Autoverkauf an Privat, Storno der Versicherung normal?
Hi Leute,
habe mein erstes Auto verkauft. Versicherung und Zulassungsstelle hat den Kaufvertrag erhalten.
Keine 2 Tage später schreibt die Versicherung mir die Stornierungsbestätigung zum Tag des Verkaufs.
Ist das normal? Haben die nen Fehler gemacht?
Der Käufer meinte er braucht einige Zeit. Hatte ihm daher auch zwei Wochen eingeräumt. Derzeit ja nicht so einfach mit Terminen wegen Corona.
Mein Wissen war das die Versicherung ja noch läuft bis Ab/Ummeldung. Wenn der Käufer nicht tätig wird, dann erfolgt wohl ggf. nach 4 Wochen die Zwangsabmeldung.
Haftung geht auf Käufer über mit Verkauf und Übermittlung des Vertrages.
Monatsbeitrag kann die Versicherung von Verkäufer oder Käufer einziehen bis Um/Abmeldung. Da gehen die ja normal den leichtesten Weg... der bisherige Zahlt. Der kann es sich ja notfalls vom neuen zurückfordern.
Unwahrscheinlich das die jetzt einfach sagen wir fordern vom neuen.
Beim Schaden wird allerdings ja auch der neue zurückgestuft.
Auf jeden Fall hab ich den Eindruck der Versicherer hat da vielleicht was falsch gemacht. Nicht das der neue jetzt die nächsten 2-4 Wochen ohne Versicherung fährt. Wobei das auch nicht mein Problem wäre 😉
68 Antworten
Die Haltereigenschaft richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Du bist nicht der Halter. Leg Widerspruch gegen jeden Bußgeldbescheid ein und gib eine Sachdarstellung auf jede Verwarnung hin ab. So verhält man sich selbst in dieser Situation korrekt. Mehr als sagen kann man dir das hier nicht. Dass es Zeit und Nerven kostet ... naja, das hast du dir schon selbst eingelöffelt. Da hilft kein Jammern. Da hilft nur aktiv zu werden.
Zitat:
@FoVITIS schrieb am 25. März 2021 um 06:13:15 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. März 2021 um 05:31:22 Uhr:
Wie hast Du Dir die Anschrift nachweisen lassen?Für den Ver/Kauf eines Autos ist ja nicht mal die Schriftform vorgesehen.
Irgendwelche Adressnachweise auch nicht. Da ein Pass gezeigt wurde der ja keine Adresse hat, habe ich leider nichts mit einer Adresse. Bei mir auch nichts einfällt dass Fälschungssicher wäre.Hätte ich gewusst dass es so verläuft hätte ich das Auto ja direkt bei den Käufern am Wohnort verkaufen müssen 🙁
Kann natürlich erst mal nicht mehr gut schlafen.
Und was die Zulassungsstelle angeht. Die hatte ich ja auch direkt schon beim Verkauf gefragt ob ich das Fahrzeug abmelden könnte mit Ablauf der Frist die im Vertrag steht. Da meinte sie nur dass die Veräußerung eingetragen wurde und ich nichts tun könnte. Auch nicht wenn ich persönlich vorbeikomme.
Wie wird wohl nichts übrig bleiben außer zur Polizei zu gehen. Vielleicht kann die mir noch verraten auf das Fahrzeug immer noch auf mich zugelassen ist oder die mit ihren schreiben einfach nur so lange gebraucht haben. Wenn Ersteres der Fall ist, müsste ich auf jeden Fall Strafanzeige stellen.
Und wenn das Fahrzeug immer noch an der selben Ecke der Stadt parkt, sollte es ja auch nicht so schwer sein still zu legen beziehungsweise die Benutzer festzunehmen.
Hinterher ist man immer schlauer. Aber das Fahrzeug wurde für Unter 500 € verkauft. Da findet man wohl leider nur so ein bestimmten Personenkreis wie es scheint
Genau, die Schriftform ist für einen Kaufvertrag nicht vorgeschrieben, aber für eine Veräußerungsanzeige nach 13/4 gilt:
"Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten."
Schön dass man immer nur weiß,was man nicht braucht.
Und genau mit diesen 500 Euro Karren wird das doch regelmäßig gemacht. Viele wissen nicht mal wer der Erwerbe ist.
Ja wie gesagt, liegt alles bei der Zulassungsstelle. Diese teilte inzwischen mit das sie vielleicht irgendwann dann mal auch das Fahrzeug Stillegen lassen werden, ich da aber keinen Einfluss drauf habe. Außerdem ist es noch versichert.
