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Schaden am Mietwagen : Ist das ein Beweis?

Themenstarteram 7. April 2020 um 8:16

Hallo,

Im August habe ich bei Starcar über ein Wochendende einen Wagen gemietet, die schicken mir seitdem immer wieder Rechnungen, auf die ich Widerspruch eingelegt habe. Der Schaden ist ein Kratzer an Felge und Reifen.

Die Reparaturkostenkalkulation beläuft sich auf 644,21€, der geforderte Kulanzbetrag liegt bei 250€. Zwischenzeitlich haben die mir ein Angebot von 185€ gemacht.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich keinen Unfall hatte, und glaube einen Beweis zu haben. Diesen habe ich mehrmals mitgeschickt, doch zurück kam u.A. zurück

Zitat Anfang

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Fotos keine essentielle Grundlage sind.

 

Unser Haus hat bei der Übergabe und der Rücknahme der Fahrzeuge standardisierte Abläufe entwickelt, um in Schadensfällen eine ordnungsgemäße und objektive Schadenfeststellung zu gewährleisten, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

 

Nach der Einsichtnahme in die Schadenakte ist nachweislich ersichtlich, dass unsere Mitarbeiter die Rücknahme des Fahrzeuges ordnungsgemäß abwickelte. Hierbei konnte er bereits bei der obligatorischen äußeren Inaugenscheinnahme das Fahrzeuges sofort erkennen, dass nach der Anmietung durch Ihnen ein Neuschaden vorlag, der auch unverzüglich durch das Anfertigen von Lichtbildern dokumentiert wurde.

 

Des Weiteren wurde das Fahrzeug bei der Übergabe an Ihnen, in Ihrem Beisein, insbesondere zu der Feststellung von Vorschäden besichtigt. Ausweislich des Mietvertrages waren andere Vorbeschädigung an dem Fahrzeug vorhanden. Dies bestätigten Sie ausdrücklich durch eine gesonderte Unterschrift auf dem Mietvertrag.

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir an unserer Rechnung festhalten müssen. Wir würden die Akte jedoch nach einer Zahlung in Höhe von € 185,00 schließen und keine weiteren Kosten geltend machen. Dieses Angebot machen wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

 

Wir hoffen, dass wir den Vorgang gütlich schließen können und bitten um Überweisung des o. g. Betrages bis zum 12.03.2020. Nach ungenutztem Fristablauf treten wir von unserem Angebot zurück und der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.

-- Zitat Ende

Beide Fotos wurden vom Mietwagenverleih genommen.

Links ist nachher, rechts ist vorher.

 

Kann jemand helfen? Mein Rechtsschutz sagt, dass wenn ich aussagekräftige Fotos habe, ich einen Anwalt einschalten soll.

Findet ihr das Foto aussagekräftig genug?

https://www.dropbox.com/s/smc95w9vit2jlot/image001.JPG?dl=0

Mit freundlichen Grüßen!

Thom

Beste Antwort im Thema

Auch mit der Vollkasko ist Vorsicht geboten. Mir wollte ein Autovermieter einen Totalschaden anhaengen (Ladenschwengel ist wohl mit 40km/h frontal an eine Betonsaeule gefahren, die Karre war platt). Ich hab zum Glück bei der Rückgabe wie immer ein Protokoll verlangt, das hab ich denen mitgeteilt. Antwort? "Sie haben doch Vollkasko, unterschreiben sie einfach dass sie den Wagen zu Schrott gefahren haben." Ich hab den Vermietungsfuzzi gefragt ob er eine Vorstrafe wegen Anstiftung zum Versicherungsbetrug haben will, da hat er das plötzlich "doch gar nicht so gemeint."

Also: Vor Anmietung genau schauen, nach Abgabe Protokoll geben lassen und lesen.

(Edith sagt Vermietungsfuzzi, nicht Versicherungsfuzzi, letzterer würde sich ja nicht selbst betrügen)

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Hallo, erst mal würde ich sagen,

der einfachste Weg und vielleicht auch günstigste wäre die Zahlung der 185,- EUR.

Vielleicht kommt da nichts mehr, aber wenn doch Kosten Mahnantrag, Gericht, Anwaltskosten und Zeitaufwand...

Für die Zukunft würde ich noch eine Kreditkarte mit Vollkasko nehmen und oder die Autovermietung wechseln.

Aber zu den Details:

1) War der Mitarbeiter dabei als die Fotos gemacht wurden?

2) Erfolgte die Rückgabe in Deiner Anwesenheit, hat der da nichts gesagt?

Das mit dem Beweis ist immer so eine Sache. Es gibt in Deutschland keine allgemeingültigen Beweisregeln. Das Gericht entscheidet aufgrund seiner aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen Erkenntnis. Dabei würdigt es sämtliche vorgelegten Beweise.

