AXON LEASING Leasing.de Autoübernahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche Personen welche mit der AXON LEASING vormals Leasing.de Erfahrungen hatten. Insbesondere interessieren mich Ihre Erfahrungen zur Autoübernahme während des Vertrages. Bitte um positive und negative Erfahrungen und eventuell bekannt Gerichtsurteile zu Streitigkeiten. In der Vergangenheit gab es hier schon einige Beiträge zu dem Thema, leider hat diese der Anwalt von AXON LEASING löschen lassen. Daher vermeiden Sie es bitte strafrechtliche Begriffe zu verwenden und schreiben sachlich hier ins Forum oder direkt in meine Motor-TALK Nachrichtenbox. Ich habe von diversen Streitfällen gehört, habe aber noch keine Aktenzeichen.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

@Zimpalazumpala: Ja, du hast vollkommen Recht! ganz klar. Entsprechende Punkte müssen wohl im Thread aufgeräumt werden...

Das Problem ist, hier sind Emotionen im Spiel... Es sind hier sehr viel Leute, die durch den Betrugsmasche von Axon nun 50.000 - 100.000 Euro verlieren (und sind nur die, bei denen es JETZT gerade aktuell ist / wird)... Das ist nun einmal Fakt.

Ich selbst habe mir damals das Auto auch über Axon gekauft, und ja, es ging IMMER nur um einen Kauf. Nun will Axon das Auto zurück, wovon vorher NIE auch nur ein Wort darüber gesagt wurde, das dies überhaupt eine Option ist! Axon sagte immer sie wären ja kein Gebrauchtwagenhändler und ich will das Auto ja schließlich auch kaufen, ich bin ja auch von Anfang an mit dem Wunsch, ein Auto über Axon zu kaufen erst auf das Unternehmen zugekommen.

Ich habe mir das Auto die letzten 5 Jahre "vom Mund abgespart" wie man so schön sagt, es war mein Traumauto und ich hatte die Möglichkeit dies zu kaufen, was ich dann auch über Axon getan habe. Ich habe es nun komplett abgezahlt incl einiger Tausender für Axon (was für eine Finanzierung aber völlig ok ist) und soll MEIN Auto nun abgeben.. Das da die Emotionen etwas kochen (zumal hier jetzt schon um die 100 aktuell über die gleiche Masche Geschädigte zusammen kamen... wo die Dunkelziffer liegt, die den Thread hier gar nicht kennen, will ich gar nicht wissen) ist natürlich auch logisch. Natürlich darf man trotzdem nicht ausfallend werden, ganz klar.

@Peter530d: Natürlich ist es wirklich toll, das es bei dir keine Probleme gab! Ich gönne dir das und wünschte es wäre auch bei mir so. Doch bitte ignoriere nicht, das es eben (sehr viele) Kunden gibt, die nun vor massiven Problemen stehen.

Und das Cuatro nun 100 Beiträge gegen Axon geschrieben hat und wirklich AKTIV etwas dagegen tut und den Betrug nicht einfach schluckt, darüber sind alle Geschädigten ihm wirklich sehr dankbar, weil dadurch nun alle Geschädigten strukturiert sich austauschen können und so auch immer mehr Geschädigte zu Tage kommen und das Ausmaß um welches es bei der Axon Betrugsmasche geht nun überhaupt erst langsam bewusst klar wird... Zusammen ist man einfach stärker als eine Einzelperson.

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Liebe Leut,
das mit den Strafanzeigen hört sich ja nett an. Aber ich habe bis jetzt in keinem posting lesen können worauf genau sich so eine Strafanzeige stützten soll.

Disclaimer:
Ich bin juristischer Laie und kein Angehöriger der rechtsberatenden Berufsstände, meine Ausführungen sind also nicht als Rechtsberatung auszulegen sondern spiegeln meine persönliche Laienmeinung wieder.

