Autokauf "mit/ohne" Gewerbe
Guten Abend Leute
Ich wollte heute ein Auto kaufen und der Händler verkauft das Auto nur an Gewerbetreibende Personen
Er wollte mir das Auto trotzdem verkaufen und eine Firma + Name eintragen obwohl ich kein Gewerbe habe
Mache ich mich damit strafbar ?
Mit freundlichen Grüßen
32 Antworten
@situ
So ist es ja. Nur ist das hier nur dann Steuerbetrug, wenn der KÄUFER die von ihm an denVerkäufer gezahlte USt. seiner eigenen Umsatzsteuerlast als Vorsteuer gegenrechnet. Und das kann er hier nicht. Weil er gar keine USt.-Erklärung abgibt.
Ich weiß nicht, wie weit ein gewerblicher und umsatzsteuerpflichtiger Verkäufer von einem privaten Endverbraucher die Umsatzsteuer einfordern MUSS. Dachte in meiner Steuerrechtsunschuld, das wär ihm nicht freigestellt.
Ausschließlich darauf fußt meine Vermutung (nicht mehr - ich halte mich ja an die Wissenden wie dich).
Es gibt in dem Zusammenhang keine Straftat, die der Käufer begehen würde. Wenn er sich den Kauf ohne die Absicherung der Gewährleistung zutraut, spricht nichts gegen das Vorgehen.
Auch nicht wenn man sagt man hat ein Gewerbe um das Auto zu kaufen obwohl man es nicht hat ?
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Nein, wurde ja schon beantwortet. Es gab zwar User, die eine Strafbarkeit als gegeben ansahen, die sollten dann aber mal erklären, welche Straftat das angeblich sein soll.
Das eigentliche Problem mit der Gewährleistung hast du aber noch nicht verstanden, oder?
Zitat:
@Rockville schrieb am 26. März 2023 um 14:57:54 Uhr:
Es gab zwar User, die eine Strafbarkeit als gegeben ansahen, die sollten dann aber mal erklären, welche Straftat das angeblich sein soll.
Das haben sie geschrieben.
Ich denke, JEDER hat verstanden, dass es dann keine Gewährleistung gibt.
Wie das aussieht, wenn es sich der TE überlegt und auf Gewährleistung klagt, obschon er den Schwindel wissentlich mitgemacht hat....Unser fürsorgliches Recht schließt ja aus, dass der unmündige Bürger von sich aus darauf verzichtet.
Ich hatte gar nicht dich gemeint, sondern u.a.:
Zitat:
@ranitegar schrieb am 25. März 2023 um 23:41:24 Uhr:
Ja klar machst du dich strafbar wenn du kein Gewerbe hast.
Gibt sich der Käufer als Gewerbetreibender aus, so ist dies nach meinem Verständnis nicht strafbar. Wohl aber verwirkt er seine Gewährleistungsansprüche, dazu hatte ich schon verlinkt:
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 26. März 2023 um 10:15:42 Uhr:
Eine Rechtsberatung ist hier im Forum nicht zulässig.
Hätte ich eine solche Situation, würde ich dies hier https://www.damm-legal.de/...hmer-ausgibt-verwirkt-sein-widerrufsrecht lesen.
Verzichtet der Käufer als Privater auf seine Gewährleistungsansprüche, so wäre dies wohl rechtswidrig und daher ungültig, nachzulesen hier https://www.progarant.de/.../...t-auf-gewaehrleistung-durch-den-kunden
Zitat:
@situ schrieb am 26. März 2023 um 14:42:20 Uhr:
Ich weiß nicht, wie weit ein gewerblicher und umsatzsteuerpflichtiger Verkäufer von einem privaten Endverbraucher die Umsatzsteuer einfordern MUSS. Dachte in meiner Steuerrechtsunschuld, das wär ihm nicht freigestellt.Ausschließlich darauf fußt meine Vermutung (nicht mehr - ich halte mich ja an die Wissenden wie dich).
Du denkst zu kompliziert ...
gibt zwar Ausnahmen wie Export, innergemeinschaftliche Lieferung .... das trifft wahrscheinlich hier nicht zu .
Muss ein Händler immer die MwSt. mit berechen und einziehen ... Beispiel, selbst beim Aldi & Co, steckt immer MwSt. im Verkaufpreis mit drin ...völlig egal ob der Käufer gewerblich oder privat ist ...
Das Finanzamt hat somit seine Steuereinnahmen aus dem Deal ...
Mehrwertsteuer - Umsatzsteuer - Vorsteuer .. ist alles das gleiche, das verwirrt gerne mal ...
