Autokauf von Privat & Rücktritt
Hallo,
ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen!!!
Ich habe vor kurzem meinen 8 Jahre alten Vectra 2,2 dti verkauft, als die ganze Sache mit den Feinstaubplaketten herauskam bin ich zu meiner Werkstatt, hab den Fahrzeugschein auf den Tisch gelegt und gesagt "Ich brauch ne Plakette!"
Gesagt getan, 5,50 Euro leichter bin ich dann wieder auf die Straße. Ich muss dazusagen, das ich von Autos nicht viel Ahnung hab, ich weis wo man das Wischwasser auffüllt und wie man Reifen wechselt, das wars aber auch.
Jetzt hab ich vor kurzem mein Vectra verkauft (mit der Grünen Plakette) Kaufvertrag wurde unterschrieben. Jetzt meldet sich der Käufer und sagt mir das das Fahrzeug gar keine Grüne Plakette hätte haben dürfen, sondern nur die Gelbe. Die bei der Zulassungsstelle und in 2 Autohäusern haben gesagt das man für das Auto ohne Partikelfilter keine Grüne Plakette bekommt.
Ist das ein Grund vom Kauf zuürck zu treten?
Beste Antwort im Thema
Hallo Taucher01,
hast du einen privaten Kaufvertrag abgeschlossen? Hast du Gewährleistungen ausgeschlossen. Du musst als privater Verkäufer keine Garantie oder ähnliches einräumen. Der Käufer kauft wie gesehen und war damit einverstanden. Im Klartext Pech gehabt. Lediglich wenn er dir nachweisen kann, dass du diesen "Mangel" wissendlich verschwiegen hast (was wohl kaum möglich ist), gäbe es die Möglichkeit der Anfechtung.
Ein Käufer, der von privat kauft, hat kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Bei Fragen PN bitte PN an mich.
Gruß KK01
26 Antworten
Einige Sachen in diesem Thread sind erstmal richtig zu stellen.
EIn Privatverkäufer kann beim Gebrauchtwagenkauf die Gewährleistung ausschließen.
Gewährleistung bedeutet, dass die Verkaufssache beim Kauf die im Kaufvertrag beschriebenen Eigenschaften hat.
Das erwähnte Rücktrittsrecht von 2 wochen gilt nur beim Gebrauchsgüterkauf per Fernabsatz von gewerblich an einen Verbraucher - hat hier also gar nichts zu suchen.
Die Gewährleistung, die der Verbraucher ausschließen kann bezieht sich nicht auf den Inhalt des Kaufvertrags (@KingKerosin01). Die Angaben des Kaufvertrages müssen stimmen. Wenn hier Falschaussagen getätigt werden (egal ob wissentlich oder unwissentlich - deshalb wenn unbekannt nicht reinschreiben) kann der Käufer den Vertrag wegen Täuschung anfechten, und das ist in diesem Fall der springende Punkt.
Wenn im Kaufvertrag irgendwas von "grüne Plakette", EURO4 (auch wenn das nicht direkt zu ner grünen Plakette führt, aber wäre ne Falschaussage) oder ähnliches steht sind die Chancen des Käufers nicht schlecht den Vertrag rückabzuwickeln.
Dabei ist es egal, ob dir die Werkstatt den Aufkleber draufgepappt hat, du hättest höchstens Ansprüche gegenüber deiner Werkstatt (in diesem Fall aber nur auf eine gelbe Plakette, weil sie dir halt einfach die falsche verkauft haben).
Ich darf übrigens speziell zu diesem Fall beraten, seit 2008 ist das erlaubt.
Hallo,
ich habe am 10.10.2012 meinen Audi A5 von Privat an Privat verkauft.
Vorher erfolgt am 03.10.2012 eine ausgiebige Probefahrt (Käufer ist gefahren, ich auf dem Beifahrersitz, Vater des Käufers saß hinten)
Wir haben alle Stellen des Fahrzeuges besichtigt und ich habe ihm die Ausstattung gezeigt.
Am 10.10.2012 wurde dann ein Kaufvertrag (Vordruck mobile.de) unter Ausschluss der Gewährleistung unterschrieben.
Am selben Tag habe ich den Käufer per SMS gefragt ob er gut zu HUase angekommen sei.
Er antwortetet dass alles super sei und der Wagen okay ist.
Ich habe dann später noch die Winterräder und die FB zur Standheizung nachgeschickt.
Am 18.10.2012 teilte er mir mit das der Motor im Kaltstart anders läuft als im warmen Zustand (oh welch Wunder😰) außerdem teilte er mir mit das die FB für die Standheizung nicht funktioniert (habe diese seit März 2012 nicht mehr genutzt)
Er will nun am 22.10.2012 zum Audi Händler um ihn an die Diagnose zu hängen.
Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass ich das Fahrzeug in einem guten Zustand abgegeben habe, der Wagen war beim Audi Service mit Ölwechsek und allen Vorgaben nach Scheckheft am 28.06.2012.
