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Autoverkauf in die Niederlande Zollanmeldung?

Hallo zusammen,
Ich versuche aktuell einen Suzuki Swift zu verkaufen und da hat sich als Interessent ein Niederländer gemeldet. Jetzt habe ich im Internet überall gelesen, dass man die Ausfuhr ins Ausland ab einem Wert von 1.000 € beim Zoll anmelden muss. Kann mir einer sagen ob das nur für das Nicht EU-Ausland gilt oder muss ich dass auch für den Verkauf in die Niederlande machen. Das Verfahren bzw. eine gute Anleitung zu dem Thema ist leider nicht auffindbar. Ich wäre über Antworten sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Simon

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 27. Juli 2020 um 22:10:33 Uhr:


So sieht es aus.
1. Innerhalb des WU Bunnenmarktes hiebt es keine wirtschaftlichen Grenzen mehr. Egsl ob du innerhalb Deutscglsnds oder nach NL verkaufst.
2. Der Käufer muss alles anmelden.

Sorry Stephan, liest du deinen Sermon auch mal bevor du auf "Antwort erstellen" klickst oder hast du permanent 3,8 auf'm Kessel? Ist ja kaum zu lesen die Sch***e...

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Das gilt nur für Verkäufe ins Nicht-EU-Ausland.
Die Niederlande sind Teil des EU-Binnenmarktes und Verkäufe daher zollfrei.

So wie ich es im Internet verstehe geht es auch lediglich um eine Anmeldung des Verkaufes und keine Ausführgebühr oder ähnliches. Gibts da Erfahrungen?

Ich habe schon 2 Autos privat ins EU-Ausland verkauft.
Beide Autos wurden nach Kauf abgemeldet, Käufer kamen mit Bargeld und Transporter, Auto darauf verladen und das war es schon.
Ist nicht anders als Verkauf innerhalb von D.

Ich glaube das es Dir ziemlich egal sein kann. Du verkaufst doch ein Auto in Deutschland and Person X, ob die aus Holland, Brasilien oder aus Afrika kommt ist doch vollkommen unerheblich für Dich. Der Kaufvertrag wird in Deutschland geschlossen und was dann mit dem Fahrzeug passiert interessiert dich danach nicht mehr.
Also kann der Niederländer kommen und dein Auto kaufen und muss sich selber um alles andere kümmern.

Eben.
Ich gehe auch davon aus, daß der TE nicht selbst als Exporteur auftreten möchte.

So sieht es aus.
1. Innerhalb des WU Bunnenmarktes hiebt es keine wirtschaftlichen Grenzen mehr. Egsl ob du innerhalb Deutscglsnds oder nach NL verkaufst.
2. Der Käufer muss alles anmelden.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 27. Juli 2020 um 22:10:33 Uhr:


So sieht es aus.
1. Innerhalb des WU Bunnenmarktes hiebt es keine wirtschaftlichen Grenzen mehr. Egsl ob du innerhalb Deutscglsnds oder nach NL verkaufst.
2. Der Käufer muss alles anmelden.

Sorry Stephan, liest du deinen Sermon auch mal bevor du auf "Antwort erstellen" klickst oder hast du permanent 3,8 auf'm Kessel? Ist ja kaum zu lesen die Sch***e...

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