Autoversicherung hochgestuft

Hallo, leider könnte ich nichts passendes finden.
Ich brauche Hilfe, da ich selbst nicht weiß was sollte ich tun.
Zur Sache: Es gab zwei Spuren, ich fuhr linke Spur, mein Gegner rechte Spur. Plötzlich will mein Gegner die Spur wechseln und es kömmt zu Unfall. Während wir auf Polizei warten, hat mich Gegner gefragt nach Handy, damit er/sie Bekannten anrufen kann. Hatte mein Handy gegeben. Dann sind die Polizei gekommen und hatten nach Führerscheinen gefragt. Mein Gegner hatte keinen Führerschein dabei gehabt. Mein Auto war Totalschaden, hatte von gegnerische Versicherung Schadenersatz bekommen. Man könnte denken, dass alles schon vorbei ist.
Aber die Geschichte läuft noch weiter:
Nach ca. 2 Monate kommt von meine alte Versicherung Fragebogen, hatte diesen ausgefühlt und zurück abgeschickt. Nach 1,5 Monaten kommt von meine neue Autoversicheung ein Brief, wo steht: Wegen Autounfall würde mein Beitragsatz von 55%(2 Jahr) auf 75% hochgestuft. Rufe bei meine neue Versicherung an, um zu fragen,wieso? Die hatten mir gesagt, dass der Vorversicherer hat ein Autounfall gemeldet. Rufe meine alte Autoversicherung an, die erzählen mir, dass mein Gegner wegen Autounfall schmerzen Geld bekommen will.
Hatte gefragt haben Sie schon ihm bezahlt, denn ich war doch nicht am Autounfall schuld?
Antwort: Nein, aber Sie müssen 3 Jahre warten bis Sie wieder zurückgestuft werden.
Meine Frage an die Leute: Muss ich wirklich jetzt 3 Jahre warten?
Was sollte ich machen? Nach 3 Jahren werde ich wirklich zurückgestuft und mein Beitragsatz wird weniger als 55%, denn bis dahin werden wieder doch 3 Jahre ohne Schaden vergehen ?
Oder würde ich einfach verarscht, denn nach 3 jahren sollte ich sogar doch das gezahlte Geld zurück bekomen? Wie kann man Prüfen nach 3 Jahren, ob das Geld gezahlt würde, denn die können danach Behaupten,das das Geld gezahlt wurde.
Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich wird mit Schadenmeldung eine Rückstellung auf Seiten der Versicherung gebildet welche natürlich vertragsbelastend ist.
Das hat nichts mit Boshaftigkeit zu tun.

Wird der Schadenfall ohne Aufwendungen geschlossen erfolgt eine rückwirkende Korrektur der SF-Klassen. Sobald allerdings auch nur 1 EUR fließt bleibt die Rückstufung bestehen. Nach Abschluss des Schadens erhälst Du eine Schadenschlussmeldung in der Du auch über deine Rechte des Schadenrückkaufs aufgeklärt wirst.

Du benötigst dafür keinen Anwalt. Dieses ewige Geschreie Versicherer sind böse und Du musst sofort einen Anwalt nehmen kann ich wirklich nicht mehr hören...

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Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo



Zitat:

Ich war doch nicht Unfallverursacher, wie könnte mein Gegner noch von meine Versicherung Geld raushollen? Da ich nur Harz4 Empfänger bin, kann ich mir keinen Rechtschutz leisten. 🙁

Hol dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und notfalls Prozesskostenbeihilfe.

Bei einem Beratungshilfeschein zahlst du 10,-€ an den Anwalt und die kann er auch noch erlassen.

Was soll er in dem Fall bei einem Anwalt?

Er sollte doch hier selber in der Lage sein, mit seiner Versicherung zu klären, warum die gezahlt haben.

Nur weil sie ihn ärgern wollen, bestimmt nicht....

Da ich etwas aufgeregt war und mit der Fragen: wie und wofür? Die hatten mir gesagt, dass die mich morgen anrufen werden.

Die Dame von meine Vorversicherung, hat zu mir gesagt: "Es ist Egal was Sie denken, wir sind die Versicherung und wir hatten entschieden, dass Sie am Unfall Schuld waren. Wenn Sie die SF runterstufen wollen, müssen Sie selbst die 145€ übernehmen, was wir für BKK schon bezalt hatten."

Zitat:

Original geschrieben von Acobat


Die Dame von meine Vorversicherung, hat zu mir gesagt: "Es ist Egal was Sie denken, wir sind die Versicherung und wir hatten entschieden, dass Sie am Unfall Schuld waren. Wenn Sie die SF runterstufen wollen, müssen Sie selbst die 145€ übernehmen, was wir für BKK schon bezalt hatten."

Die Aussage dürfte richtig sein.

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