Autokauf falsches Modell, was tun?
Hallo zusammen,
direkt nach dem Gebrauchtwagenkauf habe ein kleines Problem:
Lt. Anzeige und Kaufvertrag handelt es sich um das gehobenere Ausstattungsmodell eines Nissan Almera Tino tekna (inkl. EPS, was kaufentscheidend war). So steht es auch im Kaufvertrag. Jetzt wühle ich mich durch die Unterlagen und stelle fest, es handelt sich offensichtlich um die schlechtere Ausstattung Acenta ohne ESP und einige andere Sachen.
Der Händler ist ein alteingesessener Kfz Meisterbetrieb.
Was kann ich tun?
Danke für euren Rat.
Viele Grüße.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tribalis schrieb am 8. März 2020 um 11:25:41 Uhr:
Hallo zusammen,direkt nach dem Gebrauchtwagenkauf habe ein kleines Problem:
Lt. Anzeige und Kaufvertrag handelt es sich um das gehobenere Ausstattungsmodell eines Nissan Almera Tino tekna (inkl. EPS, was kaufentscheidend war). So steht es auch im Kaufvertrag. Jetzt wühle ich mich durch die Unterlagen und stelle fest, es handelt sich offensichtlich um die schlechtere Ausstattung Acenta ohne ESP und einige andere Sachen.
Der Händler ist ein alteingesessener Kfz Meisterbetrieb.Was kann ich tun?
Danke für euren Rat.
Viele Grüße.
Was hälst Du davon mit dem Verkäufer darüber zu sprechen?
Nur mal so ne Idee von mir!
65 Antworten
Hallo
Es gibt Menschen für die sind 100€ viel Geld.
MfG
Didi2708
Zitat:
@laliludazu schrieb am 10. März 2020 um 15:20:07 Uhr:
Zitat:
@StephanRE schrieb am 10. März 2020 um 13:19:05 Uhr:
Und nur zur Info: Wenn ein Auto über ESP verfügt hat es auch IMMER einen Schalter drin um es ab zu schalten. das war schon immer Vorschrift. Genau wie der Schalter (meist Schlüsselschalter) um den Beifahrer-Airbag aus zu schalten. Genauso wie eine entsprechende Warnlampe.Absolut falsch. Es gibt gar keine Vorschrift für einen Schalter und hat es auch nie gegeben. Das ESP muss auch nicht abschaltbar sein, ist auch nicht erwünscht, und bei neueren Fahrzeugen gar nicht möglich. Es muss auch keine Warnlampe im Armaturenbrett dafür geben. Das ESP muss nirgends sichtbar sein. Genauso das gleiche beim Airbag.
Das kann man so oder so sehen. Manche Dinge stehen schwarz auf weiß so nicht in den Vorschriften. ABER ein nicht abschaltbarer Baifahrerairbag darf nicht mit Kindersitzen genutzt werden. Das Auto ist quasi für den "normalen" Markt nicht verkaufbar. Bis viellicht auf ein paar Uraltkarren oder Exoten wie Ferarri oder sowas haben alle Autos die Möglichkeit den Beifahrer-Airbag ab zu schalten.
Das ESP ist bei allen Autos die aktuell fahren immer abschaltbar. Der Einfachheit halber mit einem Schalter. OK manche haben es viellicht irgendwo im Menü verborgen aber vorhanden. Das sind aber in der Regel keine 08/15 Autos. Als die oben erwähnten MB das eingebaut hatten um es im Menü auszuschalten, hatten Nissan, VW und Konsorten das warscheinlich noch nichtmal in der Aufpreisliste.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 10. März 2020 um 17:44:37 Uhr:
Zitat:
@laliludazu schrieb am 10. März 2020 um 15:20:07 Uhr:
Absolut falsch. Es gibt gar keine Vorschrift für einen Schalter und hat es auch nie gegeben. Das ESP muss auch nicht abschaltbar sein, ist auch nicht erwünscht, und bei neueren Fahrzeugen gar nicht möglich. Es muss auch keine Warnlampe im Armaturenbrett dafür geben. Das ESP muss nirgends sichtbar sein. Genauso das gleiche beim Airbag.
