Autoversicherung hochgestuft
Hallo, leider könnte ich nichts passendes finden.
Ich brauche Hilfe, da ich selbst nicht weiß was sollte ich tun.
Zur Sache: Es gab zwei Spuren, ich fuhr linke Spur, mein Gegner rechte Spur. Plötzlich will mein Gegner die Spur wechseln und es kömmt zu Unfall. Während wir auf Polizei warten, hat mich Gegner gefragt nach Handy, damit er/sie Bekannten anrufen kann. Hatte mein Handy gegeben. Dann sind die Polizei gekommen und hatten nach Führerscheinen gefragt. Mein Gegner hatte keinen Führerschein dabei gehabt. Mein Auto war Totalschaden, hatte von gegnerische Versicherung Schadenersatz bekommen. Man könnte denken, dass alles schon vorbei ist.
Aber die Geschichte läuft noch weiter:
Nach ca. 2 Monate kommt von meine alte Versicherung Fragebogen, hatte diesen ausgefühlt und zurück abgeschickt. Nach 1,5 Monaten kommt von meine neue Autoversicheung ein Brief, wo steht: Wegen Autounfall würde mein Beitragsatz von 55%(2 Jahr) auf 75% hochgestuft. Rufe bei meine neue Versicherung an, um zu fragen,wieso? Die hatten mir gesagt, dass der Vorversicherer hat ein Autounfall gemeldet. Rufe meine alte Autoversicherung an, die erzählen mir, dass mein Gegner wegen Autounfall schmerzen Geld bekommen will.
Hatte gefragt haben Sie schon ihm bezahlt, denn ich war doch nicht am Autounfall schuld?
Antwort: Nein, aber Sie müssen 3 Jahre warten bis Sie wieder zurückgestuft werden.
Meine Frage an die Leute: Muss ich wirklich jetzt 3 Jahre warten?
Was sollte ich machen? Nach 3 Jahren werde ich wirklich zurückgestuft und mein Beitragsatz wird weniger als 55%, denn bis dahin werden wieder doch 3 Jahre ohne Schaden vergehen ?
Oder würde ich einfach verarscht, denn nach 3 jahren sollte ich sogar doch das gezahlte Geld zurück bekomen? Wie kann man Prüfen nach 3 Jahren, ob das Geld gezahlt würde, denn die können danach Behaupten,das das Geld gezahlt wurde.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Grundsätzlich wird mit Schadenmeldung eine Rückstellung auf Seiten der Versicherung gebildet welche natürlich vertragsbelastend ist.
Das hat nichts mit Boshaftigkeit zu tun.
Wird der Schadenfall ohne Aufwendungen geschlossen erfolgt eine rückwirkende Korrektur der SF-Klassen. Sobald allerdings auch nur 1 EUR fließt bleibt die Rückstufung bestehen. Nach Abschluss des Schadens erhälst Du eine Schadenschlussmeldung in der Du auch über deine Rechte des Schadenrückkaufs aufgeklärt wirst.
Du benötigst dafür keinen Anwalt. Dieses ewige Geschreie Versicherer sind böse und Du musst sofort einen Anwalt nehmen kann ich wirklich nicht mehr hören...
18 Antworten
Moin,
die Frage wäre hier, ob der Gegener überhaupt Schadenersatzansprüche gestellt hat oder nicht ?
Muß geklärt werden.
Oder ob der Schadensachbearbeiter einfach nur eine Rückstellung (der erwarteten Schadensumme) gebildet hat, obwohl keine Schadenansprüche gestellt wurden (vielleicht auch Boshaftigkeit, weil Du zu einer anderen Versicherung gewechselst hast).
War der gegnerische Fahrer verletzt worden ?
Dann könnte es sein, dass seine Krankenkasse auf Grund des exestierenden Teilungsabkommen die Arztkosten ersetzt haben will.
Wenn Du eine RS Versicherung hast, dann kann ein Anwalt mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragt werden wegen Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen.
Schadenersatz glaube ich nicht, aber Schmerzengeld hat er gestelt, zumindest wurde mir so gesagt.
Wie ich verstanden habe, die haben mich zurückgestuft falls die Zahlen müssen. Könnten die denn nicht sofort entscheiden ob die Zahlen oder nicht?
