Autokauf - Händler liefert nicht
Hallo,
habe Anfang Dez. ein gebrauchten gekauft für ca. 1100€ und leider auch gleich alles bezahlt.
Der Händler hat versprochen er lässt noch in der gleichen Woche den TÜV machen.
Seitdem hält er mich hin.
Jeden 2. Tag eine andere Ausrede.
Ich habe weder Fahrzeugpapiere noch das Auto. Ich weis das war leichtsinnig.
Falls er nun am Montag wieder nicht liefert bzw. mir das Fahrzeug übergibt, was soll ich machen?
Ich bin der Eigentümer da ich ja alles bezahlt habe.
Brauch ich da gleich einen Rechtsanwalt oder sollte ich zuerst mal mit einer Anzeige bei der Polizei drohen?
Nach welcher Zeit habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten ?
Angeblich hat das Fahrzeug nun den TÜV bestanden.
Im Kaufvertrag haben wir leider keinen Liefertermin festgeschrieben.
Wird mir eine Lehre sein!
Danke für die sachlichen Hinweise.
VG
Beste Antwort im Thema
Anzeige bei der Polizei kostet nichts - man könnte hier einen versuchten Betrug (263 STGB) annehmen.
Du würdest dir bei Anzeigenerstattung vermutlich ein paar nach oben gekippte Augen der Beamten ersparen, wenn du den Sachverhalt ausführlich und detailliert schriftlich und unterschrieben einreichst (dann können sie es auch nicht abwimmeln, wenn sie grad viel zu tun haben) 🙂
Tatort, Tatzeit und deine persönlichen Daten müssen ebenfalls drauf.
21 Antworten
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 28. Dezember 2014 um 19:47:42 Uhr:
Nö.Zitat:
@go-4-golf schrieb am 28. Dezember 2014 um 17:57:05 Uhr:
Nö.
Eigentümer ist immer noch der Verkäufer. Erst nach Übergabe des Fahrzeuges bist Du Eigentümer.O.
der Verkäufer ist Besitzer, der Eigentümer ist der der Käufer, er hat die Ware bezahlt und ist damit der Eigentümer auch ohne diese im Moment zu besitzen. Der Besitzer ist derjenige der die tatsächliche Gewalt über die Ware hat ohne daraus ein Eigentum ableiten zu können.
So sehe ich das auch.
Zitat:
@Osterhase66 schrieb am 29. Dezember 2014 um 08:43:52 Uhr:
Habe mich gestern bei einem Freund beraten lassen und soeben die Erste Fristsetzung aufgesetzt welche heute via Fax raus geht.Zitat:
@HalloSchweiz schrieb am 28. Dezember 2014 um 16:23:55 Uhr:
Ich vermute, dass solltest du für den Fadenersteller näher ausführen 🙂
Ich würde das nicht via Fax machen sondern per Briefpost mit Einschreiben.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 29. Dezember 2014 um 08:54:34 Uhr:
Ich würde das nicht via Fax machen sondern per Briefpost mit Einschreiben.
Was spricht in so einem Fall eigentlich dagegen, direkt mit einem Zeugen hinzufahren und das Schreiben (unter benannten Zeugen) persönlich zu übergeben? Oder ist der Händler auf einem anderen Kontinent?
Ich finde persönliche Interaktion immer noch am wirkungsvollsten, wenn man von jemandem was will.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 29. Dezember 2014 um 08:54:34 Uhr:
Ich würde das nicht via Fax machen sondern per Briefpost mit Einschreiben.
Einschreiben ist Quatsch, das beweist gar nix. Ein Einschreiben beweist nur, dass ein Brief abgesendet worden war. Was drin stand und ob es angekommen ist, kann der potenzielle Empfänger immer bezweifeln. Auch 'mit Rückschein' taugt nur was, wenn der Rückschein unterschrieben wird. Einwurfeinschreiben ist etwas besser, aber mit Risiko verbunden, wurde schon vor Gericht als Beweis abgelehnt.
Fax ist schon das beste Mittel der Wahl. Noch besser wäre per Gerichtsvollzieher und Postzustellungsurkunde. Das dauert aber und ist gegenüber dem Fax recht teuer. Zuverlässiger Bote, besser zwei, ginge auch, ist aber auch etwas aufwendiger.
Ist also gar nicht so einfach, ein Schriftstück beweissicher zuzustellen.
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Für ganz wichtige Dinge gibts Einschreiben mit Rückschein Eigenhändig zugestellt kostet aber 5,75 €
Was im Brief steht hat man immer als Kopieform.
Die beste Idee ist aber wohl doch erstmal mit einem Zeugen zum Händler fahren, wenn das nichts bringt sollte man sich was anderes einfallen lassen. Bei 1100 € würde ich jedenfalls ziemlich fies und sehr einfallsreich sein um an meine Kohle zu kommen.
Zitat:
@Osterhase66 schrieb am 29. Dezember 2014 um 08:43:52 Uhr:
Habe mich gestern bei einem Freund beraten lassen und soeben die Erste Fristsetzung aufgesetzt welche heute via Fax raus geht.Zitat:
@HalloSchweiz schrieb am 28. Dezember 2014 um 16:23:55 Uhr:
Ich vermute, dass solltest du für den Fadenersteller näher ausführen 🙂
Hallo an alle hilfsbereiten Meldungen,
soeben hat der Händler das Fahrzeug mir in den Hof gestellt.
Aus dem TÜV Bericht geht hervor, dass das was er mir am Telefon gesagt schlüssig ist.
Trotz allem bin ich heilfroh das es ohne weiteren Ärger über die Bühne gegangen ist.
Werde in Zukunft aber wesentlich vorsichtiger sein.
Zudem habe ich heute Früh auf seiner Homepage gelesen habe das er bis zum 15.1. im Betriebsurlaub ist.
Man kann sagen nochmals Glück gehabt.
Mittels einer besseren Kommunikation von Seiten des Händlers hätte ich mir viele Diskussionen mit meiner Frau erspart.
In diesem Sinne dann an alle einen Guten Rutsch(nicht auf der Straße) in´s Neue Jahr.
Nochmals DANKE AN ALLE!
Na dann gute Fahrt.