Das kann man so oder so sehen. Manche Dinge stehen schwarz auf weiß so nicht in den Vorschriften. ABER ein nicht abschaltbarer Baifahrerairbag darf nicht mit Kindersitzen genutzt werden. Das Auto ist quasi für den "normalen" Markt nicht verkaufbar. Bis viellicht auf ein paar Uraltkarren oder Exoten wie Ferarri oder sowas haben alle Autos die Möglichkeit den Beifahrer-Airbag ab zu schalten.
Das ESP ist bei allen Autos die aktuell fahren immer abschaltbar. Der Einfachheit halber mit einem Schalter. OK manche haben es viellicht irgendwo im Menü verborgen aber vorhanden. Das sind aber in der Regel keine 08/15 Autos. Als die oben erwähnten MB das eingebaut hatten um es im Menü auszuschalten, hatten Nissan, VW und Konsorten das warscheinlich noch nichtmal in der Aufpreisliste.
Und noch Mal falsch falsch falsch. Dein ganzer Text ist wieder absolut falsch und entspricht absolut nicht der Wahrheit. Du wurdest auf deine absolut falsche Behauptung hingewiesen und wiederholst die noch mal. Wozu? Das ESP ist bei jeden zweiten Wagen heute gar nicht abschaltbar, nirgends. Das muss nicht abschaltbar sein. Das muss nirgends zu sehen sein ob das Fahrzeug ESP hat. Das hat nichts mit anderen Märkten zu tun. Die meisten Märkte haben viel lockere Vorgaben als in Deutschland.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 10. März 2020 um 17:44:37 Uhr:
Zitat:
@laliludazu schrieb am 10. März 2020 um 15:20:07 Uhr:
Absolut falsch. Es gibt gar keine Vorschrift für einen Schalter und hat es auch nie gegeben. Das ESP muss auch nicht abschaltbar sein, ist auch nicht erwünscht, und bei neueren Fahrzeugen gar nicht möglich. Es muss auch keine Warnlampe im Armaturenbrett dafür geben. Das ESP muss nirgends sichtbar sein. Genauso das gleiche beim Airbag.
Das kann man so oder so sehen. Manche Dinge stehen schwarz auf weiß so nicht in den Vorschriften. ABER ein nicht abschaltbarer Baifahrerairbag darf nicht mit Kindersitzen genutzt werden. Das Auto ist quasi für den "normalen" Markt nicht verkaufbar. Bis viellicht auf ein paar Uraltkarren oder Exoten wie Ferarri oder sowas haben alle Autos die Möglichkeit den Beifahrer-Airbag ab zu schalten.
Das ESP ist bei allen Autos die aktuell fahren immer abschaltbar. Der Einfachheit halber mit einem Schalter. OK manche haben es viellicht irgendwo im Menü verborgen aber vorhanden. Das sind aber in der Regel keine 08/15 Autos. Als die oben erwähnten MB das eingebaut hatten um es im Menü auszuschalten, hatten Nissan, VW und Konsorten das warscheinlich noch nichtmal in der Aufpreisliste.
Auch wieder falsch.
Audi A5 cabrio, Baureihe B8, gibt es ohne deaktivierbaren Beifahrerairbag.
Hab erst letzte Woche meiner Kollegin das erzählen und zeigen müssen, da sie ihre Enkelin lieber vorne gehabt hätte.
Hab ihr dann erklärt und gezeigt, das der Beifahrerairbag nicht deaktivierbar ist.
Also nichts mit Uralt und so.
Ähnliche Themen
Zitat:
@tribalis schrieb am 10. März 2020 um 15:59:46 Uhr:
Ich weiß nicht genau, wie groß da die Preisdifferenz ist. Für 400 euro weniger würde ich ihn wohl nehmen.
ESP ist nicht explizit im Kaufvertrag erwähnt. Ich dachte, das ergäbe sich aus der Ausstattungslinie, was ja aber auch nicht ganz klar ist.
