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Autoverkäufer kommt nicht zum Verkaufstermin.

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 7:01

Verkäufer kommt nicht zum fest vereinbarten Besichtigungstermin.

Bin Gestern mit meiner Tochter von Heilbronn nach Waldmohr gefahren um einen Wohnwagen zur kaufen,Termin war mehrmals von dem Verkäufer tel.bestätigt,vor 30 min.bis Ankunft habe nochmal den Termin best. gelasst.

Beim Ankunft(ca. 240km) angerufen,bescheid gesagt- das ich,- da bin(16/30),darauf hin der Verkäufer- :Warten Sie Bitte an der Tankstelle Esso,trinken sie ein Kaffee,brauche noch min 25 min.

Wir sind dann rein ,Kaffee und Bötchen( Quittung,zufällig vorhanden)

17uhr 06 habe wieder angerufen,-ab da ging keiner mehr ran,oder nicht erreichbar zeichen Deutsch.

mehrere misslungene versuche später Whatsapp,sms,anruf,

um 17uhr 51 haben wir uns ein Energiedrink mit Quittung gekauft und nachhause gefahren.(ca.200km.)

Bin Selbständiger Fahrschulinhaber/Fahrlehrer hätte an dem Tag mehrere Fahrstunden Geben können wenn ich nicht durch halbe Deutschland rum spazieren geschickt werde.

Telefonbuch anruflisten einträge von 30.09.17

1)-9/07

2)-9/08 Allgem.Fragen Gasprüfung/TÜV?

3)-9/58 Preiskampf(ich 5,9taus.€-er 6,0tausend€)

4)-12/58

5)-13/25--

6)SmS mit Bestätigung und Adresse13/33

13uhr40 Lösgefahren aus Heilbronn

7)-15/37-----38km vor Waldmohr (Verkaufer fährt los.)

8)-16/31--- Ankunft Tel. bestättigt.(bitte 25min,warten)

9)-17/06-17/13-nicht erreichbarkeit ansage Deu.

10)-17/17-SMS + Whatsapp(kein Antwort)

11)-17/20-17/34-(17/46 SMS)17/51-Nichterreichbarkeitszeichen auf Franzosisch.

Wer kann mir bitte helfen?wie soll ich vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Was? Du hast deinen Fahrschülern kurzfristig ihre Fahrstunden abgesagt, weil du dir nen Wohnanhänger kaufen willst?

Na pass mal auf, daß die nicht mit Schadensersatzforderungen auf dich zukommen. Manche sind dafür vielleicht 200km durch halb Deutschland gefahren und müssen unverrichteter Dinge 240km wieder heim. Mit Quittung.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Oktober 2017 um 14:47:23 Uhr:

Klar, die Fahrtkosten zu einem Besichtigungstermin einklagen. Und gewinnen. Träumt weiter.

Ach, du dürftest das doch wissen: Es kommt immer darauf an, was man wie vorträgt und darlegt.

Ich bin nicht sicher, ob aus einem vereinbarten Treffen bereits ein Vertragsverhältnis abzuleiten ist. Besonders dann, wenn sich die Parteien vielleicht über Inhalt, aber nicht über Bedingungen verständigt haben.

Somit ist zwar der Inhalt, nämlich die Besichtigung des Wohnwagens, unstrittig. Eine Kaufabsicht mag unterstellt werden können, bleibt jedoch hypothetisch. Alle Bedingungen dazu aber fehlen oder sind zumindest nicht bekannt.

Ein Autohaus wird keinem Kunden einen Betrag für nutzlos vertane Zeit in Rechnung stellen, wenn er kein Auto gekauft hat. Auch kein Kunde käme auf die Idee, dem Autohaus eine Rechnung zu stellen, wenn ihm das Objekt seiner Begierde vor Ort dann doch nicht zusagt

Es entspricht auch der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Interessenten, auch wenn sie lange Anfahrtswege in Kauf nehmen, auf ihr Risiko Zeit und Aufwendungen riskieren, ohne einen möglichen Kaufabschluss tätigen zu können.

