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Autowäsche auf Privaten Grundstück nur Mit Wasser

Themenstarteram 4. August 2011 um 4:10

Hallo alle zusammen,

ich wollte mal wissen ob es erlaubt ist vor Ort beim Kunden Autos aufzubereiten?

Ich wollte mich selbständig machen und würde das vorher gerne wissen,ich komme aus Köln und war auch beim Ordnungsamt die auch nicht genau wusste ob man es darf oder nicht!

Die meinten das ich auf Privaten Grundstück das dürfte aber ob es wirklich stimmt...

Ich hoffe hier die richtige Antwort zu finden und danke allen in voraus!

Beste Antwort im Thema

Wundert mich, dass Dir beim Ordnungsamt niemand etwas dazu sagen konnte, denn auf der Homepage der Stadt gibt es einen eindeutigen Text zu dem Thema. Ausführlicher geht's im dazugehörenden PDF zu.

Übrigens: Die Suchbegriffe, um diese Informationen via Google zu finden waren nicht sehr exotisch, sondern: Stadt Köln Autowäsche…

Grüsse

Norske

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22 Antworten
am 4. August 2011 um 4:50

Soweit ich weiss ist es Verboten. Es ist sowohl auch Verboten am Strassenrand das Auto zu Waschen. Es geht glaube ich darum dass Gefahr für die Umwelt wenn das zu waschende Auto zum Beispiel Öl verliert. Läuft ja alles in die öffentliche Kanalisation

am 4. August 2011 um 4:58

Das ist Gemeinde oder Kreissache. Eine Bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Frag mal bei der unteren Wasserbehörde in deinem Ort.

Gruß KAX

Wundert mich, dass Dir beim Ordnungsamt niemand etwas dazu sagen konnte, denn auf der Homepage der Stadt gibt es einen eindeutigen Text zu dem Thema. Ausführlicher geht's im dazugehörenden PDF zu.

Übrigens: Die Suchbegriffe, um diese Informationen via Google zu finden waren nicht sehr exotisch, sondern: Stadt Köln Autowäsche…

Grüsse

Norske

am 4. August 2011 um 7:18

Um den hintergrund mal kurz zu erläutern:

Es gibt 2 Abwässer und bald auch flächendeckenden Ausbau von 2 Abwassernetzen.

1. Das Regenwasser: Hier läuft das Wasser von Dach, Strasse usw. einfach in die Strassengullizugänge, kann bei längerem Regen auch direkt in Flüsse und Bäche geleitet werden. Somit enfällt bei geringer Schmutzansammlung der Weg über das Klärwerk.

2. Haushaltsabwässer: Toilette, Küche, Waschmaschine usw. das Zeug kommt in die Kanalisation und direkt und vor allem immer zum Klärwerk.

 

Du hast als verschutzer sicherzustellen, dass das Wasser der Autowäsche immer zur Kläranlage gelangt. Ein vorhandener Gulli/Ablauf auf dem Grundstück muss also das Wasser in das gleiche Netz wie die Toilette leiten. Kannst du dies nicht sicherstellen, ist es verboten.

 

Es gibt Gemeinden, da existiert atm nur ein Netz für Abwässer, Dem entsprechend wir da auch das Regenwasser zur Kläranlage geleitet. Dort kann!, aber muss nicht! die Autowäsche an der Strasse erlaubt sein. dies ist immer mit der Gemeinde selbst abzuklären. Oft hast du aber nicht das Glück.

MfG strikeeagle

Zitat:

Du hast als verschutzer sicherzustellen, dass das Wasser der Autowäsche immer zur Kläranlage gelangt. Ein vorhandener Gulli/Ablauf auf dem Grundstück muss also das Wasser in das gleiche Netz wie die Toilette leiten. Kannst du dies nicht sicherstellen, ist es verboten. 

... ich habe bei unserer Gemeinde angerufen (Bensheim/Bergstr.).

Ergebnis: Es darf gewaschen werden, wenn das Abwasser von deinem Grundstück in den Gulli geführt wird, aber es darf KEIN Waschmittel benutzt werden. Man darf sich auch auf seinem Grundstück einen Waschplatz einrichten, die baulichen Vorgaben gibt es auf dem Landratsamt, möchte garnicht wissen was das kostet :D . Verboten sind Motorwäsche und Unterbodenwäsche.

 

Ich denke den "Kompromiss" kein Shampoo werde ich eingehen ...

 

Gruß LongLive

Hallo ! Wie schon geschrieben ,ist es Bundesweit unterschiedlich !:confused: In Bln./Brb. kannst du auf Privatgelände die Autos waschen. Man muss es ja mit dem Shampoo nicht übertreiben. Allerdings Motorwäsche fällt definitiv aus .

Das gute daran ist,das bei Regen ,daß Öl was auf der Strasse ist ,schön abfließt. Aber waschen darfts nicht im öffentl. Strassenland . Und viele Produkte sind ja schon biologisch :confused::D:eek::rolleyes: abbaubar !

Mach dein Ding & schlafende Hunde sollte man nicht wecken !:p

Zitat:

Original geschrieben von LongLive

 

Zitat:

Original geschrieben von LongLive

Zitat:

Du hast als verschutzer sicherzustellen, dass das Wasser der Autowäsche immer zur Kläranlage gelangt. Ein vorhandener Gulli/Ablauf auf dem Grundstück muss also das Wasser in das gleiche Netz wie die Toilette leiten. Kannst du dies nicht sicherstellen, ist es verboten. 

