Autokauf über 3. Person

Moin Gemeinde,

folgender Sachverhalt: Ich habe zu einem Privaten Autoverkäufer Kontakt aufgenommen, wollte das Auto besichtigen, im Gespräch stellte sich heraus, dass der Verkäufer nicht Eigentümer ist, er verkauft das Auto einer Arbeitskollegin ihres Nachbarn...da dieser im Alten/Pflegeheim ist, ich habe das Auto nun besichtigtigt und der Verkäufer hat mir einen voll unterschriebenen Kaufvertrag vorgelegt. Unterschrieben von der Frau des Eigentümers. Ich habe eine Anzahlung von 50 Euro hinterlassen und darf das Auto morgen angemeldet abholen(auf den alten Eigentümer), weil er heute noch TÜV drauf macht.

Welche Gefahren oder Risiken verbergen sich in so einem Fall?

die SuFu hat keinen solchen o.ä. Fall ausgegeben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Turborzr


Moin Gemeinde,

folgender Sachverhalt: Ich habe zu einem Privaten Autoverkäufer Kontakt aufgenommen, wollte das Auto besichtigen, im Gespräch stellte sich heraus, dass der Verkäufer nicht Eigentümer ist, er verkauft das Auto einer Arbeitskollegin ihres Nachbarn...da dieser im Alten/Pflegeheim ist.......

Ich würde den Eigentümer im Alten/ Pflegeheim einfach mal besuchen. Erstens freuen sich Menschen in solchen Heimen über jeden Besuch. Und zweitens kannst Du Dir ein Bild über den Eigentümer machen. Ein Gespräch (falls möglich) klärt viele Dinge auf.

Zitat:

Original geschrieben von Turborzr


Welche Gefahren oder Risiken verbergen sich in so einem Fall?

die SuFu hat keinen solchen o.ä. Fall ausgegeben

Gefahren ? Klar sollte man immer die Fühler ausfahren, aber es gibt tatsächlich auch Umstände (so wie hier ) in denen solche Aktionen keine betrügerischen Absichten in sich tragen. Es gibt auch noch Menschen, die Menschen helfen wollen.

Also: Klare Fragen stellen, Besuch abstatten und sich einen Eindruck verschaffen.

Erst wenn man Dir dieses Verwehrt (durch ausreden, oder einfach abblockt), dann würde ich sehr hellhörig werden.

Gruß
Alpenfreund

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ich werd ihn gleich mal anrufen und ihm sagen, dass ich das Geld der Oma selber übergeben möchte, wenn er will kann er ja dabei sein

Hat der VK auch die Vollmacht des rechtmäßigen Eigentümers???
Haben noch weitere Dritte evtl. Ansprüche (nicht daß da um 3 Ecken Tatsachen geschaffen werden sollen)??? Ist der Verkauf im Sinne aller (wenn Opa nicht mehr fahrfähig ist, kann das evtl. Sinn machen, aber er sollte mit einbezogen sein soweit möglich. Das gebietet allein schon das Taktgefühl)
Das klären!!!

Wenn Vk erfolgt:
Ist das Fz. bereits abgemeldet???
Wenn nein, hinterher (Ummeldung, Abmeldung) in Kopie dort abliefern. Nicht daß bei einem Erbstreit oder anderen Problemen mit der Verwaltung evtl. Du hinterher noch Spaß bekommst.

Wir haben vor 10 Jahren auch einen Gebrauchtwagen in dieser Konstellation gekauft. Die Eigentümerin war schwerbehindert und die Behinderung hatte sich verschlechtert. Deswegen hat sie einen Arbeitskollegen das Fahrzeug verkaufen lassen.
Wir haben uns den Wagen von dem Kollegen zeigen lassen, Probefahrt gemacht. Dann wurde ein Termin für Übergabe und Kaufvertrag gemacht. Gegen Vorlage aller Dokumente des Fahrzeugs und Abmeldebestätigung haben wir den Wagen dann Bar bezahlt und mitgenommen.

Sicherlich ist bei solchen Konstellationen ein gewisses Risiko dabei, mit ein wenig gesundem Menschenverstand kann man aber einschätzen ob da was faul ist oder nicht. Ich habe damals zur Sicherheit in dem Autohaus angerufen ob die Dame dort bekannt ist und ob man wüßte, dass der Wagen verkauft werden soll. Beides wurde bejaht....

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt


Hat der VK auch die Vollmacht des rechtmäßigen Eigentümers???
Haben noch weitere Dritte evtl. Ansprüche (nicht daß da um 3 Ecken Tatsachen geschaffen werden sollen)??? Ist der Verkauf im Sinne aller (wenn Opa nicht mehr fahrfähig ist, kann das evtl. Sinn machen, aber er sollte mit einbezogen sein soweit möglich. Das gebietet allein schon das Taktgefühl)
Das klären!!!

Wenn Vk erfolgt:
Ist das Fz. bereits abgemeldet???
Wenn nein, hinterher (Ummeldung, Abmeldung) in Kopie dort abliefern. Nicht daß bei einem Erbstreit oder anderen Problemen mit der Verwaltung evtl. Du hinterher noch Spaß bekommst.

Hi, nein er hat keine Vollmacht, dafür den bereits unterschriebenen Kaufvertrag, unterschrieben von der Gattin des Eigentümers.

Ich soll das KFZ selbst ab/ummelden.