Auf den ersten Blick kommt da eine Strafnorm zum Zuge die den Schutz des Vermögens bezweckt. Z.B. der Straftatbestand des Betrugs § 263 StGB. Damit dieser Paragraph greift müssen einige Dinge erfüllt sein:

a) Täuschung: Der Täter täuscht dem Opfer etwas vor. Zum Beispiel: "schauen Sie, der Ring ist aus purem Gold" oder "diese Heilsteine werden Ihr Krebsleiden heilen" oder "diese Versicherungspolice besagt dass Sie alle Schäden auf Urlaubsreisen ersetzt bekommen" (obwohl im Kleingedruckten etwas anderes steht)

b) Irrtum: Die Täuschungshandlung von Punkt a) muss beim Opfer auch einen Irrtum auslösen, also das Opfer muss z.B. wirklich auch denken: " Ui, der Ring glitzert ja wirklich auch wie Gold und ich glaube dem Verkäufer, das wird schon auch pures Gold sein" Oder: "Das ist ja ein super Leasingvertrag, nach Ablauf von X Monaten kann ich den Leasinggegenstand zum vereinbarten Kaufpreis erwerben"

c) Vermögensverfügung: Aufgrund des Irrtums bezahlt das Opfer einen Geldbetrag, z.B. bezahlt den Kaufpreis des vermeintlich aus purem Gold bestehenden Ring, oder bezahlt die monatliche Leasingrate.

d) Vermögensschaden: Der Irrtum und die Vermögensverfügung muss beim Opfer auch einen Vermögensschaden hervorgerufen haben. Wenn z.B. der Ringkäufer sich beschwert und dem Verkäufer vorwirft dass der Ring nicht wie versprochen aus Gold ist, dann aber der Verkäufer sofort den Kaufpreis wieder erstattet, dann läge kein Betrug vor. Es wurde in dem Fall niemand geschädigt.

Also, wen genau will man bitte anzeigen? Welchen Straftatbestand nach StGB sieht man dabei als erfüllt?

Ich z.B. kann zum jetzigen Zeitpunkt gewiss keine Strafanzeige erstatten. Ich hab einen Leasingvertrag und kann den Leasinggegenstand momentan vertragsgemäß nützen. Also momentan kein Vermögensschaden und deswegen würde eine Strafanzeige von mir wegen Betrug total ins Leere laufen.

Hypothetisch betrachtet, ein Jahr später im Jahre 2019:
Ich erkläre rechtzeitig und fristgerecht der Axon GmbH dass ich den Leasinggegenstand "Mercedes E-Klasse" zum vereinbarten Zeitpunkt 42 Monate nach Vertragsschluss und zum vereinbarten Betrag von ca. 5.000 EUR erwerben möchte.

Fall a) Die Axon entlässt mich wie vereinbart aus dem Vertrag und ich oder sonst jemand aus meinem Dunstkreis erwirbt diese Luxusdieselfeinstaubschleuder mit Euro 6 Abgasnorm und 130.000km für ca 5.000 EUR. Die Karre ist vollausgestattet mit Anhängerkupplung, Assistenzsystemen und Lady Diana Vorhängen im Fond. Neupreis in 2016 war etwa 96.000 EUR.

Fall b) Die Axon zickt rum und stellt den Inhalt von Vertragsergänzung (VE2) in Frage und verweigert die Herausgabe der KFZ-Zulassungsbescheinigung (sprich: Fahrzeugbrief). Erst jetzt entsteht mir ein Vermögensschaden und ich kann dann zuerst zivilrechtlich gegen die Axon klagen. Und wenn ich dann auch hinreichende Verdachtsmomente anführen kann die auf einen Betrug im Sinne vom StGB hinweisen, erst dann kann ich eventuell noch eine Strafanzeige nachschieben.

Momentan kann ich gegen die Axon GmbH nicht klagen. Der Leasingvertrag wird von beiden Seiten erfüllt. Ich bezahke meine Leasingraten und im Gegenzug kann ich den Leasinggegenstand uneingeschränkt nützen.

