Autoverkauf
Hallo habe meinen BMW verkauft von Privat zu Privat habe in den Kaufvertrag geschrieben „so gesehen so gekauft, Keine Garantie oder Rücknahme“ kann bei so etwas irgendwas passieren oder bin ich sozusagen damit gesichtert davor wenn er zb sagt „es ist was kapput gegangen bla bla...“ ?
Dankesehr
Beste Antwort im Thema
Nicht optimal. Ein wirksamer Gewährleistungsauschluss sieht anders aus.
Auch die Sachmängelhaftung sollte immer ausdrüklich ausgeschlossen werden.
Solange Du aber nicht wissentlich vorhandene Mängel (arglistig) verschwiegen hast, ist es in der Praxis dennoch unwahrscheinlich daß der Käufer nur aufgrund des schlecht formulierten KV irgendwas rausholen kann.‘Aber sicher kann man es nicht sagen!
Vor Gericht und hoher See....usw.
Wie hoch war denn der Kaufpreis?
27 Antworten
Zitat:
@audijazzer schrieb am 23. September 2020 um 12:03:20 Uhr:
Zitat:
@Merto57 schrieb am 22. September 2020 um 22:46:43 Uhr:
Hallo habe meinen BMW verkauft von Privat zu Privat habe in den Kaufvertrag geschrieben „so gesehen so gekauft, Keine Garantie oder Rücknahme“ kann bei so etwas irgendwas passieren oder bin ich sozusagen damit gesichtert davor wenn er zb sagt „es ist was kapput gegangen bla bla...“ ?
DankesehrManche Probleme kann man sich auch künstlich schaffen. 🙄
Warum verwendest du nicht einfach einen gescheiten Kaufvertrag?
Vom ADAC oder auch anderen problemlos zu bekommen und du bist einigermaßen abgesichert (wissentlich verschwiegene Mängel mal ausgenommen, bei "so gesehen so gekauft" klingelst bei mir sofort ).Jetzt hoffe mal, dass du nicht an einen ganz Spitzfindigen verkauft hast - falls wirklich was sein sollte mit dem Hobel.
Ich habe den Kaufvertrag von ADAC verwendet für Privaterverkauf eines Gebrauchten Autos.. dort steht ein wenig was schon automatisch drinne das das auto unter ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung usw verkauft wird... ihr kennt bestimmt den ADAC Kaufvertrag und wisst waa da draufsteht und dazu habe ich halt geschrieben so gesehn so gekauft keine Garantie oder Rücknahme..
Was ist denn jetzt Dein Problem? Hast Du eine Gurke verkauft?
Zitat:
@Rasanty schrieb am 23. September 2020 um 16:42:37 Uhr:
Was ist denn jetzt Dein Problem? Hast Du eine Gurke verkauft?
Nein mein Auto hatte nichts es war mehr eine generelle Frage wie das beim Autoverkauf geregelt ist .
Du hast das Geld, einen ordentliche Kaufvertrag und das Auto ist weg. Welche Bedenken hast Du noch?
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Zitat:
@Rasanty schrieb am 23. September 2020 um 16:59:32 Uhr:
Du hast das Geld, einen ordentliche Kaufvertrag und das Auto ist weg. Welche Bedenken hast Du noch?
Wie schon erwähnt war es eine generelle Frage wie das hangehabt wird 😉
Nun hast Du doch einen ordentlichen ADAC Kaufvertrag verwendet?
Normal bist damit auf der sicheren Seite, kommt aber drauf an wie Du den ausgefüllt hast. Wenn Du was sicheres hören willst, müsstest Du schon den hier einstellen. Natürlich die Daten von Dir und Käufer und dem Auto schwärzen.
Zitat:
@Merto57 schrieb am 23. September 2020 um 16:37:56 Uhr:
… Ich habe den Kaufvertrag von ADAC verwendet …
Das könntest du beim nächsten Mal auch gleich schreiben und uns nicht mit deiner Aussage »habe in den Kaufvertrag geschrieben „so gesehen so gekauft, Keine Garantie oder Rücknahme“« auf die falsche Fährte locken.
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. September 2020 um 17:39:44 Uhr:
Zitat:
@Merto57 schrieb am 23. September 2020 um 16:37:56 Uhr:
… Ich habe den Kaufvertrag von ADAC verwendet …Das könntest du beim nächsten Mal auch gleich schreiben und uns nicht mit deiner Aussage »habe in den Kaufvertrag geschrieben „so gesehen so gekauft, Keine Garantie oder Rücknahme“« auf die falsche Fährte locken.
