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AVIS -> welche versicherung?

Themenstarteram 27. März 2007 um 21:20

tag!

zur situation:

ich parke mit meinem fz in der innenstadt, komme zum fz wieder, hinter mir steht ein golf, der ziemlich eng geparkt (er hatte anch vorne und hinten jeweils rd. 20cm platz) hat....

beim einparken hat er mir die stoßstange verkratzt (~450€, da die komplett neu lackiert werden muss), der schaden wurde durch die polizei aufgenommen, und es steht zweifelsfrei fest, das der golf den schaden verursacht hat.....

der fahrer/fahrerin, hat weder eine zettel bei mit hinterlassen, oder sich auf der polizei gemeldet, lt. angaben der polizistin, liegt hier also eine fahrerflucht vor........

nun zum problem, der golf ist ein mietwagen der firma avis (habe diese bereits kontaktiert, aber deas servicecenter ist erst ab morgen früh wieder da), bei welcher versicherung haben die ihre fahrzeuge versichert, bzw. wer hat erfahrung mit dieser versicherung bzw. der zahlmoral der firma avis?

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14 Antworten
Themenstarteram 27. März 2007 um 22:29

nachtrag:

das fahrzeug ist über die "AIG Europe" versichert....

FAQ Versicherung

Unter www.unfallweb.de gibt es Hinweise was im Schadensfall zu tun ist.

Klick

Unter der bundesweiten Servicenummer 01802 - 50 26 wird der direkte Kontakt zur Versicherung des Unfallgegners hergestellt.

Themenstarteram 28. März 2007 um 13:18

habs mit der versicherung geklärt....

die werden meinen schaden wohl übernehmen....

der unfallverursacher wird dann wohl 7punkte in flensburg bekommen, den schaden am golf übernehmen müssen, und die versicherung wird wohl auch den schaden an meinen fz an den abtreten....

also ein teurer spaß.....

Themenstarteram 1. April 2007 um 16:22

nachtrag:

am freitag kam der übliche unfall-bericht der versicherung.....

allerdings mit einem stempel einer anwalts-gmbh....

unter der angegebenen nummer meldet sich aber der schadensservice des aig versicherung....

frage: ist das normal, das die direkt nen "anwalt" einschalten? oder dienst dies quasi nur als einschüchterung?

Was sagt Dein Anwalt und was sagt Dein Gutachter dazu?

Themenstarteram 1. April 2007 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Was sagt Dein Anwalt und was sagt Dein Gutachter dazu?

naja...

anwalt habe ich bisher noch nicht eingeschaltet, gutachter ist lt. versicherung nicht nötig, da der schaden unter 2000€ ist, reicht der kostenvoranschlag (685,12€) der vertragswerkstatt aus......

außerdem ermittelt die polizei gegen den fahrer des avis-fz wegen unfallflucht....

dazu hätte ich dann auch noch ne frage: wie sieht das mit der unfallflucht aus? kann mir da was passieren, oder ist das "schlimmste" was passieren könnte das ich vor gericht als zeuge auftrten muss?

Mit Deiner Art des Vorgehens hast DU bislang nur schlechte Karten.

Gutachter legen den Schaden der Sache und der Höhe nach fest.

=> Beweisfunktion.

Für Kleinschäden gibt es Kurzgutachten.

Bislang hast Du auch kein Eingeständnis einer Schuld.

Wir können Dir nur Tipps und Links geben.

Entscheiden und das Richtige und Notwendige veranlassen musst Du schon selbst.

Bist jetzt bist Du beratungsresistent.

Warum also sollten hier noch weitere Tipps kommen? :rolleyes:

Um Dich zu unterhalten?

am 3. April 2007 um 5:17

Bin immer wieder erstaunt darüber, wie man von den Versicherern veräppelt wird:

1. entgegen anderslautendem Wunschdenken der Versicherungen hast du Anspruch auf einen Gutachter deiner Wahl, sobald der Schaden über 700,00 EUR liegt.Das ist ganz klare und einhellige Rechtsprechung des BGH !! Die Behauptung, dass erst ab 2000,00 EUR ein GUtachter eingeschalten werden darf, ist schlichtweg falsch. Ich habe das auch schon von einem Autovermieter zu hören bekommen. Dieser hat dann aber anstandslos das Gutachten meines Mandanten bezahlt, auch als der Schaden nur bei 1700,00 EUR lag.

2. Die Sache mit der Anwalts-GmbH ist mehr als seltsam. Normalerweise hat die Versicherung keinen RA einzuschalten, vielmehr hast Du als Geschädigter das Recht, einen Anwalt mit der Abwicklung zu beauftragen. Die Kosten des RA muß dann die Haftpflichtversicherung des Schädigers tragen, er arbeitet für Dich quasi kostenlos. Eigentlich sollte man den Unfallbereicht mal an die zuständige Anwaltskammer weiterleiten (Adresse kann ich ggf. raussuchen), um abzuklöären, welche Rolle die Anwalts-GmbH da spielt. Nicht dass die noch dich vertritt und dafür Gebühren abräumt (eigentlich unglaublich, aber nach 10 Jahren Unfallregulierung mit Versicherern schockt einen gar nichts mehr ...)