... ich habe bei unserer Gemeinde angerufen (Bensheim/Bergstr.).

Ergebnis: Es darf gewaschen werden, wenn das Abwasser von deinem Grundstück in den Gulli geführt wird, aber es darf KEIN Waschmittel benutzt werden. Man darf sich auch auf seinem Grundstück einen Waschplatz einrichten, die baulichen Vorgaben gibt es auf dem Landratsamt, möchte garnicht wissen was das kostet :D . Verboten sind Motorwäsche und Unterbodenwäsche.

Ich denke den "Kompromiss" kein Shampoo werde ich eingehen ...

Gruß LongLive

"angerufen" ist der 1. Fehler.

Dazu würde ich mir eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Stelle holen und eine Definition des Wortes "Waschmittel".

Themenstarteram 4. August 2011 um 20:23

Also erstmals danke für deine schnelle Antwort aber wenn man etwas von den Behörden schriftlich haben möchte dann knicken die ein und wollen dir nichts geben!Könnte man so ein Schreiben mit Hilfe von einen Anwalt Hilfe holen?Ich komme übrigens aus Köln und da sind die Vorschriften bestimmt etwas anders als in Bensheim und Shampoo möchte ich gar nicht benutzten nur klares Wasser und keine Motorwäsche

Zitat:

Dazu würde ich mir eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Stelle holen und eine Definition des Wortes "Waschmittel". 

... nö, ich vertraue der Aussage der Behörde, das wird so schon stimmen. Mit "Waschmittel" ist ALLES was schäumt gemeint, ist schade aber ich werde mich daran halten.

 

Gruß LongLive 

am 4. August 2011 um 21:40

Persönlich arbeite ich nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter ... oder: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort ;)

Aber wenn ich lese "selbstständig machen" und "beim Kunden", dann wäre mir das auch zu heikel.

Gruss DiSchu

Zitat:

Original geschrieben von LongLive

 

Zitat:

Original geschrieben von LongLive

Zitat:

Dazu würde ich mir eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Stelle holen und eine Definition des Wortes "Waschmittel". 

... nö, ich vertraue der Aussage der Behörde, das wird so schon stimmen. Mit "Waschmittel" ist ALLES was schäumt gemeint, ist schade aber ich werde mich daran halten.

Gruß LongLive 

Im Zweifelsfall wird die mündliche Aussage bestritten und dann hast du nichts in der Hand.

Na, dann würde ich als Waschmittel Prima Mystique nehmen, das schäumt nicht. Oder Optimum No Rinse Wash & Shine. ;)

Oder normales Waschmittel und Kärcher Foam Stop mit rein. Siehst du das Problem? Überall wo es eine Verordnung gibt, gibt es eine Lücke. Diese Lücke muss nur gefunden werden.

am 5. August 2011 um 5:51

Zitat:

Original geschrieben von KAX

Das ist Gemeinde oder Kreissache. Eine Bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Frag mal bei der unteren Wasserbehörde in deinem Ort.

Gruß KAX

Stimmt war donnerstag bei unser gemeinde und die sagen das es mit normalen wasserschlauch und shampoo erlaubt ist. nicht erlaubt ist hochdruckreiniger und chemiesche reiniger.

die genaue satzung wollten die mir noch zu schicken.

allerdings ist das von landkreis zu landkreis wie schon gesagt verschieden.

Ähh ? Mit Wasserschlauch aus dem Garten ja ,u. mit Hochdruck nicht ?? Wo ist da der Unterschied ? Beim HD-reiniger kommt ja auch klares Wasser raus ,eben nur mit bissel mehr Druck ! Ausser ich schließe an meine HD-Lanze noch ein zusätzlichen Chemiebehälter an. Ich hab ein mobilen HD-Reiniger ,für besonders faule :)Kunden ,wo ich nach Hause komme. Da reicht ein Wasseranschluß & nicht schäumende :confused::D Chemie ! Aber das sind Behörden mit ihrer Paragraphenreiterei ! denn wie soll er den Dreck ohne HD-Gerät abbekommen? Denn mit Gartenschlauch von Mutti ,wo sie ihre Rosen & Stiefmütterchen :p besprüht bekommt er kein Dreck ab.

Zieh dein Ding durch & geh den Behörden nicht auf den Sack :D oder willst du dir den Zorn von so einer Bearbeiterin auf deine Seite ziehen,wenn du sie in der Kaffeepause von 8-16 Uhr störst !:D:D:D

es ,wird noch ein langer & steiniger Weg ,u. da wirst du dir wünschen,diesen Leuten (Behörden) nie begegnet zu sein !

Zitat:

Na, dann würde ich als Waschmittel Prima Mystique nehmen, das schäumt nicht. Oder Optimum No Rinse Wash & Shine.

Oder normales Waschmittel und Kärcher Foam Stop mit rein. Siehst du das Problem? Überall wo es eine Verordnung gibt, gibt es eine Lücke. Diese Lücke muss nur gefunden werden. 

... Danke, womit ja alles geklärt wäre :D (zumindest für mich) ...

 

Gruß LongLive

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