Mit Hilfe der Polizei konnte ich die Adresse des Käufers korrigieren. Außerdem gleich die Info bekommen das Ummeldungen derzeit gerne mal zwei Monate brauchen ... wtf.
Immerhin ändert das Privatunternehmen das Einkassiert wie sie mitteilen einfach die Daten auf den neuen Halter ab wenn ich das Fahrzeug nicht mehr habe. Bussgeldstelle wird wohl ähnlich verfahren. Aber für jeden Bescheid dann neu... hoffe kommt keiner mehr.
Die Hoffnung kann ich Dir nehmen.
Mit bissel Pech,hat Dein Erwerber das Fahrzeug schon weiter verkauft.
Ist Deine Veräußerungsanzeige vollständig, mit allen Daten und Unterschrift des Erwerbers an die Zulassungsstelle gegangen?
Dann spreche mit Deiner Versicherung, ob Du Deinen Vertrag kündigen kannst,sie die Kündigung annehmen und eine Anzeige nach 25 Abs 1 FZV an die Zulassungsstelle schicken. Dann geht das etwas fixer.
Ansonsten hat die Zulassungsstelle die Möglichkeit nach 13 Abs 4 FZV die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt aufzubieten und nach 4 Wochen die Zulassung zu beenden.
Und das nächste Mal, melde das Fzg ab, bevor Du es wem verkaufst.
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. März 2021 um 17:1:59 Uhr:
Die Hoffnung kann ich Dir nehmen.
Arbeitest du zufällig als Motivationstrainer? 😁
"Zu gegebenen Zeit wird die Zulassung von Amts wegen beendet werden. Bei der Beendigung der Zulassung handelt es sich nicht um ein Antragsverfahren. Es obliegt der Behörde wann die Beendigung der Zulassung durchgeführt wird.
Zu gegebener Zeit werden Sie über die Beendigung der Zulassung informiert.
Eine Anzeige Ihrer Versicherung liegt uns nicht vor. Das Fahrzeug ist weiterhin versichert."
Versicherung hat alleine heute sicher schon 4 Mails im Kundenportal bekommen.
Meinen Vertrag kann ich nicht kündigen... der wurde schon vor über nem Monat storniert... inkl. Auszahlung Restguthaben.
Abmelden kann ich nicht da ich keinen Privatparkplatz habe... ich kann es halt nur mit Überführungskennzeichen verkaufen oder ohne Schlüssel. Die gibts dann wenn Kennzeichen gebrachgt werden.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 25. März 2021 um 17:14:41 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. März 2021 um 17:1:59 Uhr:
Die Hoffnung kann ich Dir nehmen.Arbeitest du zufällig als Motivationstrainer? 😁
Auf keinen Fall.
Aber mir sind Fälle wie beim TE mehrfach bekannt. Und beim überwiegenden Teil,handelt es sich um fzg mit Rest HU und unter 1000 Euro.
Der/die Erwerber haben mehr von dem zugelassenen Zustand als von dem tatsächlichen Wert des Fzg. Es besteht gar kein Interesse, dass Fzg umzumelden.
Wenn der Hobel dann durch ist, bleibt er irgendwo am Straßenrand stehen und fertig.
Zitat:
@FoVITIS schrieb am 25. März 2021 um 17:24:48 Uhr:
"Zu gegebenen Zeit wird die Zulassung von Amts wegen beendet werden. Bei der Beendigung der Zulassung handelt es sich nicht um ein Antragsverfahren. Es obliegt der Behörde wann die Beendigung der Zulassung durchgeführt wird.
Zu gegebener Zeit werden Sie über die Beendigung der Zulassung informiert.Eine Anzeige Ihrer Versicherung liegt uns nicht vor. Das Fahrzeug ist weiterhin versichert."
Versicherung hat alleine heute sicher schon 4 Mails im Kundenportal bekommen.
Meinen Vertrag kann ich nicht kündigen... der wurde schon vor über nem Monat storniert... inkl. Auszahlung Restguthaben.
Abmelden kann ich nicht da ich keinen Privatparkplatz habe... ich kann es halt nur mit Überführungskennzeichen verkaufen oder ohne Schlüssel. Die gibts dann wenn Kennzeichen gebrachgt werden.
Wenn der Vertrag storniert wurde,dann müsste ja die Deckung bei der Zulassungsstelle zurückgezogen worden sein und dann wäre eine Anzeige nach 25/1 Fzv eingegangen.