Dann klär mal zu 100% ab, ob das ESP bei dieser Ausstattung zu dem Zeitpunkt wirklich Serienmäßig eingebaut war. ist dies der Fall hast Du eine Chance. Wenn es nicht dazu gehört hat ist, hat sich das Thema erledigt. was in der Anzeige steht ist erstmal Schall und Rauch. Selbst bei einem Händler. Der kann sich da noch rauswinden mit Dingen wie: das war unverbindlich oder ein Fehler in der Übermittlung (hat die Aushilfe falsch gemacht). Bei dem Preis des wagens würde er damit durchkommen.
ist die Ausstattungsvariante nicht die, die genannt wurde, dann mußt Du das auch erstmal nachweisen. Fals das Gelingt, dann den 1. Absatz nochmal durchgehen.
Den merke: ...ich dachte... oder ...ich bin davon ausgegangen, das... ist niemals Bestandteil eines Vertrages. Das interessiert im Zweifel keinen Richter. da zählt nur was im Kaufvertrag steht.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 10. März 2020 um 17:57:18 Uhr:
Zitat:
@tribalis schrieb am 10. März 2020 um 15:59:46 Uhr:
Ich weiß nicht genau, wie groß da die Preisdifferenz ist. Für 400 euro weniger würde ich ihn wohl nehmen.
ESP ist nicht explizit im Kaufvertrag erwähnt. Ich dachte, das ergäbe sich aus der Ausstattungslinie, was ja aber auch nicht ganz klar ist.Dann klär mal zu 100% ab, ob das ESP bei dieser Ausstattung zu dem Zeitpunkt wirklich Serienmäßig eingebaut war. ist dies der Fall hast Du eine Chance. Wenn es nicht dazu gehört hat ist, hat sich das Thema erledigt. was in der Anzeige steht ist erstmal Schall und Rauch. Selbst bei einem Händler. Der kann sich da noch rauswinden mit Dingen wie: das war unverbindlich oder ein Fehler in der Übermittlung (hat die Aushilfe falsch gemacht). Bei dem Preis des wagens würde er damit durchkommen.
ist die Ausstattungsvariante nicht die, die genannt wurde, dann mußt Du das auch erstmal nachweisen. Fals das Gelingt, dann den 1. Absatz nochmal durchgehen.
Den merke: ...ich dachte... oder ...ich bin davon ausgegangen, das... ist niemals Bestandteil eines Vertrages. Das interessiert im Zweifel keinen Richter. da zählt nur was im Kaufvertrag steht.
Spielt keine Rolle ob ESP zugesichert wurde. Es wurde Tecna zugesichert uns Accent geliefert. Also falsche Ware. Das reicht vollkommen. Die Ausstattung steht in den Papieren. Was soll man da nachweisen?
Interessant, da scheint jemand die Verträge genau zu kennen...
Mein Tipo: versuche, mit dem Händler irgendetwas zu vereinbaren, was ihn nicht seine gesamte Marge kostet. Z.B. nächste Inspektion kostenlos.
Unter diesem Link gibt es die Original Preis- und Ausstattungslisten, zumindest mal die von 2003 bis 2006.
https://www.mobilverzeichnis.de/.../673-nissan-almera
Dort ist z.B. in der Liste von 04/2003 aufgeführt, das der „tekna“ ESP serienmäßig hatte, und es bei „visia“ und „acenta“ eine aufpreispflichtige Sonderausstattung war (520€).
Schau mal in die Liste, welche Deinem Baujahr am nächsten kommt, und verschaff Dir doch erstmal Gewissheit was Du jetzt überhaupt hast.
(Ja, ich weiß, manchmal kennt man Baujahr/-monat gar nicht genau, ggf. nur die Erstzulassung, die mehrere Monate abweichen kann… aber immerhin)
@stemmerter Super! Danke für den Link. Genau das habe ich gesucht und nicht gefunden. EZ ist Juli 2003, passt auch.