Es gab keine verletzte, ich korrigiere mich, mein Auto war wirtschafliche Totalschaden. Den mir würde auf vordere Rad aufgefahren, ganze Stoss war nur auf Rad. Wodurch bin ich auf gegen Verkehr geflogen, gut für mich und andere Teilnehmer war, das in diesem Moment keine gegen Verkehr gab. RS Versicherung habe ich nicht 🙁
Gut, er hat Ansprüche gestellt.
Eine KFZ Versicherung ersetzt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüchen, sondern wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht mit eigenen (Vertragsanwälten) Anwälten.
Nun dürfte zu klären sein, wer hat Schuld an dem Unfall. War Polizei vor Ort, wer wurde gebührenmäßig verwarnt oder mit einem Bußgeld belegt ?
Ist Dein Schaden zu 100% von der Gegnerversicherung bezahlt worden ?
Vielen Dank für schnelle Antworten.
Polizei war da, aber keiner musste Bußgeld zahlen. Gegner hat noch gefragt, ob er Bußgeld zahlen muss und die Polizeibeamte hatte geantwortet: Nein, aber Sie mussen nur innerhalb einen Monat Führerschein bei Polizeidienststelle vorzeigen. Gegnerische Versicherung hat ihren Gutachter zu mir geschickt.
Ja 100% bekommen und noch dazu hatte ich noch Antrag gestellt wegen Nutzungausfall für 14 Tage.
Nach ca. 3 Wochen hatte ich schon das Geld auf meinem Konto.
Ähnliche Themen
In den Fall vermute ich mal, dass entweder der Gegner ein Bußgeldbescheid bekommen hat, das wäre die strafrechtliche Seite, oder wenn er Schmerzensgeld verlangt (Personenschaden), dann geht es automatisch zur Staatsanwaltschaft mit einer Verhandlung vor Gericht.
Das Du 100% von der gegnerischen Seite Dein Schaden ersetzt bekommen hast, ist die zivilrechtliche Seite.
Und aus diesem Grund, weil ein Personenschaden (gesundheitliche Einschränkung) entstanden ist und sich die Staatsanwaltschaft darum kümmert, hat die Schadenabt. Deiner alten Versicherung eine sogenannte Rückstellung gebildet, für den Fall, dass sie per Gerichtsbeschluß ein Schmerzensgeld (u.U. Gefahrenshaftung) zahlen muß.
In sofern ist das richtig, dass der Vertrag bei Deiner alten Versicherung schadenbelastet ist und dieser Schaden geht dann auch bei der neuen Versicherung dann über.
Erst wenn der Einstellungsbescheid über ein Verfahren verfügbar ist, dann solltest Du diesen Deiner alten und auch Deiner neuen Versicherung zukommen lassen, damit Dein KFZ Versicherungsvertrag als schadenfrei gelten kann.
Das heißt ich muss dann wirklich 3 Jahre warten? Aber wie sollte ich erfahren über Gerichtsbeschluß, was dort rausgekommen ist? Werde ich etwas bekommen oder benachrichtig?
Falls ich während diese Jahre entscheide z.B. Auto verkaufen und werde zu Fuß unterwegs.
Werde ich nach 3 Jahren trotzdem Geld zurückbekommen, welches ich nach der Hochstufung, sagen wir für 1 Jahr bezahlt hatte?
So wurde mir noch gesagt beim Vorversicherer: Man hat natürlich Recht so einen Antrag zu stellen, andere Frage, ob man überhaupt ewas bekommt.
Wieso machen sowas Leute um einen zu ärgern und wenn jeder so nach dem Unfall noch machen würde. Ich glaube nicht das jemand sich freuen wird. Es wird sehr interessant sein, wenn ich noch Personenschaden zahlen muss, obwohl ich nicht am Autounfall Schuld war.
Grundsätzlich wird mit Schadenmeldung eine Rückstellung auf Seiten der Versicherung gebildet welche natürlich vertragsbelastend ist.
Das hat nichts mit Boshaftigkeit zu tun.
Wird der Schadenfall ohne Aufwendungen geschlossen erfolgt eine rückwirkende Korrektur der SF-Klassen. Sobald allerdings auch nur 1 EUR fließt bleibt die Rückstufung bestehen. Nach Abschluss des Schadens erhälst Du eine Schadenschlussmeldung in der Du auch über deine Rechte des Schadenrückkaufs aufgeklärt wirst.
Du benötigst dafür keinen Anwalt. Dieses ewige Geschreie Versicherer sind böse und Du musst sofort einen Anwalt nehmen kann ich wirklich nicht mehr hören...
