Autounfall beim Linksabbiegen
Hallo.
Ich weiss nicht ob das das richtige Unterfoum ist, aber ich poste mal einfach hier.
Meine Schwester hatte heute morgen einen schlimmen Autounfall mit einem Motorradfahrer. Es hat sich so zugespielt:
Sie fuhr auf einer Landstrasse und wollte nach links abbiegen. Hinter ihr fuhr ein Auto und ein Motorrad, und hinter dem Motorrad war noch ein Motorrad mit dem Sie den Unfall hatte. Als meine Schwester beim Linksabbiegen war, setzte der 2te Motorradfahrer auf einmal zum Überholvorgang an, und fuhr voll in das Auto meiner Schweter rein.
Jetzt meinten die Polizisten am Unfallort das sie vielleicht eine Teilschuld bekommen soll!?!?!?
Aber das kann doch gar nicht sein! Was kann Sie denn dafür wenn der Motorradfahrer überholt und Sie nicht sieht!
Was meint ihr?
Danke!
Gruss
sniffx
Beste Antwort im Thema
Wenn, man kann nichts anderes vermuten, die Linksabbiegerin sich ordnungsgemäß eingeordnet hatte, dieses auch noch rechtzeitig durch "Linksblinken" angezeigt hatte und sich unmittelbar vor dem Abbiegen davon überzeugt hat, dass sie niemanden gefährdet, halte ich, meine Meinung, eine Mithaftung für ausgeschlossen.
Als Überholer hat man zudem noch besondere Sorgfaltspflichten und muss z. B. damit rechnen, dass andere Fahrzeuge vor einem abbiegen oder auch zum Überholen ansetzen wollen.
Da ich auch ein erfahrener Motorradfahrer bin, möchte ich auch erwähnen, dass man als erhöht gefährdeter Verkehrsteilnehmer besonders mit ein- oder abbiegendem Verkehr rechnen sollte, es sei denn, man möchte von dem Recht vorzeitig abzuleben Gebrauch machen.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Was erlauben Polizisten...?
Hallo Elk_EN,
der Link:" Was erlauben Polizisten...? ", ist sehr interessant!
Viele Grüße
quali
Sie hat sich zur Mitte hin eingeordnet und geblinkt und die Spiegel benutzt usw...
Die Zeugen haben ausgesagt der der Motorradfahrer angeschossen oder angeflogen kam..., also viel zu schnell. Es handelte sich dabei um eine 70ger Zone.
Der Motorradfahrer ist schwer verletzt, ist aber ausser Lebensgefahr.
Zitat:
Original geschrieben von sniffx
Der Motorradfahrer ist schwer verletzt, ist aber ausser Lebensgefahr.
Puh.
Da kann man nur allen Beteiligten die besten Genesungswünsche übermitteln, in physischer wie psychischer Hinsicht.
Blieb denn deine Schwester unverletzt?
Ohne Anwalt geht hier gar nichts.
Schon von Amts wegen.
Kopf hoch.
schön, dass man hier immer viele gut gemeinte ratschläge findet. aber in diesem fall können wir alle nicht wirklich weiterhelfen, denn wir waren halt nicht dabei!
die polizei vor ort kann auch nur ihre einschätzung wiedergeben und ist in den seltensten fällen augenzeuge. du aussage sollte vielleicht als eine art "warnung" aufgefasst werden: es ist möglich, dass sich der ablauf am ende so darstellt, dass man selbst eine mitschuld trägt. denn im zweifel wird auch (gerade) der verletzte motorradfahrer recht haben wollen.
auf jeden fall den eigenen schaden bei der gegnerischen (blödes wort) versicherung anmelden. sonst könnte es sein, dass ein findiger anwalt argumentiert, deine schwester hätte durch stillschweigen eine art "schuldanerkenntis" abgegeben. Ansonsten warten, ob sich der unfallgegner oder die eigenen versicherung meldet und schon mal die nummer des anwaltes rauslegen.
wer weiss schon, wie es am ende ausgeht...?