Ich schreibe mal eine freundliche Mail dahin und warte was passiert. Ach ach ach.
Hi!
Zitat:
@migoela schrieb am 8. März 2020 um 13:29:12 Uhr:
Normalerweise hast Du ein 14 tägiges Rückgaberecht - ohne wenn und aber !
Wann hast Du das Fahrzeug denn gekauft ?
Aber,so wie mein Vorredner schreibt - hast Du überhaupt schon mit dem Händler gesprochen,was sagt der denn.....
Nein, das hat man normalerweise, ohne wenn und aber, nicht!
Außer es ist ein Kauf als Privatmann, nach dem Fernabsatzgesetz, also über Telefon oder Internet, von einem Gewerbetreibenden.
ZK
Zitat:
@ZiKla schrieb am 11. März 2020 um 09:41:28 Uhr:
Hi!
Zitat:
@ZiKla schrieb am 11. März 2020 um 09:41:28 Uhr:
Zitat:
@migoela schrieb am 8. März 2020 um 13:29:12 Uhr:
Normalerweise hast Du ein 14 tägiges Rückgaberecht - ohne wenn und aber !
Wann hast Du das Fahrzeug denn gekauft ?
Aber,so wie mein Vorredner schreibt - hast Du überhaupt schon mit dem Händler gesprochen,was sagt der denn.....Nein, das hat man normalerweise, ohne wenn und aber, nicht!
Außer es ist ein Kauf als Privatmann, nach dem Fernabsatzgesetz, also über Telefon oder Internet, von einem Gewerbetreibenden.
ZK
🙄🙄
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. März 2020 um 16:46:05 Uhr:
Wir wissen zu wenig über das Fahrzeug.
Irgendwann spielt die Anzahl der Halter keine Rolle mehr.
auch dann kann es viele Interessenten abschrecken, wenn der LETZTE Halter nach wenigen Wochen die Schnauze voll von der Möhre hatte 😉
(gerade die Dauer des letzten Haltereintrags ist ja interessant!)
Zitat:
@camper0711 schrieb am 11. März 2020 um 14:09:56 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. März 2020 um 16:46:05 Uhr:
Wir wissen zu wenig über das Fahrzeug.
Irgendwann spielt die Anzahl der Halter keine Rolle mehr.auch dann kann es viele Interessenten abschrecken, wenn der LETZTE Halter nach wenigen Wochen die Schnauze voll von der Möhre hatte 😉
(gerade die Dauer des letzten Haltereintrags ist ja interessant!)
Richtig, Haltedauer ist da schon eher aussagekräftig bzw. wertmindernd.
gelöscht
Zitat:
@laliludazu schrieb am 10. März 2020 um 17:55:48 Uhr:
Und noch Mal falsch falsch falsch. Dein ganzer Text ist wieder absolut falsch und entspricht absolut nicht der Wahrheit. Du wurdest auf deine absolut falsche Behauptung hingewiesen und wiederholst die noch mal. Wozu? Das ESP ist bei jeden zweiten Wagen heute gar nicht abschaltbar, nirgends. Das muss nicht abschaltbar sein. Das muss nirgends zu sehen sein ob das Fahrzeug ESP hat. Das hat nichts mit anderen Märkten zu tun. Die meisten Märkte haben viel lockere Vorgaben als in Deutschland.
Ein Blick in die für ESC (ESP ist ein hersteller-spezifisches Kürzel) gültige gesetzliche Regelung schafft Klarheit. Gültig ist die UN-ECE R140. Dort steht:
Abschnitt 7.4: eine Kontrollleuchte für Betriebsstörungen des ESC ist vorgeschrieben. Sie darf ferner einen Eingriff des ESC ins Fahren durch Blinken anzeigen. Muss sie aber nicht. Alternativ dürfen auch Mehrzweckanzeigen (z.B. Klartext anzeigende Displays) verwendet werden.
Abschnitt 7.5: Das ESC darf abschaltbar sein (muss es also nicht).
Ist doch ganz einfach.
Grüße
SpyderRyder