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
Dieses ewige Geschreie Versicherer sind böse und Du musst sofort einen Anwalt nehmen kann ich wirklich nicht mehr hören...
...das war so, ist so und wird immer so bleiben, gerade hier 🙁
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
Du benötigst dafür keinen Anwalt. Dieses ewige Geschreie Versicherer sind böse und Du musst sofort einen Anwalt nehmen kann ich wirklich nicht mehr hören...
Naja in einem vertrackten Fall und wenn man selbst das Gefühl hat, dass man nicht mehr durchblickt...
Ich würde dann bei bestehender RSV auch einen Anwalt hinzuziehen.
vertrackt ist dieser Fall nun wirklich nicht. Leider fehlt so einigen mittlerweile der Willen sich mit Themen auseinanderzusetzen und überhaupt Zusammenhänge verstehen zu wollen. Ist ja auch einfacher nach nem Anwalt zu brüllen und direkt die Atombombe zu schwingen für Kleinigkeiten.
Im nächsten Thema wird dann aber gefragt wie man am besten den Versicherer bescheißen kann und ich sage bewusst bescheißen wenn man sich einen großen Teil der Beiträge durchliest. Da geht es nicht um versicherungstechnische oder rechtliche Fragen sondern einzig und allein darum wie man am meisten Geld abzocken kann. Wenn der Versicherer dann etwas genauer prüft, was ja nun mehr als legitim ist im Wissen dessen was oft getrieben wird und dies ein paar Tage dauert wird der Versicherer als Verbrecher hingestellt. Auf der anderen Seite wird sich dann über die steigenden Prämien echauffiert. Höhere Schadenkosten bedingen höhere Prämien. Versicherer sind kaufmännische Unternehmen, nichts anderes.
Ja, an dieser Stelle nehme ich die Versicherer in Schutz und stehe auch gerne dazu.
Vor Anwälten habe ich aufgrund der vielen Erfahrungen und zahlreicher Anwaltsschreiben die ich immer wieder zu Gesicht bekomme wirklich gar keinen Respekt mehr. So einigen sollte wirklich die Berufserlaubnis entzogen werden wenn man die Begründungen für Klageandrohung oder Klageschriften liest. Wohl dem Wissen niemals mit diesen Themen durchzukommen.
Dies bezieht sich nun nicht auf den TE, dem hoffentlich seine berechtigte Frage beantwortet wurde und der nun hoffentlich ruhiger schläft.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Also ich hatte bei Vorversicherung angerufen, die hatten mir gesagt, dass die meinem Gegner 145 € ausgezahlt hatten.Aber wie sollte man dann sowas verstehen:
Zitat:
Voraussetzungen für Schmerzensgeld
Um Anspruch auf Schmerzensgeld erheben zu können, muss das Opfer gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers nachweisen, Verletzungen oder Beeinträchtigungen einer gewissen Intensität und Dauer erlitten zu haben.
Ich war doch nicht Unfallverursacher, wie könnte mein Gegner noch von meine Versicherung Geld raushollen? Da ich nur Harz4 Empfänger bin, kann ich mir keinen Rechtschutz leisten. 🙁
Zitat:
Ich war doch nicht Unfallverursacher, wie könnte mein Gegner noch von meine Versicherung Geld raushollen? Da ich nur Harz4 Empfänger bin, kann ich mir keinen Rechtschutz leisten. 🙁
Hol dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und notfalls Prozesskostenbeihilfe.
Bei einem Beratungshilfeschein zahlst du 10,-€ an den Anwalt und die kann er auch noch erlassen.
Frag halt mal deine Vorversicherung, Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sie die 145,- € ausbezahlt haben, wenn du doch keine Schuld hast.
Also manchmal frag ich mich echt.
Da meint jeder super schlau zu sein und eine Direktversicherung wählen zu müssen und bei den geringsten Problemen hängt man dann in der Luft und weiß überhaupt nicht mehr was gerade alles passiert.
145,- ? Das werden wohl ggf die Arztkosten sein, die aber vermutlich auf Grund eines Teilungsabkommen mit den Krankenkassen gezahlt wurden.
Da dürfte allerdings keine Hochstufung erfolgen (Normaler Weise, da Teilungsabkommen).
@TE, fragt noch einmal genau nach, welche Kosten und auf welcher Grundlage gezahlt wurde.