Autoverkauf mit Kaufvertrag, ohne Übergabe der Papiere wg. später Abmeldung

Hallo Community,

ich möchte meinen 19 Jahre alten und maroden Kombi abgeben.
Ein potentieller Käufer fand sich über Kleinanzeigen.

Nun ist es so, dass der Käufer anbot, das Fzg. auch ohne Papiere und Kennzeichen abzuholen. Er sagt, er will es ohnehin ausschlachten.

Spricht was dagegen, wenn ich den Kaufvertrag schließe, das Fzg übergebe und im Kv vermerke, "Papiere werden nach Abmeldung an die Meldeadresse nachgeschickt"

Bei dem Restpreis möchte ich natürlich großen Aufwand vermeiden. Und wenn Ihr sagt, da verbergen sich gefahren, dann bringe ich zum örtlichen Teilehändler mit Schenkungsvertrag.

Gruß Peter

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2019 um 08:14:15 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 12. Juni 2019 um 06:42:51 Uhr:


Er hat doch den Kaufvertrag! Somit ist er aus der Nummer raus.

Nicht unbedingt, da er "Müll" verkauft um somit die ordnungsgemäße Entsorgung zu umgehen (da gibt's entsprechende juristische Spitzfindigkeiten (gab's hier mal ein Thema)).

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2019 um 08:14:15 Uhr:



Zitat:

@TE, wieso meldet der Käufer nicht den Wagen ab?


Das frage ich mich auch, zumal der Käufer ja eh nicht zurück fahren kann wenn du die Schilder behältst.
Melde den doch ab, dann kann der Käufer am selben Tag noch mit den entstpempelten Kennzeichen zurück fahren.

Gruß Metalhead

Wo steht, dass er Müll verkauft.
Wie wissen nur, dass der Käufer das Fahrzeug ausschlachten will.
Wer weiß, evtl. ist mit wenig Geld der Wagen wieder fahrbereit!
Oder der Käufer sagt nur, das er ihn schlachtet um den Preis zu drücken.
Hätte, wenn und aber......

Wenn im Kaufvertrag nicht vermerkt wird, dass das Fahrzeug nur zur Entsorgung verkauft wird, ost das ein Verkauf wie jeder Andere.

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wer ein Fahrzeug abmeldt bekommt erstmal nur den Eintrag in den Brief. Erst wenn er nachweißt, dass er nicht mehr Eigentümer ist, gehört ihm das Fahrzeug offiziell nicht mehr (Haftung und Steuer)
Dieser Nachweis kann auf 2 mir bekannten Arten erfolgen: 1. Verkaufsnachweis (z. B. Vertragskopie) oder 2. Entsorgungsnachweis. Dann ist das Auto halt beim Schrotti (oder Exporteur).

Hier würde es heißen: Das Auto wird mit vertrag verkauft, abgemeldet (Vertragskopie). Die papiere werden dem Käufer übergeben. Dieser meldet das Fahrzeug dann an oder entsorgt es irgendwann (Entsorgungsnachweis). Wird es irgendwann mal am Straßenrand gefunden kann es aufgrund der Fahrgestell Nr und andere Merkmale identiviesiert werden und die die fahrzeughistorie ist Lückenlos 8A hat abgemeldet, B gekauft, B hat aber nicht neu angemeldt oder weiterverkauft (verschrotet) also hat B das Auto abgestellt)

Zitat:

Nirgendwo, es ist aber geregelt daß du das Fahrzeug entsorgen mußt und nicht einfach für 'nen Appel und ein Ei verkaufen darfst.
Ich hab das weder erfunden noch finde ich das sinnvoll, aber das ist IMHO so.

https://www.motor-talk.de/.../...von-schrottreifen-autos-t5745607.html

Eh Sorry... Entweder hast dus erfunden oder du bildest dir das ein und streust hier munter Halbwahrheiten und verunsicherst jedem der Hilfe sucht, weil er etwas unsicher ist.

Schon im ersten Satz und den folgenden von deinem Link, steht doch schon ein ganz anderer Sachverhalt. Hast du das überhaupt selbst gelesen? Danke dir, meine Zeit gestohlen zu haben.

Vielen Dank an den Rest der Antwortenden. Ich bin meinen Weg gegangen und würde es auch nochmal machen.

Na dann ist ja alles gut. 🙄

Gruß Metalhead

Moin,

Das Problem an der Sache ist - für den Staat und seine Organe ist der letzte ermittelbare Besitzer des Fahrzeugs schlussendlich der rechtlich einzig greifbare. Mit einem Kaufvertrag KANNST du da rauskommen, wenn dadurch der nächste Besitzer ermittelbar und greifbar wird. Dito mit einer Veräußerungsanzeige. Entscheidend ist halt - diese Person muss ermittelbar sein.

Das grundsätzliche Eingreifen der Staatsmacht wird bei Auffinden eines angemeldeten PKWs über Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit (Landeseigene Polizeigesetze) zuden ist es wahrscheinlich, dass keine Versicherung vorliegt, die Folgeschäden reguliert (Verstoß gegen STVO/STVZO/FZO). Die Entsorgungspflicht eines nicht betriebsbereiten (für den Gesetzgeber eben gegeben, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist) Fahrzeugs ergibt sich dann schlussendlich aus verschiedenen Landesgesetzen und Verordnungen zum Straßengebrauch und den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zur Kreislaufwirtschaft und Abfallrecht (wenn ich mich richtig erinnere müsste es Paragraph 15 Abfallgesetz sein oder mal gewesen sein).

Sprich - schlachtet der Käufer das Auto aus, hat dir ggf. Keine validen Daten geliefert, stellt die Kiste auf irgendeinen Parkplatz und du kannst den Eigentumsüberweis nicht Gerichtsfest nachweisen - dann KANN es passieren, dass du dafür gradestehen musst. Das ABER - das passiert natürlich sehr selten - weil 99.999% der Käufer ja durchaus ein ernstes Interesse am Kauf haben.

Die Komplexität ergibt sich daraus, dass.es.eine Melange von Bundes-, Landes- und Kommunalrecht ist - deshalb läuft das nicht überall gleich ab und die Grundlagen sind im Detail eben auch anders.

LG Kester

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