Aber was passiert wenn ich nächstes Jahr den Leasinggegenstand vertragsgemäß erwerben will, aber die Bank bei der sich die Axon die Kohle geliehen hat und die als Sicherheit den Zulassungsschein im Tresor liegen hat will diesen nicht an mich herausrücken?

Axon finanziert das ganze Leasinggedöns doch über eine Bank im Hintergrund. Und diese Bank will Sicherheiten von Axon haben. Und wenn Axon nicht mehr liquide ist und nicht mehr für eigene Verbindlichkeiten einstehen kann, dann wird diese Bank keine Sicherheiten -sprich Kfz-Briefe/Zulassungsbescheinigungen- an uns Dritte herausrücken.

Das ist gerade meine Sorge!

Kann die Axon GmbH ihren Verpflichtungen auch in 2019 nachkommen? Wer bezahlt die Zeche?

Die Sache mit der Strafanzeige war wohl auch nur für die Leute gedacht, die bereits an dem Punkt SIND, das sie ihr Auto nicht wie vereinbart übernehmen können. Und das sind bereits sehr sehr viele... In deinem Fall (wo das Leasing noch läuft) sehe ich es auch wie du, da kannst du natürlich noch keine Strafanzeige stellen. Das wirst du dann wohl erst 2019 machen können.

Zitat:

@Delta-Lima schrieb am 2. August 2018 um 00:35:18 Uhr:


Liebe Leut,
das mit den Strafanzeigen hört sich ja nett an. Aber ich habe bis jetzt in keinem posting lesen können worauf genau sich so eine Strafanzeige stützten soll.

Disclaimer:
Ich bin juristischer Laie und kein Angehöriger der rechtsberatenden Berufsstände, meine Ausführungen sind also nicht als Rechtsberatung auszulegen sondern spiegeln meine persönliche Laienmeinung wieder.

Auf den ersten Blick kommt da eine Strafnorm zum Zuge die den Schutz des Vermögens bezweckt. Z.B. der Straftatbestand des Betrugs § 263 StGB. Damit dieser Paragraph greift müssen einige Dinge erfüllt sein:

a) Täuschung: Der Täter täuscht dem Opfer etwas vor. Zum Beispiel: "schauen Sie, der Ring ist aus purem Gold" oder "diese Heilsteine werden Ihr Krebsleiden heilen" oder "diese Versicherungspolice besagt dass Sie alle Schäden auf Urlaubsreisen ersetzt bekommen" (obwohl im Kleingedruckten etwas anderes steht)

b) Irrtum: Die Täuschungshandlung von Punkt a) muss beim Opfer auch einen Irrtum auslösen, also das Opfer muss z.B. wirklich auch denken: " Ui, der Ring glitzert ja wirklich auch wie Gold und ich glaube dem Verkäufer, das wird schon auch pures Gold sein" Oder: "Das ist ja ein super Leasingvertrag, nach Ablauf von X Monaten kann ich den Leasinggegenstand zum vereinbarten Kaufpreis erwerben"

c) Vermögensverfügung: Aufgrund des Irrtums bezahlt das Opfer einen Geldbetrag, z.B. bezahlt den Kaufpreis des vermeintlich aus purem Gold bestehenden Ring, oder bezahlt die monatliche Leasingrate.

d) Vermögensschaden: Der Irrtum und die Vermögensverfügung muss beim Opfer auch einen Vermögensschaden hervorgerufen haben. Wenn z.B. der Ringkäufer sich beschwert und dem Verkäufer vorwirft dass der Ring nicht wie versprochen aus Gold ist, dann aber der Verkäufer sofort den Kaufpreis wieder erstattet, dann läge kein Betrug vor. Es wurde in dem Fall niemand geschädigt.