Spätestens 4 Wochen nach Anzeigeneingang würde das Fzg wg. Fehlendem Versicherungsschutz zur Fahndung ausgeschrieben.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. März 2021 um 18:36:34 Uhr:
Auf keinen Fall.
Aber mir sind Fälle wie beim TE mehrfach bekannt. Und beim überwiegenden Teil,handelt es sich um fzg mit Rest HU und unter 1000 Euro.Der/die Erwerber haben mehr von dem zugelassenen Zustand als von dem tatsächlichen Wert des Fzg. Es besteht gar kein Interesse, dass Fzg umzumelden.
Wenn der Hobel dann durch ist, bleibt er irgendwo am Straßenrand stehen und fertig.
Sonderbar ist das allemal. Wenn jemand 1000 Euro oder auch nur 500 bezahlt, um 2 Monate Auto zu fahren, hätte er auch gleich Taxi fahren können. Taxifahrer gibt es ja auch aus aller Herren Länder, also Landsleute zu finden, ist für den ausländischen Mitbürger recht einfach. Hätte er damit noch Geld gespart.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. März 2021 um 18:40:39 Uhr:
Wenn der Vertrag storniert wurde,dann müsste ja die Deckung bei der Zulassungsstelle zurückgezogen worden sein und dann wäre eine Anzeige nach 25/1 Fzv eingegangen.
Spätestens 4 Wochen nach Anzeigeneingang würde das Fzg wg. Fehlendem Versicherungsschutz zur Fahndung ausgeschrieben.
Ja das hätte ich eigentlich auch so gedacht. Aber es ist nichts passiert seitdem.
Vielleicht machen die Corona Maßnahmen aus vier Wochen jetzt ja neuerdings acht....Alles schon sehr seltsam gelaufen.
Wenn ich nicht so genervt wäre wegen irgendwelchen Bußgeldbescheiden an mich.
Und es im Internet nicht solche Horror Stories geben würde, von wegen der neue Halter konnte nicht ermittelt werden also musst der alte bezahlen. Dann würde ich auch nichts weiter unternehmen.
Was ich mich aktuell Frage ist ob ich die Kennzeichen einfach abnehmen darf oder abnehmen lassen darf.
Das Auto würde ja dann im öffentlichen Raum ohne Kennzeichen stehen.
Wenn Du die Kennzeichen abbaust, wäre das Diebstahl. Man könnte auch nur die Stempel abkratzen, das wäre eine kleine Sachbeschädigung, die eh niemand anzeigt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. März 2021 um 20:01:03 Uhr:
Man könnte auch nur die Stempel abkratzen, das wäre eine kleine Sachbeschädigung, die eh niemand anzeigt.
Hi,
dass darf nur die Behörde!!
MfG
Dürfen tätest Du schon wollen, aber erwischen lassen solltest Du dich nicht haben getraut. (Sehr frei nach Karl Valentin.)
Weißt Du überhaupt wo das Auto zu finden wäre?
Zitat:
@FoVITIS schrieb am 25. März 2021 um 19:46:45 Uhr:
Ja das hätte ich eigentlich auch so gedacht. Aber es ist nichts passiert seitdem.
Vielleicht machen die Corona Maßnahmen aus vier Wochen jetzt ja neuerdings acht....Alles schon sehr seltsam gelaufen.
Wenn ich nicht so genervt wäre wegen irgendwelchen Bußgeldbescheiden an mich.
Und es im Internet nicht solche Horror Stories geben würde, von wegen der neue Halter konnte nicht ermittelt werden also musst der alte bezahlen. Dann würde ich auch nichts weiter unternehmen.Was ich mich aktuell Frage ist ob ich die Kennzeichen einfach abnehmen darf oder abnehmen lassen darf.
Das Auto würde ja dann im öffentlichen Raum ohne Kennzeichen stehen.
Was hat Corona damit zu, dass Du Dein Auto angemeldet weiter gibst?
Weißt Du wo das Auto steht?
Zitat:
@Pauliese schrieb am 25. März 2021 um 20:45:03 Uhr:
Weißt Du überhaupt wo das Auto zu finden wäre?
Warum nicht erwischen lassen ?
Ich meine es sind ja meine Kennzeichen. Auf meinen Namen. Meine persönlichen Daten 🙂
Und da die Bußgelder immer an derselben Adresse waren würde ich da mal schauen 😉