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Autokauf "mit/ohne" Gewerbe

Themenstarteram 25. März 2023 um 20:43

Guten Abend Leute

Ich wollte heute ein Auto kaufen und der Händler verkauft das Auto nur an Gewerbetreibende Personen

Er wollte mir das Auto trotzdem verkaufen und eine Firma + Name eintragen obwohl ich kein Gewerbe habe

Mache ich mich damit strafbar ?

Mit freundlichen Grüßen

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32 Antworten

Vorsicht dabei, der Händler umgeht damit die Gewährleistung die er dir geben muss.

Wenn du keine Ahnung von Autos hast wirst du dabei schnell über den Tisch gezogen.

Themenstarteram 25. März 2023 um 21:49

Alles gut habe mich schon mit der Fahrgestellnummer wegen einem Unfall und Kilometerstand und so weiter informiert

würde ich mich denn so strafbar machen ?

Mit freundlichen Grüßen

Steuerrechtlich wird es ein Problem geben können. Ansonsten kann man AudiJunge vollkommen Recht geben. Hier sollten alle Alarmglocken angehen.

Ja klar machst du dich strafbar wenn du kein Gewerbe hast.

Kann man machen wenn man Ahnung von der Materie hat.

Hast du offensichtlich nicht.

Also lass es!

r

Eine Rechtsberatung ist hier im Forum nicht zulässig.

Hätte ich eine solche Situation, würde ich dies hier https://www.damm-legal.de/...hmer-ausgibt-verwirkt-sein-widerrufsrecht lesen.

Zitat:

@ranitegar schrieb am 25. März 2023 um 23:41:24 Uhr:

Ja klar machst du dich strafbar wenn du kein Gewerbe hast.

Welche Straftat soll denn das sein?

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 26. März 2023 um 10:15:42 Uhr:

Hätte ich eine solche Situation, würde ich dies hier https://www.damm-legal.de/...hmer-ausgibt-verwirkt-sein-widerrufsrecht lesen.

Das Urteil passt aber nicht, denn dort war die Rede von "Vortäuschen einer Unternehmereigenschaft und diesbezüglicher Gutgläubigkeit des Verkäufers". Im Falle des TE war der Verkäufer nicht gutgläubig bezüglich der vorgetäuschten Unternehmereigenschaft, im Gegenteil kam die Idee der Vortäuschung sogar vom Verkäufer. Damit will er nur die Gewährleistung umgehen und daher ist dieser Ausschluss unwirksam (Umgehungsverbot). Der TE hätte damit aber erhebliche Nachweisprobleme, daher ist von diesem Trick abzuraten.

am 26. März 2023 um 9:03

Damit verbunden ist ja auch ein Steuerbetrug (Umsatzsteuer).

Ob das wissentliche Handeln wie beschrieben eines privaten Käufers unter strafbare "Beihilfe zur Steuerhinterziehung" fällt, weiß ich nicht.

Der Verkäufer kann gegenüber einem privaten Käufer die Gewährleistung nicht ausschließen. Kann ich das als privater Käufer auch nicht ("Ich AAa Bbbbbb (Käufer) verzichte auf jegliche Gewährleisung seitens des Verkäufers...")?

Zitat:

@situ schrieb am 26. März 2023 um 11:03:55 Uhr:

Kann ich das als privater Käufer auch nicht ("Ich AAa Bbbbbb (Käufer) verzichte auf jegliche Gewährleisung seitens des Verkäufers...")?

Das geht leider nicht gegenüber einem gewerblichen Verkäufer. Das muss man nicht gut finden, denn hier verhindert der Staat, dass sich zwei Parteien, die sich über die Vertragsdetails einig sind, diesen Vertrag wirksam abschließen können.

..., denn hier verhindert der Staat, dass sich zwei Parteien, die sich über die Vertragsdetails einig sind, diesen Vertrag wirksam abschließen können die stärkere Partei (Gewerblicher) die schwächere Partei (Privater) über den Tisch zieht.

Zitat:

@situ schrieb am 26. März 2023 um 11:03:55 Uhr:

Damit verbunden ist ja auch ein Steuerbetrug (Umsatzsteuer).

...

Nämlich? Auch ein Gewerbetreibender zahlt zunächst einmal die Umsatzsteuer auf den Kaufgegenstand. Er kann sie nur als Vorsteuer von seiner selber eingenommenen (Ist-Versteuerer) oder abgerechneten (Soll-Versteuerer) Umsatzsteuer wieder absetzen, was seine Umsatzsteuerzahllast mindert.

Am Vorsteuerabzug aber fehlt es ja gerade beim Nichtgewerbetreibenden.

am 26. März 2023 um 10:01

@hhh1961

Falsch.

Als ich noch jung und arm war, habe ich Autos um die 100+ DM gekauft, für die nie im Leben irgendjemand eine Gewährleistung hätte übernehmen können. Trotz meiner erst 18 Jährchen war ich schon schlau genug, mir darüber im Klaren zu sein. Schrauben konnte ich damals schon selbst eine ganze Menge.

Seit Jahren ist es so, dass der Private vom Gesetzgeber und von Richtern beliebig unterbelichtet sein darf, um Recht zu haben.

Ja - ich sehe mich durch diese Rechtslage auch wie ein Kleinkind bevormundet.

Aber nicht alle sind so schlau wie Du schon mit 18 Lenzen ... und die müssen halt geschützt werden.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 26. März 2023 um 11:50:22 Uhr:

die stärkere Partei (Gewerblicher) die schwächere Partei (Privater) über den Tisch zieht.

Kann man so sehen, muss man aber nicht. Zwei erwachsene, mündige Personen wollen einen Vertrag abschließen. Das garantiert in Deutschland an sich die Vertragsfreiheit. Hier aber wird staatlich eingegriffen, was dann als "Verbraucherschutz" deklariert wird, in Wahrheit aber oft nichts damit zu tun hat.

Übrigens ist die Annahme falsch, dass der gewerbliche Verkäufer immer der Stärkere und der Privatkäufer der Schwächere sei. Es gibt genügend Bäckermeister oder Handwerker, die mit angeblichen Gewährleistungsfällen betrogen werden sollten. Es gibt auch unter den Privatkäufern Gauner und Betrüger.

am 26. März 2023 um 10:07

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 26. März 2023 um 11:59:55 Uhr:

 

Nämlich? Auch ein Gewerbetreibender zahlt zunächst einmal die Umsatzsteuer auf den Kaufgegenstand. Er kann sie nur als Vorsteuer von seiner selber eingenommenen (Ist-Versteuerer) oder abgerechneten (Soll-Versteuerer) Umsatzsteuer wieder absetzen, was seine Umsatzsteuerzahllast mindert.

Am Vorsteuerabzug aber fehlt es ja gerade beim Nichtgewerbetreibenden.

Danke für die Aufklärung.

Bisher unterlag ich dem Irrglauben, die vom privaten Endverbraucher gezahlte Umsatzsteuer gelange über den Verkäufer ans FA, soweit dieser nicht eigene Vorsteuern gegenrechnen kann.

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