Autoverkauf
habe eine frage: wollte den passat meines vaters für 1600 euro verkaufen mit zkd deffekt,da meldet sich via e-mail ein händler der schreibt.ich biete dir 2500 euro auto noch da? dann telefonierten wir,daraufhin bot er mir nur noch 1100 euro und ich meinte ich muss es mit meinem vater bereden.er sendete mir eine e-mail mit einer kaufbestätigung die leider bestätigte,meine mutter sagte das läuft nicht ist zu wenig,daraufhin rief ich ihn an um zu stonieren,er meinte er hätte für seinen fahrer ein bahnticket gekauft das sollte ich erstatten mit 250 von paderborn nach X .ich sagte das mir das fahrzeug gar nicht gehört sondern mein vater als besitzer im brief steht,und außerdem er zuerst 2500 euro geboten hätte und dann plötzlich sagt huch der ist ja kapput lese ich,hatte ich nicht gesehen usw. er besteht darauf das ich ihm die 250 euro überweise,aber von rechtsanwalt hat er noch nichts gesagt nur eine höffliche zahlungsaufforderrung ohne 250euro zu nennen und als betreff,ERINNERUNG NO1!
muss ich zahlen?
Beste Antwort im Thema
An deiner Stelle würde ich auf die Mails gar nicht mehr reagieren.
Irgendwann merkt er das du auf die Betrugsmasche nicht rein fällst.
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Zitat:
Original geschrieben von nightrider67
und er meinte ein mitarbeiter käme das fahrzeug abholen und nicht irgend ein kunde!Zitat:
Original geschrieben von nightrider67
ja die habe ich,habe schon im net nachgeschaut ist so ein einladender laden!
Dann muss er ja die erbetene Fahrkarte im eigenen Haus haben.
Also da geht vieles nicht zusammen.
O.
die fahrkarte müsste schon vorhanden sein,denn wenn nicht hatte er auch nicht die absicht einen mitarbeiter zu schiken.naja dieser mitarbeiter wird die wohl mit ins ausland genommen haben.
hallo mein anwalt sagte mir volgendes,ein solcher vertrag ist betrügerich weil erstens vorher ein ganz anderer preis per e-mail geboten wird um den kunden zu locken das dieser anruft,dann wird weiter verhandelt obwohl der käufer das auto nur auf bilder vor sich hat und den verkäufer weit unter den wert drückt.dann kommt es zum e-mail kaufvertrag den man bestätigt so wie ich es getan habe,und leider ist es so das die meisten betrüger vor gericht damit durch kommen ein schlupfloch sozusagen,obwohl es betrügerich ist( ADAC Bericht)
aber man hat das recht bedingt aus dem vertrag auszusteigen,dazu muss man an die person wo das auto hingehen sollte eine konvensionalstrafe zahlen die 10% des kaufpreises beträgt.
desweitern ist es so wenn man darauf eingeht und der mitarbeiter das fahrzeug abholen möchte,wird dann eine andere masche gespielt,nämlich ,naja da ist ne schrammen und da ist was kapput nein also den kaufpreis im vertrag zb.1100 kann ich nicht geben weil der vertrag eh nicht gültig ist gebe dir 900euro und wir machen hier schriflichen vertrag! also der e-mail vertrag ist nur ein vorwand damit der käufer den wagen schon mal in der tasche hat,dann vor ort ist der vertrag nicht mehr gültig,auto ist weniger wert also neuen kaufvertrag!!!
zweitens:nach dieser e-mail bestätigung ( Kaufvertrag ) sollte ich noch zusätzlich einen schriflichen vertrag unterschreiben,und sowas gibt es nicht denn zwei kaufverträge ist schon komisch.ich werde es aber drauf ankommen lassen und auf den ersten brief warten,er möchte geld für die vertragsstonierung nun und das sind 10% vom kaufpreis aber trotzdem zur beweislage ist er verpflichtet zu beweisen wieviel gewinn er verloren hat und auch das er die fahrkarte für seinen mitarbeiter schon gekauft hatte mit buchungsnr. bestätigung und preis und es kommt noch dazu das er das auto angeblich schon weiter verkauft hatte was er in diesem fall auch nicht hätte tun dürfen.der pkw gehörte zu diesem zeitpunkt noch der vw bank. naja nach dem ertsen brief wird er auch post bekommen wo er einiges vorlegen muss um beweisen zu können um wieviel geld es sich handelt,mal sehen wenn die staatsanwaltschaft ihn danach fragt und er sagt diese unterlagen sind im ausland und sind schwer zu beschaffen und wenn sie ihn fragt warum ein kunde die fahrkarte hat und nicht wie gesagt worden ist ein mitarbeiter usw.
Zitat:
Original geschrieben von nightrider67
und es kommt noch dazu das er das auto angeblich schon weiter verkauft hatte was er in diesem fall auch nicht hätte tun dürfen.der pkw gehörte zu diesem zeitpunkt noch der vw bank.