Also, wen genau will man bitte anzeigen? Welchen Straftatbestand nach StGB sieht man dabei als erfüllt?

Ich z.B. kann zum jetzigen Zeitpunkt gewiss keine Strafanzeige erstatten. Ich hab einen Leasingvertrag und kann den Leasinggegenstand momentan vertragsgemäß nützen. Also momentan kein Vermögensschaden und deswegen würde eine Strafanzeige von mir wegen Betrug total ins Leere laufen.

Hypothetisch betrachtet, ein Jahr später im Jahre 2019:
Ich erkläre rechtzeitig und fristgerecht der Axon GmbH dass ich den Leasinggegenstand "Mercedes E-Klasse" zum vereinbarten Zeitpunkt 42 Monate nach Vertragsschluss und zum vereinbarten Betrag von ca. 5.000 EUR erwerben möchte.

Fall a) Die Axon entlässt mich wie vereinbart aus dem Vertrag und ich oder sonst jemand aus meinem Dunstkreis erwirbt diese Luxusdieselfeinstaubschleuder mit Euro 6 Abgasnorm und 130.000km für ca 5.000 EUR. Die Karre ist vollausgestattet mit Anhängerkupplung, Assistenzsystemen und Lady Diana Vorhängen im Fond. Neupreis in 2016 war etwa 96.000 EUR.

Fall b) Die Axon zickt rum und stellt den Inhalt von Vertragsergänzung (VE2) in Frage und verweigert die Herausgabe der KFZ-Zulassungsbescheinigung (sprich: Fahrzeugbrief). Erst jetzt entsteht mir ein Vermögensschaden und ich kann dann zuerst zivilrechtlich gegen die Axon klagen. Und wenn ich dann auch hinreichende Verdachtsmomente anführen kann die auf einen Betrug im Sinne vom StGB hinweisen, erst dann kann ich eventuell noch eine Strafanzeige nachschieben.

Momentan kann ich gegen die Axon GmbH nicht klagen. Der Leasingvertrag wird von beiden Seiten erfüllt. Ich bezahke meine Leasingraten und im Gegenzug kann ich den Leasinggegenstand uneingeschränkt nützen.

Aber was passiert wenn ich nächstes Jahr den Leasinggegenstand vertragsgemäß erwerben will, aber die Bank bei der sich die Axon die Kohle geliehen hat und die als Sicherheit den Zulassungsschein im Tresor liegen hat will diesen nicht an mich herausrücken?

Axon finanziert das ganze Leasinggedöns doch über eine Bank im Hintergrund. Und diese Bank will Sicherheiten von Axon haben. Und wenn Axon nicht mehr liquide ist und nicht mehr für eigene Verbindlichkeiten einstehen kann, dann wird diese Bank keine Sicherheiten -sprich Kfz-Briefe/Zulassungsbescheinigungen- an uns Dritte herausrücken.

Das ist gerade meine Sorge!

Kann die Axon GmbH ihren Verpflichtungen auch in 2019 nachkommen? Wer bezahlt die Zeche?

Guten Morgen Delta-Lima,

genau so ist die Lage bei mir auch, die ersten Verträge laufen 2019 aus, bis jetzt läuft noch alles wie vereinbart. Denoch lasse ich gerade einmal einen Anwalt über die Verträge lesen, damit wir wissen wie es weiter geht, falls die bei der Übernahme rum machen.

Guten Morgen,

habt Ihr beide bereits die Mitteilunng von Herrn Volk erhalten, dass die Zusatzvereinbarungen zum Leasingvertrag keine Gültigkeit mehr haben sollten?

Da fängt es dann schon an. Verbindliche Zusage war neben dem Kauf auch die Umsetzung dieser Zusatzvereinbarung. Ein Bestandteil des Vertrages, der jetzt plötzlich keine Gültigkeit mehr haben soll.

