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Autoverkauf

Themenstarteram 22. September 2020 um 20:46

Hallo habe meinen BMW verkauft von Privat zu Privat habe in den Kaufvertrag geschrieben „so gesehen so gekauft, Keine Garantie oder Rücknahme“ kann bei so etwas irgendwas passieren oder bin ich sozusagen damit gesichtert davor wenn er zb sagt „es ist was kapput gegangen bla bla...“ ?

Dankesehr

Beste Antwort im Thema

Nicht optimal. Ein wirksamer Gewährleistungsauschluss sieht anders aus.

Auch die Sachmängelhaftung sollte immer ausdrüklich ausgeschlossen werden.

Solange Du aber nicht wissentlich vorhandene Mängel (arglistig) verschwiegen hast, ist es in der Praxis dennoch unwahrscheinlich daß der Käufer nur aufgrund des schlecht formulierten KV irgendwas rausholen kann.‘Aber sicher kann man es nicht sagen!

Vor Gericht und hoher See....usw.

Wie hoch war denn der Kaufpreis?

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Nicht optimal. Ein wirksamer Gewährleistungsauschluss sieht anders aus.

Auch die Sachmängelhaftung sollte immer ausdrüklich ausgeschlossen werden.

Solange Du aber nicht wissentlich vorhandene Mängel (arglistig) verschwiegen hast, ist es in der Praxis dennoch unwahrscheinlich daß der Käufer nur aufgrund des schlecht formulierten KV irgendwas rausholen kann.‘Aber sicher kann man es nicht sagen!

Vor Gericht und hoher See....usw.

Wie hoch war denn der Kaufpreis?

Zitat:

@Merto57 schrieb am 22. September 2020 um 22:46:43 Uhr:

… „so gesehen so gekauft, Keine Garantie oder Rücknahme“ …

Damit hast du leider die Gewährleistung gar nicht ausgeschlossen, der neue Eigentümer kann also jetzt Schäden, die im ersten halben Jahr auftreten, relativ einfach auf dich abwälzen. Der Hinweis im Kaufvertrag, dass der Verkäufer keine Garantie gibt, stellt keinen Gewährleistungsausschluss dar.

Auch wenn du in deinem Text statt "Garantie" das Wort "Gewährleistung" verwendet hättest, wäre der Ausschluss unwirksam:

Die in Kaufverträgen zwischen Privaten häufig verwendete vorformulierte Klausel "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." ist unwirksam und hat zur Folge, dass kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde.

Gemäß § 309 Nr. 7a) BGB können Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, soweit dem Verkäufer dabei ein Verschulden zur Last gelegt werden kann.

Ebensowenig darf der Verkäufer gem. § 309 Nr. 7b) BGB Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen oder begrenzen, wenn dem Verkäufer ein besonders grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann.

Ein wirksamer Gewährleistungsausschluss in Kaufverträgen sollte wie folgt formuliert sein: "Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

Quelle: https://rechtsklarheit.de/.../...ngsausschluss-bei-privaten-verkaeufen

Tipp: Lade dir bitte beim nächsten Mal einen Kaufvertrag vom ADAC, autoscout24 etc. runter, die sind sicher und kosten dich auch nichts.

Themenstarteram 23. September 2020 um 5:58

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 23. September 2020 um 06:23:51 Uhr:

Nicht optimal. Ein wirksamer Gewährleistungsauschluss sieht anders aus.

Auch die Sachmängelhaftung sollte immer ausdrüklich ausgeschlossen werden.

Solange Du aber nicht wissentlich vorhandene Mängel (arglistig) verschwiegen hast, ist es in der Praxis dennoch unwahrscheinlich daß der Käufer nur aufgrund des schlecht formulierten KV irgendwas rausholen kann.‘Aber sicher kann man es nicht sagen!

Vor Gericht und hoher See....usw.

Wie hoch war denn der Kaufpreis?

Es waren um die 5000€... ist jetzt kein teueres Auto gewesen habe mich nur gefragt wie das geregelt ist.

Wenn was sein sollte würd ich es sowieso durch meine Rechtschutz zu mein Anwalt geben.

Achso in meiner Anzeige stand jedoch sehr gut beschrieben das ich keine Gewährleistung / Haftung usw übernehme.. wird das auch gezählt ? Die Anzeige habe ich noch. Jedoch natürlicu deaktiviert da das Auto verkauft wurde

Bestandteile einer Anzeige können im Einzelfall und nach langen Gerichtsverhandlungen bindend sein – bei einem Gewährleistungsausschluss, der vertraglich nicht vereinbart wurde, ist das aber eher nicht der Fall.