Jetzt wird es richtig lustig, denn der Käufer dürfte das Fahrzeug nicht verkaufen, da es ja noch der Bank gehört.
Verkäufer, merkst Du was?
Du verkäufst es, obwohl es der Bank gehört!
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Aber Hallo, jetzt vermute ich mal das da einiges faul ist.
Der Verkäufer bekommt den Brief nicht von der Bank bevor die ihr Geld hat.
Er soll uns jetzt doch mal einiger erklären, und zwar die Wahrheit. 😁
Zitat:
Original geschrieben von nightrider67
hallo mein anwalt sagte mir volgendes,ein solcher vertrag ist betrügerich weil erstens vorher ein ganz anderer preis per e-mail geboten wird um den kunden zu locken das dieser anruft,dann wird weiter verhandelt obwohl der käufer das auto nur auf bilder vor sich hat und den verkäufer weit unter den wert drückt.dann kommt es zum e-mail kaufvertrag den man bestätigt so wie ich es getan habe,und leider ist es so das die meisten betrüger vor gericht damit durch kommen ein schlupfloch sozusagen,obwohl es betrügerich ist( ADAC Bericht)
aber man hat das recht bedingt aus dem vertrag auszusteigen,dazu muss man an die person wo das auto hingehen sollte eine konvensionalstrafe zahlen die 10% des kaufpreises beträgt.
desweitern ist es so wenn man darauf eingeht und der mitarbeiter das fahrzeug abholen möchte,wird dann eine andere masche gespielt,nämlich ,naja da ist ne schrammen und da ist was kapput nein also den kaufpreis im vertrag zb.1100 kann ich nicht geben weil der vertrag eh nicht gültig ist gebe dir 900euro und wir machen hier schriflichen vertrag! also der e-mail vertrag ist nur ein vorwand damit der käufer den wagen schon mal in der tasche hat,dann vor ort ist der vertrag nicht mehr gültig,auto ist weniger wert also neuen kaufvertrag!!!
zweitens:nach dieser e-mail bestätigung ( Kaufvertrag ) sollte ich noch zusätzlich einen schriflichen vertrag unterschreiben,und sowas gibt es nicht denn zwei kaufverträge ist schon komisch.ich werde es aber drauf ankommen lassen und auf den ersten brief warten,er möchte geld für die vertragsstonierung nun und das sind 10% vom kaufpreis aber trotzdem zur beweislage ist er verpflichtet zu beweisen wieviel gewinn er verloren hat und auch das er die fahrkarte für seinen mitarbeiter schon gekauft hatte mit buchungsnr. bestätigung und preis und es kommt noch dazu das er das auto angeblich schon weiter verkauft hatte was er in diesem fall auch nicht hätte tun dürfen.der pkw gehörte zu diesem zeitpunkt noch der vw bank. naja nach dem ertsen brief wird er auch post bekommen wo er einiges vorlegen muss um beweisen zu können um wieviel geld es sich handelt,mal sehen wenn die staatsanwaltschaft ihn danach fragt und er sagt diese unterlagen sind im ausland und sind schwer zu beschaffen und wenn sie ihn fragt warum ein kunde die fahrkarte hat und nicht wie gesagt worden ist ein mitarbeiter usw.
das ist Körperverletzung
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Jetzt wird es richtig lustig, denn der Käufer dürfte das Fahrzeug nicht verkaufen, da es ja noch der Bank gehört.Zitat:
Original geschrieben von nightrider67
und es kommt noch dazu das er das auto angeblich schon weiter verkauft hatte was er in diesem fall auch nicht hätte tun dürfen.der pkw gehörte zu diesem zeitpunkt noch der vw bank.
Verkäufer, merkst Du was?
Du verkäufst es, obwohl es der Bank gehört!
Was soll er denn merken?
das stellt kein problem dar,da ich mit diesem geld das fahrzeug ausgelöst hätte und den brief dem käufer gegeben hätte,der anwalt sagt solange die vw. bank das geld bekommt also die auslöse und der käufer den brief spielt das überhaupt keine rolle zumal ich diesen darauf hingewiesen habe das der brief auf der vw bank liegt.aus familieren gründen die ich hier nicht weiter erläutern möchte,mussten wir das fahrzeug auslösen,und wir haben uns im forfeld informiert das man es verkaufen kann,danach den pkw auslöst und dann dem verkäufer den brief aushändigt.in diesem fall ist es dann nötig eine vollmacht zu haben zum verkauf des fahrzeugs und den schriflichen kaufvertrag wo dieses festgehalten wird,aushändigung des fahrzeugbriefes,usw.
es war alles vorhanden in schriflicher form um das fahrzeug zu veräusern weil ein wie schon erwähnt besonderer fall vorlag!