Zusagen, die gemacht wurden, die nicht eingehalten werden - also schon ein Thema für den Staatsanwalt dies genauer zu beleuchten.
Wichtig. Es ist nicht unsere Aufgabe den Betrug aufzuzeigen - es ist unsere Aufgabe einen ersten Verdacht anzuzeigen. Der Rest wird vom Fachmann erledigt. Also kann jeder diesen Verdacht anzeigen.

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Hier noch kurz die Anmerkung zu den Unsicherheiten von Euch für 2019.

Ihr werdet auf alle Fälle Stand heute den Leasingvertrag bis auf Null bedienen. Danach folgt der übliche Schritt, dass Euch das dann der AXON-Leasing gehörende Fahrzeug zu Dekra-Marktpreisen angeboten wird.

Zitat:

@Cuatro schrieb am 2. August 2018 um 08:40:50 Uhr:


Hier noch kurz die Anmerkung zu den Unsicherheiten von Euch für 2019.

Ihr werdet auf alle Fälle Stand heute den Leasingvertrag bis auf Null bedienen. Danach folgt der übliche Schritt, dass Euch das dann der AXON-Leasing gehörende Fahrzeug zu Dekra-Marktpreisen angeboten wird.

Moin Cuatro,
und wie errechnet sich den bitte dann der Marktpreis bei Fahrzeugen die ja schon z.B. Gebraucht gekauft worden sind.
Bei diesen Fahrzeugen wurde bei Kauf nie ein Gutachten von Axon verlangt, welche Schäden schon vorhanden waren.

Wie läuft es, wenn ich damit dann nicht einverstanden bin, dann muss, dass Auto ja irgendwo nach München, gibt es hier schon Erfahrungen?

So sorgen die dafür dass und auch wirklich nicht langweilig wird. Traurig so etwas.

MFG
Ravenhn

Der Marktpreis wird von der Firma, welche die Verkäufe der von Axon ergaunerten Fahrzeuge übernimmt ganz normal und üblich berechnet wie sonst auch ein Gebrauchtwagen den du beim Händler kaufst, also abhängig von Modell, Baujahr und Kilometer etc. Es ist halt der übliche Marktpreis den du auch bei anderen Händlern für das Auto zahlen würdest. Bein einem Auto was du bei Axon dann beispielsweise für 100.000 Euro kaufst, zahlst du in der vereinbarten Laufzeit erst den KOMPLETTEN Preis ab (zuzüglich Gewinn wie bei einer Finanzierung, also beispielsweise 110.000 Euro über 5 Jahre, also monatlich 1.800 Euro Rate). Und am Ende hat das Auto beispielsweise noch einen Marktpreis von 50.000 Euro. Du kannst dein Auto, welches du eh schon komplett bezahlt hast, dann also für nochmal 50.000 bei Axon kaufen... oder sie verkaufen es halt an wen anders... Gewinn für Axon: 60.000 Euro.... 10.000 legal und üblich, 50.000 durch den Betrug.

Ob das Auto am Anfang gebraucht oder neu war ist da ja egal. Du zahlst das Auto ja eh komplett während der Laufzeit, Axon hat das investierte Geld incl. Gewinn ja dadurch schon. Und am Ende steckt Axon sich den Marktpreis nach der Laufzeit halt noch zusätzlich ein, ob das Auto neu war oder schon gebraucht ist da ja vollkommen unerheblich, der Zustand "vorher" sowieso. Das sich niemend eine vollkommen heruntergerittene Möhre kauft ist ja eigentlich logisch, denn die Kunden denken ja sie KAUFEN des Wagen, von Rückgabe wird niemals ein Wort erwähnt Wozu soll also das Gutachten dann sein? Ein Gutachten bei einer Finanzierung eines Gebrauchtwagens wäre nur nötig wenn das Unternehmen seriöse Geschäfte machen würde. Hier aber ist der Marktwert am Ende völlig egal, weil es eh zu 100% zusätzlicher Gewinn ist. Bezahlt hat der Kunde den Wagen ja bereits vollständig.