Das war auch nicht gelogen. So habe ich es reingeschrieben in den Vertrag
Leute, hackt doch nicht auf ihm rum.
Er hat sich einfach nur unklar ausgedrückt, kein Grund ihn deshalb so anzugehen. Wenn Autoverkauf von privat für ihn bisher unbekannt war, kennt er die Feinheiten nicht und fragte um Rat. Wenn die Zahl an seinem Nickname für den Geburtsjahrgang stehen sollte, könnte man ruhig etwas Rücksicht nehmen.
Aufgrund des Eingangsthreads hatte ich es auch so verstanden, dass ein selbstgestrickter Vertrag aufgesetzt wurde. Er hat aber offensichtlich lediglich im ADAC-Vertrag noch seine Formulierung ergänzt (dort ist die Gewährleistung ganz klar ausgeschlossen, rechtskonform... wenn der Passus nicht gestrichen wurde ist alles safe)
Daher ist die Antwort auf seine Frage: Alles gut, Gewährleistung wurde mittels des ADAC-Vertrages ausgeschlossen; keiner kann dir einen Strick daraus drehen.
Zitat:
@Merto57 schrieb am 22. September 2020 um 22:46:43 Uhr:
Dankesehr
Gern geschehen
Hallo Weiss nicht... 🙂
Du weißt nicht zufällig ob er den Passus gestrichen hat?
Wie lautet der eigentlich genau um die Gewährleistung wirksam auszuschließen?
Laut Birscherl ist "unter Ausschluss jedweder Gewährleistung" nicht mehr ausreichend.
Der "Adac-Kaufvertrag privat" ist frei zugänglich -> in der aktuellen Fassung lautet er genauso, wie auf Seite 1, Dritter Beitrag dieses Threads wiedergegeben. (Tippe am Handy, da ist das verlinken zum Beitrag etwas schwieriger)
Ob er den Passus gestrichen hat, kann nur der TE beantworten (und der Käufer). Aber warum sollte man dies tun, wenn man sich offenkundig nicht auskennt. Sicherlich ist auch dies eine Mutmaßung von mir, aber eine eher naheliegende.
Ich vermute, dem TE ging es eher darum, ob seine zusätzliche Formulierung Probleme bereiten wird. Und solange der Passus nicht gestrichen wird, sehe ich keinerlei Option auf Probleme (Einschränkung: bei Arglist natürlich schon, aber dazu habe ich keine Anhaltspunkte)
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 23. September 2020 um 20:58:08 Uhr:
Der "Adac-Kaufvertrag privat" ist frei zugänglich -> in der aktuellen Fassung lautet er genauso, wie auf Seite 1, Dritter Beitrag dieses Threads wiedergegeben. (Tippe am Handy, da ist das verlinken zum Beitrag etwas schwieriger)Ob er den Passus gestrichen hat, kann nur der TE beantworten (und der Käufer). Aber warum sollte man dies tun, wenn man sich offenkundig nicht auskennt. Sicherlich ist auch dies eine Mutmaßung von mir, aber eine eher naheliegende.
Ich vermute, dem TE ging es eher darum, ob seine zusätzliche Formulierung Probleme bereiten wird. Und solange der Passus nicht gestrichen wird, sehe ich keinerlei Option auf Probleme (Einschränkung: bei Arglist natürlich schon, aber dazu habe ich keine Anhaltspunkte)
Alles klar danke dir.
Benutze dann ab jetzt immer den ADAC Kaufvertrag der scheint ja sicher zu sein ohne das man was ergänzen muss
du solltest vor allem nichts handschriftlich ergänzen, was einen Käufer hinterher stutzig machen könnte, wenn der Hobel nach kurzer Zeit doch die Grätsche macht.
Dieses "gekauft wie gesehen"-Geschwafel sollte man heutzutage tunlichst unterlassen, jedenfalls wenn man ein fahrtaugliches Auto anbietet.
Keine Mängel wissentlich verschweigen und gleichzeitig Gewährleistung klar und deutlich ausschließen.
That's it!
Bei einem klaren "Defekt"-Hobel zum Ausschlachten... ok... da ist es dann eh egal, was man für Prosa in den Vertrag schreibt.