es geht aber nur um das wesentliche was ich eben schon geschrieben habe,solche verträge sind betrug,denn wenn der käufer dann vor dir steht gilt der vertrag aufeinmal nicht mehr,so war es in einigen fällen als beispiel!
also man kann bedingt den vertrag kündigen,muss aber dann eine konvensionalstrafe an den käufer zahlen in höhe von 10% des kaufpreises.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Jetzt wird es richtig lustig, denn der Käufer dürfte das Fahrzeug nicht verkaufen, da es ja noch der Bank gehört.Zitat:
Original geschrieben von nightrider67
und es kommt noch dazu das er das auto angeblich schon weiter verkauft hatte was er in diesem fall auch nicht hätte tun dürfen.der pkw gehörte zu diesem zeitpunkt noch der vw bank.
Sollte Händler mit seinem Abnehmer einen Kaufvertrag geschlossen haben, ist dieser rechtskräftig.
Die Frage, ob der Händler seine Verpflichtung zur Übereignung des Fahrzeuges erfüllen kann und ob er Schadenersatz zu zahlen hat, ist ein separates Problem.
Dem Te kann dieser Vertrag egal sein. Sein Interesse ist die Abwicklung des mit dem Händler abgeschlossenen Vertrag.
O.
Also ich habe hier für alle etwas wirr geschrieben,deshalb habe ich mir die zeit genommen das mal genau zu erklären wie das abgelaufen ist:
Ich wollte für meinen Vater der leider schwer Erkrankt ist,das Auto verkaufen um es bei der VW Bank auszulösen,das dort keine Verpflichtungen bestehen falls der Todesfall eintreten würde.
Nun hatte ich das Fahrzeug mit 1600euro Inseriert mit ZKD Schaden,und bekam eine e-mail von X der mir 2500euro bot,und ich Ihn daraufhin anrufte.
Er meinte sofort das er das nicht gesehen hätte und mir nur noch 1100euro geben wolle,das wollte ich zuerst nicht und bat um 15min.Bedenkzeit!Und er wollte das ich das Radio nicht ausbaue,und das er für seinen Fahrer schon ein Bahnticket gekauft hätte der den Wagenb holt,und in 2 Std. bekäme ich ein Passwort via sms.
Nun,ich hatte Ihm eine e-mail bestätigt wo drinnen stand:
Einverstanden> > Name> > > Anschrift> > Date: Sun, 10 Jul 2011 13:53:52 +0200> > From: Autohändler> > Subject: PKW Model Bj.> > To: meine e-mail> > > > Käufer> > Anschrift Käufer> > Ort Käufer> > > > > > Guten Tag,> > > > hiermit bestätige ich den bereits mündlich vereinbarten Kauf des> folgenden Objekts: > > > > Modellbezeichnung: Automodell> > Erstzulassung: 1999> > Preis: 1100 Euro > > > > Wie am Telefon besprochen werde ich den Wagen zum vereinbarten Zeitpunkt> abholen und bar bezahlen.> > > > Mit freundlichen Grüßen> > > > Mit diesem Kaufvertrag erklären Sie sich mit den oben genannten und> mündlich bestätigten Vereinbarungen einverstanden und sind sich bewusst,> dass dieser Kaufvertrag sowohl rechtskräftig und verbindlich, als auch ohne> Unterschrift gültig ist.> > Mündliche und schriftliche Absagen sind nach diesem Schriftwechsel> nicht möglich
Nun rief mich plötzlich noch ein zweiter Autohändler an,der fragte ob das Fahrzeug noch da wäre,was ich Ihm verneinte,und er meinte der Kaufvertrag wäre Ungültig das wäre eine Betrugsmasche und ich sollte Ihm die Telefonnummer des Käufers geben er würde das regeln.
Paar min. danach rief Er mich auch zurück und meinte es sei alles geregelt und der Vertrag sei Nichtens also stoniert,er würde den Wagen für Betrag X abholen! Nach 2STD. kam dieser auch,er machte einen schriflichen Kaufvertrag,auch mit dem Hinweis das der Brief noch auf der VW Bank liegt und dieser nach dem Auslösen Ihm gegeben wird,und das auch eine Vollmacht meiner Seite von meinem Vater vorliegt das ich in seinem Namen Unterschreiben darf,Außerdem wurden auch beide Personalausweißnummern festgehaten,sowie die Schäden am KFZ und das ich mein geliebtes Radio ausbauen kann.Ich bekam das Geld ,er das Auto und fertig dachte ich!
Nach 2 Tagen bekam ich vom ersten Autohändler eine Erinnerung,das ich Ihm 250euro zahlen soll,weil er der stonierung des Vertrages zugestimmt hat,nur davon wußte ich nichts.