Also was hier einige nicht verstehen das der Herr Volk fordert dass das Fahrzeug zurück geht .

Er hat somit den Vertag zu VE1 und VE2 gekündigt wozu er nicht berechtigt ist . Der geschlossene

Vertrag wird somit nicht erfüllt . Somit kann man nur empfehlen die Zahlung sofort einzustellen .

Höchst interessant die LeaseConnect hat im April schon neue Verträge abgeschlossen und wurde

jedoch erst im Mai gegründet. Also das so was in Deutschland alles möglich ist unvorstellbar.

]
@Cuatro schrieb am 1. August 2018 um 20:01:59 Uhr:
Technomed:
Jeder Versuch mit der BAFIN zu sprechen ist ok. Ich glaube nur, dass hier alles gelaufen ist. Es gab ja wohl eine Einigung/Vergleich mit der BaFin, der die die Weitergabe von Axon an ein anderes Unternehmen ermöglichte.
Schaut Euch mal Leaseconnect.de an!!!!
Und was Herr Volk da macht kann auch niemand so richtig nachvollziehen. Er wie auch die BaFin wissen über die Axon-Masche bescheid. Die Betrugsmasche wird ignoriert, da sicherlich das Ziel besteht, möglichst viel Cash zur Schuldenminimierung heraus zu ziehen.
Vielleicht sollte man hier eine Aufsichtsbehörde einschalten.
Mit Volk besteht eigentlich nur der schlechte Beigeschmack, da er früher mal bei Hannover Leasing, München war zwischen dieser Firma und Axon Verbindungen gab!

Nein, die Leaseconnect gibt's schon länger. Woher hast Du die Info mit April!?

Dachte die Gründung wäre im Mai 2018 erst .

Bezüglich den Verträgen noch ein Urteil :

Missverständliche Vertragsergänzung kann Erwerbsrecht begründen
15. Januar 2017AXON LEASING GmbH, Rechtsprechung Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Billigt der Leasinggeber dem Leasingnehmer in einer Vertragsergänzung zu, der Leasingnehmer könne ein vorzeitiges Auflösungsersuchen an den Leasinggeber unter Zahlung konkret genannter Restwerte richten, kann eine solche Gestaltung als Option zur vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages und zum Kauf des Fahrzeugs auszulegen sein.

Dies entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 26.03.2007 (Aktenzeichen 18 U 146/05).

War es da nicht so das die Axon in einer höheren Instanz dann in Berufung gegangen ist und dort zugunsten der Axon entschieden wurde? oder war das ein anderer Fall?

Nein das ist nicht so .Siehe Jurathek .

hm... könnten sich dann nicht andere Geschädigte auf das Urteil berufen? mit Herrn Goldkamp habe ich bereits telefoniert das klang nicht besonders Zuversichtlich was er erzählt hat zum Thema Axon... 🙁

Leute, der direkte Weg würde in der Vergangenheit bei den Richtern fast ausschließlich zu Gunsten des Leasing Gebets geurteilt.

Wir haben nur eine Chance über das Strafrecht mit dem Thema Betrug. Nimmt sich die Staatsanwaltschaft der Sache an, dann gäbe es im Zivilrecht durchaus reelle Chancen den Leasing Vertrag auszuhebeln.
Nur die Menge wird erfolgreich sein.

Überarbeitung der automatischen Handykorrekturen:

Leute, der direkte Weg wurde in der Vergangenheit bei den Richtern fast ausschließlich zu Gunsten des Leasinggebers geurteilt.

Wir haben nur eine Chance über das Strafrecht mit dem Thema Betrug. Nimmt sich die Staatsanwaltschaft der Sache an, dann gäbe es im Zivilrecht durchaus reelle Chancen den Leasing Vertrag auszuhebeln.

Nur die Menge wird erfolgreich sein.

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