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Automimport aus EU..

Themenstarteram 21. Oktober 2019 um 7:46

Moin Fachfrage an die Experten (und auch an solche, die meinen welche zu sein:-),

Auto zugelassen in der EU, umgebaut im Land des bisherigen Betriebes, Anlage absolut identisch zu aktuell angebotenen Anlagen eines namhaften Herstellers, Anlage mit R67 und R115-Zulassung, Einbau so erfolgt, daß deutscher TÜV da nix dran meckern könnte (sogar um Längen besser als es hier in >80% der Fälle hingespaxt wird), Auto innerhalb EU verkauft (nach D), Auto zur Umschreibung nach EU-Import vorgeführt...

Und was passiert nun?

Sachlage:

- Fahrzeug ist >E3 - also klarer R115-Kandidat.

- Fahrzeug war mehrere Jahre (knapp 2) umgebaut und ordentlich zugelassen in EU-Staat unterwegs (nein, NICHT in Polen .-)

- Anlage ist sachgerecht verbaut ABER

- ohne Einbaubescheiniungung eines deutschen Schraubers.

- Ach ja, und der Umbau wurde mit einer R115-Anlage und bereits zu Zeiten der R115-Gültigkeit vorgenommen aber nicht nach deutschem Formalkram sondern im Land der Herkunft und nach dessen (deutlich entspannteren) Regeln...

Nun mal raus mit den Ideen, wie das wohl beim deutschen TÜV gehandhabt wurde... :-)

Gruß

Roman

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rene benz schrieb am 21. Oktober 2019 um 18:28:43 Uhr:

Wenn die Anlage eingetragen ist Wird die eintragung einfach übernommen. 115 er anlagen kann man selber einbauen habs gerade am mercedes S500 gemacht. Aber nicht jeder Prüfer weiß wie er abnehmen muss.

Dies war auch mein Problem das der Tüv / Küs

nicht meinen Einbau abnehmen wollte.

Erst waren die am Telefon sehr offen dafür aber als ich bei denen

vor Ort war hörte es sich ganz anders an

Bin dann in ein anderes Bundesland in den der Prüfer sich wohl auskannte.

Dann war alles kein Problem

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Ich verstehe das Problem nicht.

Bekommst du keine Zulassung oder was möchtest du uns sagen.

Er braucht mit Sicherheit die Einbaubestätigung von einem hier in D ansässigen Umrüstbetrieb. Damit er dann zur Zulassungstelle kann um den Karren anzumelden. Aber welcher Betrieb bescheinigt gerne den Einbau von einem Fremden ?

Ein R115 Anlage darf man auch selber einbauen und selber den Einbau bestätigen, soweit mein wissen. Die Gasprüfung muss natürlich ein Fachmann machen der die Berechtigung hat.

Das Schild mit den Bauteilen nicht vergessen anzufertigen für die nächste HU falls es fehlt.

Wenn das Fahrzeug in der EU mit der Gasanlage zugelassen war, dann hast Du auch ein TÜV-Bericht wo die Gasanlage mit geprüft wurde.

Jetzt kommt eigentlich das Problem.

Du musst jetzt den vorhandenen TÜV-Bericht in Deutsch oder Englisch übersetzen lassen.

Dann einfach zum TÜV/DEKRA und ein Deutschen-TÜV-Bericht mit Schlüsselnummer 0000 fertigen lassen und Fahrzeug Anmelden fertig.

Thomas Wimmer, der betreibt das größte Reimport Geschäft im deutschsprachigen Raum - er hat nun auch LPG- / CGN Anlagen im Angebot, aber auch neue Werksautos mit Gas. Aber ich finde, man ist besser dran entweder ein neues oder gutes Gebrauchtes gasfestes Auto zu kaufen und der Umrüster macht den Rest. Am besten natürlich Vialle, wartungsfrei und gut zu reinigendes Gesamtsystem, da kein Verdampfer versaut wird durch die Reinigungschemie, die direkt in dem LPG-TANK zugeführt werden kann, wie beim PRINS oder Landirenzo. Hier müsste man neuen Verdampfer einbauen...

Na jetzt hast du hier aber was losgetreten.

