Autopapiere Alfa-Romeo Alfetta GTV 2.0 aus der Schweiz / seit 31.Jänner 1997 abgemeldet

Hallo,

ich habe ein Auto zum Kauf angeboten bekommen.
Mir wird / würde dieses Fahrzeug-Papier mitgegeben werden...

Reicht das so aus?

Gibt es in der Schweiz nur 1 Fahrzeugpapier,
oder auch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief so wie in Deutschland??

Schweiz Fahrzeug Papiere alfa Romeo
Alfa-romeo-technische-daten
17 Antworten

Zitat:

@Jochen-777 schrieb am 12. Februar 2024 um 15:22:29 Uhr:



Zitat:

@CivicTourer schrieb am 12. Februar 2024 um 15:19:12 Uhr:


Dann kannst Du ihn nicht mehr ohne weiteres in CH zulassen. Sondern müsstest ihn wieder einführen - mit nach erfolgter Restaurierung höherem Wert = höheren Steuern. So mein Verständnis

Ja wissen denn von der Verzollung auch die Schweizer Behörden?

Was steht denn auf Deinem Verzollungsnachweis ? Dir müsste der von der Ausfuhr der Schweiz und Einfuhr in D vorliegen.
Und von wann ist der?

Deine Thread Themen sind schon sehr speziell.

Das von Dir gezeigte Dokument ist das einzige, was es in der Schweiz für ein Fahrzeug gibt. Für die Zulassung in Deutschland brauchst Du:

Verzollongsnachweis Einfuhr Deutschland
Nachweis der bezahlten Einfuhrumsatzsteuer (EuSt.)
Unbedenklichkeitsbescheinigung (ausgestellt durch DE-Zoll)
TÜV-Prüfbericht / Abnahme nach §21, da mit Sicherheit kein COC

Zum Thema Schweiz:
Wenn der Wagen nicht offiziell aus der Schweiz ausgeführt wurde, kannst Du den bei der MFK prüfen und wieder zulassen.
Wenn er ausgeführt wurde, muss der Wagen wieder regulär importiert werden unter Vorlage des Fahrzeugausweises (das graue Dokument) Dann bekommt der Wagen wieder die identische Stamm-Nummer. Eventuell geht eine Steuerbefreite Wiedeinfuhr als Rückware. Das hängt allerdings davon ab, wie lange der Wagen schon ausgeführt war.
Danach MFK und wieder zulassen.

Und noch was zur Frage, ob die Schweizer Behörden etwas von der Ausfuhr wissen:
Klar, denn die Fahrgestellnummer und die Stamm-Nummer sind hinterlegt. Ausserdem: In der Schweiz gilt die Selbstverantwortung sowie die Privathaftung beim Umgang mit dem Zoll... Und die Strafen bei Nichtbeachtung sind nicht unerheblich.....

Und dann noch zur Restauration:
Der Wert der Restauration in DE muss bei der Wiedereinfuhr in die Schweiz deklariert werden. D. h. Steuer von 8.1% wird berechnet. Zölle dürften keine Anfallen, sind ja auf 0 gesetzt seitt 1. Januar 2024.
Dann noch die Automibilsteuer bei der Einfuhr... bitte auch daran denken. Kommt eventuell auch noch dazu.

Und zu guter Letzt:
Eine fingierte Rechnung mit tieferem Wert stellt Steuerhinterziehung dar ;-)

Der CH-Fahrzeugausweis ist "ungültig" gestempelt weil das Fahrzeug im Kt. Graubünden abgemeldet wurde.

Nach der Restaurierung kann das Fahrzeug wieder in die CH eingeführt werden auf dem normalen, legalen Weg mit Zollformalitäten, Einfuhrabgaben, Vorführung beim Strassenverkehrsamt, usw.

Bei der Frage ob das Fz. verzollt wurde bei der Ueberführung nach D wird bei Min. 15.05 gesagt "glaube ja", bei Min. 15.17 dann er wäre verzollt. Weshalb diese Zeitverzögerung? Musste man Rücksprache nehmen mit dem Verkäufer?

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