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Autoverkäufer kommt nicht zum Verkaufstermin.

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 7:01

Verkäufer kommt nicht zum fest vereinbarten Besichtigungstermin.

Bin Gestern mit meiner Tochter von Heilbronn nach Waldmohr gefahren um einen Wohnwagen zur kaufen,Termin war mehrmals von dem Verkäufer tel.bestätigt,vor 30 min.bis Ankunft habe nochmal den Termin best. gelasst.

Beim Ankunft(ca. 240km) angerufen,bescheid gesagt- das ich,- da bin(16/30),darauf hin der Verkäufer- :Warten Sie Bitte an der Tankstelle Esso,trinken sie ein Kaffee,brauche noch min 25 min.

Wir sind dann rein ,Kaffee und Bötchen( Quittung,zufällig vorhanden)

17uhr 06 habe wieder angerufen,-ab da ging keiner mehr ran,oder nicht erreichbar zeichen Deutsch.

mehrere misslungene versuche später Whatsapp,sms,anruf,

um 17uhr 51 haben wir uns ein Energiedrink mit Quittung gekauft und nachhause gefahren.(ca.200km.)

Bin Selbständiger Fahrschulinhaber/Fahrlehrer hätte an dem Tag mehrere Fahrstunden Geben können wenn ich nicht durch halbe Deutschland rum spazieren geschickt werde.

Telefonbuch anruflisten einträge von 30.09.17

1)-9/07

2)-9/08 Allgem.Fragen Gasprüfung/TÜV?

3)-9/58 Preiskampf(ich 5,9taus.€-er 6,0tausend€)

4)-12/58

5)-13/25--

6)SmS mit Bestätigung und Adresse13/33

13uhr40 Lösgefahren aus Heilbronn

7)-15/37-----38km vor Waldmohr (Verkaufer fährt los.)

8)-16/31--- Ankunft Tel. bestättigt.(bitte 25min,warten)

9)-17/06-17/13-nicht erreichbarkeit ansage Deu.

10)-17/17-SMS + Whatsapp(kein Antwort)

11)-17/20-17/34-(17/46 SMS)17/51-Nichterreichbarkeitszeichen auf Franzosisch.

Wer kann mir bitte helfen?wie soll ich vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Was? Du hast deinen Fahrschülern kurzfristig ihre Fahrstunden abgesagt, weil du dir nen Wohnanhänger kaufen willst?

Na pass mal auf, daß die nicht mit Schadensersatzforderungen auf dich zukommen. Manche sind dafür vielleicht 200km durch halb Deutschland gefahren und müssen unverrichteter Dinge 240km wieder heim. Mit Quittung.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Oktober 2017 um 11:12:25 Uhr:

Beim nächsten Deal nimmst Du 4 Fahrschüler mit und reitest mit denen die Langstreckenausbildung ab. ;)

Gar nicht blöd :D Da hätte er als Selbständiger eigentlich auch selbst draufkommen können …

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. Oktober 2017 um 11:02:51 Uhr:

 

Nochmal zum Mitschreiben: Wenn du deinen Fahrschülern gebuchte Stunden absagst, und zwar völlig egal aus welchem Grund, ist das einzig und allein dein Privatvergnügen.

Unglaublich, was mittlerweile für eine Schadenersatzmentalität herrscht. Schuld sind immer die anderen

Ja gut, wenn der Verkäufer nicht zum vereinbarten Termin erscheint, bzw. Verspätung angibt aber dann auch nicht mehr ans Telefon geht und den Interessenten weiter im Dunkeln stehen lässt würdest Du das auch nicht gut finden.

Was kann also der TE dafür, wenn der Verkäufer nicht erscheint und diesen über 240 Km anfahren lässt.

Den Ärger kann ich da schon verstehen.

Ich würde schon mal behaupten, daß eben dieser Verkäufer sein Leben nicht organisiert bekommt.

Wenn ich schon einen Interessenten habe, der auch noch den Weg von 240 Km auf sich nimmt, dann bin ich auch zur besagten Zeit am besagten Ort.

Zitat:

@twindance schrieb am 1. Oktober 2017 um 10:36:53 Uhr:

 

Man hätte auch ein wenig länger warten können. Ebenso könnte jetzt der verhinderte Verkäufer mosern können: "Habe extra Verspätung avisiert, komme an, Käufer weg"

Ja gut, wie lange soll der Käufer deiner Meinung nach warten ?

1 Std würde ich noch akzeptieren, vermutlich auch 1,5 Std.

Aber 2, 3 oder gar 4 Std eher nicht

Es liegen keinerlei Vertragsverhältnisse vor. Daher die Sache abhaken.

Zitat:

@Aljoscha777 schrieb am 1. Oktober 2017 um 10:51:18 Uhr:

Es sind keine aus der Luft gegriffene Verdienstvorstellüngen sind reale menschen wo die Fahrstunden ,wo für Samstag festgelegt waren,kurzfristig abgesagt bekommen.Der Verkäufer hat bis 17 Uhr Max. Zeit.

Es sind fast 500 km,und ein Ganzer Tag dafür aufgegangen.

Hallo Aljoscha,

wenn man selbstständiger Fahrlehrer ist (so habe ich das verstanden), hat man doch sicherlich einen Rechtsanwalt an der Hand. Der kann Dir rechtsverbindliche Auskunft geben. Hier im forum darauf zu vertrauen, dass Dir eine Auskunft gegeben wird, mit der Du etwas anfangen kannst, ist blauägig.

 

Bin fassungslos, was dem Threadersteller hier passiert ist. Eine Frechheit!