3. Wegen Unfallflucht mußt du evtl. mal als Zeuge aussagen, mehr kommt da nicht auf dich zu.

4. Madcruiser hat Recht. Ohne Dir zu nahe zu treten: Du bist der typische Geschädigte, den die Versicherer wollen: läßt sich von der Versicherung sagen, was er zu tun und zu lassen hat, verzichtet auf den kostenlosen eigenen Anwalt und Gutachter und akzeptiert vielleicht auch noch Kürzungen des eingereichten Kostenvoranschlages (Sundenverechungssätze, Verbringung etc.).

Viel Spaß bei der weiteren Regulierung. kannst ja mal wieder berichten, wie´s gelaufen ist.

am 3. April 2007 um 8:20

Ich würde mir da nichtzuviel von dem Strafverfahren

erhoffen, bzw. erwarten.

Bei dem Schadensumfang.

Entweder sagt er er hätte es nicht gemerkt, oder

er gibt es zu.

Dann wird das Verfahren gegen 500 Euro Bußgeld eingestellt.

Zumindest verliefen die mir bekannten Fahrerflucht Fälle mit ähnlichem Schadensausmaß so ab.

Ach ja es gab auch mal den Fall da sagte der Halter

er habe den Wagen nicht gefahren und ansonsten

macht er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch.

Der ist dann ganz straffrei davongekommen.

Themenstarteram 3. April 2007 um 13:18

1. die versicherung hat gesagt, das sie bis 2000€ kein gutachten benötigen, sondern das ein kostenvoranschlag reicht.

beschädigt ist außer den 2 kratzern auch nichts.....

2. habe meinen anwalt kontaktiert, das ist wohl neuerdings so, das die versicherer zwecks "einschüchterung" neuerdings ra einschalten, die aber weiter nix zu sagen haben...

Themenstarteram 6. April 2007 um 13:28

nachtrag:

die polizei hat das verfahren wegen fahrerflucht eingestellt, da der fahrer ein franzose war.....

die versicherung von avis müsste bald sich mal melden, wie es mit der zahlungszusage aussieht...werde dann berichten.....

Themenstarteram 29. Juni 2007 um 13:00

aktueller stand:

-die polizei hat vorgestern die akte freigegeben, schuld liegt (wie sollte es auch anders sein) beim fahrer des avis fahrzeuges....

-avis hat noch keine stellungnahme des franzosen....

-mein anwalt hat eine frist bis zur zahlung der fälligen beträge zum 7. juli gesetzt.....

mal abwarten, ob ich dann bald mein geld habe.....

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70

Bin immer wieder erstaunt darüber, wie man von den Versicherern veräppelt wird:

1. entgegen anderslautendem Wunschdenken der Versicherungen hast du Anspruch auf einen Gutachter deiner Wahl, sobald der Schaden über 700,00 EUR liegt.Das ist ganz klare und einhellige Rechtsprechung des BGH !! Die Behauptung, dass erst ab 2000,00 EUR ein GUtachter eingeschalten werden darf, ist schlichtweg falsch. Ich habe das auch schon von einem Autovermieter zu hören bekommen. Dieser hat dann aber anstandslos das Gutachten meines Mandanten bezahlt, auch als der Schaden nur bei 1700,00 EUR lag.

2. Die Sache mit der Anwalts-GmbH ist mehr als seltsam. Normalerweise hat die Versicherung keinen RA einzuschalten, vielmehr hast Du als Geschädigter das Recht, einen Anwalt mit der Abwicklung zu beauftragen. Die Kosten des RA muß dann die Haftpflichtversicherung des Schädigers tragen, er arbeitet für Dich quasi kostenlos. Eigentlich sollte man den Unfallbereicht mal an die zuständige Anwaltskammer weiterleiten (Adresse kann ich ggf. raussuchen), um abzuklöären, welche Rolle die Anwalts-GmbH da spielt. Nicht dass die noch dich vertritt und dafür Gebühren abräumt (eigentlich unglaublich, aber nach 10 Jahren Unfallregulierung mit Versicherern schockt einen gar nichts mehr ...)

3. Wegen Unfallflucht mußt du evtl. mal als Zeuge aussagen, mehr kommt da nicht auf dich zu.

4. Madcruiser hat Recht. Ohne Dir zu nahe zu treten: Du bist der typische Geschädigte, den die Versicherer wollen: läßt sich von der Versicherung sagen, was er zu tun und zu lassen hat, verzichtet auf den kostenlosen eigenen Anwalt und Gutachter und akzeptiert vielleicht auch noch Kürzungen des eingereichten Kostenvoranschlages (Sundenverechungssätze, Verbringung etc.).

Viel Spaß bei der weiteren Regulierung. kannst ja mal wieder berichten, wie´s gelaufen ist.

Die AVIS und auch andere Autovermieter haben die Abwicklung der Schäden an Assekuranzmakler (so heissen die glaub ich, wenn nicht bitte Korrektur von madcruiser oder bernhard70)

abgegeben.

Dass heisst, die Abwicklung des Schaden wird über eine externe Firma durchgeführt, die Regulierungs-Vollmacht in einem gewissen Rahmen besitzt.

Solche Schreiben von Rechtsanwaltskanzleien liegen mir auch aus anderen Schadenfällen vor.

Hier erfolgte jedoch niemals die Legitimation für den AS sondern nur die Interessenvertretung von Seiten des Versicherer.

Themenstarteram 13. Juli 2007 um 13:26

Schlusswort:

die versicherung von avis hat den betrag abzgl. mwst heute überwiesen......in den nächsten tagen, schicke ich denen ein bild von der von mir selbst reparierten stoßstange und fordere noch den nutzungausfall für einen tag reperatur.....

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