Kilometerstand 94.122km bei Übergabe.
Was kann mir jetzt im schlimmsten Fall passieren???
Was soll Dir passieren? Nichts, wie Du weiter oben wohl schon gelesen hast.
"Dreht er z.B. im kaltem Zustand den Motor in den Begrenzer" kannst Du nichts dafür.
Mach Dir keinen Kopf.
Hätte er einen Neuwagen mit Garantie gekauft könnte er zum Händler.
Timmi
Hallo habe einen VW / 4 jahre alt , Checkheftgepflegt, in Guten Zustand verkauft.
Käufer hat damit 200km gefahren ( zu sich nach Hause).
5 Tage nach Verkauf ist die Steuerkette usw. defekt, vielleicht auch der Motor.
Käufer will anteilige Kostenbeteiligung an der Reperatur, sonßt würde er den Wagen zurückbringen.
Im Kaufvertrag sind Mängel aufgeführt, aber nur die die bekannt waren.
Hoffe auf schnelle Antwort
Albert
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Zurücklehnen und auf Post vom Anwalt warten, sofern überhaupt was kommt. Ist eine beliebte Masche, um nach dem Kauf den Preis zu drücken.
Die Gewährleistung hast du hoffentlich wirksam im Kaufvertrag ausgeschlossen? Wenn ja, muss der Käufer dir nachweisen, dass du ihm den Mangel arglistig verschwiegen hast.
Vermutung: an dem Wagen ist gar nichts defekt, der Käufer will nur Geld von dir!
Ich bin kein Autobastler ... nur, um die Steuerkette zu überprüfen muss man doch den halben Motor zerlegen, oder?
Ansonsten hat mein Vorschreiber bereits alles zum Thema und der Frage geschrieben. Kann mich da nur anschließen!
Zitat:
@Bootsmann22 schrieb am 14. Oktober 2014 um 15:14:32 Uhr:
Ich bin kein Autobastler ... nur, um die Steuerkette zu überprüfen muss man doch den halben Motor zerlegen, oder? …
Nein. Kaputte Steuerketten kann man ganz gut hören, wenn der Motor läuft.
Beliebte Abzockmasche gerade auch bei alten Fahrzeugen. Wurde bei einer Freundin von mir bei ihrem Uraltastra auch probiert. Die kommen immer mit Motorschaden bla blub, drohende Anrufe usw. Einfach nicht drauf reagieren. Falls was schriftliches kommt, einfach an einen Anwalt geben und direkt bei den Anrufen drauf verweisen, da kommt aber nichts.
Kann mir mal jemand erklären, warum hier mit Argumenten um sich geschmissen werden, die nicht zum Thema passen??? Es ist wunderschön, das man seinen verkauften Wagen nicht zurück nehmen muss, wenn er beim kaltstart unrund läuft. Das Thema Fenstaubplakette und dessen Probleme wurde bereits mehrmals in dieser Diskussion erwähnt, aber es wird nicht darauf eingegangen.
Fakt ist:
-Stand im Vertrag oder auf der Verkaufsanzeige etwas von grüner Plakette muss der Verkäufer den Wagen zurück nehmen.
-Klebte zum Zeitpunkt der Besichtigung eine grüne Plakette in der Windschutzscheibe kann der gegnerische Anwalt eine Anzeige wegen Urkundenfälschung schreiben.
-Der Verkäufer hat noch die Chance das Anliegen ohne (s)einen Anwalt zu klären.
-Ob vor Gericht eine Preisminderung, Rückgabe oder ein Freispruch raus kommt, liegt an der Kompetenz der Anwälte.
-Eine Unwissenheit schützt bekantlich vor Strafe nicht.
Wer jetzt weiter hin mit Gewährleistungssachen argumentiert hat das Thema immer noch nicht verstanden. Die Leute, die mit dem Argument "gekauft wie gesehen" argumentieren, sollten über ihre sinnlosen Worte erst recht mal nachdenken. Der Käufer wollte doch das kaufen, was er gesehen hat, aber egal.
Davon mal abgesehen, dass das Thema "Umweltplakette" nun schon über drei Jahre alt ist, wirfst Du hier auch noch Straf- und Zivilrecht wüst durcheinander. Und die letzten Antworten passen sehr wohl zu den unmittelbar davor gestellten Fragen, es leuchtet mir also nicht ein, was Du jetzt eigentlich zu bemängeln hast.
MvM hat wahrscheinlich nicht kapiert, dass hier ein Thema mit einer neuen Fragestellung aufgewärmt wurde und steht jetzt wie der letzte Trottel da. 😁
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 15. Oktober 2014 um 12:14:49 Uhr:
MvM hat wahrscheinlich nicht kapiert, dass hier ein Thema mit einer neuen Fragestellung aufgewärmt wurde und steht jetzt wie der letzte Trottel da. 😁
OK, gebe ich zu... Aber meine Antwort passt dennoch auf die sinnlosen Antworten aus 2012. 😁