Daraufhin schrieb ich Ihm eine e-mail wie folgt:
Ich hätte gerne von Ihnen den Scan der gekauften Fahrkarte Buchungsbestätigung, Buchungsnummer ,Preis, sowie Nachweise der zu ersetzenden Aufwendungen,damit diese mein Rechtsanwalt prüfen kann!
Daraufhin kam diese e-mail von Ihm zurück:::
Sehr geehrter Herr XXX, Sie hatten versprochen das Geld bereits am Montag zu überweisen.Die entsprechenden Nachweise hat mein Kunde im Ausland. Es wäre möglich diese zu beschaffen, jedoch wäre dies mit einem zu hohen Aufwand verbunden.Hiemit setze ich Ihnen eine Frist: Falls ich bis Dienstag, den 19.07.2011 kein Geldeingang feststelle, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Dies ist mit weiteren nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden. Sie müssen wissen, dass ich neben den entstandenen Kosten noch meinen Gewinn einklagen kann. Sie können sich gerne Rat holen. Insofern sind die Rechnungsnachweise völlig unerheblich. Die 250 Euro sind dafür da, das Vertragsverhältnis aufgrund nichterbrachter Leistung Ihrerseits auzuheben. Ich bitte Sie freundlich die Summe zu überweisen ansonsten sehe ich mich leider zu rechtlichen Schritten gezwungen. Da Sie leider nicht der einzige sind, der einen Vertragsbruch gem §433 BGB begeht können Sie sicher im Internet nachlesen, dass die Aufwandsentschädigung im Falle einer Anklage mindestens verdreifacht wird. Ich bitte um Verständnis
Erstens,hatte ich mit Ihm keinen Preis und Überweisung abgemacht für die Stonierung sondern wahrscheinlich der eigentliche Käufer der mit im Telefoniert hatte.
Zweitens welcher Kunde? wenn er den PKW schon weiter verkauft hatte,damit habe ich doch nichts zu tun,also mit dem Vertrag den Er mit einem anderen geschlossen hat?
So,ich denke aus der Nummer komme ich nicht mehr raus,ich weis das es Dummheit war,braucht mir hier auch keiner zu sagen,aber es wird schwer zu beweisen sein das ich wegen der Stonierung nicht mit Ihm gesprochen habe und auch keine 250euro ausgemacht hatte!
Von beiden Händlern habe ich die Anschrift und Telnr.
Besser wäre es gewesen, wenn du uns von Beginn an den kompletten Sachverhalt geschildert hättest. Dein Anwalt hat aber die lange Version bekommen, nehm ich an.
Die beiden Händler stecken unter einer Decke!
Der Fehler war die Annahme, dass der tatsächliche Käufer den vorher abgeschlossenen Vertrag aufheben kann. Der Vertrag bestand fort und jetzt ist dem ersten Kaufinteressenten Schadenersatz für die Nichterfüllung des bestehenden Vertrages zu zahlen.
Offensichtlch neuer Trick.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
Besser wäre es gewesen, wenn du uns von Beginn an den kompletten Sachverhalt geschildert hättest. Dein Anwalt hat aber die lange Version bekommen, nehm ich an.
ja hat er,dieser meinte das er versucht den zweiten händler aufzufordern die 250euro zu zahlen.
Wegen dem Schadenersatz hat er ja geschrieben das die Unterlagen im Ausland sind,mein Anwalt sagt,das wenn er das Auto schon weiter verkauft hatte,geht mich dieser Vertrag nichts an,also hat er was dieses Betrifft keinen Schaden,und die Konvensionalstrafe würde 10% von Kaufpreis betragen,denn weil ich Ihn darauf hingewiesen habe das der Brief noch auf der VW Bank liegt hätte er den Wagen erst weiter verkaufen dürfen wenn er den Brief und alles andere gehabt hätte.
Er rückt die Unterlagen nicht raus,auch nicht die des gekauften Bahnticket,das würde ich dem ja auch zahlen aber mehr nicht,dazu kommt das er mich innerhalb von 2 Tagen zweimal Angemahnt hat.
Schadenersatz:
Der Grundsatz ist, dass der vermeintlich Anspruchberechtigte den (Vermögens-) Schaden darzulegen hat. Kann er dies nicht, scheitert er regelmäßig mit seinem Begehren. Wo kein (Vermögens-) schaden, da (regelmäßig) kein Schadenersatz (Ausnahme z.B. Schmerzensgeld, ist hier aber uninteressant). Kann der erste Händler aber nachweisen, dass er den Wagen gewinnbringend weiterverkauft hätte, bist du für diesen entgangenen Gewinn schadenersatzpflichtig, genauso wie für die anderen Aufwendungen, die er im Vertrauen auf die Leistung vorgenommen hat (vorausgesetzt, dass ein Vertrag zwischen euch zustande kam).
Vertragstrafe:
Eine Vertragstrafe gibt's nur, wenn so vereinbart.