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Autoverkauf: wie läuft das ab?

Opel Combo B

Hallo,

Ich war zwar länger schon nicht mehr hier und das ist eigentlich total OT, aber mir wurde hier früher immer so gut geholfen, deswegen frag ich einfach hier mal nach:

Ich will mein Auto verkaufen. Was muss ich denn alles beachten?

Der Käufer kommt, unterschreibt den Kaufvertrag. Soweit klar. Sollte man auf Barzahlung bestehen?
Wie gehts dann weiter: er muss zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug ummelden, und das wars dann für mich? Oder muss ich auch nochmal zur Zulassungsstelle?
Ich hab da echt keine Ahnung und stehe kurz vor dem Verkauf.

Danke schon mal!

gruß

squiddy

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16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Anmerkungen dazu :

Die Klausel "Gekauft wie gesehen" oder alternativen wie Du sie da formuliert hast, sind seit der Revision des Schuldnerrechtes im BGB und der damit verbundenen Novellierung der Gewährleistung nicht mehr zulässig, da als sittenwidrig eingestuft. Ergo ... hat dein Käufer einen Plan ... müßtest du 2 Jahre Gewährleistung leisten. Also ... eine denkbar ungünstige Formulierung.

Bitte im Kaufvertrag FOLGENDES vermerken :

"Fahrzeug wird von Privat unter Ausschluss gesetzlicher Gewährleistung verkauft." (Kann in den MEISTEN Musterverträgen einfach angekreuzt werden!)

Nur diese Formulierung ist juristisch korrekt und vor Gericht haltbar !

Und deine Idee mit der Besichtigung irgendwo ... halte Ich auch für unsinnig. Würde ICH z.B. niemals machen, du hättest sofort verloren und ich wäre im Gegenteil dir Misstrauisch gegenüber, ausserdem hat der Käufer, wenn er dir böses will, spätestens mit dem Kauf deine Adresse und könnte also immer noch vorbeikommen *g* Davon abgesehen ... ziehe Ich es vor mir Autos mit kaltem Motor anzusehen und ein Auto mit warmgefahrenem Motor würde ich nicht kaufen.

MFG Kester

Sorry aber ist quatsch, seid wann muss ein Privater Verkäuder der keinen Unternehmen etc grantie geben?? Noch nie und wird es auch nicht 😉

Und zur der besichtigung des fahrzeuges, was ist dagegen einzuwendenein fahrzeug auf belebten strassen zu besichtigen? Würdest du etwa vorziehen ein Auto zu kaufen was man im stillen wald besichtigen soll? ist eher fraglich also ich dagegen nichts einzuwenden.

Und das man ein Auto nicht anschaut weil er damit vorgefahren kommt ist auch klar 😉, sollte damit heissen Auto abstellen und sich dorthin begeben. 😉

Moin,

Sorry ... aber Ich glaube du solltest das, was Ich geschrieben habe nochmal durchdenken und zu verstehen versuchen.

Die Rechtsänderung bzgl. der gesetzlichen Gewährleistung schließt zuerst mal alles und jeden, auch bei gebrauchten Gegenständen ein. Verkaufe Ich dir heute ein Feuerzeug von mir, so muss ich darauf, gleich ob Ich Privatperson oder Gewerbetreibender bin, dir auf die Funktion eine Gewährleistung geben. Diese schließt Verschleiß- und Verbrauchsmaterialien nicht mit ein. Als Privatperson habe Ich jedoch das Recht, die Gewährleistung auszuschließen. Dies muss jedoch in einer juristisch korrekten Art und Weise stattfinden ! Gemäß entsprechender Urteile ist die Formulierung "Gekauft wie gesehen", aufgrund der NICHT vorhandenen Sachkunde des Käufers juristisch KEIN WIRKSAMER Ausschluss der Gewährleistung, sondern weil der Käufer eben keine Sachkunde besitzt sogenannt "sittenwidrig", also grundsätzlich UNGÜLTIG. Steht eine solche Formulierung in einem Kaufvertrag als alleinige Haftungs- bzw. Gewährleistungsausschluss drin, ist dieses nicht wirksam und du MUSST, sofern der Käufer es einklagt, Gewährleistung leisten.

Das ganze heißt ... du musst als Privatperson die Gewährleistung WIRKSAM ausschließen. Und dies geht eben in der Form ... "Unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung als Privatperson". Deine Formulierung, nicht deine Idee, ist UNWIRKSAM.

MFG Kester

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