Auch wenn das Verhalten des potentiellen Verkäufers moralisch zu missbilligen ist, sehe ich dennoch die Erstattung von Auslagen als keineswegs gerechtfertigt.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 4. Oktober 2017 um 15:06:05 Uhr:

Ich bin nicht sicher, ob aus einem vereinbarten Treffen bereits ein Vertragsverhältnis abzuleiten ist.

wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, den Thread zu lesen, hättest Du aber vielleicht verstehen können, dass es hier um Pflichten aus der Vertragsanbahnung geht. Ein bestehender Vertrag ist nicht Voraussetzung für den §311 BGB.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 4. Oktober 2017 um 15:06:05 Uhr:

Ich bin nicht sicher, ob aus einem vereinbarten Treffen bereits ein Vertragsverhältnis abzuleiten ist

Es geht ja auch um die Anbahnung eines Vertragsverhältnisses und nicht den Abschluss als solches. Es geht um Aufwendungen, die man im Vertrauen darauf tätigt, dass es zu einem Vertragsschluss noch kommt.

 

Edit: ja doppelt, wie der Vorposter ja auch erläutert hat...

Zitat:

@Bananenbiker schrieb am 3. Oktober 2017 um 16:31:55 Uhr:

Jupp, ich kenne einige Leute die das Zeugs lieber wegwerfen als mit irgendwelchen selbsternannten Schlaumeiern stundenlang zu verhandeln und fruchtlos diskutieren..............

Naja, am gleichen Abend kam ein anderer. Hat alles zu meinem Wunschpreis mitgenommen.... Ich hätte es sonst behalten, das Material war 1A Zustand.

Schon bei einer Aufnahme von Vertragsverhandlungen werden Inhalte und Bedingungen besprochen. Letztere fehlen aber offenbar völlig. Editiert.

nein, dazu reicht es schon, dass man vereinbart, wo man sich trifft um ggf. über Vertragsbedingungen zu reden.

Vielleicht hilft es dem einen oder anderen, die mögliche Anspruchsgrundlage negativ abzugrenzen.

Was definitiv keine Ansprüche gibt:

- Interessent fährt von sich aus und ohne vorherige Absprache / Kontaktaufnahme zu einem Autohändler.

- Interessent fährt von sich aus und ohne vorherige Absprache / Kontaktaufnahme zu einer Privatperson, bei der er ein Schild "Zu verkaufen" gesehen hat.

Diese Fälle liegen hier aber nicht vor.

Der potentielle Verkäufer wusste, dass der Interessent anreisen muss und wird, er hat explizit einen Ort und einen Termin mit ihm vereinbart und diesen mehrfach bestätigt.

Das einzige, was den Vertragssabschluss vereiteln könnte, ist, dass sich die beiden eben nicht einig werden. Das liegt dann im Gefahrenbereich des Interessenten. Aber der Verkäufer muss ihm diese Verhandlung und Entscheidung überlassen, wenn es schon einmal so weit gekommen ist.

Die "Verweigerer" hier haben wohl ein ungutes Bauchgefühl, weil ohne konkreten Vertrag Schadensersatzansprüche verlangt werden. Das ist verständlich, rührt aber wohl daher, dass sie den Schadensersatz falsch fassen: Der geht hier nur auf die Reisekosten (wohl nicht einmal auf den Verdienstausfall, den wird sich der Interessent abschminken können, denn es ist seine Sache, entsprechend zu terminieren).

Er geht auch nicht auf das positive (Erfüllungs-) Interesse. Denn dazu wäre ein Vertrag nötig gewesen.

Nur die Schadenspositionen, die für den potentiellen Verkäufer vorhersehbarer Weise aus seiner Nichteinhaltung der getroffenen Verabredung herrühren (und das sind nun mal die Reisekosten) sind erstattungsfähig.

Danke!. So kommt Licht in die Sache und macht auch Sinn.

Kenne ich nicht anders

Warum auf zwei Threads verteilt?

Um die Reichweite der sich ankündigenden Werbung für ein "Geschäftskonzept" zu erweitern ....

Nach fast 2 Jahren Ruhe wird es ja auch mal Zeit! ;)

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. September 2019 um 18:08:57 Uhr:

Um die Reichweite der sich ankündigenden Werbung für ein "Geschäftskonzept" zu erweitern ....

Wohl eher Rohrkrepierer

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