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Autoverkauf an Holländer

Themenstarteram 23. Mai 2021 um 12:52

Hallo, ich möchte ein Auto verkaufen und habe einen Interessenten aus Holland.

Soweit alles geregelt, er möchte es mit Kurzzeitkennzeichen abholen und bar bezahlen und hätte dazu gerne Fotos vom Fahrzeugschein Seite 1+2 und vom Tüvbericht.

Spricht da was gegen? Heutzutage weiß man ja nie….

Danke für die Hilfe!

Hobbit

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20 Antworten

Mit einem Kurzzeitkennzeichen darf er das Auto nicht ins Ausland fahren. Dafür braucht er ein Ausfuhrkennzeichen.

Vermutlich will er ein solches vorab in NL besorgen. In Deutschland braucht man dafür Zulassungsbescheinigung 1 und 2 und den Nachweis über die HU. Ob auch Kopie anerkannt werden und wie das in NL ist, weiß ich aber nicht.

Ich hätte aber kein Problem damit, die Fotos zu schicken.

Spricht meiner Meinung nach nichts dagegen..

Ja, die Übermittlung von Kopien stellt hier kein Problem dar. Habe ich auch schon bei Interessenten aus Dänemark gemacht.

Ohne wird es ein Problem bei der Erstellung der Kurzzeit-Kennzeichen..

Themenstarteram 23. Mai 2021 um 16:02

Top, dann mach ich das so!

 

Danke Euch und noch ein Schönes We!

Ich habe unseren Golf vor ein paar Wochen an einen Händler aus den Niederlanden verkauft

Dieser hat keine Kopie der Zulassungsbescheinigung benötigt.

Hat hier gelbe Schilder montiert. Ob das Überführungskennzeichen etc .waren kann ich nicht sagen

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 23. Mai 2021 um 15:46:03 Uhr:

Mit einem Kurzzeitkennzeichen darf er das Auto nicht ins Ausland fahren. Dafür braucht er ein Ausfuhrkennzeichen.

Vermutlich will er ein solches vorab in NL besorgen. In Deutschland braucht man dafür Zulassungsbescheinigung 1 und 2 und den Nachweis über die HU. Ob auch Kopie anerkannt werden und wie das in NL ist, weiß ich aber nicht.

Ich hätte aber kein Problem damit, die Fotos zu schicken.

Offiziell ja, aber in der Praxis werden Kurzzeitkennzeichen in den meisten EU-Ländern, vorallem in den Nachbarländern geduldet.

Als ich das letzte mal Kurzzeitkennzeichen geholt hatte, fragte mich die Dame, ob ein Fahrt ins benachbarte Ausland geplant sei und falls ja, würde das ein Paar Euro extra in der Versicherung kosten.

Brauchte ich zwar nie, aber möglich soll das schon sein.

Ist jedoch einige Jahre her. Keine Ahnung, ob das zwischenzeitlich auch geändert wurde.

Die Versicherung dazu bekommt man aber doch nicht bei der Zulassungsstelle, sondern man muss wie bei der richtigen Zulassung eine eVB Nummer beantragen.

Zitat:

@Martyn136 schrieb am 25. Mai 2021 um 00:50:43 Uhr:

Die Versicherung dazu bekommt man aber doch nicht bei der Zulassungsstelle, sondern man muss wie bei der richtigen Zulassung eine eVB Nummer beantragen.

Die Versicherung habe ich von dort, wo ich auch die Kurzzeitkennzeichen her habe, nämlich direkt neben der Zulassungsstelle in ein kleines Häuschen.

Ist grundsätzlich überhaupt kein Problem.

Ich wäre nur skeptisch, wenn es weitere Anzeichen von Betrug gibt, z.B., dass das Fahrzeug keine Anhängerkupplung hat und trotzdem in die Niederlande gehen soll.

Versicherung für KZK kann man auch online kaufen. Dauert mit Paypal Zahlung keinen 5 Minuten bis die auf dem Handy ist.

Mann kann auch auswählen ob mit oder ohne Grüne Karte (Ausland)

Bissel unsinnig,weil nicht alle EU Staaten die deutschen KZK anerkennen.

Jetzt wäre mal interessant, ob alles gut geklappt hat. Ist ja nun fast eine Woche her und mittlerweile wird er ja wohl dagewesen sein.

Dann schubsen wir @Hobbit73 mal an.

Gibt's neues?

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