Ersttäter nicht zwingend zu erwarten ist)
Es ist auch nicht unbedingt damit zu rechnen, dass man aufgrund der fehlerhaften Auskunft der Polizei wegen Verbotsirrtum Straffreiheit erlangt (zumal die Aussage vermutlich ohnehin nicht beweisbar ist). Ebenfalls drohen im Schadenfall Regressforderungen der Versicherung, da ein Fahrzeugführer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis eine Obliegenheitsverletzung ist.
Natürlich besteht eine gewisse Chance, dass ein etwa kontrollierender Polizist der gleichen Fehleinschätzung folgt wie der Polizist am Telefon, aber angesichts der nicht unerheblichen Strafandrohung würde ich das Risiko nicht eingehen!
Zitat:
@Masterfrost schrieb am 8. März 2019 um 18:34:23 Uhr:
Hallo , es ist ein Multivan mit 3,08t Gesamtgewicht und ein Anhänger mit 1,17t gesamtgewicht also genau 4,25t --> genau b96.
Als Nachtrag noch:
Vorsicht mit "genau passenden" Summen!
Bei vielen Fahrzeugen erhöht sich die zGM im Anhängerbetrieb, und dann ist man schnell über die Grenze drüber. Es ist zwar durchaus strittig, ob eine solche Überschreitung der zulässigen Zug-GM dann fahrerlaubnisrelevant ist, aber es gibt mindestens ein Bundesland was dieser Ansicht folgt.
Auch hier kann man aufgrund der nicht unerheblichen Strafandrohung nur zur Vorsicht raten...
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Zitat:
@hk_do schrieb am 9. März 2019 um 19:44:49 Uhr:
Zitat:
@Masterfrost schrieb am 8. März 2019 um 18:34:23 Uhr:
Hallo , es ist ein Multivan mit 3,08t Gesamtgewicht und ein Anhänger mit 1,17t gesamtgewicht also genau 4,25t --> genau b96.Als Nachtrag noch:
Vorsicht mit "genau passenden" Summen!
Bei vielen Fahrzeugen erhöht sich die zGM im Anhängerbetrieb, und dann ist man schnell über die Grenze drüber. Es ist zwar durchaus strittig, ob eine solche Überschreitung der zulässigen Zug-GM dann fahrerlaubnisrelevant ist, aber es gibt mindestens ein Bundesland was dieser Ansicht folgt.
Auch hier kann man aufgrund der nicht unerheblichen Strafandrohung nur zur Vorsicht raten...
Das Problem besteht zum Glück nur wenn unter Bemerkung dies im Fahrzeugschein vermerkt ist. Kommt aber anscheinend nicht mehr so häufig vor und ist beim meinem Multivan auch nicht der Fall.
Die Aussage des Polizisten an der Bürgerhotline hat mich erstmal etwas entspannt, aber genau die Argumente hatte ich auch in meinem Kopf.
Allerdings ist eines wichtig, ich fahre nicht ohne Fahrerlaubnis, da B96 keine eigene Führerscheinklasse sondern lediglich eine Schlüsselzahl ist. Da es für diese Schlüsselzahl auch keine eigene Prüfung gibt sondern nur durch die Fahrschule bestätigt wird ist das Thema wohl gar nicht so richtig über §21 abgedeckt.
WIe sieht es eigentlich aus, wird die Schlüsselzahl in meinem bestehenden Führerschein nachgetragen direkt im Amt oder wird über die Bundesdruckerei ein neuer Führerschein hergestellt?
Zitat:
@Masterfrost schrieb am 9. März 2019 um 20:49:53 Uhr:
WIe sieht es eigentlich aus, wird die Schlüsselzahl in meinem bestehenden Führerschein nachgetragen direkt im Amt oder wird über die Bundesdruckerei ein neuer Führerschein hergestellt?
Hallo,
es gibt einen neuen gedruckten Führerschein. 🙂
München hat seit letztem Jahr das Problem der Wartezeit für die Bevölkerung auch beim Personalausweis. Im schlimmsten Fall kann auch der lange vereinbarte Termin platzen wegen Krankheit und man muss neu beantragen.... Tipp auf der Bürgerbüro online Termin seite kann man bei manchen Bürgerbüros um 6 uhr in der Früh online Termine abgreifen die frei werden oder aufgespart wurden für dringende Angelegenheiten.
Wie sagte Konrad Adenauer: "Was interessiert mich das, was ich gestern gesagt habe."
Ich habe noch mal in meine Fahrzeugpapiere geschaut und da steht auch dieser Schwachsinn, dass sich meine Gesamtmaße des Fahrzeugs um 100kg (Stützlast erhöht) im Anhängerbetrieb.
Was soll dieser Blödsinn.
Langsam reicht mir das echt in unserem Staat. Hätte ich 3 Monate früher mein Führerschein gehabt, hätte ich noch 7,5t in der Pappe stehen und nicht 3,5t. So eine Willkür.
Ich werde jetzt einfach den BE machen und dann ist mir dieser ganze Kram egal.
Zitat:
@Masterfrost schrieb am 10. März 2019 um 14:49:03 Uhr:
Ich werde jetzt einfach den BE machen und dann ist mir dieser ganze Kram egal.
Das empfehle ich generell
jedem, der heute die Klasse B erwerben möchte.