Autokauf über 3. Person

Moin Gemeinde,

folgender Sachverhalt: Ich habe zu einem Privaten Autoverkäufer Kontakt aufgenommen, wollte das Auto besichtigen, im Gespräch stellte sich heraus, dass der Verkäufer nicht Eigentümer ist, er verkauft das Auto einer Arbeitskollegin ihres Nachbarn...da dieser im Alten/Pflegeheim ist, ich habe das Auto nun besichtigtigt und der Verkäufer hat mir einen voll unterschriebenen Kaufvertrag vorgelegt. Unterschrieben von der Frau des Eigentümers. Ich habe eine Anzahlung von 50 Euro hinterlassen und darf das Auto morgen angemeldet abholen(auf den alten Eigentümer), weil er heute noch TÜV drauf macht.

Welche Gefahren oder Risiken verbergen sich in so einem Fall?

die SuFu hat keinen solchen o.ä. Fall ausgegeben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Turborzr


Moin Gemeinde,

folgender Sachverhalt: Ich habe zu einem Privaten Autoverkäufer Kontakt aufgenommen, wollte das Auto besichtigen, im Gespräch stellte sich heraus, dass der Verkäufer nicht Eigentümer ist, er verkauft das Auto einer Arbeitskollegin ihres Nachbarn...da dieser im Alten/Pflegeheim ist.......

Ich würde den Eigentümer im Alten/ Pflegeheim einfach mal besuchen. Erstens freuen sich Menschen in solchen Heimen über jeden Besuch. Und zweitens kannst Du Dir ein Bild über den Eigentümer machen. Ein Gespräch (falls möglich) klärt viele Dinge auf.

Zitat:

Original geschrieben von Turborzr


Welche Gefahren oder Risiken verbergen sich in so einem Fall?

die SuFu hat keinen solchen o.ä. Fall ausgegeben

Gefahren ? Klar sollte man immer die Fühler ausfahren, aber es gibt tatsächlich auch Umstände (so wie hier ) in denen solche Aktionen keine betrügerischen Absichten in sich tragen. Es gibt auch noch Menschen, die Menschen helfen wollen.

Also: Klare Fragen stellen, Besuch abstatten und sich einen Eindruck verschaffen.

Erst wenn man Dir dieses Verwehrt (durch ausreden, oder einfach abblockt), dann würde ich sehr hellhörig werden.

Gruß
Alpenfreund

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Hallo, Felyxorez,

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Es geht nicht um im Unrecht erworben (was auch immer das für ein Begriff ist), sondern um eine Vertretung!

Das BGB regelt Fälle von Vertretung.
Das ist ein typischer Fall von Vertretung inkl. Vollmacht, nix Diebstahl. Und da ist die Schuldlast im Fall einer Übertretung der Vollmacht (bzw. keiner Vollmacht) klar auf der Seite des Vertreters und nicht beim Käufer.

Und das ist nun mal aktuell der Fall.

sollte der Nachbar gar keine Genehmigung oder Vollmacht haben, das Fahrzeug zu verkaufen und sollten z. B. die Eigentümer oder deren Verwandte ihn deshalb zur Anzeige bringen, müsste er natürlich den Schaden zahlen, wenn über den Käufer nichts zu erreichen wäre.

Der TE als Käufer hätte sich, wenn er davon nichts wusste, zwar nicht strafbar gemacht, aber es wäre doch damit zu rechnen, dass er das Fahrzeug zurück geben müsste.

Er hätte dann zwar die Möglichkeit, den illegalen Verkäufer zur Rechenschaft zu ziehen, aber wenn bei diesem nichts zu holen sein sollte, würde der TE in die Röhre schauen.

Viele Grüße,

Uhu110

im ersten Post schraubst du:
... er verkauft das Auto einer Arbeitskollegin ihres Nachbarn...da dieser im Alten/Pflegeheim ist.

später heißt es er will keinen auf sein Grundstück lassen!
Was stimmt denn nun?

Zitat:

Original geschrieben von pitu


im ersten Post schraubst du:
... er verkauft das Auto einer Arbeitskollegin ihres Nachbarn...da dieser im Alten/Pflegeheim ist.

später heißt es er will keinen auf sein Grundstück lassen!
Was stimmt denn nun?

Die Gattin des Eigentümers ist über 80 und möchte niemand auf dem Grundstück haben, alte Leute halt. Das Auto habe ich auf dem Grundstück des Verkäufers(das ist der Arbeitskollege der nachbarin des Eigentümer s) besichtigt, arm ist er nicht.

Habe ihn tel. Erreichen können, er ist damit einverstanden dass er mir alles gegezeichnet und erhalt des geldbetrages auch. Es wird bestimmt alles gut gehen, möchte mich halt absichern.