Wenn die Rechtschutzversicherung im Kaufvertrag keinen Gewährleistungsausschluss findet, wird sie die Kosten für den Anwalt auch normalerweise nicht übernehmen, weil keine Erfolgsaussichten bestehen. Klär das im Fall der Fälle lieber vorher.

Rechnest Du denn mit Ärger? Was war denn los mit dem Auto?

Ich sage mal so, je nachdem WER das Auto gekauft hat, nimmst du es zurück oder auch nicht, auch wenn ein Schaden entstanden ist, den du definitiv nicht hast erkennen können...

Solche Formulierungen wurden bei Privatleuten schon von diversen Gerichten als wirksamer Gewährleistungsausschluss ausgelegt. Ich würde mir da weniger Sorgen machen, zumal die Beweishürde für den Käufer auch relativ hoch ist, da die Beweislastumkehr nicht greift

Hast du mal Urteile von "diversen Gerichten", die einen fehlenden Gewährleistungsausschluss trotzdem als solchen bestätigen? Das wäre ja Rechtsbeugung.

z.B. Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.03.2013 

- VIII ZR 186/12 -

Mit Rechtsbeugung hat das nicht mal im Entferntesten zu tun

Das ist spannend, danke für das AZ. Für mich ist das Rechtsbeugung, wenn ein Gericht definierte Begriffe abweichend verwendet, nur weil der Sprachgebrauch sie falsch verwendet. Worauf soll man sich dann noch verlassen können?

Einerseits schließt die Formulierung "Gewährleistung ist ausgeschlossen" die Gewährleistung nicht aus, andererseits schließt die Formulierung "für das Fahrzeug besteht keine Garantie" die Gewährleistung schon aus. Absurd.

Das ist aber gang und gäbe, dass bei juristischen Laien und Privatleuten nicht dieselben Maßstäbe angelegt werden wie bei Profis. Das ist auch gut so, denn sonst könnte man die Unerfahrenheit von Verkäufern ja gezielt missbrauchen. Siehe dazu auch 133 BGB

birscherl: mir kommt es gast so vor, als ob Du oben in Deinem kursiv geschrieben Text etwas aus der Kategorie, Gewerblicher Verkäufer, verlinkt hast.

Es ist da dauernd von AGB‘s die Rede...

Ein Privater Verkäufer kann aber doch keine AGB haben, oder?

Auch kannte ich die sogenannte diversen Urteile schon länger, nicht nur vom BGH, nach denen das Gericht bei einem privaten Verkäufer durchaus davon ausgeht, daß mit den alten üblichen Formulierungen

„Gekauft wie gesehen und Probegefahren“ oder „Keine Garantie, keine Gewähr“ die Sachmängelhaftung auch wirksam ausgeschlossen wurde, weil die Absicht des Verkäufers damit erkennbar gewesen sei.

Übrigens habe ich früher auch immer so formuliert:

„Unter Ausschluss jedweder Garantie und Gewährleistung, wie gesehen und probegefahren.“

Damals war das noch richtig so und stand auch in den Kaufverträgen vom ADAC u.a. so drin und vielleicht beziehen sich die Gerichte auch auf diese Gewohnheit.

Als Privatmann kann man sich nicht laufend über alle Neuen Rrgelungen im Geschäftsleben informieren.

Zitat:

@Merto57 schrieb am 22. September 2020 um 22:46:43 Uhr:

Hallo habe meinen BMW verkauft von Privat zu Privat habe in den Kaufvertrag geschrieben „so gesehen so gekauft, Keine Garantie oder Rücknahme“ kann bei so etwas irgendwas passieren oder bin ich sozusagen damit gesichtert davor wenn er zb sagt „es ist was kapput gegangen bla bla...“ ?

Dankesehr

Manche Probleme kann man sich auch künstlich schaffen. :rolleyes:

Warum verwendest du nicht einfach einen gescheiten Kaufvertrag?

Vom ADAC oder auch anderen problemlos zu bekommen und du bist einigermaßen abgesichert (wissentlich verschwiegene Mängel mal ausgenommen, bei "so gesehen so gekauft" klingelst bei mir sofort ).

Jetzt hoffe mal, dass du nicht an einen ganz Spitzfindigen verkauft hast - falls wirklich was sein sollte mit dem Hobel.

Themenstarteram 23. September 2020 um 14:36

Ich habe den Kaufvertrag von ADAC verwendet für Privaterverkauf eines Gebrauchten Autos.. dort steht ein wenig was schon automatisch drinne das das auto unter ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung usw verkauft wird... ihr kennt bestimmt den ADAC Kaufvertrag und wisst waa da draufsteht und dazu habe ich halt geschrieben so gesehn so gekauft keine Garantie oder Rücknahme..

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