Wenn die Anlage eingetragen ist Wird die eintragung einfach übernommen. 115 er anlagen kann man selber einbauen habs gerade am mercedes S500 gemacht. Aber nicht jeder Prüfer weiß wie er abnehmen muss.

am 22. Oktober 2019 um 4:30

Wenn die Anlage mit einzelner Beschreibung der Komponenten UND deren Kennung/ E-Prüfnummern eingetragen ist, soll dies übernommen werden. Eine Abnahme der Anlage bzgl. Verbau ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bei Erstellung des Datenblattes zu kontrollieren. Bei fehlender Eintragung der E-Prüfnummern werden diese im Zuge der Besichtigung festgestellt oder mit (wenn vorhanden) Typenschild abgeglichen. Ein Typenschild für die Anlage MUSS am Fahrzeug angebracht sein ( i.d. Regel an der B-Säule des Fahrzeuges). Eine R115 alleine genügt nicht, da in dieser oft mehrere mögliche Komponenten wahlweise angegeben sind.

Zitat:

@rene benz schrieb am 21. Oktober 2019 um 18:28:43 Uhr:

Wenn die Anlage eingetragen ist Wird die eintragung einfach übernommen. 115 er anlagen kann man selber einbauen habs gerade am mercedes S500 gemacht. Aber nicht jeder Prüfer weiß wie er abnehmen muss.

Dies war auch mein Problem das der Tüv / Küs

nicht meinen Einbau abnehmen wollte.

Erst waren die am Telefon sehr offen dafür aber als ich bei denen

vor Ort war hörte es sich ganz anders an

Bin dann in ein anderes Bundesland in den der Prüfer sich wohl auskannte.

Dann war alles kein Problem

Hab eine Frage! Hab eine R67er Anlage - PRINS VSI I, Einbaudatum 2010 im damals 2 Jahre alten VW Caddy 2K Life Maxi mit BSE Motor 1595 ccm Hubraum Benziner 75 kW / 102 PS Leistung, damals 70 tkm aufm Tacho. Nunmehr fast 233 tkm.

Kann man sie umschreiben auf R115? Oder habe ich irgendwelche technische- wie finanzielle Vorteile hiervon?

VG aus Frankfurt am Main

Kurze Antwort nein.

Danke.

Themenstarteram 24. Oktober 2019 um 13:10

Nein nein, ich hab gar keine Frage zum "Wie geht das?". Ich wollte nur mal sehen, ob der Rummel um die 115er Hysterie sich langsam mal normalisiert hat - durch bloße Erfahrung...

Die Diskussionen um geht/geht nicht/geht vielleicht waren echt schon zum Totlachen komisch geworden die letzten Wochen :-)

Und ja, Einbau in Polen oder sonstwo in der EU ist möglich - und zwar MIT der Pflicht, daß ein deutscher TÜV es abnehmen muß. Vorliegen müssen lediglich der Fachkundenachweis des Umbauers (reicht in Englisch, Französisch oder Deutsch, sofern alle Pflichtangaben drauf sind), der in einem der EU-Länder seine Zulassung amtlich haben muß, und schon geht das.

Was natürlich immer zu beachten ist, ist, daß die Anlage exakt der 115er Zulassung entsprechen muß UND die Einbauten fachgerecht nach dem alten Standard R67 anerkennbar sein müssten.

Jeder TÜVler, der Euch was Anderes erzählt, sollte mal seine Schulungsunterlagen richtig lesen - oder zumindest mal eine Gasabnahmeschulung gemacht haben. Das haben nämlich viele gar nicht, und so sieht's dann beim Beurkunden bzw. Ablehnen des Umbaus auch aus...

Gruß

Roman

 

PS: Bei Selbsteinbauten ist es nach wie vor Grauzone, und da liegt es tatsächlich nach wie vor im Ermessen des Prüfers, ob er es abnickt oder nicht. Bei sauberen Einbauten in einer zugelassenen Werkstatt im Ausland ist das Banane...dank EU-recht :-) Glücklicherweise vertreiben die Herren Anlagenhersteller ja auch über lizensierte Händlernetzwerke im Ausland, so daß eine polnische R115-Anlage ebenso zulässig ist in D wie eine belgische, bulgarische, deutsche...alle gleich und alle zulässig weil alle nach EU-Normen abgenommen und auch im Ausland nur über zugelassene Importeure an Fachwerkstätten verkauft...

Wohlgemerkt, wir reden über R115-Anlagen, NICHT über Komponenten davon oder alte Komponenten mit aktuellen gemixt.

Ich gründe eine fiktive Firma in der EU, mache einen tollen Briefkopf und ein Stempel ...

Woran erkannt der Prüfer nochmal das der fiktive Einbaubetrieb die nötige Sachkunde hat?

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