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Frag wegen dem Vertrag explizit nach und lasse das auf dem Vertrag vermerken (Verkauf in Auftrag/unter Mitwirkung von Hr. X).
Ebenso nach Ummelden Rückmeldung (Übersand einer Kopie).

Das kann richtig schief gehen (ich kenne da ne Geschichte mit einem Bootsverkauf "in Auftrag". Der Typ sitzt heute, der Käufer hatte ein Riesenproblem).

dann lass IHN noch eine vollmacht ausfüllen und vom "echten" verkäufer gegenzeichnen und der drop is gelutscht. DANN bist auf der sicheren seite. es mag durchaus alles glatt laufen, aber es kann genausogut in die hose gehen. wiegesagt irgendwelche erbstreiterein, oder opi will seinen wagen nicht verkaufen, der junior sagt aber opi is zu alt und vertickt den wagen. wen dann opi einem dumm kommt bist DU auch mit der mops.

Zitat:

Original geschrieben von Turborzr


Hi, nein er hat keine Vollmacht, dafür den bereits unterschriebenen Kaufvertrag, unterschrieben von der Gattin des Eigentümers.

Ich soll das KFZ selbst ab/ummelden.

Also hat er wahrscheinlich doch eine Vollmacht, oder?

🙄

Wenn du jetzt schon das Auto kaufst im Wissen, dass er eigentlich keine Vollmacht hat das Fahrzeug zu verkaufen und dass die Unterschrift gefälscht ist, dann ist dir das Risiko selbst bewusst, oder?

Btw. beim handeln ohne Vollmacht und ohne nachträgliche Genehmigung der "Fehlvertretenen" Partei wirst nicht du zum Schuldner, sondern derjenige, der ohne Vollmacht handelt.
Sprich, wenn er den Kaufvertrag so fälscht, dass du annimmst das er die Verkäuferin ordentlich vertritt, dann ist das nicht dein Problem, sondern dem Vertreter seins.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Btw. beim handeln ohne Vollmacht und ohne nachträgliche Genehmigung der "Fehlvertretenen" Partei wirst nicht du zum Schuldner, sondern derjenige, der ohne Vollmacht handelt.
Sprich, wenn er den Kaufvertrag so fälscht, dass du annimmst das er die Verkäuferin ordentlich vertritt, dann ist das nicht dein Problem, sondern dem Vertreter seins.

bis auf das der wagen dann eben weg ist. den an unrecht erworbenem kann man keinen besitz erlangen. wen ich geklaute sachen kaufe auf ebay dann is durchaus der verkäufer rechtlich dran, ich aber meine ware los und somit auch mein geld....

ich habe mir jetzt den verlinkten Vertrag ausgedruckt, soll er mir morgen mal unterschreiben

Es geht nicht um im Unrecht erworben (was auch immer das für ein Begriff ist), sondern um eine Vertretung!

Das BGB regelt Fälle von Vertretung.
Das ist ein typischer Fall von Vertretung inkl. Vollmacht, nix Diebstahl. Und da ist die Schuldlast im Fall einer Übertretung der Vollmacht (bzw. keiner Vollmacht) klar auf der Seite des Vertreters und nicht beim Käufer.

Und das ist nun mal aktuell der Fall.

Wenn du natürlich davon ausgehst, dass das Auto geklaut ist (im unrecht erworben?), dann ist es sowieso sch**** egal ob das Auto vom Vertreter, seiner Oma oder seiner Frau verkauft wird. Da kann der TE noch so viele Nachweise (geforderte unterschriebene "Vollmachten) haben, dass er dachte, dass das Auto keine Rechtsmängel hat, Rechtsmängel hat es dennoch.

Das ist aber ein anderes Fass was du da aufmachst.

wobei die besitz verhältnisse bei deinem "handeln ohne vollmacht" ja nicht geklährt sind. auf das wollt ich raus.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez



Zitat:

Original geschrieben von Turborzr


Hi, nein er hat keine Vollmacht, dafür den bereits unterschriebenen Kaufvertrag, unterschrieben von der Gattin des Eigentümers.

Ich soll das KFZ selbst ab/ummelden.

Also hat er wahrscheinlich doch eine Vollmacht, oder?
🙄

ne hat er nicht, habe ihn danach gefragt und er meinte dass der vertrag doch schon unterschrieben sei und das würde ausreichen, eine mündliche Vollmacht wird er wohl haben...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


fazit: nicht wer den brief hat ist gleichzeitig der eigentümer. besitz und eigentum...das sind eben 2 paat stiefel. wer den brief UND einen kaufvertrag hat ist der chef. ausnahme: geklautes.

Das sollte bekannt sein.

Dennoch darf nach dt. Recht ein Fahrzeug gutgläubig erworben werden, wenn der Verkäufer Brief + Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II besitzt.

Verdammte Krux...

frage zum verständnis, ist denn geklärt, dass die alte dame die unterschrift überhaupt selbst angebracht hat ? oder anders, ist eine unterschriftenfälschung durch den dritten ausgeschlossen ?

Zitat:

Original geschrieben von Turborzr


ne hat er nicht, habe ihn danach gefragt und er meinte dass der vertrag doch schon unterschrieben sei und das würde ausreichen, eine mündliche Vollmacht wird er wohl haben...

WIRD er ggf auch haben. ich sag mal zu 99% wird die sache gutgehen. aber eben mit der unterschriebenen vollmacht bist auf der sicheren seite. lass den doch das ding vom echten veräuserer gegenzeichnen. im dümmsten falle dauerts eben einen tag länger aber DU bist im falle eines falles fein raus.

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