Zitat:

Original geschrieben von Turborzr


Moin Gemeinde,

dass der Verkäufer nicht Eigentümer ist, er verkauft das Auto einer Arbeitskollegin ihres Nachbarn...da dieser im Alten/Pflegeheim ist, ......voll unterschriebenen Kaufvertrag vorgelegt. Unterschrieben von der Frau des Eigentümers.
Welche Gefahren oder Risiken verbergen sich in so einem Fall?

die SuFu hat keinen solchen o.ä. Fall ausgegeben

1) Verkäufer

2) Ehefrau=Kaufvertrag Unterschrieben

3) Eigentümer

Hat die Ehefrau überhaupt das Recht den Kaufvertrag zu unterschreiben, schließlich ist sie ja nicht Eigentümerin?
Wer hat den Kaufvertrag ausgefüllt und die Fahrzeugeigenschaften wie Unfallfreiheit, scheckheftgepflegt, Anzahl der Vorbesitzer zugesichert?

Wer kann sich im Fall des Falles (arglistige Täuschung/versteckter Mängel/Schaden) wie rausreden? Der Verkäufer kann immer sagen, hat mir der Eigentümer nicht gesagt. Der Eigentümer kann sich rausreden, dass er es dem Verkäufer oder seiner Frau gesagt hat, der/die es aber offensichtlich nicht in den Kaufvertrag geschrieben hat (wer auch immer den ausgefüllt hat). Daher würde ich hier nochmals explizit mit dem Eigentümer sprechen bzw. mir diese nochmals schriftlich zusichern lassen.

NT

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Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Hat die Ehefrau überhaupt das Recht den Kaufvertrag zu unterschreiben, schließlich ist sie ja nicht Eigentümerin?

Ich würde mal davon ausgehen. Jedenfalls denke ich nicht, dass sie in Gütertrennung leben als ü80!

Das Auto dürfte wohl auch in der Ehe angeschafft wurden sein.

Zitat:

Wer hat den Kaufvertrag ausgefüllt und die Fahrzeugeigenschaften wie Unfallfreiheit, scheckheftgepflegt, Anzahl der Vorbesitzer zugesichert?

Wer kann sich im Fall des Falles (arglistige Täuschung/versteckter Mängel/Schaden) wie rausreden?

man wieso muss hier immer von einem Nepp ausgegangen werden?

Ein alter Mann, welcher nicht mehr Auto fahren kann, will sein Auto verkaufen. Er kann es nicht selber regeln und lässt es andere durchführen.

Wie geht ihr eigentlich durchs Leben?
Kann man nicht einfach mal handeln und ohne großen Sorgen und Ängste handeln?

Wenn der Verkäufer eine Vollmacht hätte, dann unterschreibt er den Vertrag in Vollmacht und die Vollmacht wird Anlage des Vertrages.

Da die Verkäüferin den Vertrag selbst unterschrieben hat, benötigt der Mittelsmann (Verkäufer) keine Vollmacht, dies wäre Unsinn.

Am Einfachsten ist, die Verkäuferin kontaktieren und sie fragen, ob das mit dem Verkauf alles rechtens ist und sie den Vertrag auch unterschrieben hat.

habe die Dame tel. erreicht, ja sie hat ihn beauftragt das Auto zu verkaufen, da der eigentliche Eigentümer(Ehegatte) nach Herzstillstand seit Dezember in Pflege ist und sich um das ganze nicht kümmern kann da bettlägerig, auf die Frage ob die Kinder das Auto nicht verkaufen könnten, sagte sie dass sie zwei Töchter hat die in Köln leben und dafür keine Zeit haben und auch keine Ahnung. Der Verkäufer hat mich eben angerufen und sagte dass das Auto nicht durch den TÜV gekommen ist und er es repariert zu lasten des Eigentümers. Ich denke dass das doch alles glatt laufen wird.

Ähnlich lief es btw. mit der C-Klasse des Lebensgefährten meiner Grossmutter, nachdem er dement wurde.
Sie hat die Kiste für 4000€ (7 Jahre alt, 90'000tkm, erste Hand, Scheckheftgepflegt) an den erstbesten Anrufer verkauft. 😰

Unglaubwürdig ist deine Story nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Ähnlich lief es btw. mit der C-Klasse des Lebensgefährten meiner Grossmutter, nachdem er dement wurde.
Sie hat die Kiste für 4000€ (7 Jahre alt, 90'000tkm, erste Hand, Scheckheftgepflegt) an den erstbesten Anrufer verkauft. 😰

Unglaubwürdig ist deine Story nicht.

den hätte ich auch genommen 😰

wahrscheinlich aus dem selben Grund wird der Verkauf jemand anvertraut dem die alten Leute vertrauen.

Zitat:

man wieso muss hier immer von einem Nepp ausgegangen werden?....

Wie geht ihr eigentlich durchs Leben?
Kann man nicht einfach mal handeln und ohne großen Sorgen und Ängste handeln?

....es wurde von mir nur die Frage des TE

Zitat:

folgender Sachverhalt: ....dass der Verkäufer nicht Eigentümer ist, er verkauft das Auto einer Arbeitskollegin ihres Nachbarn.......Unterschrieben von der Frau des Eigentümers. ...Welche Gefahren oder Risiken verbergen sich in so einem Fall?

beantwortet. Wenn er die Risiken kennt und entsprechende Vorsicht walten lässt spricht auch nichts gegen einen Kauf.

NT

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