Ich vermute mal, dass die Vermietung im Streitfall nicht nur die Originalfotos (die vermutlich etwas besser aussehen, als die Dropbox-Bilder) vorlegen, sondern auch den Mitarbeiter als Zeugen benennen wird. Wenn das dann alles stimmig klingt, wird es eng für Dich.

Von daher solltest Du auf Deine Rechtsschutzversicherung hören. Daher die Frage: Hast Du denn aussagekräftige Fotos? Ich vermute (befürchte) nein. Denn diese Fotos hättest Du ja unmittelbar vor der Übergabe an der besagten Stelle machen müssen. Hast Du aber vermutlich nicht, weil Du ja davon ausgegangen bist, dass Du keinen Schaden verursacht hast.

Falls Du doch aussagekräftige Fotos hast oder die Rechtsschutz aus anderen Gründen die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt, kannst Du das ja durchfechten. Hast dann natürlich das Risiko, dass Du den vollen Schaden mit Zinsen zahlen musst. Kosten übernimmt die Rechtsschutz. Wobei: Auch dort noch mal ins Kleingedruckte schauen, dass z. B. kein Eigenanteil vorgesehen ist und auch tatsächlich die Kosten des Gegners im Fall des Unterliegens übernommen werden.

Falls nicht, kann ich mich nur OpasOldtimer anschließen: Zahl die 185 Euro (sofern das Angebot überhaupt noch gilt) und verbuche das Ganze als Lehrgeld: Bei Rückgabe des Mietwagens immer auf einem Protokoll bestehen, indem der Zustand des Autos dokumentiert wird.

Warst du bei Erstellung des Rückgabeprotokolls nicht mit dem Mitarbeiter des Verleihers zusammen am Fahrzeug und habt den Schaden dokumentiert?

 

Grüße vom Armani-Biker...

naja da der 12.3 nun schon seit 4 wochen um ist, wirds wohl nix mehr mit der günstigen variante, einfach aussitzen

am 16. April 2020 um 6:44

Einfach die paar Euro mehr ausgeben und Vollkasko ohne Selbstbehalt dazu buchen

Wird bei Starcar denke ich auch gehen

Zitat:

@karlwalter1 schrieb am 16. April 2020 um 08:44:58 Uhr:

Einfach die paar Euro mehr ausgeben und Vollkasko ohne Selbstbehalt dazu buchen

Wird bei Starcar denke ich auch gehen

Einfach die paar EURO?

Neulich mal wieder ein Schnäppchen gefunden, Aufpreis für 0,- SB für eine Woche 350,- EUR.

Da kommt man schon ins grübeln, mehr für die VK zu zahlen als für das Auto.

Aber grundsätzlich stimmt die Formel.

Hoher Preis, weniger Ärger. Niedriger Preis, viel Ärger.

am 16. April 2020 um 11:05

Es kommt ja ebenfalls drauf an was man für ein Fahrzeug bucht für Oberklasse bei sixt sind das glaube ich 32 Euro oder so am Tag

Muss man halt selber wissen ob es das einem wert ist

Ich denke mir jedenfalls man kann immer in die Situation kommen das man selber einen Schaden verursacht oder es passiert halt auf dem Parkettplatz vor dem Restaurant Hotel oder was auch immer und am Ende habe ich dann den ganzen Ärger da habe ich persönlich keine Lust drauf

scheint den te aber nicht zu jucken, seit erstellung des threads ward er nicht mehr gesehen

Ja wirklich schade, dachte man könnte das hier im Detail klären. Hätte sich die Frage auch schenken können.

Vollkasko war Übrigen für einen Kompaktwagen. Mietpreis und für VK ohne SB ungefähr nochmal dieselbe Summe.

Wie ist das Ganze denn jetzt ausgegangen?

Er wird die 185,- € bezahlt und als Lehrgeld verbucht haben.

Bei einem renommierten Verleiher erlebt: das Übergabeprotokoll mit Vorschäden bestand aus 2 engbeschriebenen Seiten. Hatte vorher schon Vollkasko vereinbart, wäre aber spätestens dann ins Grübeln gekommen.

Auch mit der Vollkasko ist Vorsicht geboten. Mir wollte ein Autovermieter einen Totalschaden anhaengen (Ladenschwengel ist wohl mit 40km/h frontal an eine Betonsaeule gefahren, die Karre war platt). Ich hab zum Glück bei der Rückgabe wie immer ein Protokoll verlangt, das hab ich denen mitgeteilt. Antwort? "Sie haben doch Vollkasko, unterschreiben sie einfach dass sie den Wagen zu Schrott gefahren haben." Ich hab den Vermietungsfuzzi gefragt ob er eine Vorstrafe wegen Anstiftung zum Versicherungsbetrug haben will, da hat er das plötzlich "doch gar nicht so gemeint."

Also: Vor Anmietung genau schauen, nach Abgabe Protokoll geben lassen und lesen.

(Edith sagt Vermietungsfuzzi, nicht Versicherungsfuzzi, letzterer würde sich ja nicht selbst betrügen)

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