Bei der Anfrage vom Te geht es ausschließlich um die Gewährleistungsfrage ...
Ist halt ein Thema wo es Pro und Kontras gibt ...
Kenne einen Tischler der hat seinen FirmenTrapo nur unter dieser Bedingung verkauft, weil er möchte für einen alten Trapo nicht nach Verkauf haften. Einfach verkaufen und nie wieder was von hören ... und das kann er rechtssicher nur, wenn er an eine gewerblichen Käufer verkauft ... bzw. sich der Käufer als gewerblich ausgibt und das auch im KV unterschreibt ... so ist dann auch ein junger Mensch an einen Trapo für den Europatrip gekommen ...
Als Käufer muss man sich bei solchen Deals darüber bewusst sein, das es dann kein Sicherheitsnetz Gewährleistung mehr gibt ... wenn der Preis stimmt .. und zum Zustand zum Wagen passt ...
Zitat:
@tartra schrieb am 26. März 2023 um 17:35:46 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 26. März 2023 um 14:42:20 Uhr:
Ich weiß nicht, wie weit ein gewerblicher und umsatzsteuerpflichtiger Verkäufer von einem privaten Endverbraucher die Umsatzsteuer einfordern MUSS. Dachte in meiner Steuerrechtsunschuld, das wär ihm nicht freigestellt.Ausschließlich darauf fußt meine Vermutung (nicht mehr - ich halte mich ja an die Wissenden wie dich).
Du denkst zu kompliziert ...
Deine Aldi Story hat ja mit der Fragestellung nichts zu tun. O, null. So eine Frage lässt sich mit "ja" oder "nein" beantworten. Dem FA (also uns, den Bürgern dieses Landes) wird die an sich fällige Umsatzsteuer vorenthalten.
Den TE interessiert auch ganz sicher, ob er sich ggf. neben dem Kauf ohne jede Gewährleistung auch sonst noch in die Nesseln setzen kann.
Zitat:
@situ schrieb am 26. März 2023 um 18:24:40 Uhr:
Zitat:
@tartra schrieb am 26. März 2023 um 17:35:46 Uhr:
Du denkst zu kompliziert ...
Deine Aldi Story hat ja mit der Fragestellung nichts zu tun. O, null. So eine Frage lässt sich mit "ja" oder "nein" beantworten. Dem FA (also uns, den Bürgern dieses Landes) wird die an sich fällige Umsatzsteuer vorenthalten.
...
Du hast es scheinbar nicht verstanden🙄 ... dazu diente das Aldi Beispiel ...
Wo genau wird dem Finanzamt/bzw. uns .. beim Deal vom Te die USt. vorenthalten ?
Wenn der Te vom Händler den Wagen für 10 000 EUR kauft, gehen davon 19% 1900 EUR (USt, VSt, MwSt.)nenne es wie du möchtest, an den Staat, völlig egal ob der Te im KV gewerblich, oder privat ankreuzt ...
Nein, wenn der Te gewerblich kauft, entgeht "uns" keine MwSt.
Nur wenn der Käufer (Te) nach dem Kauf eine Umsatzsteuererklärung machen würde und dort den Kauf gelten macht, könnte er sich die 1900 EUR vom Finanzamt zurück erstatten lassen, sofern sie das anerkennen ... das kann ein Privater eh nicht, dazu muss man dann tatsächlich ein Gewerbe angemeldet haben.
Verstanden?
Ja/Nein gibt es auch nicht, deutesches Steuerrecht ebend ... 😛
siehe:
Bei alten Autos und allgemein alten Gebrauchtgegenständen greift gerne mal die nicht auf der Rechnung / KV ausgewiesene Differenzbesteuerung, damit der Käufer sich den Ankaufpreis vom Händler nicht errechnen kann... aber das lassen wir jetzt mal lieber ...😁
Zitat:
@tartra schrieb am 26. März 2023 um 18:39:59 Uhr:
Wenn der Te vom Händler den Wagen für 10 000 EUR kauft, gehen davon 19% 1900 EUR (USt, VSt, MwSt.)nenne es wie du möchtest, an den Staat,
Wenn der TE den Wagen für 10.000 Euro kauft, sind es nur 1596,64 EUR. 😉
Zitat:
@Rockville schrieb am 26. März 2023 um 19:56:15 Uhr:
1596,64 EUR
Genau so.
Wahrscheinlich sind es aber nicht mal diese 1596.64, bei den meisten Fahrzeugen wird keine MwSt ausweisbar sein. Und dann gibts die MwSt nur auf die Differenz zwischen EK und VK … soweit ich mir das richtig gemerkt habe.