Ich rate dringend zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes!!!!!:D

(Duck und wech....):p

am 1. Oktober 2017 um 12:17

Naja, es ist schon Schei... wenn man so weit faehrt, dann aber verladen wird. Aber, wer sich auf sowas einlaesst,der muss damit rechnen das es auch in die Hose gehen kann. Also wenn ich so weit fahren wuerde, dann haette ich vorher das Fahrzeug oder den Wohnwagen per Mail reserviert und haette mir das auch per Mail bestaetigen laessen. Ich wuerde mich auch nie irgendwo an einem Platz X treffen, sondern an der Adresse des Verkaeufers.

Ich denke es ist fraglich alles vom Verkaeufer erstattet zu bekommen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. Oktober 2017 um 12:14:13 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. Oktober 2017 um 11:02:51 Uhr:

 

Nochmal zum Mitschreiben: Wenn du deinen Fahrschülern gebuchte Stunden absagst, und zwar völlig egal aus welchem Grund, ist das einzig und allein dein Privatvergnügen.

Unglaublich, was mittlerweile für eine Schadenersatzmentalität herrscht. Schuld sind immer die anderen

Ja gut, wenn der Verkäufer nicht zum vereinbarten Termin erscheint, bzw. Verspätung angibt aber dann auch nicht mehr ans Telefon geht und den Interessenten weiter im Dunkeln stehen lässt würdest Du das auch nicht gut finden.

Was kann also der TE dafür, wenn der Verkäufer nicht erscheint und diesen über 240 Km anfahren lässt.

Den Ärger kann ich da schon verstehen.

Ich würde schon mal behaupten, daß eben dieser Verkäufer sein Leben nicht organisiert bekommt.

Wenn ich schon einen Interessenten habe, der auch noch den Weg von 240 Km auf sich nimmt, dann bin ich auch zur besagten Zeit am besagten Ort.

Natürlich würde ich das auch nicht gut finden und mir vor Ärger über einen verschenkten Tag und 500 km umsonst gefahrene Kilometer in den Hintern beißen. Ich würde aber nicht daran denken die Kosten und den Verdienstausfall jemand anderem anzulasten, das entbehrt einfach jeder Grundlage. Zumal ihn ja keiner gezwungen hat, die Reise anzutreten und den Fahrschülern abzusagen.

Ein Wohnwagen lässt sich genauso gut am Sonntag besichtigen wie am Samstag … wenn der Verkäufer darauf nicht anspringt, hat er halt Pech gehabt, dann fahr ich schon gar nicht erst los. Lehrgeld muss jeder mal zahlen, diesmal hat’s halt den TE erwischt.

Ihr lieben Leute, ein bisschen seriöser könnte man vielleicht mit der ernst gemeinten Frage umgehen. Tatsache ist, dass der TE Aufwendungen hatte, weil ihm ein Verkäufer eine Zusage für eine Besichtigung gemacht hat. Selbstverständlich hat der TE Anspruch darauf, diese ersetzt zu bekommen. Der Fall ist vergleichbar wenn das Auto zwischenzeitlich verkauft ist oder in viel schlechterem Zustand als angegeben. Auch dafür gibt es Schadenersatz, das ist rechtlich hinreichend dokumentiert.

Nur mit dem Verdienstausfall wird es schwierig. Auto anschauen ist Privatvergnügen und findet in der Freizeit statt. Stunden kann man nachholen, so dass ein echter Schaden nicht entsteht.

Worauf begründest du deine Meinung, dass man Aufwendungen aufgrund einer Besichtigung ersetzt bekäme?

Der Fall ist mitnichten vergleichbar mit einem Zwischenverkauf etc., da eine Besichtigung überhaupt keine vertragliche Bindung darstellt. Ein Schaden kann also gar nicht entstanden sein.

Was wäre denn, wenn der Kaufinteressent nach Besichtigung kein Interesse zeigt? Ist er dann deiner Meinung nach dem Verkäufer schadenersatzpflichtig für dessen Aufwendungen? Obwohl gar kein Vertragsverhältnis besteht?

Zitat:

@Aljoscha777 schrieb am 1. Oktober 2017 um 10:36:19 Uhr:

An Alle Ungebildete Besserwisser,habe nach einen Juristischen Rat gefragt...

Dir gebildetem Unwisser scheint wohl nicht bekannt zu sein, dass juristische Beratung durch Nichtjuristen nicht erlaubt ist...

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 1. Oktober 2017 um 10:10:05 Uhr:

Nach neun Anrufen innerhalb von 7 Stunden hätte ich als Verkäufer die Nase voll gehabt.

Genau aus dem Grund, gibt es ja auch den Ratschlag beim Verkauf eines Fahrzeuges eine Prepaid-Karte zu nutzen, die danach wieder im Schrank verschwindet....

Aufwendungen in Anbahnung und in dem Vertrauen auf das Zustandekommen eines Vertrags sind grds. erstattungsfähig, da hat Kai schon recht. Das kommt aber auf den konkreten Einzelfall ein und kann hier auch gar nicht beantwortet werden. Auch weil man ja nicht zu 100% alle Infos zur Verfügung hat. Für eine reine Besichtigung wird man allerdings kaum eine entsprechende Entschädigung bekommen können.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 1. Oktober 2017 um 14:47:04 Uhr:

… Für eine reine Besichtigung wird man allerdings kaum eine entsprechende Entschädigung bekommen können.

Eben. Hätten die beiden einen Vorvertrag, eine Kaufabsichtserklärung oder Vergleichbares, sähe das anders aus.

Nix genaues weiß man halt nicht. Daher wäre ich hier mit absoluten Aussagen halt auch mal zurückhaltend.

am 1. Oktober 2017 um 14:34

Der ist niemals Fahrlehrer, lasst euch nicht veräppeln. Schaut euch doch die "Beiträge" an.

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